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Bericht über die Ergebnisse des Betriebsvergleichs des Einzelhandels im Jahre 1951

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert
In der vorliegenden Nummer der Mitteilungen wird zum dritten Male nach dem Kriege über ein Jahresergebnis des Einzelhandels-Betriebsvergleichs des Instituts für Handelsforschung berichtet. Der Jahresbericht für 1949 wurde in der Nummer 4 der Mitteilungen vom 1. August 1950 veröffentlicht, der für 1950 in den Nummern 6 und 8 der Mitteilungen vom 15. Mai und 15. August 1951. Der vorliegende Jahresbericht für 1951 enthält eine Zusammenfassung der Hauptergebnisse des Vergleichs in Form von Durchschnittswerten der Branchen und Teilbranchen des Einzelhandels. Eine nach Personen- und Absatzgrößenklassen aufgegliederte Bekanntgabe, wie sie in den Jahresberichten für 1949 und 1950 vorgenommen wurde, wird in dem ersten der geplanten Sonderhefte zu den Mitteilungen erfolgen, dessen Herausgabe für Ende Oktober vorgesehen ist. In diesem Sonderheft werden zum Vergleich auch die Jahresergebnisse 1949 und 1950 mit aufgeführt, so daß die Betriebsvergleichsergebnisse des Einzelhandels der ersten drei vollen DM Jahre darin zusammengefaßt sind.
Die Jahreserhebung für 1951 erstreckt sich auf 17 Einzelhandelsbranchen und 11 Teilbranchen. Im Berichtsjahre sind zwei neue Einzelhandelsbranchen, der Uhren-, Juwelen-, Gold- und Silberwareneinzelhandel und der Sportartikeleinzelhandel neu hinzugetreten. Innerhalb des Textileinzelhandels wurde die Zahl der Teilbranchen von vier in den Jahren 1949 und 1950 auf sieben im Jahre 1951 erweitert. Dabei ist die frühere Teilbranche Konfektion in drei Teilbranchen, und zwar in Textileinzelhandel mit vorwiegend Herren- und Knabenoberbekleidung, Textileinzelhandel mit vorwiegend Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung und Textileinzelhandel mit vorwiegend Herren-, Damen- und Kinderoberbekleidung aufgeteilt und für den Textileinzelhandel mit vorwiegend Haus- und Bettwäsche, Bettwaren eine neue Teilbranche gebildet worden. Gegenüber 1950 fehlen 1951 die Zahlen für den Nähmaschineneinzelhandel, dessen Betriebsvergleich wegen zu geringer Beteiligung eingestellt wurde.
In ihrer Durchführung unterscheidet sich die Jahreserhebung 1951 in mehrfacher Hinsicht von den beiden vorangegangenen. Während die Jahresergebnisse 1949 und 1950 größtenteils auf Grund der monatlichen Berichtsmeldungen und zum Teil auf Grund einer Jahreszusatzbefragung ermittelt wurden, erfolgte die Jahreserhebung 1951 durch Versendung von eigenen Jahresfragebogen, die sämtliche Fragepositionen enthielten. Diese Form der Meldung der Jahreszahlen durch die Betriebsvergleichsteilnehmer statt der Addition ihrer zwölf Monatsberichte hat den Vorzug, daß spätere Veränderungen einzelner Zahlen in der Jahresmeldung berücksichtigt sind. Die unmittelbare Erhebung der Jahreszahlen ermöglicht es ferner, auch solche Firmen, die nicht laufend monatlich berichten, durch eine einmalige Meldung an dem Jahresbetriebsvergleich teilnehmen zu lassen. Durch die Versendung des Jahresfragebogens an einen größeren Kreis zusätzlicher Einzelhandelsfirmen konnte die
Erhebungsbasis und damit der Repräsentationswert der Jahresergebnisse verbessert werden. Dies bezieht sich vor allem auf diejenigen Positionen, die 1949 und 1950 auf Grund des Jahresabschlusses zusätzlich erfragt, aber nur von einem Teil der insgesamt erfaßten Betriebe gemeldet wurden.
In einigen Einzelhandelsbranchen wurde der Betriebsvergleich für 1951 ausschließlich in Form dieser jährlichen Gesamterhebung durchgeführt. Es waren der Beleuchtungs- und Elektroeinzelhandel, der Photoeinzelhandel und der Sportartikeleinzelhandel. Eine weitere Verbesserung des Vergleichsverfahrens bezieht sich auf die Bekanntgabe der Jahresergebnisse gegenüber den Teilnehmern. Sie erhalten das Jahresergebnis 1951 in gleicher Weise wie die Monatsergebnisse als synoptische Tabellen mit den einzelbetrieblichen Zahlen aller am Vergleich beteiligten Firmen. Damit hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, seine eigenen Betriebszahlen nicht nur mit den in den vorliegenden Mitteilungsheften veröffentlichten Durchschnittsergebnissen zu vergleichen, sondern auch mit den einzelbetrieblichen Zahlen gleichgearteter und strukturverwandter Betriebe seiner Branche. Die Ergebnisse für 1951 beruhen auf den Meldungen von insgesamt 2.216 Einzelhandelsfirmen. Damit liegt die Beteiligungsziffer an der Jahreserhebung 1951 um rund 40 % höher als im Jahre 1950. Die Teilnehmerzahl setzt sich zusammen aus 1.521 Firmen, die auch laufend monatlich berichten, und aus 695 Firmen, die eine einmalige Jahresmeldung abgegeben haben. In einigen Branchen ließ sich auch im Jahre 1951 die an sich wünschenswerte Beteiligung noch nicht erreichen; das gilt insbesondere für die Branchen, deren Teilnehmerzahl noch unter 40 Betrieben liegt. Diese Branchen sind der Beleuchtungs- und Elektroeinzelhandel, der Büromaschinen-, Büromöbel- und Organisationsmittelhandel, der Fahrradeinzelhandel, der Photoeinzelhandel, innerhalb des Textileinzelhandels die Teilbranchen Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung; Herren-, Damen- und Kinderoberbekleidung; Haus- und Bettwäsche, Bettwaren und innerhalb des Eisenwaren- und Hausrathandels die Teilbranche Öfen und Herde. Diese nicht ausreichende Repräsentation ist in den Tabellen durch Kleinkursivdruck gekennzeichnet. In allen anderen Branchen, vor allem in denen mit einer Teilnehmerzahl von über 100 Betrieben, dürften unter Beachtung der Betriebsgrößenzusammensetzung die Ergebnisse den wirklichen Verhältnissen ziemlich nahekommen.
Die vorliegenden Tabellen enthalten, abgesehen von der Tabelle 1, die auf Grund der einzelbetrieblich ausgerechneten Vergleichszahlen ermittelten Durchschnittsergebnisse der Branchen und Teilbranchen. Durch eine Erweiterung der Fragestellung im Jahresberichtsbogen konnte die Zahl der Auswertungspositionen um eine Reihe zusätzlicher Vergleichszahlen, insbesondere des Absatzes, vergrößert werden. Für das Jahr 1951 werden Angaben über den Absatz je qm Geschäftsraum und über die Aufgliederung des Absatzes nach Großhandelsabsatz (Absatz an Wiederverkäufer und Großverwender), Werkstattabsatz, Anteil der Eigenherstellung und über Kreditverkäufe und Außenstände gemacht. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der an der Jahresauswertung beteiligten Betriebe nach Branchen und Personengrößenklassen. Die Tabellen 2 und 3 vermitteln die Entwicklung der Beschaffung, des Absatzes, der Handlungskosten und des Lagerbestandes. Tabelle 4 enthält eine Generalübersicht über die Hauptergebnisse des Jahres 1951. In Tabelle 5 werden die oben angeführten Vergleichszahlen über die Aufgliederung des Absatzes ausgewiesen. Tabelle 6 enthält die wichtigsten Lagerzahlen. In den Tabellen 7 und 8 sind die Handlungskosten, aufgegliedert nach Kostenarten, sowohl in Prozenten des Absatzes als auch in Prozenten der Gesamtkosten zusammengestellt.

