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Die Kostenstruktur im genossenschaftlichen Lebensmittelgroßhandel

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert
Die Untersuchung der Kosten ist ein besonders wichtiges Arbeitsgebiet des Betriebsvergleichs. Wegen der funktions- und strukturbedingten Unterschiede zwischen Großhandlungen und Einzelhandlungen ist es notwendig, die Erfassung der Kosten nach verschiedenen Gesichtspunkten vorzunehmen. Während es im Bereich des Einzelhandels möglich war, im Rahmen des Betriebs Vergleichs des Einzelhandels die Kostenarten für sämtliche beteiligten 17 Branchen nach einem einheitlichen Schema aufzugliedern1, war es beim Großhandel notwendig, auf die individuellen Belange der einzelnen Branchen besonders einzugehen. Vor allem ließen es die strukturellen Unterschiede der Großhandelszweige nicht ratsam erscheinen, ein einheitliches Kostengliederungsschema für alle Branchen festzulegen, da unter dieser Vereinheitlichung der Aussagewert der Ergebnisse gelitten hätte. Zudem ermöglicht das weiter ausgebaute Rechnungswesen der Großhandelsbetriebe eine eingehendere und differenziertere Untersuchung der Kostenverhältnisse als im Einzelhandel. Damit konnte auch den betrieblichen Wünschen, einen möglichst weitgehenden Einblick in die Kostensituation der Vergleichsbetriebe zu gewinnen, Rechnung getragen werden. Für die am Betriebsvergleich beteiligten Großhandlungen hat die Beobachtung der Kosten eine besondere Bedeutung, Der Kostenvergleich gibt dem Betriebsvergleichsteilnehmer das Zahlenmaterial, das er für eine Kontrolle seiner eigenen Betriebskosten benötigt. Wenn auch schon ein Vergleich der Gesamtkosten für den einzelnen Teilnehmer aufschlußreich ist, so läßt die weitgehende Aufgliederung der Handlungskosten wesentlich bessere Erkenntnisse zu. Erst diese Differenzierung der Gesamthandlungskosten nach ihren einzelnen Kostenarten ermöglicht eingehende Schlußfolgerungen für die Beurteilung der eigenen Kostensituation eines Betriebes. Neben dem Wert, den die Kostenuntersuchung für den einzelnen Betrieb hat, lassen die Betriebsvergleichsergebnisse aber auch Schlußfolgerungen auf die Gesamtverhältnisse in den Großhandelsbranchen zu. Die Handelsfunktionen der Großhandlungen finden auch in der Kostenstruktur der Betriebe ihren Niederschlag. Die folgenden Ausführungen sollen zeigen, nach welchem Schema die Kosten in zwei wichtigen Großhandelszweigen - dem Textilgroßhandel und dem Lebensmittelgroßhandel der Edcka-Genossenschaften - beim Betriebsvergleich des Institutes erfaßt werden und wie sich die Kostenstruktur in diesen Branchen nach den Ergebnissen des Jahres 1949 gestaltete.
Die Untergliederung der Handlungskosten nach Kostenarten erfolgt bei den durchgeführten Betriebsvergleichen im wesentlichen in Anlehnung an den Kontenrahmen des Großhandels. Eine Ausnahme bilden hierbei die im Textilgroßhandel gesondert erhobenen Kosten der Reisetouren.
Für den genossenschaftlichen Lebensmittelgroßhandel findet ein Kostengliederungsschema mit 12 Unterteilungen Verwendung; folgende Kostenarten werden erfragt:
1. Gehälter
2. Provisionen
3. Löhne für Fuhrpersonal
4. Sonstige Löhne
5. Soziale Aufwendungen
6. Miete, bzw. Mietwert für eigene Räume und sonstige Sachkosten für Geschäftsräume
7. Steuern und Zwangsabgaben (ohne Körperschaftsteuern und Soforthilfeabgaben)
8. Sachkosten für Werbung und Reisetätigkeit
9. Transportkosten für fremde Transportmittel und Verpackungskosten der Warenzustellung
10. Transportkosten für Warenzustellung durch eigenen Fuhr- und Wagenpark
11. Zinsaufwendungen nach Abzug der Zinserträge
12. Allgemeine Verwaltungskosten und sonstige Kosten, ohne Abschreibungen
Die besondere Bedeutung der Transportfunktion des Lebensmittelgroßhandels findet hier ihren Ausdruck in den neben den Transportkosten für eigene und fremde Fahrzeuge noch besonders ausgewiesenen Personalkosten des Fuhrpersonals.

