Home | 1952 | 1952-04-01 | Erläuterungen für die am Betriebsvergleich des Einzelhandels teilnehmenden den Firmen

Erläuterungen für die am Betriebsvergleich des Einzelhandels teilnehmenden den Firmen

von Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln
I. Aufgaben und Durchführung des Betriebsvergleichs

1. Der Zweck des Betriebsvergleichs

Jeder Einzelhandelskaufmann benötigt für eine erfolgreiche Durchführung seiner Betriebsaufgabe fachliche Kenntnisse, die sich im wesentlichen durch gute Ausbildung und entsprechende Erfahrung gewinnen lassen. Dazu gehört ein gesundes Gefühl für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung, organisatorische Begabung für den Aufbau und die Führung des Betriebes, solide Warenkenntnis und besonders auch die Gabe, mit den Menschen umzugehen, sei es als kritischer und wägender Einkäufer, als anpassungsfähiger und überzeugender Verkäufer oder innerhalb des Betriebes gegenüber den Mitarbeitern. Die Ergebnisse der betrieblichen Arbeit lassen sich zahlenmäßig beim Jahresabschluß in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung erkennen. Läßt sich ein günstiges Ergebnis ablesen, so wird man zufrieden sein und den eingeschlagenen Weg weiter beschreiten. Wenn das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit aber anders ausfällt, als man es sich wünscht, so sind die Gründe zu suchen und insbesondere auch die Zahlen des eigenen Betriebes kritisch zu betrachten. Das gilt insbesondere für die Umsatzentwicklung, die Personalleistung und die Kostenzahlen. Man wird auch mit Hilfe der Betriebsstatistik die Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres mit früheren Zeitabschnitten vergleichen, da daraus wichtige Erkenntnisse über die betriebliche Entwicklung zu gewinnen sind. Wenn man erst einmal auf diese Weise den Vergleich von Betriebszahlen vornimmt, ist bereits ein wesentlicher Schritt getan. Noch kann man aber nicht mit Sicherheit die positiven oder negativen Tatbestände der betrieblichen Entwicklung feststellen, da man nur die Zahlen des eigenen Betriebes zur Hand hat. Ebenso wie man einen Stoff nicht ohne Elle messen kann, lassen sich auch Betriebszahlen nicht ohne einen brauchbaren Maßstab messen. Dieser ist gegeben in den Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Betrieben, und diesem Zwecke dient der Betriebsvergleich.
Der Betriebsvergleich erwächst aus den Zahlen der Buchhaltung und der Betriebsstatistik ähnlicher Einzelhandlungen. Durch die Zusammenfassung der wichtigsten Betriebszahlen vieler solcher Betriebe vermittelt er ein Bild über die durchschnittliche Situation innerhalb einer Branche und auch innerhalb der einzelnen Größenklassen einer Branche. Es handelt sich dabei vor allem um die statistische Gegenüberstellung von Kosten- und Leistungszahlen. Die vom Institut herausgegebenen Betriebsvergleichstabellen dienen dabei den beteiligten Betrieben in mehrfacher Hinsicht. Einmal findet jeder Teilnehmer die für seinen Betrieb ausgerechneten Prozentzahlen und sonstigen Vergleichszahlen in der monatlichen Institutstabelle vor, so daß er ein plastisches Bild der eigenen Betriebssituation erhält. Diese einzelbetrieblichen Ergebnisse kann er weiter an den ebenfalls monatlich ermittelten durchschnittlichen Werten seiner Größenklasse und seiner Branche messen. Endlich kann jeder Teilnehmer sich mit gleichartigen oder ähnlichen Betrieben vergleichen, deren einzelbetriebliche Ergebnisse ebenfalls in den Monatstabellen enthalten sind. Auf diese Weise gewinnt der Betriebsvergleichsteilnehmer Anhaltspunkte zur Kontrolle der eigenen Betriebsgebarung und Unterlagen für die weitere Betriebsführung. Alle diese Betriebsvergleichszahlen, berechnet für jede einzelne Firma, für die Größenklassen und für die gesamte Branche, sind für die Vergleichsteilnehmer ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel für die Diagnose des Betriebes. Allerdings ist der Betriebsvergleich als solcher noch kein Heilmittel, denn es müssen erst die Konsequenzen aus seinen Zahlen gezogen und die Hebel da angesetzt werden, wo es nötig ist.
So tritt der einzelne Teilnehmer mit Hilfe des Betriebsvergleichs aus seiner isolierten Stellung heraus und gewinnt wichtige Orientierungspunkte. Diese braucht er besonders notwendig in Zeiten schwankender wirtschaftlicher Entwicklung und nach besonders tiefen Eingriffen in das Wirtschaftsleben. Beides gilt für die heutige Zeit. In ihr müssen sich die Betriebe mit Verhältnissen abfinden, die gegenüber der Vorkriegszeit sehr stark verändert sind. Auch die laufende Entwicklung ist erheblichen Schwankungen unterworfen. Die seit der Währungsreform vergangene Zeit hat dies deutlich gezeigt. Es braucht nur auf die Einflüsse hingewiesen zu werden, die sich als Folge der Koreakrise auch auf dem deutschen Markt geltend gemacht haben. Für die teilnehmenden Betriebe ergibt sich somit als Zweck des Betriebsvergleiches, daß er zu einer wirtschaftlicheren Betriebsgestaltung beiträgt. Er liefert für die zahlenmäßige Beobachtung und Kontrolle des Betriebsgeschehens den Maßstab, der für ein zutreffendes Urteil benötigt wird. Durch ihn kann der Teilnehmer Fehler und Schwächen seines Betriebes feststellen und sich um Beseitigung der Fehlerquellen bemühen.