Für die Berechnungsweise der in den einzelnen Tabellen enthaltenen Angaben gilt folgendes:

Zahl der beschäftigten Personen:
Darunter sind alle im Betriebe tätigen Personen einschließlich des oder der Inhaber und der mithelfenden Familienangehörigen zu verstehen. Lehrlinge im 1. und 2. Jahr und Anlernlinge im 1. Jahr sind mit 0,5 bewertet, teilbeschäftigte Personen mit einem der Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil.

Warenbeschaffung:
Sie umfaßt die Summe der Einkaufsrechnungen laut Wareneingangsbuch einschließlich der Bezugskosten, abzüglich der Retouren und Preisnachlässe.

Warenabsatz:
Er enthält den gesamten Umsatz der Betriebe im Bar- und Kreditgeschäft zu Verkaufspreisen.

Absatz je beschäftigte Person:
Die Berechnung des Absatzes je beschäftigte Person erfolgt durch Division des Absatzes durch die Zahl der im Berichtszeitraum durchschnittlich beschäftigten Personen.

Absatz je Kunde:
Er ist durch Teilung des Absatzes durch die Zahl der im Berichtszeitraum bedienten Kunden errechnet. Als Kundenzahl wurde die Zahl der Kassenzettel und die Zahl der getätigten Kreditverkäufe erfaßt.

Absatz je qm Geschäftsraum:
Seine Berechnung erfolgt durch Teilung des Absatzes durch die Anzahl der qm der im Berichtszeitraum benutzten Geschäftsräume. Zu den Geschäftsräumen zählen Verkaufs-, Ausstellungs-, Lager- und Büroräume sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden.

