Anwendung der typologischen Methode in der Betriebswirtschaftslehre
von Privatdozent Dr. Hans BuddebergAntrittsvorlesung, gehalten an der Universität zu Köln am 29. Juni 1954
Einordnung in die wissenschaftlichen Methoden der Betriebswirtschaftslehre
Der Betriebswirtschaftslehre ist vornehmlich die Aufgabe gestellt, die strukturellen und funktionellen Gegebenheiten der Einzelwirtschaft, des Betriebes, zu erforschen. Sie umfaßt dabei alle für Bau und Leben dieser Betriebe wichtigen Elemente und Prozesse. Das Erfahrungsobjekt ist somit in erster Linie der Betrieb, der nicht nur dieser Wissenschaft, sondern auch anderen als Erkenntnisobjekt dienen kann, etwa der Soziologie, der Sozialpolitik, der Wirtschaftsgeschichte, der Wirtschaftsgeographie.
Das empirisch gegebene Erfahrungsobjekt der Betriebswirtschaftslehre bietet sich in einer schier unübersehbaren Vielfalt der Gestaltung an. Es kann deshalb nur durch entsprechende Methoden, etwa durch generalisierende Betrachtung, durch Isolierung und durch Abstraktion zu einem echten wissensdiaftlichen Erkenntnisobjekt gestaltet werden. Ex ante besteht jedoch die Notwendigkeit, auf induktivem Wege zu einer Ordnung und Klärung der Fakten zu gelangen, die Gestalt und Gestaltung der Betriebe ausmachen. Dann erst kann der entscheidende Schritt zu generalisierenden Feststellungen erfolgen, nicht nur zur Gewinnung von Erfahrungsregeln, sondern auch zur Erkenntnis der Gesetzmäßigkeiten und Kausalzusammenhänge, die ihrerseits zu deduktiven Ableitungen Verwendungfinden können.
Die Frage des methodischen Vorgehens ist durch Induktion und Deduktion jedoch noch nicht ausreichend umschrieben, es wird damit nur der Rahmen im Großen abgesteckt. Die weitere Frage bleibt zu klären, welcher methodischen Hilfen man sich bedienen kann, um gleichsam mit ordnender Hand die wissenschaftliche Bewältigung des Stoffgebietes zu erreichen, um zu einer Systematisierimg zu gelangen. Hier ist das weithin verwendete Verfahren das begrifflich klassifizierende.
Der begrifflich klassifizierenden Methode sind allerdings gewisse Grenzen gesetzt. Der Begriffsinhalt hat sich jeweils auf wenige Feststellungen zu beschränken, die alle erfüllt sein müssen, sofern das zu untersuchende Objekt eingeordnet werden soll. Man kommt dabei zu „Begriffspyramiden", in der die generellen Positionen an die Spitze gesetzt werden, während dann von Stufe zu Stufe ein Fortschreiten zu spezielleren Punkten erfolgt. Ein vollkommenes Ordnungssystem wird damit schwerlich erreicht, denn es bleiben logischerweise in den unteren Stufen der Begriffspyramide Leerfelder, da gewisse Kombinationen nicht vorkommen können.
Das System, dessen man sich bei der begrifflich klassifizierenden Methode zur Erforschung des Erkenntnisobjektes bedient, besteht letztlich darin, die einzelnen Teilbestandteile des Begriffsinhaltes oder deren Determinanten für sich abzuhandeln, wobei leicht der unmittelbare Zusammenhang mit der gesamten Gestaltung des Erkenntnisobjektes verlorengeht.
Diesem Mangel kann das typologische Verfahren in vieler Hinsicht abhelfen, da es die Gesamtheit der für das Erkenntnisobjekt wichtigen Erscheinungen und Daten zur Anschauung bringt. Die Bedeutung des Wortes Typus, das heute im wissenschaftlichen Sprachgebrauch so vielfältig und gelegentlich auch widerspruchsvoll verwendet wird, vermag gewisse Anhaltspunkte für das typologische Verfahren zu geben. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Typus lag — wobei der Darstellung von Haller 1gefolgt wird — bei „Abbild", „Abdrudc", „Eindruck", „Hohlraum". Sie wurde später im übertragenen Sinne zu „Gestalt", „Form", „Gepräge" und schließlich zu „Vorbild", „Musterbild", „Modell".
Die Beschäftigung mit dem Typus wird in der Philosophie, in den Naturwissenschaften sowie in der Volkswirtschaftslehre — hier in Sonderheit seit Max Weber 2 — schon seit langem geübt. Jedoch hat das typologische Verfahren — jedenfalls im Sinne einer streng gehandhabten wissenschaftlichen Methode — in der Betriebswirtschaftslehre noch wenig Verbreitung gefunden. So oft auch die Worte „typisch" und „Typus" oder „idealtypisch" und „realtypisch" in der betriebswirtschaftlichen Literatur verwendet werden, so selten findet man eine auf dem typologischen Verfahren aufbauende systematische Untersuchung des Erkenntnisobjektes dieser Wissenschaft.