2. Die Träger des Betriebsvergleichs

Seit dem 1. Januar 1949 wird der Betriebsvergleich des Einzelhandels von dem unter Leitung von Prof. Dr. Rudolf Seyffert stehenden Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln in Verbindung mit der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und den zuständigen Fachorganisationen durchgeführt. Die Durchführung des Betriebsvergleichs durch das Kölner Institut schließt wesentliche Vorteile in sich ein. Der Betriebsvergleich muß in engster, lebendiger Verbindung mit der gesamten wirtschaftswissenschaftlichen Forschung stehen. Er ist nicht nur eine statistische Aufgabe und noch viel weniger nur eine technisch abzuwickelnde Rechenarbeit, sondern muß laufend wissenschaftlich entwickelt und beeinflußt und von der betriebswirtschaftlichen Forschung getragen werden. Das ist nur im Forschungsraume einer Universität möglich, in der die Wirtschaftswissenschaften besonders gepflegt werden, und in einem Institute, dessen alleinige Aufgabe die Erforschung des Handels ist. Nur dadurch ist auch die Objektivität und wissenschaftliche Korrektheit der Ergebnisse gesichert. Die ermittelten Werte müssen unantastbar sein und dürfen von keiner Seite in ihrer Korrektheit bezweifelt werden können. Deshalb kann ihre Erhebung nicht bei Verbänden usw. liegen, sondern muß durch die Autorität einer wissenschaftlichen Institution gedeckt sein. Weiter bietet die Durchführung im Institut für Handelsforschung jede erforderliche Sicherheit in bezug auf die Geheimhaltung der einzelbetrieblichen Zahlen und die Vermeidung jeden Mißbrauchs der Ergebnisse. Erwähnt sei schließlich noch, daß im Institut der Betriebsvergleich, der für die wesentlichen Branchen des Einzelhandels und des Großhandels durchgeführt wird, als eine wichtige Forschungsarbeit im Dienste des Handels angesehen wird, bei der eine Vergleichbarkeit durch den gesamten Handel hindurch durch Verzahnung der Erhebungsmethoden und Angleichung der Berechnungsweisen erstrebt wird. Für den Einzelhandel ist diese Vergleichbarkeit durch die verschiedenen Branchen hindurch bereits erreicht.

