Die Struktur der Großhandlungen
von Prof. Dr. Rudolf SeyffertDie Menge der im einzelnen Vorgänge üblicherweise abzusetzenden Ware und der Ausschluß ihres Verkaufes an Kleinkonsumenten machen das Wesen der Großhandlung aus. Sie ist Handlung im großen, Handlung im ganzen, Handlung ins Groß, Grosshandel, Handel en gros, gegenüber der Handlung im einzelnen, Handlung im kleinen, Handlung des Handkaufs, Kramhandlung, Krämerhandlung, Handlung im Ausschnitt, Stückverkauf, Detailhandel, Handel en detail2), Wohl kauft der Großhändler mitunter, als Kleinaufkäufer sogar in der Regel, im kleinen ein, und der Kleinhändler kauft in der Regel im großen ein, aber beim Verkauf zeigt sich der Unterschied. Der Einzelhändler beliefert Konsumenten und in gewissem Umfange neben ihnen auch Kleinproduzenten, immer aber „im Einzel", Der Großhändler liefert an andere Händler oder an Produzenten; an Konsumenten aber nur in Mengen, die wesentlich größer als die für die Bedarfsdeckung von Familienhaushakungen in Frage kommenden sind. Auch die im Sortimentsgroßhandel in kleinen Einzelposten abgegebenen Mengen sind, im Jahresbezug gesehen, wesentlich größer als ein normaler Hallshaltungsbedarf. Der Großhandel ist auch hier Handel „im Groß". Wesentliches Merkmal jedes selbständigen Handels und damit auch der Großhandlung ist, daß die Waren in derselben Beschaffenheit, wie sie eingekauft wurden, weiterverkauft werden, daß also keine Verarbeitung stattfindet. Einfachere Manipulationen, die .sich aus Verpackung, Sortierung, Reinigung, Zurichtung usw. ergeben, sind handelsübliche Formen der Bearbeitung, die den Händler noch nicht zum Fabrikanten machen. Es ergibt sich somit folgende Definition der Großhandlung und des Großhandels:
Eine Großhandlung (Großhandelsbetrieb) liegt vor, wenn ein Betrieb oder der entsprechende Gliedbetrieb eines gemischten Betriebes Waren beschafft und unverändert oder nach handelsüblichen Manipulationen an Produktionsbetriebe oder Handlungen absetzt oder an Konsumenten in Mengen, die die für Familienhaushaltungen übliche Bedarfsdeckung wesentlich übersteigen. Großhandel betreibt außer den Großhandlungen jeder Betrieb, der solche Handelsabgaben übernimmt.
In keiner Weise ist natürlich ausgeschlossen, daß ein Handelsbetriebsowohl Groß- als auch Einzelhandel betreibt. Gelegentlich wird wohl jeder Großhändler auch Einzelhandelsgeschäfte abschließen (z. B. Einzelverkauf an die Belegschaft) und umgekehrt.
Die Aufgabe der Großhandlung, Waren vom Produzenten oder einem anderen Großhändler einzukaufen und an ein ihr nachgelagertes Glied der Handelskette im großen zu verkaufen, schließt in sich ein die Erfüllung einer Reihe wichtiger wirtschaftlicher Funktionen. Der Großhandlung obliegt es, die Überbrückungsfunktionen der Raumüberbrückung, der Zeitüberbrückung durch Lagerung und Vordisposition, des Preisausgleichs und des Kredits ebenso zu erfüllen wie die in der Ware gegebenen der Quantität, der Qualität und des Sortiments.Die Maklerstellung des Händlers tritt bei der Großhandlung besonders stark in Erscheinung und damit die Funktionell der Markterschließung und der Interessenwahrung und Beratung.
Im einzelnen ist die Aufgabensetzung bei den Großhandlungen sehr verschiedenartig. Von den vielen Einteilungsmöglichkeiten ist die verbreitetste die in Aufkaufhandel, Produktionsverbindungshandel und Absatzgroßhandel 3, die aber deshalb wenig befriedigt, weil sie eine klare Einordnung der praktischen Fälle mangels eines einheitlichen Einteilungsgrundes nicht ermöglicht und außerdem mit dem Absatzgroßhandel eine im Vergleich zu den beiden anderen übermäßig große Gruppe bildet, deren Bezeichnung nach der Absatzleistung zudem auf die übrigen mit gleicher Berechtigung angewandt werden kann, denn der Verkauf ist für jede Großhandlung gleich wesentlich.