Erst aus den letzten Jahren liegen vereinzelte Arbeiten vor, die sich dieser Methode im einzelwirtschaftlichen Bereich bedienen. Allerdings ist die Zielsetzung dabei verschieden, zum Teil werden nur gewisse Bezirke der betrieblichen Gestaltung untersucht 3. Von den auf die Erfassung der betriebswirtschaftlich relevanten Tatbestände im Sinne der Struktur, der Funktionen und Prozesse abzielenden Untersuchungen ist besonders die von Eisfeld 4 zu erwähnen, der damit einen bemerkenswerten Beitrag zu der Lehre von der Gestaltung der Unternehmung gebracht hat. Es ist als erfreulich zu bezeichnen, daß auch im Bereich der betriebswirtschaftlichen Forschung das typologiche Verfahren an Boden gewinnt. Aus diesen Bemühungen läßt sich eine möglichst weitgehende Klärung des zutreffenden methodischen Vorgehens erhoffen.
Betriebstypen und die Bedeutung ihrer Darstellung
In der Literatur finden sich zahlreiche und oft widerspruchsvolle Definitionen des Erkenntnisgegenstandes der Betriebswirtschaftslehre, also des Betriebes5. Auf den Begriffsinhalt soll hier nicht im einzelnen eingegangen werden, es sei lediglich festgestellt, daß sidi die Definitionen auf ganz wenige Tatbestände besdiränken, die zumeist in einem Satz festgehalten werden. Das mag in der obersten Stufe der Begriffspyramide nodi tragbar sein, es führt jedoch zu wachsender Unklarheit, je mehr man sich den spezielleren Bereichen nähert. Noch einen Industriebetrieb, einen Bankbetrieb, einen Handelsbetrieb schlechthin kann man durch begriffliche Definition einigermaßen klar kennzeichnen; eventuell auch noch die Hauptgruppen der Betriebe innerhalb der Wirtsdiaftsbereidie, z. B. Großhandlungen und Einzelhandlungen. Aber schon hier müssen gewisse Konzessionen gemacht werden, d. h. einzelne Bestandteile des Begriffsinhalts müssen als fakultativ herausgestellt werden, nur wenige können unabdingbar gelten. Sobald man jedoch weiter fortschreitet zu den innerhalb der einzelnen Bereiche festzustellenden Arten, gelangt man zu zahlreichen differierenden Erscheinungen, die in der Begriffsdefinition nicht mehr zu fassen sind. Man ordnet oder systematisiert Gestalt und Gestaltung der Betriebe nach diesem oder jenem Kriterium, ohne zu einer vollen Anschauung des Gesamte zu gelangen. Dabei sind also der systematischen Durchdringung des Erkenntnisobjektes Grenzen gesetzt, sofern man sich der begrifflich klassifizierenden Methode bedient.
Hier kann wohl das typologische Verfahren wertvolle Hilfe bei der Betrachtung des Erkenntnisgegenstandes leisten, indem es das gesuchte Gesamtbild verschafft. Das Vorgehen — und darin liegt seine Bedeutung — wird gekennzeichnet durch die Auflösung des Untersuchungsobjektes in Merkmale. Von deren zutreffender Auswahl ist die Brauchbarkeit der typologischen Methode in starkem Maße abhängig. Dieser Punkt der Merkmalsbildung wird seiner Bedeutung wegen noch besonders erörtert werden. Zuvor soll jedoch ein Überblick über die heranzuziehenden Arten des Typus gegeben werden, soweit sie für den betriebswirtsehaftlichen Gebrauch Verwendung finden können.
Zwei große Gruppen der Typen sind zunächst zu unterscheiden: Totaltypen und partielle Typen.
Mit den Totaltypen sollen die für Gestalt und Gestaltung der Betriebe im ganzen wichtigen Merkmale dargestellt werden, und zwar im betriebswirtschaftlichen Sinne.
Die partiellen Typen beschränken sich dagegen auf gewisse Fragenkomplexe, die aus der Gesamtheit der betriebswirtschaftlich bedeutsamen Erscheinungen herausgegriffen werden. Beispiele wären: Organisationstypen, Motivtypen, Verfahrenstypen, Wirtschaftsordnungstypen. Auf diesen Typenkreis soll hier nicht näher eingegangen werden. Die Tendenz, im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften alle gesellschaftswissenschaftlichen Phänomene mit zu erfassen, die irgendwelche Einwirkungen auf die Betriebsgestaltung haben, ist in zunehmendem Maße festzustellen. Es ist zweifellos richtig, diesen Fragen Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere auch den Menschen und die zwischenmenschlichen Beziehungen zu beachten. Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre erscheint es jedoch fragwürdig, daraus besondere Teildisziplinen abzuleiten, die eigenständig unter dem Aspekt ihres „partiellen Typus" die für Bau und Leben der Betriebe wichtigen Gegebenheiten untersuchen. Es dürfte vielmehr zweckmäßiger sein, diese Einwirkungen als Daten und Bestimmungsfaktoren einzuordnen und sorgfältig zu beobachten, jedoch im Grundatz die spezielle Betriebswirtschaftslehre nach den Totaltypen im Sinne der arbeitsteiligen Mitwirkung an der Bedürfnisbefriedigung zu gliedern und nicht nach anderen Gesichtspunkten, etwa nach den form- und sinngebenden Kräften.