Für den Betriebsvergleich des Textilgroßhandels wird folgendes Kostengliederungsschema verwendet:
1. Personalkosten (ohne Personalkosten für Reisetouren, aber einschließlich Unternehmerlohn und Entgelt für mitarbeitende Familienangehörige)
2. Miete oder Mietwert für eigene Räume und sonstige Sachkosten für Geschäftsräume
3. Steuern und Zwangsabgaben (ohne Einkommens-, Körperschaftsteuern und Soforthilfeabgaben)
4. Nebenkosten des Finanz- und Geldverkehrs
5. Werbekosten (ohne Kosten für Reisetouren)
6. Transportkosten für nicht betriebseigene Transportmittel und Verpackungskosten
7. Kosten des Fuhr- und Wagenparks (ohne Kosten für Reisetouren-Fahrzeuge)
8. Allgemeine Verwaltungskosten
9. Kosten der Reisetouren
10. Sonstige Kosten
11. Abschreibungen (ohne Abschreibungen für Reisetouren-Fahrzeuge)
12. Zinsen für Fremdkapital
13. Zinsen für Eigenkapital
Besondere Bedeutung hat bei dieser Gliederung die getrennte Erfassung der Kosten der Reisetouren. Sie führt im Prinzip zu einer Kostenstellenrechnung. Unter den Reisekosten werden eine Reihe von Kostenbestandteilen erfaßt, die nach der Regelung des Kontenrahmens an sich zu anderen Kostenarten gehören. Es sind dies die Personalkosten der Reisenden und der Kraftfahrer für Reisetouren einschließlich der Reisespesen und die Betriebskosten der Kraftfahrzeuge, die für Reisetouren Verwendung finden. Damit wird eine Abgrenzung der Kosten der Reisetouren gegenüber folgenden Kostenarten notwendig: Personalkosten, Werbekosten, Kosten des Fuhr- und Wagenparks und Abschreibungen. Die gesonderte Herausstellung der Kosten der Reisetouren ist für die am Betriebsvergleich beteiligten Textilgroßhandlungen sehr aufschlußreich, da die Kosten der Reisetouren innerhalb der Gesamtkosten ein beachtliches Ausmaß annehmen und sonnt auch die Überwachung dieser Kosten wichtig ist.
Die Abgrenzung der Kosten des Kapitalbedarfs bereitet einige Schwierigkeiten, da die Kostengruppe 53 des Kontenrahmens für den Großhandel lediglich die Nebenkosten des Finanz- und Geldverkehrs erfaßt, während die Zinsen für Fremdkapital getrennt in der Kontenklasse 2 (Abgrenzungskonten) verbucht werden. Da viele Textilgroßhandlungen ihre Buchhaltungen nach dem Kontenrahmen des Großhandels eingerichtet haben, erschien es zweckmäßig, diese Aufteilung des Kostenrahmens auch für den Betriebsvergleich zugrunde zu legen. Ungünstig ist allerdings, daß einmal die Abgrenzung von Zinsaufwendungen und Nebenkosten des Finanz- und Geldverkehrs nur schwer durchzuführen ist, und zum anderen die durch den Kapitalbedarf bedingten Kosten nicht geschlossen erfaßt werden.
Für den Betriebsvergleich des genossenschaftlichen Lebensmittelgroßhandels war es nicht von wesentlichem Interesse, die Kosten der Reisetouren gesondert zu erfragen. Ferner war es möglich, die Zinsaufwendungen nach Abzug der Zinserträge zusammen mit den übrigen Kosten des Finanz- und Geldverkehrszu erfassen.
Für das Jahr 1949 liegen erstmalig nach dem Kriege Jahresergebniszahlen für die Kostenstruktur der beiden Großhandelsbranchen vor. In den Tabellen 1 und 2 werden die wesentlichen Kostenpositionen mitgeteilt. Im Bereich des Textilgroßh andels wird der Betriebsvergleich m drei Warengruppen durchgeführt: Tuche, sonstige Meterwaren und Sortimenterwaren. Die Tabelle 1 enthält die wichtigsten Kostenarten in Prozenten der Gesamtkosten für die drei verschiedenen Warengruppen des Textilgroßhandels. Bei dieser Berechnungsweise läßt sich die Kostenzusammensetzung und damit die Kostenstruktur besonders gut erkennen.
Der Aufbau der Kosten ist in allen drei Warengruppen des Textilgroßhandels relativ gleichmäßig. Den größten Anteil der Gesamtkosten haben die Personalkosten mit 32 bis 35%. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß in den Kosten der Reisetouren ein weiterer Personalkostenbestandteil enthalten ist, so daß sich der Anteil der Personalkosten unter Hinzurechung dieses Betrages nicht unwesentlich erhöhen dürfte. Im Textileinzelhandel machten im Jahre 1949 die Personalkosten 42% der Gesamtkosten aus. Diese Zahlen lassen erkennen, daß im gesamten Bereich des Handels die persönliche Leistung im Vordergrund steht und damit auch die Personalkosten den weitaus größten Anteil ausmachen.