Um zu einer allgemein verwendbaren Einteilung zu kommen, empfiehlt es sich vielmehr, zunächst zwischen Binnengroßhandlungen und Außengroßhandlungen zu unterscheiden. Bei manchen Gemeinsamen sind doch die Unterschiede der Handelsarten beim Binnen- und Außenhandel zu groß, als daß es zweckmäßig wäre, gemeinsame Typen herauszustellen. Beim Binnenhandel ist dann eine klare Scheidung, die zu charakteristischen. Typen führt, die in Sortimentsgroßhandlungen und Spezialgroßhandlungen.
Die Sortimentsgroßhandlungen versorgen gewerbliche Betriebe, Einzelhandlungen oder Großhaushaltungen mit den von ihnen benötigten Waren. Es handelt sich dabei tun Waren, die sowohl in der stofflichen Beschaffenheit wie in der Herstellung sehr verschiedenartig sind und von den Grossisten von einer großen Zahl Lieferanten bezogen, von ihren Abnehmern aber zumeist nur in kleineren Posten benötigt werden. Solche Großhandlungen mit gewerblichen Sortimenten bestehen für zahlreiche Handwerke, so für Uhrmacher, Schneider, Friseure, Schuhmacher. Großhandlungen mit Einzelhandelssortimenten führen den gesamten Bedarf für Gemischtwarenhändler, Drogerien, Kolonialwarenhändler, Apotheken usw. Großhaushaltungssortimente endlich unterhalten die Handlungen mit Hotel-, und Gaststättenbedarf, die Schiffsausrüster usw.
In ihrer gesamten Struktur wesentlich anders sind die auf eine Warengruppe oder Warenart eingestellten Spezialgroßhandlungen. Sie handeln mit einzelnen Grund- und Hilfsstoffen (oft als Aufkaufhandel bezeichnet), mit Halb- und Teilfabrikaten oder mit Fertigwaren und solchen Naturprodukten, die ohne Veränderung konsumiert werden (Naturkonsumprodukten), wie z. B. Kaffee, Tee. Diese drei Gruppen des Spezialhandels könnten auch - nur weniger genau - als Aufkaufhandel, Produktionsverbindungshandel und Absatzhandel bezeichnet werden, während bei dem Sortimentshandel in den einzelnen Sortimenten meist sowohl Grund- und Hilfsstoffe, als Halb- und Teilfabrikate und auch Fertigwaren enthalten sind.
Es ergibt sich somit folgende, alle praktisch wichtigen Fälle eindeutig erfassende Systematik der Arten der Binnengroßhandlungen
1. Die Spezialgroßhandlungen:
a) Die Großhandlungen mit Grund- und Hilfsstoffen,
b) die Großhandlungen mit Halb- und Teilfabrikaten,
c) die Großhandlungen mit Fertigwaren und Naturkonsumprodukten.
2. Die Sortimentsgroßhandlungen:
a) Die Großhandlungen mit Einzelhandelssortimenten,
b) die Großhandlungen mit gewerblichen Sortimenten,
e) die Großhandlungen mit Großhaushaltungssortimenten.
Bei den Außengroßhandlungen können entsprechend sowohl bei den Einfuhrhandlungen wie bei den Ausfuhrhand- lungen Spezial- und Sortimentshandlungen unterschieden werden. Den Spezialimporthandlungen, die z. B, auf einen Grundstoff wie Baumwolle, Getreide, Holz spezialisiert sind, entsprechen die Spezialexporthandlungen, die eine bestimmte Warengattung, z. B. Spielwaren, Lederwaren, exportieren. Sortimentsimporthandlungen führen alle Waren eines Produktionsgebietes ein, z. B. Japanwaren, ursprünglich auch die Kolonialwaren. Sortimentsexporthandlungen sind die Außenhandlungen, die ein Gebiet mit allen benötigten Waren zu beliefern bereit sind.