Es sei hier auf das eingangs Gesagte verwiesen: Der Betrieb kann Erkenntnisgegenstand verschiedener Wissenschaftsbereiche sein, nicht nur der Betriebswirtschaftslehre. Betrachtet man daher den Betrieb von einem anderen als dem betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus, kommt man auch zu andersgearteten Typen. Viele derartige Einflüsse können sicher auch dadurch registriert werden, daß man sie nicht auf Betriebs- und Unternehmungstypen bezieht, sondern auf Unternehmertypen. Das gilt in starkem Maße für die Motive der Tätigkeit, für die weltanschauliche oder politische Einstellung und ähnliche Punkte, die im Subjektiven begründet sind. Auf die funktionsbezogene betriebliche Tätigkeit werden diese allerdings nur einen mittelbaren Einfluß ausüben. Es können daraus gewiß instruktive Kenntnisse über Teilbereiche abgeleitet werden, jedoch ist deren Bedeutung — jedenfalls im betriebswirtschaftlichen Sinne — eingesdiränkt. Aus diesem Grunde werden sich die weiteren Ausführungen auf die Totaltypen beschränken.
Innerhalb der Totaltypen, die den Betrieb als Ganzes umfassen, sollen 4 Gruppen herausgestellt werden: Generaltypen, Bereichstypen, Teilbereichstypen und spezielle Typen. Die ersten drei können dabei als Gattungstypen bezeichnet werden.
Unter den Generaltypen sind die kaufmännischen Betriebe im Gegensatz zu den übrigen zu verstehen. Oder um der Gliederung von Nicklisch zu folgen, die ursprünglichen und die abgeleiteten Betriebe 6.
Innerhalb des Generaltypus der kaufmännischen Betriebe finden sich die Bereichstypen entsprechend der Arbeitsteilung: etwa Industriebetriebe, Handelsbetriebe, Bankbetriebe, Handwerksbetriebe. Es dürfte wichtig sein, bei betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise die Bereichstypen nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht nach anderen Gesichtspunkten aufzugliedern, da sonst jedenfalls der Boden eines betriebswirtschaftlichen Totaltypus verlassen wird.
Die Teilbereichstypen ergeben sich aus der Aufgliederung innerhalb der einzelnen Bereiche. Beispielsweise können bei den Handelsbetrieben Binnengroßhandelsbetriebe, Außenhandelsbetriebe und Einzelhandelsbetriebe unterschieden werden.
Die bisher aufgeführten drei Arten des Totaltypus lassen sich methodologisch auch mit Hilfe der begriffsbildenden Klassifikation noch fixieren. Die Betriebe können einer bestimmten Typenart zugeordnet werden, sofern alle in die Definition aufgenommenen Bestandteile erfüllt sind.
Die eigentliche Anwendung des typologischen Verfahrens setzt erst bei der vierten Gruppe der Totaltypen ein, bei den speziellen Typen.
Die speziellen Typen zeigen die innerhalb der Teilbereiche anzutreffenden Gestaltungsformen der Betriebe auf. Sie werden gekennzeichnet durch Merkmalsgruppen mit abgestuft auftretenden Merkmalen quantitativer oder qualitativer Art. Die Merkmale lassen in ihrer Gesamtschau die Schwerpunkte und die Zusammenhänge erkennen. Den speziellen Typen muß bei der Anwendung dertypologischen Methode in der Betriebswirtschaftslehre besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden; denn hier erschließt sich eine Quelle zur Gewinnung größerer Klarheit über das Erkenntnisobjekt dieser Wissenschaft.
Die Merkmalsbildung
Die Brauchbarkeit des typologischen Verfahrens ist weitgehend von der zutreffenden Auswahl der Merkmale abhängig. Sie müssen den Betrieb anschaulich charakterisieren und dabei die betriebswirtschaftlich bedeutsamen Fakten hervortreten lassen.
Vier Bezirke dürften sich unter diesem Aspekt für die Wahl der Merkmale besonders eignen:
Betriebsstruktur, Betriebsfaktoren, Betriebsprozeß und Betriebsfunktionen.