3. Die Bedingungen für die Teilnahme einer Firma am Betriebsvergleich

Die Anmeldung als Teilnehmer am Betriebsvergleich erfolgt über die Organisationen des Einzelhandels, die den Betriebsvergleich als eine wichtige Aufgabe im Rahmen ihrer Verbandsarbeit auch finanziell durch Zuschüsse an das Institut fördern. Aus diesem Grunde ist die Mitgliedschaft bei der zuständigen Organisation des Einzelhandels Voraussetzung für die Teilnahme am Betriebsvergleich. Wenn die von den Organisationen bereitgestellten finanziellen Mittel nicht ausreichen, und das ist die Regel, ist es erforderlich, daß sich auch die Betriebe selbst an der Sicherstellung der Arbeiten des Instituts beteiligen. Das geschieht durch Erwerb der Mitgliedschaft bei dem Finanzträger des Instituts, der „Gesellschaft zur Förderung des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln e. V." Die Mitgliedsbeiträge, die nach der Betriebsgröße gestaffelt sind, sind steuerlich abzugsfähig. Alle Mitglieder der Förderungsgesellschaft erhalten unberechnet die „Mitteilungen des Instituts für Handelsforschung" zugesandt, in denen u. a. auch regelmäßig die Jahresergebnisse des Betriebsvergleichs im Einzelhandel veröffentlicht werden. Weitere Aufnahmebedingungen für die Teilnahme am Betriebsvergleich bestehen nicht.

4. Die Wahrung der Vertraulichheit
Die Wahrung der Anonymität der Betriebsvergleichsteilnehmer

Die Diskretion aller dem Institut für Handelsforschung erstatteten betrieblichen Zahlenmeldungen ist in vollkommenster Weise dadurch gesichert, daß jeder Teilnehmer am Betriebsvergleich eine Kennummer erhält, unter der er in die monatlichen Auswertungstabellen aufgenommen wird. Alle an das Institut einzusendenden Berichte tragen als Absender nur die Kennummer. Auch die gesamte sonstige Korrespondenz erfolgt nur unter der Kennummer.
Das Verzeichnis der Kennummern wird vom Institutsdirektor geführt und unter Verschluß gehalten. Im Expeditionsbüro des Instituts befinden sich die Adressierplatten aller am Betriebsvergleich beteiligten Firmen, nach Branchen geordnet. Mit diesen Platten werden die Zusendungen der Berichtsbogen und Monatstabellen adressiert, die für alle Firmen einer Branche die gleichen sind. Erst die beteiligten Betriebe selbst setzen beim Ausfüllen der Berichtsbogen die Kennummer ein und senden den mit ihrer Kennummer gekennzeichneten Bericht im beigefügten neutralen Umschlag an das Institut zurück. Etwa notwendige Rückfragen richten die Sachbearbeiter des Betriebsvergleichs an die Kennummer des betreffenden Betriebes und übergeben sie dem Institutsdirektor, der ihren Versand veranlaßt. Solche Rückfragen werden von den Betrieben wiederum nur unter der Kennummer beantwortet. So ist jede Vorkehrung getroffen, dass die Diskretion unter allen Umständen gewahrt bleibt.
Der Institutsdirektor teilt einem Betriebe eine Kennummer erst zu, nachdem der erste ausgefüllte Grundbericht und Monatsbericht vorliegt, da erst aus diesen Unterlagen hervorgeht, wie die Kennummer zu fassen ist. Die erste Sendung mit ausgefüllten Berichten wird daher vom Betrieb an den Institutsdirektor persönlich gerichtet. Der gesamte weitere Briefwechsel mit dem Institut erfolgt dann nur noch unter der Kennummer.

 