Die Kosten der Reisetouren liegen beim Textilgroßhandel ihrer Höhe nach an zweiter Stelle. Sie machen 16 bis 18% der Gesamtkosten aus. Die Beobachtung dieser Position ist für die Betriebe des Textilgroßhandels besonders interessant und wichtig, da die Absatzleistung überwiegend mit Hilfe von Reisenden und Vertretern durchgeführt wird. Hier liegt auch das Schwergewicht der Werbung, die sich in erster Linie des Verkaufsgespräches bedient. Die sonstigen Werbekosten fallen dagegen nicht so sehr ins Gewicht.
Relativ hoch ist auch der Anteil der Steuern mit 9 bis 12% der Gesamtkosten des Textilgroßhandels. Rund ein Zehntel der im Textilgroßhandel entstehenden Kostenbelastung fällt damit dem Fiskus zu. Hierbei muß aber noch berücksichtigt werden, daß in dieser Position die an die Personen der Unternehmer und die Rechtsform gebundenen Steuern wie Einkommen- und Körperschaftsteuern sowie Soforthilfeabgaben nicht mit enthalten sind.
Wenn auch im allgemeinen die Transportfunktion im Großhandel erheblich mehr zur Geltung kommt als im Einzelhandel, so tritt sie doch beim Textilgroßhandel nicht so stark in den Vordergrund wie bei anderen Branchen. Es ergibt sich hier ein Kostenanteil von 5 bis 7%. Der niedrige Kostenanteil beim Textilgroßhandel laßt sich zu einem Teil wohl auch dadurch erklären, daß im Jahre 1949 bei manchen Textilien noch Verknappungserscheinungen bestanden und somit der Verkauf ab Lager eine größere Rolle spielte. Da beim Lagerverkauf die Einzelhändler ihre Ware häufig selbst mitnehmen, entfällt damit auch ein Teil der Transportkosten für die Warenzustellung. Die Raumkosten erreichen mit 4 bis 6% der Gesamtkosten im Textilgroßhandel nur einen ziemlich niedrigen Prozentsatz. Auch in der Vorkriegszeit war der Anteil dieser Kosten zumeist nicht sehr hoch. Es dürfte damit aber auc noch die räumliche Beschränkung vieler Betriebe durch die Kriegsschäden ihren Ausdruck finden. . Alle übrigen Kosten - im einzelnen sind sie dem auf Seite 77 gebrachten Schema zu entnehmen - belaufen sich recht einheitlich auf rund ein Fünftel der Gesamtkosten.
Die Kostenstruktur des genossenschaftlichen Lebensmittelgroßhandels weicht in einigen Punkten von derjenigen des Textilgroßhandels ab. Die Personalkosten sind anteilmäßig höher; es müssen allerdings beim Vergleich mit dem Textilgroßhandel die in der Position Kosten der Reisetouren enthaltenen Personalkostenbestandteile berücksichtigt werden. Aber auch dann wird der Personalkostenanteil etwas größer sein, zweifellos bedingt durch das in der Regel sehr umfangreiche Sortiment und die bei Lebensmitteln besonders ins Gewicht fallenden Lager- und Manipulationsarbeiten.
Die höhere Steuerbelastung des Lebensmittelgroßhandels ist durch die Berechnungsweise der Kostenanteile zu erklären. Bei an sich niedrigen Gesamtkosten entfällt auf diese Position ein höherer prozentualer Anteil.
Besonders aufschlußreich ist der Anteil der Transportkosten (ohne die Löhne des Fuhrpersonals) mit 12%. Die Waren werden zumeist den Kunden mit Hilfe des betriebseigenen Fuhrparkes zugestellt. Bei den übrigen Positionen lassen sich gegenüber dem Textilgroßhandel keine besonderen Unterschiede erkennen.
Für die Beurteilung der hier untersuchten Kostenwerte ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß das Jahr 1949 als erstes Jahr nach der Währungsreform noch Besonderheiten der wirtschaftlichen Entwicklung aufzuweisen hatte, die naturgemäß auch die Kostenstruktur beeinflußt haben. Die mitgeteilten Angaben können daher nur mit Vorbehalt für allgemeine Rückschlüsse auf die Kostensituation des Großhandels Verwendung finden.
1 Über die Kostenerfassung im Einzelhandel ist in der Nr. 4 der Instittitsmitteilungea vorn 1.8.1950, S, 55ff ausführlich berichtet worden.
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