Zunächst werden mit den Strukturmerkmalen die für den Bau der Betriebe besonders wichtigen vorgegebenen Daten erfaßt, von denen auch ein steter Einfluß auf die Äußerungen des betrieblichen Lebens, die Betriebsprozesse ausgeht. Sie sind in gewissem Sinne „leistungsneutral" und daher gegebenenfalls bei einem Leistungsvergleich zu eliminieren. Zu den Strukturmerkmalen zählen beispielsweise Branche, Standort, Rechtsform, Betriebsgröße.
Es folgt dann die Merkmalsgruppe der Betriebsfaktoren, durch deren Einsatz die betriebliche Leistung bewirkt wird. Sie sind Voraussetzung zur Durchführung des betrieblichen Prozesses, der ein produzierender, ein distribuierender oder ein ministraler, also ein dienstleistender, sein kann, vielfach auch eine Kombination davon. Als Einzelmerkmale können folgende Betriebsfaktoren angesetzt werden: menschliche Arbeit, sachliche Betriebsmittel, leitende, disponierende und organisatorische Gestaltung und Finanzierung.
Der durch die Betriebsfaktoren bedingte Leistungs- und Güterverzehr äußert sich in den entstehenden Kosten, die somit einen wichtigen Maßstab zur Beurteilung des Faktoreneinsatzes darstellen.
Der Betriebsprozeß offenbart dann die Wirksamkeit der Betriebsfaktoren im Zusammenhang mit der erstellten Leistung, er gibt konkrete Auskunft über den Fluß der Güter durch den Betrieb, ihre Herkunft und Hinkunft und den Produktions- oder Umschaltungsprozeß, der sich zwischen den beiden Polen der Beschaffung und des Absatzes im Betriebe vollzieht. Der Betriebsprozeß steht im Zeichen der Werterhöhung, der Ertragsbildung und gibt somit die Möglichkeit, den Ertrag als das Korrelat des Faktoreinsatzes mit den dafür verwendeten Kosten zu vergleichen und Aussagen über den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit zu treffen.
Schließlich werden die Betriebsfunktionen als Merkmale des Betriebstypus herangezogen, weil sie eine Leistungsbeurteilung im übergeordneten Sinne ermöglichen. Sie kennzeichnen die im Betriebsprozeß in konkreter, objektbezogener Weise zum Ausdruck kommende Betriebsleistung durch eine Wertung der Aufgabenerfüllung im Rahmen der allen Betrieben gesetzten Generalaufgabe der Mitwirkung an der Bedürfnisbefriedigung.
Sieht man von den Strukturmerkmalen als den vorgegebenen ab, so mag für die typologische Betrachtung vielleicht eine der drei anderen herausgestellten Merkmalsgruppen als ausreichend erachtet werden: entweder die Betriebsfaktoren oder der Betriebsprozeß oder die Betriebsfunktionen. Jedoch müßte dieses Vorgehen einseitig bleiben. Es würde gleichbedeutend sein mit einer Einschränkung auf Teilbereiche der betrieblichen Gestaltung, die ihrerseits nicht ausreichen, um zu einer Gesamtschau des Typus vorzustoßen. Gerade aus den kausalen Zusammenhängen zwischen den Gruppenmerkmalen werden sich wesentliche Rückschlüsse ziehen lassen, die nicht zuletzt auch einer Leistungsbeurteilung dienlich sein können. Allerdings bedarf es noch einer Überprüfung des methodischen Vorgehens bei den Merkmalen, vor allem hinsichtlich ihrer Rangordnung.
Einer Gruppe von Merkmalen, nämlich den betrieblichen Funktionen, soll ein Vorrang gewährt werden, indem sie zu Leitmerkmalen erhoben werden, nach denen zweckmäßigerweise auch die Bezeichnung des Typus erfolgt, jedenfalls bei den speziellen Typen.
Den Strukturgegebenheiten, die schon vorgegeben werden, bevor die eigentliche Tätigkeit des Betriebes beginnt, wird als Grundmerkmalen aus einem anderen Gesichtswinkel heraus ebenfalls eine besondere Stellung einzuräumen sein.
Betriebsfaktoren und Betriebsprozeß treten hinter den Funktionen als Determinanten des Typus an Bedeutung etwas zurück, sie können daher in gewissem Sinne als Hilfsmerkmale angesehen werden, um darzulegen, unter welchem Mitteleinsatz und bei welchem Arbeitsablauf im einzelnen die Funktionen erfüllt werden.
Bei der erforderlichen kurzgefaßten Behandlung des Themas kann hier nicht ein vollständiges System aller Einzelmerkmale gegeben werden, diese Aufgabe muß einer gründliehen Beschäftigung mit der Anwendung des typologisehen Verfahrens in der Betriebswirtschaftslehre vorbehalten bleiben. Sofern bisher im Rahmen dieser Wissenschaft typologisch vorgegangen wurde, mangelt es an einer klaren und systematischen Fixierung der Merkmale. Auch Eisfeld hat in dieser Richtung — wie er selbst anführt — noch keine ausgereifte Systematik der Merkmale entwickelt 7.