Das Institut gibt den Betriebsvergleichsteilnehmern die auf Grund ihrer Meldungen berechneten Betriebsvergleichszahlen in monatlichen und jährlichen Tabellen bekannt, die streng vertraulich sind und nur für den Eigengebrauch der Geschäftsleitung bestimmt sind. Die Tabellen sind nicht in der allgemeinen Registratur abzulegen, sondern müssen unter Verschluß aufbewahrt werden. Eine Einsichtnahme durch Dritte und erst recht eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Das gilt auch für Auszüge aus den Tabellen. Außer den Teilnehmern erhalten nur die zuständigen Organisationen des Einzelhandels und gegebenenfalls von ihnen dem Institut ausdrücklich benannte Stellen ein Tabellenexemplar ausgehändigt. Diese strenge Regelung, von der keinerlei Ausnahmen gemacht werden, dient dem Schutz der in den Monatsund Jahrestabellen enthaltenen Vergleichszahlen der einzelnen Betriebe. Die ebenfalls in den Tabellen enthaltenen zu Größenklassen zusammengefaßten Betriebsvergleichszahlen und die noch weiter zusammengefassten Branchen-Betriebsvergleichszahlen können zu monatlichen Kurzberichten zusammengestellt werden. Auch diese Kurzberichte gelten, solange sie aktuell sind, als vertraulich und werden nur im Einvernehmen mit den zuständigen Organisationen des Einzelhandels ausgegeben. Ihre Veröffentlichung erfolgt erst nach Schluß des Jahres in den „Mitteilungen des Instituts für Handelsforschung". Nach Abschluß des Jahres können alle Tabellen für wissenschaftliche Zwecke im Institut für Handelsforschung weiterverarbeitet werden. Eine Herausgabe der Monats- und Jahrestabellen an Dritte erfolgt auch von Seiten des Instituts in keinem Falle.
Durch diese Bestimmungen wird erreicht, daß

1. die am Betriebsvergleich teilnehmenden Firmen unbekannt bleiben, da sie in dem gesamten Vergleich nur mit ihrer Kennummer in Erscheinung treten;
2. die einzelbetrieblichen Vergleichszahlen nur den angeschlossenen Firmen und ihren Organisationen bekannt werden;
3. die zusammengefaßten Durchschnittsergebnisse solange nur mit Zustimmung der zuständigen Einzelhandelsorganisation verwandt werden dürfen, als sie aktuelles Interesse haben;
4. die wissenschaftliche Auswertung des anfallenden Zahlenmaterials ausschließlich unter Kontrolle des Instituts für Handelsforschung erfolgt.
Damit hat jeder Betriebsvergleichsteilnehmer die Sicherheit, daß ihm aus der Meldung seiner betrieblichen Zahlen keinerlei Schädigung erwachsen kann.


5. Die Berichtsbogen, die jeder Betriebsvergleichsteilnehmer auszufüllen hat

Der Betriebsvergleich kann als eine auf breiter Basis durchzuführende statistische Erhebung nicht ohne Fragebogen auskommen. Wenn auch aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte heraus im allgemeinen eine berechtigte Antipathie gegen Fragebogen besteht, so sollte diese Abneigung »überwunden werden, wenn es darum geht, einen solchen Bogen im eigenen Interesse auszufüllen. Die Berichtsbogen für den Betriebsvergleich sind überdies so einfach wie nur möglich gehalten, um den beteiligten Betrieben jede unnötige Belastung zu ersparen. Die laufenden Erhebungen halten sich im Rahmen dessen, was ohnehin buchungsmäßig für den Betrieb erfaßt werden muß; die geforderten Angaben sind daher auch ohne Schwierigkeiten auszufüllen, zumal wenn man sich einmal darauf eingestellt hat und nun von Monat zu Monat nach dem gleichen System meldet.
Der neu aufgenommene Betriebsvergleichsteilnehmer hat einen Firmen-Grundbericht auszufüllen, durch den das Institut einen Überblick über die wichtigsten Strukturmerkmale des Betriebes erhält. Die Angaben des Grundberichtes dienen vor allem der zutreffenden Einordnung des Teilnehmers in die entsprechenden Auswertungsgruppen.
Das wichtigste Formular für die Durchführung der laufenden Erhebungen ist der Firmen-Monatsbericht, in dem die Betriebszahlen über die beschäftigten Personen, die Beschaffüngs- und Absatzentwicklung und die Handlungskosten einzutragen sind.
Schließlich wird einmal jährlich nach Ablauf des Kalenderjahres ein Firmen-Jahresbericht ausgefüllt, um neben den kurzfristigen monatlichen Auswertungen zu den besonders aufschlussreichen Jahresergebnissen zu gelangen.
Alle Formulare werden den beteiligten Betrieben in doppelter Ausfertigung übermittelt. An das Institut ist jeweils nur ein Exemplar zurückzusenden, so daß jeder beteiligte Betrieb für seine Akten das Doppelstück zurückbehält. Die auf den Berichtsbogen durch die Firmen zu beantwortenden Fragen und das was dabei zu beachten ist, wird auf den Seiten 169 bis 177 dieses Erläuterungsheftes ausführlich dargelegt.
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, daß zur Wahrung der Geheimhaltung die Betriebe in allen Berichtsformularen lediglich unter ihrer Kennummer auftreten und somit keinerlei Rückschlüsse auf die hinter den Zahlen stehenden Betriebe möglich sind.