Die außerordentliche Mannigfaltigkeit der Großhandlungen trat anschaulich in der fachlichen Gliederung des Großhandels in Erscheinung, nach der die Großhandlungen in die staatliche Pflichtorganisation, die 1934 geschaffene Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel (spätere Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel), eingereiht wurden. In dieser mit großer Sorgfalt nach den praktischen Bedürfnissen entwickelten Gliederung waren 36 Fachgruppen unterschieden, von denen die meisten in Fachabteilungen, Fachunterabteilungen und Fachuntergruppen aufgegliedert waren. Nicht weniger als 228 solcher fachlicher Unterglieder waren nötig, um den praktischen Verhältnissen gerecht zu werden.
Die Bedeutung der einzelnen Zweige des Großhandels lassen die Betriebszählungen von 1925 und 1933 erkennen, deren Hauptergebnisse in der Tabelle 1 zusammengestellt sind. Dabei ist die Aufgliederung der Großhandelszweige durch die in der Reichsstatistik gebrauchten Auszählungsklassen und -arten der Gewerbegrupp Großhandel gegeben. Der Ein- und Ausfuhrhandel wurde 1933 erstmalig gesondert gezählt. Unter Betrieben sind, wie stets bei den Betriebszählungen, die örtlichen Betriebseinheiten zu verstehen. Ein Vergleich der Prozentzahlen mit den in absehbarer Zeit zu erwartenden Zahlen der Zählung von 1950 wird besonders instruktiv für die Beurteilung der gegenwärtigen Lage sein.
Die Prozentzahlen der Tabelle 1 spiegeln die Proportion innerhalb des Großhandels wider. Dabei zeigt sich eine bemerkenswerte Konstanz der Zahlen bei den einzelnen Klassen der Gewerbegruppe Großhandel (ohne Allgemeinen Ein- und Ausfuhrhandel), die aus Tabelle 2 gut ersichtlich wird.
Rund gerechnet sind etwa 50% aller Großhandlungen Nahrungsmittelgroßhandlungen und nicht ganz 30% Großhandlungen mit Fertigfabrikaten. Beschäftigt sind im Nahrungsmittelgroßhandel und Vichhandel und im Fertigfabrikatehandel rund je 40% der Großhandelspersonen. Die besonderen Verhältnisse der einzelnen Branchen sind aus den Einzelpositionen der Tabelle 1 zu ersehen.
1925 und 1933 betrug die durchschnittliche Zahl der j e Großhandlung beschäftigten Personen 5. Einzelne Branchen weisen im Durchschnitt bis das Dreifache auf, aber im allgemeinen sind die Abweichungen nicht erheblich. Das Bild der Zahlen der Einwohner, die auf einen Betrieb zu rechnen sind, ist ganz anders. Die Zahlen sind allerdings nur bei Branchen mit Konsumwaren mehr als ein Ausdruck der Seltenheit oder Häufigkeit. Bei Konsumwaren lassen sie den Anteil der Großhandlungen an der Konsumtionsversorgung erkennen.
Aufschlußreich ist weiter eine Ordnung der Großhandlungen nach der Zahl der in ihnen beschäftigten Personen, Danach sind 1925 79% und 1933 82% aller Betriebe solche mit bis zu 5 beschäftigten Personen. In ihnen sind 1925 30% und 1933 36% aller im Großhandel überhaupt beschäftigten Personen tätig.