Grundsätzlich bleibt zu den Merkmalen noch festzustellen, daß sie — gleichgültig, ob sie quantitativer und qualitativer Natur sind — Abstufungen gestatten müssen. Es reicht wohl nicht aus, wenn Eisfeld bei funktionsbezogenen Merkmalen zu drei Phasen gelangt, nämlich „Selbstausübung, Nichtausübung, Übertragung auf andere". Gerade in der Möglichkeit der Abstufung liegt ja einer der Vorteile des typologisehen Verfahrens gegenüber dem begrifflich klassifizierenden.
Betriebstypus statt Betriebsform oder Betriebsart
Sowohl im wissenschaftlichen als auch im praktischen Sprachgebrauch hat sich bisher noch keine einheitliche Bezeichnung zur Charakterisierung der Betriebe ausgebildet. Man spricht bezüglich der Gestalt und Gestaltung von Betriebsarten, Betriebsformen, Betriebstypen und meint im Grunde doch das gleiche. Ein stärkeres Heranziehen des typologisehen Verfahrens würde hier zu einer Klärung führen können. Dies soll jetzt am Beispiel der speziellen Typen innerhalb der Teilbereiche des Handels noch näher erörtert werden.
Bei der Gliederung der Betriebe des Einzelhandels ist in der Literatur zumeist von „Betriebsformen" die Rede 8. Im Gegensatz zur „Unternehmungsform", unter der die Rechtsform verstanden wird, soll die Betriebsform besonders charakteristische Züge der gesamten Betriebsgestaltung zum Ausdruck bringen. Merkwürdigerweise findet man häufig die Betriebsform zusammen mit den Strukturdaten aufgeführt, also mit Betriebsgröße, Rechtsform, Standort usw. Diese Handhabung führt zweifellos zu Fehlschlüssen; denn was man unter „Betriebsform" erfassen will, ist nicht eines von vielen Strukturmerkmalen, sondern kennzeichnet letztlich das Ganze des Betriebes aus der Besonderheit seiner Gestaltung heraus. Es ist nichts anderes als der Typus, der hier aufleuchtet und der sich aus der speziellen Situation bei einer Reihe von Einzelmerkmalen erklären läßt.
Im Einzelhandel werden in enger Anlehnung an den Sprachgebrauch der Praxis unter anderem folgende Betriebsformen unterschieden:
Fachgeschäft
Warenhaus
Filialbetrieb
Konsumgenossenschaften
Abzahlungsgeschäft
Versandgeschäft
Klein- oder Einheitspreisgeschäft
Selbstbedienungsgeschäft
Automatenverkauf
Die Einteilungskriterien, nach denen diese Betriebsformen gebildet werden, sind außerordentlich verschieden: Bei Fachgeschäft und Warenhaus Art und Umfang des Warenkreises, beim Filialbetrieb die Dezentralisation des Absatzes, bei den Konsumgenossenschaften der wirtschaftliche Betriebsträger, beim Abzahlungsgeschäft die Kreditgewährung, beim Versandgeschäft der Fernkauf, beim Kleinpreisgeschäft die Art der Preisstellung, beim Selbstbedienungsgeschäft und Automatenverkauf die Organisationsform der Verkaufsabwicklung.
Somit wird jeweils eines der aus ganz verschiedenen Bereichen stammenden klassifizierenden Einteilungskriterien an die Spitze gehoben und als bestimmend für die Betriebsform angesehen. Dies führt zwar zu einer gewissen Schwerpunktbildung, aber wegen der erheblichen Überschneidungen keinesfalls zu einem klaren Typenbild. So kann ein Fachgeschäft vom Warenkreis her nicht von einem Filialbetrieb, einem Abzahlungsgeschäft, einem Versandgeschäft oder Selbstbedienungsgeschäft unterschieden werden. Die Dezentralisation des Absatzes findet sich nicht nur bei den Filialbetrieben, sondern ebenso bei den Konsumgenossenschaften.
Selbstbedienungsgeschäfte werden häufig von Filialunternehmungen oder Konsumgenossenschaften betrieben.
In dem bereits skizzierten typologisehen Merkmalssystem sind alle soeben für die verschiedenen Betriebsformen genannten Einteilungskriterien an irgendeiner Stelle vorhanden. Bei einer kritischen Betrachtung wird sich zeigen, daß nicht nur jeweils ein einzelnes Merkmal die Besonderheiten dieser „Formen" ausmacht, vielmehr verschiedene beachtenswerte Differenzierungen vorhanden sind. Ferner muß die herkömmliche Gliederung der Betriebsformen des Einzelhandels schon deshalb unbefriedigend sein, weil sie im Grunde genommen, nur die seltener auftretenden Sonderformen umfaßt, während die Masse der empirisch feststellbaren Betriebe — in der Bundesrepublik mehr als zwei Drittel — einheitlich den Fachgeschäften zugerechnet wird. Dabei gibt es auch in diesem Sektor zahlreiche Variationen der Gestaltung, die zu durchaus verschiedenen Typenbildern führen. Somit kann die Anwendung der typologisehen Methode zu einer systematischen Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten im Einzelhandel wohl noch wertvolle Beiträge vermitteln.