Großhandelsabsatz:
Darunter ist der Absatz zu verstehen, für den die Großhandelsumsatzsteuer gilt. Es handelt sich, hierbei um Lieferungen an Wiederverkäufer, an gewerbliche Verwender, wie z. B. Handwerker, und an Großverbraucher, z. B. Behörden, Krankenhäuser.

Werkstattabsatz:
Zum Werkstattabsatz rechnen alle Werkstattleistungen, jedoch ohne die der Eigenherstellung. Hierunter fallen je nach den besonderen Verhältnissen in den einzelnen Branchen beispielsweise Ausbesserungs- und Zurichtungsarbeiten, Änderung und Montage von verkauften Waren sowie Reparaturen, die nicht aus dem Handelsgeschäft erwachsen sind (Fremdreparaturen).

Eigenherstellung:
Als Eigenherstellung sind die in gewerblichen Nebenbetrieben des Handelsgeschäftes selbsterzeugten Waren zu verstehen.

Kreditverkäufe:
Darunter fällt der gesamte Kreditabsatz (Teilzahlungsverkäufe, offene Buchkredite, Anschreiben) einschließlich der in Verbindung mit Teilzahlungs- Finanzierungs-Instituten gewährten Kredite.

Lagerbestand:
Seine Höhe ist berechnet aus dem Durchschnitt von Anfangsbestand am 1. Januar 1951 und Endbestand am 31. Dezember 1951, beide zu Inventurwerten.

Umschlagsgeschwindigkeit:
Sie ist berechnet aus dem Warenabsatz 1951 zu Einstandspreisen dividiert durch den durchschnittlichen Lagerbestand 1951 zu Inventurwerten.

Personalkosten:
In ihnen sind die Bruttogehälter und -löhne aller vom Betriebe angestellten Personen enthalten einschließlich des Arbeitgeberanteils an sozialen Lasten, der Sachleistungen und der Tantiemen, Gratifikationen und Prämien. Außerdem sind, soweit möglich, die gezahlten Provisionen und sonstigen Zahlungen an nichtangestellte, aber regelmäßig herangezogene selbständige Vertreter, Buchhaltung- und Steuerhelfer usw. hinzugerechnet, soweit diese Beträge nicht unter die sonstigen Kosten aufgenomme worden sind.

Entgelt für nichtentlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn):
Der als Entgelt angesetzte Betrag ist nicht höher als der, der für gleichwertige leitende oder ausführende Kräfte nach den Sätzen der örtlichen Tarifordnung oder nach den Bedingungen für außertarifliche Gehälter zu zahlen wäre.

Miete:
Darunter ist die für fremde Räume gezahlte Miete und der Mietwert der eigenen Räume zu verstehen, soweit sie ausschließlich für Betriebszwecke verwendet werden. Für eigene Räume ist als Mietwert die Summe eingesetzt, die gezahlt werden müßte, wenn Räume in gleichem Umfange und in gleicher Lage gemietet werden müßten. In den Mietwert sind keine Raumkosten (z. B. Heizung, Reparaturen, Licht) eingerechnet worden. Sie sind vielmehr in den sonstigen Kosten enthalten.

Steuern:
Zu den Steuern sind nur die betrieblichen Steuern gerechnet, also Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die Kraftfahrzeugsteuer für Betriebsfahrzeuge ist bei den sonstigen Kosten berücksichtigt. Nicht als Steuern gelten Beiträge, auch wenn sie steuerlich abzugsfähig sind. Nicht eingesetzt sind ferner die Einkommensteuer, Vermögensteuer usw. des Unternehmers sowie die Körperschaftsteuer, Grundsteuer und die Soforthilfeabgabe.

Reklamekosten:
In ihnen sind die Personalkosten nicht enthalten, da sie schon bei den aligemeinen Personalkosten ausgewiesen sind.

Abschreibungen :
Darunter sind die Abschreibungen auf Inventar, Fahrzeuge und Forderungen gemäß dem Jahresabschluß für 1951 zu verstehen, Abschreibungen auf Warenlager sind nicht berücksichtigt, da sie bereits in der Lagerbewertung ihren Ausdruck finden; ebenso sind die Abschreibungen auf Gebäude nicht enthalten, da sie durch den Mietwert abgegolten sind.

Zinsen für Eigenkapital:
Bei Einzefunternehmungen und Personalgesellschaften sind 4 % des Kapitalkontos des Inhabers oder der Gesellschafter nach dem Stand vom 31. Dezember 19 51 als kalkulatorische Zinsen berechnet worden, jedoch ohne den Gewinn des Jahres 1951. Bei Kapitalgesellschaften sind 4 % des Grundkapitals einschließlich der gesetzlichen und freiwilligen Reserven berechnet.

Sonstige Kosten:
Dazu zählen alle nicht bereits einzeln ausgewiesenen Kosten, Nicht zu den Betriebskosten gehören sämtliche Grundstückskosten und -abgaben, da sie im Mietwert schon enthalten sind, ferner Entnahmen für private Zwecke, Kosten für Lebensversicherung des Inhabers und ähnliches.
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