In der Umsatzbedeutung ist jedoch die der Großbetriebe ganz überragend. Über die Hälfte aller Verkaufsumsätze (57%) wurde 1939 in den Betrieben mit einem Absatz, von mehr als einer Million Reichsmark erzielt. Sie machen noch nicht 5% aller Betriebe aus, die jedoch über ein Drittel aller Personen beschäftigten. Wird von der Absatzgröße von 100000 RM und-mehr ausgegangen, so kommen auf diese Betriebe 94% aller Umsätze, für die 83% aller Personen tätig sind. Die Zahl dieser Betriebe macht die Hälfte (51%) aller Großhandlungen aus. Die Absatzleistung jcbeschäftigtePerson steigt entsprechend. Sie betrug- bei den Betrieben mit 1 Million RM und mehr Absatz das Neunfache der Betriebe bis 25000 RM und immerhin noch über das Doppelte der Betriebe über 100000 RM. Diese Angaben entstammen der m Tabelle 4 mitgeteilten Umsatzstatistik, die die Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel für die Umsätze ihrer Mitglieder, 68750 insgesamt, für 1939 bekanntgab 4. Mit Umsatz ist in ihr, wie bei allen solchen Berechnungen, der Warenverkauf gemeint. Die Umsatzzahlen sind also Absatzzahlen.
Über die von den Großhandlungen erzielten Umsätze gibt die Umsatzsteuerstatistik von 1935 insofern Auskunft, als danach 161800 veranlagte (Zahl der Großhandlungen 1933 150586) einen Gesamtumsatz von 36,4 Milliarden RM hatten, wobei zu beachten ist, daß die gleiche Ware zum Teil mehrfach im Großhandel umgesetzt wurde. Der Wert der hinfuhr betrug 1935 4,2 Milliarden RM, der der Ausfuhr 4,3 Milliarden RM, der Anteil der Außengroßhandlungen an Ein- und Ausfuhr insgesamt ungefähr 40% = 3,4 Milliarden RM.
1 ') Der Aufsatz ist bis auf einige Textkürzungen und Vereinfachungen der Tabelle 1 dem z.Zt. im Westdeutschen Verlage, Köln und Opladen, in Lieferungen erscheinenden Buche des Verfassers über die "Wirtschaftslehre des Handels" entnommen. In dem Buch, von dem bereits 3 der insgesamt 5 Lieferungen erschienen sind, wird in 40 Kapiteln der gesamte Bereich des Handels dargestellt. Die Großhandlungen werden vor allem in den Kapiteln 11, 17 und 18 untersucht, die in nachstehende Unterkapitel gegliedert sind. Das hier abgedruckte ist das erste des 11. Kapitels.11. Kapitel: Die Großhandlungen1. Die Großhandlungen im allgemeinen2. Die Binnengroßhandlungena) Die Spezialgroßhandlungena) Die Großhandlungen mit Grund- und Hilfsstoffenf) Die Großhandlungen mit Halb- und Teilfabrikaten.-•) Die Großhandlungen mit Fertigwaren und Naturtonsumproduktenb) Die Sortimentsgroßhandlungencc) Die Großhandlungen mit Einzelhandelssortimentenß) Die Großhandlungen mit gewerblichen Sortimentenv) Die Großhandlungen mit Großhanshaltssortiinciitcn3. Die Außengroßhandlungena) Die Exporthandlungenb) Die Importhandlungen4. Die genossenschaftlichen Formen der Großhandlung5. Der Standort der Großhandlungen17. Kapitel: Das Ausschaltungsprohlein1. Die selbständige und angegliederte Handelstätigkeit2. Die Funktionsausgliederung3. Die Ausschaltung der Handlungen18. Kapitel: Das Bereinigungsproblem1. Die optimale Größe der Handlung2. Die optimale Zahl der Handlungen3. Die Ökonomisierung des Handels, 2 Bezeichnungen aus Carl Günther Ludovici , Grundriß eines vollständigen Kaufmanns-Systems, 2. Aufl., Leipzig 1768, §'§ 239 und 252., 3 So bei Edmund von Seltner, Der Großhandel im Blickfeld unserer Zeit, Berlin 1936, S. 28. Ferner im Taschenbuch für den Groß- und Außenhandel, Berlin 1943, S. 71; usw. Sie dürfte zurückgehen auf eine von Julius Hirsch, Der moderne Handel, seine Organisation und Formen und die staatliche Binnenhandelspolitik, 2. Aufl., Tübingen 1925, gewählte Dreiteilung, die vergröbert angewandt wurde., 4 Veröffentlicht bei Otto Ohlendorf, Der deutsche Binnenhandel, Berlin 1942, S. 28. Ohlendorf war Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Handel.