Kennzeichnung des Typus im Einzelhandel
Es soll nun der Versuch unternommen werden, mit Hilfe von typologisehen Merkmalen ein Schema zu einer Erfassung und Ordnung der zahlreichen Gestaltungsformen der Einzelhandlungen zu entwerfen.
Dabei werden die Funktionender Einzelhandlungen als erste Merkmalsgruppe, d. h. als Leitmerkmale herausgestellt. In Anlehnung an die
Funktionsgliederung von Seyffert 9 kann man — bei einer allerdings mit Rücksicht auf das typologische Verfahren etwas anders gewählten Ordnung — vier Funktionsgruppen unterscheiden:
1. Warengebundene Umgruppierungs- und Ausgleichsfunktionen;
2. Dienstleistungsfunktionen;
3. Marktfunktionen;
4. Manipulationsfunktionen.
Diesen vier Gruppen sind folgende Einzelfunktionen zuzuordnen:
Zu den warengebundenen Umgruppierungs- und Ausgleichsfunktionen rechnen:
Raumüberbrückungsfunktion
Zeitüberbrückungsfunktion
Quantitätsfunktion
Sortimentsfunktion
Den Dienstleistungsfunktionen gehören an:
Interessenwahrungs- und Beratungsfunktion
Kundendienstfunktion
Kreditfunktion
Als Marktfunktionen werden folgende erfaßt:
Markterscbließungs- und Markterhaltungsfunktion
Preisbildungs- und Preisausgleichsfunktion
Schließlich können noch die Manipulationsfunktionen hinzutreten:
Veredelungsfunktion
Mischungs- und Sortierungsfunktion
Die speziellen Betriebstypen des Einzelhandels werden in starkem Maße durch den Grad der Funktionsausübung bestimmt. Dieser kennzeichnet die Leistungstiefe der Einzelhandlungen. Der vollfunktionsausübende Betrieb unterscheidet sich erheblich von demjenigen!, der einzelne Funktionen oder gar Funktionsgruppen nicht oder nur in sehr geringem Maße wahrnimmt.
Eine erhebliche Schwierigkeit des typologischen Vorgehens liegt allerdings hier in einer exakten Messung der Funktionsausübung. In vielen Fällen ist diese nicht ohne weiteres quantifizierbar, sondern muß durch eine Wertung im qualitativen Sinne ermittelt werden. Dabei sind unter allen Umständen Abstufungen zu unterscheiden, die eine Rückschluß auf die Funktionstiefe zulassen.
Würde man lediglich auf Grund der funktionellen Tätigkeit eine Ordnung der Einzelhandlungen nach Funktionstypen vornehmen, so würden sich bei einer Untersuchung der empirischen Gestaltungsformen neben den Vollfunktionstypen Teilfunktionstypen oder jedenfalls Schwerpunkttypen erkennen lassen. Wenn allein die warengebundenen Umgruppierungs- und Ausgleichsfunktionen erfüllt werden, sinkt der Einzelhandel zu der Stellung des Verteilers herab, die er in der plandeterminierten Zwangswirtschaft einnehmen kann.
Schwerpunkttypen finden sich etwa bei einer sehr ausgeprägten Wahrnehmung der Dienstleistungsfunktionen, beispielsweise bei einem mit sachkundigem Personal besetzten Spezialgeschäft für Pelze, das Kredite einräumt, in erheblichem Maße beratend wirkt und den Kundendienst auf eine Aufbewahrung und Pflege der Pelze in der warmen Jahreszeit ausdehnt, während die anderen Funktionsgruppen nicht so stark hervortreten. Eine merkliche Betonung der Marktfunktionen findet sich häufig bei den Großbetrieben des Einzelhandels, deutlich erkennbar an der besonders intensivierten Werbung und der aktiven Preispolitik.
Die Betriebsfunktionen treten somit als Determinanten der Gestaltungsformen der Einzelhandlungen stark hervor, doch kann das Gesamtbild des Typus erst nach dem Hinzuziehen der anderen Merkmalsgruppen gezeichnet werden. Dazu sind als nächste Gruppe die Strukturmerkmale aufzuzeigen, von denen auch der Funktionsbereich in erheblichem Maße abhängig ist. Branche und Warenkreis bestimmen vom Bedarfscharakter der geführten Ware her den Typus, so etwa in bezug auf Dringlichkeit, Häufigkeit und Stetigkeit des Bedarfs. In Zusammenhang damit ist die Bedarfsgruppe — etwa Nahrungsmittel, Textilien, Hausrat — von Bedeutung; ferner auch das Qualitätsniveau der geführten Waren und die Zusammensetzung des Warenkreises.