6. Die Ergebnisse des Betriebsvergleichs und ihre Mitteilung an die Teilnehmer

 

Die Ergebnisse des Betriebsvergleichs werden den beteiligten Betrieben unverzüglich nach ihrer Ermittlung zur Kenntnis gebracht. Natürlich nimmt die Bearbeitung der großen Zahl der Firmenberichte, vor allem die Berechnung der Vergleichszahlen, eine gewisse Zeit in Anspruch, erfordert doch die rechnerische Auswertung der Firmen-Monatsberichte des Einzelhandels zur Zeit jeden Monat rund 30.000 Rechenoperationen, davon über die Hälfte Prozentberechnungen. Durch Einsatz von Lochkartenmaschinen und anderen organisatorischen Hilfsmitteln ist es gelungen, die Auswertungszeit stark abzukürzen.
Die monatlichen Ergebnisse gehen den beteiligten Firmen fünf Wochen nach Abschluß des Berichtsmonats in Form von Übersichtstabellen zu, in denen die einzelbetrieblichen Zahlen enthalten sind. Diese Ergebnistabellen werden für jede Branche gesondert ausgearbeitet; dabei sind einige Branchen noch in Teilbranchen unterteilt. Innerhalb der Branchen bzw. Teilbranchen sind die Betriebe nach Größenklassen geordnet. Neben den Auswertungszahlen des eigenen Betriebes findet jeder Teilnehmer in diesen Tabellen die durchschnittlichen Ergebnisse der gesamten Branche oder Teilbranche und die seiner Größenklasse wieder. Über die Auswertung der Betriebsvergleichstabellen sind auf Seite 186 bis 188 nähere Angaben zu finden.
Die Auswertung der Firmen-Jahresberichte nimmt mehr Zeit in Anspruch als die der Monatsberichte, zumal die Teilnehmer selbst den Jahresabschluß vielfach erst längere Zeit nach Ablauf des Geschäftsjahres fertigstellen können. Die Ergebnisse werden entsprechend den Monatstabellen zu einer Jahrestabelle zusammengestellt. Die Größenklassen- und Branchendurchschnittswerte werden für alle Branchen in den Mitteilungen des Instituts veröffentlicht. Auf diese Weise erhalten die beteiligten Firmen neben dem genauen Einblick in die Ergebnisse der eigenen Branche eine Übersicht über das Jahresergebnis der übrigen am Betriebsvergleich beteiligten Branchen (siehe Seite 187 f.).

7. Die zusätsliche Konjunkturberichterstattung für die Teilnehmer

 

Neben der laufenden zahlenmäßigen Beobachtung des Betriebsablaufs mit Hilfe des Betriebsvergleichs ist eine monatliche Konjunkturerhebung eingerichtet worden, die eine kurzfristige Information über die Entwicklung im abgelaufenen Monat und die voraussichtliche zukünftige Entwicklung gibt. Diese Arbeit wird vom Institut für Handelsforschung in Gemeinschaft mit dem Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München durchgeführt. Der Bogen für den Konjunkturtest ist in der einfachsten Weise durch Ankreuzen einer kleinen Zahl vorgedruckter Antworten auszufüllen. Bereits zwei Wochen nach der Erhebung erhalten die teilnehmenden Betriebe die Auswertung in Form eines mehrfarbigen Konjunkturspiegels zugestellt. Diese Konjunkturerhebung tritt ergänzend neben den Betriebsvergleich und ist ein weiteres Hilfsmittel für die betrieblichen Dispositionen der beteiligten Firmen. Alle Betriebsvergleichsteilnehmer können sich ohne zusätzliche Kosten beteiligen. Auch die Zusendung der Konjunkturspiegel erfolgt unberechnet.


 

 


 

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