Der Standort prägt durch Ortsgröße — gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes — sowie durch die Geschäftslage gerade im Einzelhandel den Betriebstyp.
Im quantitativen Sinne wirkt die Betriebsgröße in besonderem Maße ein, sie kann darüber hinaus auch das qualitative Niveau der Betriebsleistung im Einzelhandel beeinflussen.
Schließlich hat die Rechtsform einen erkennbaren Einfluß auf den Betriebstyp. Denn es wird beispielsweise daran das Verhältnis der leitenden Personen zum Betriebe sichtbar oder die besondere Situation des genossenschaftlichen Betriebes. Auch in bezug auf die Kapitalbereitstellung ist die Rechtsform von Bedeutung.
Würde man alle diese Strukturmerkmale losgelöst von den Betriebsfunktionen, Betriebsfaktoren und Betriebsprozessen betrachten und isolierte Strukturtypen aufstellen, so käme man allerdings nur zu einer partiellen Kennzeichnung des Typus. Daher müssen im Totaltypus der Einzelhandlung neben den Strukturmerkmalen und den Funktionsmerkmalen auch die Betriebsfaktoren und Betriebsprozesse zur Anschauung gebracht werden, so vielfältig dabei das Betriebsbild zunächst zu werden droht.
Bei den Betriebsfaktoren steht im Einzelhandel die menschliche Arbeitsleistung besonders im Vordergrund, während die sachlichen Betriebsmittel vergleichsweise zurücktreten. Je mehr Funktionen ausgeübt werden und je stärker der Intensitätsgrad der Funktionsausübung ist, um so größer muß auch der Einsatz dieser beiden Betriebsfaktoren sein. Das gilt auch von dem Faktor der Finanzierung, der indirekt einwirkt. D. h., mit seiner Hilfe wird es erst möglich, menschliche Arbeitsleistung und sachliche Betriebsmittel einzusetzen sowie insbesondere diejenigen Funktionen wahrzunehmen, die durch eine erhebliche Kapitalbildung charakterisiert sind, wie beispielsweise die Zeitüberbrückungsfunktion. Leitung , Disposition und Organisation sind schließlich Betriebsfaktoren, die in entscheidendem Maße das qualitative Niveau des Faktoreneinsatzes überhaupt beeinflussen.
Der vom Warenweg her zu charakterisierende Betriebsprozeß zeigt den Ablauf der betrieblichen Tätigkeit in seinen einzelnen Phasen. Bei der Einzelhandlung gliedert er sich auf in Beschaffung, Lagerung und Absatz, wobei ggf. noch die Manipulation eingeschaltet wird.
Das Merkmal Beschaffung hat vor allem Auskunft zu geben über die Beschaffungswege, die Art und Auswahl der Marktpartner, die Beschaffungsmengen und den Grad der Spezialisierung. Nicht zuletzt ist auch der Beschaffungsrhythmus von Bedeutung.
Für den Absatz sind zum Teil die gleichen Gesichtspunkte maßgebend. Das Schwergewicht liegt bei der Art und Zahl der Kundschaft, den Absatzmengen, der organisatorischen Abwicklung des Verkaufs und bei den im Einzelhandel stark schwankenden Absatzrhythmen.
Die zwischen Beschaffung und Absatz stehende Lagerung erhält durch die Lagerpolitik, die Assortierung ihre besondere Note, wobei die Lagerdauer sowie der Wechsel der Lagerbestände — etwa bei modischen Artikeln oder Saisonartikeln — eine wesentliche Rolle spielen.
Im Rahmen dieser Ausführungen können die zur Bestimmung des Typus der Einzelhandlungen heranzuziehenden Merkmale nicht im einzelnen untersucht werden, insbesondere auch in bezug auf ihre quantitative Meßbarkeit oder qualitative Bewertung. Dies muß einer eingehenden Beschäftigung mit der typologischen Methode vorbehalten bleiben. Jedoch kann zur Anwendung des Verfahrens generell folgende Feststellung getroffen werden: Der Typus der Einzelhandlung wird zur Anschauung gebracht durch Erfassung der funktionsbedingten Merkmale, die durch strukturelle Gegebenheiten vorab beeinflußt und durch den Einsatz der Betriebsfaktoren und den Ablauf des Betriebsprozesses im einzelnen gekennzeichnet werden.
Möglichkeiten für die Anwendung der typologischen Methode im Großhandel
Zum weiteren Nachweis der Bedeutung der typologischen Methode soll nun noch der Großhandel herangezogen werden. Hier dürfte ein besonders fruchtbares Anwendungsgebiet liegen, zumal in der Praxis erhebliche Differenzierungen der Betriebstypen festzustellen sind.
In der Literatur wird vielfach eine Dreigliederung der Großhandelsbetriebe verwendet 10:
1. Aufkaufhandel
2. Produktionsverbindungshandel
3. Absatzgroßhandel
Dabei liegt auch hier, ebenso wie im Einzelhandel, kei einheitliches Einteilungskriterium zugrunde. Die Bezeichnung Aufkaufhandel weist lediglich auf einen Teilbereich der betrieblichen Tätigkeit hin, nämlich die Beschaffungsseite. Mit dem Produktionsverbindungshandel wird der Warenkreis gekennzeichnet, nämlich Produktionswaren, sowie die Beschaffungs- und Absatzpartner. Die dritte Gruppe, der Absatzgroßhandel, läßt jedoch weitgehende Unklarheit über die Betriebsgestaltung; denn wo gibt es einen Handelsbetrieb und überhaupt einen kaufmännischen Betrieb, der nicht auf den Absatz seiner Erzeugnisse bedacht ist? Auch die Beschränkung des Absatzgroßhandels auf die Fertigwaren bringt keine befriedigende Abgrenzung des Begriffsinhaltes zu den übrigen Arten mit sich.
In neueren Darstellungen findet sich für die Kennzeichnung der Arten der Großhandlungen eine Gliederung nach dem Warenkreis 11 . Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Klarheit getan, vor allem auch im Vergleich zu den mannigfachen Einteilungskriterien der Betriebsformen des Einzelhandels. Der Typus der Großhandlungen läßt sich allerdings mit Hilfe des Warenkreises allein noch nicht ausreichend fixieren, da einmal innerhalb der gleichen Warenkreise zu viele Variationen der Gestaltung möglich sind und zum anderen auch bei verschiedenen Warenkreisen die Typen sehr ähnlich sein können.
Aus diesem Grunde empfiehlt sich auch für den Groß handel die Anwendung der typologischen Methode nach dem vorhin dargestellten Merkmalsschema. Das Vorgehen kann allerdings jetzt nur in großen Zügen skizziert werden. Für die Typenbildung erlangen die Leitmerkmale der Funktionen eine noch größere Bedeutung als im Einzelhandel, denn es ergeben sich hier wesentlich stärkere Differenzierungen als bei den einheitlich den Konsumenten vorgelagerten distribuierenden Handelsgliedern. Vom vollfunktionsausübenden Großhandel mit Lagerhaltung, eigenem Fuhrpark und breitem Sortiment erstreckt sich eine weite Skala der Typen bis zu den auf ausgesprochen schmaler Funktionsbasis arbeitenden Großhandlungen, die sich kaum noch von einem Handelsvermittler untersdieiden und ihre Tätigkeit auf wenige Markt- und Dienstleistungsfunktionen beschränken. Diese Funktionseinscliränkung läßt sich auch an den Hilfsmerkmalen der Betriebsfaktoren und des Betriebsprozesses deutlich ablesen.
Die Merkmalsgruppe der strukturellen Grundgegebenheiten tritt dagegen an Bedeutung gegenüber dem Einzelhandel etwas zurück, das gilt in besonderem Maße vom Standort. In gewissem Sinne auch von der Betriebsgröße, denn durch den Fernkauf sind der Kapazitätsausnutzung nicht die Grenzen gesetzt, denen der in räumlicher Verbindung zum Kunden stehende Einzelhandel unterliegt. Allerdings kommt dem Grundmerkmal des Warenkreises eine erhöhte Bedeutung zu. Bedingt durch die Mittlerstellung zwischen Erzeugung und Verwendung kann der Warenkreis des Großhandels sowohl erzeugungsorientiert als auch bedarfsorientiert sein. Es können dabei Konsumwaren kurzfristigen, mittelfristigen oder langfristigen Bedarfs geführt werden oder Produktionswaren vielfältiger, beschränkter oder einseitiger Verwendung. Auf diese Punkte wird somit im typologischen Merkmalssdiema besonders zu achten sein, jedoch steht über dem strukturbildenden Einfluß des Warenkreises die unterschiedliche Funktionsausübung, die vornehmlich den Betriebstypus prägt. Danach wäre der Typus audi zu bezeichnen.
Schlußbetrachtung zur Bedeutung der typologischen Methode
Wenn das typologische Verfahren hier am Beispiel des Einzelhandels und kurz audi an dem des Großhandels skizziert worden ist, könnte vielleicht der Einwand erhoben werden, es bringe im Grunde genommen gar nichts Neues. Denn über die Strukturfragen, die Funktionen, die Betriebsfaktoren und die Gestaltung des Betriebsprozesses habe die betriebswirtschaftliche Forschung schon weitgehend Klarheit erzielt. Das ist zweifellos in einer Hinsicht zutreffend: die Teilbereiche sind erforscht, vielfach auch in aller Gründlichkeit. Aber wird nicht bei einer isolierten Betrachtung der einzelnen Bereiche der Erkenntniswert häufig zu stark getrübt? Bei dem notgedrungen einseitigen Vorgehen des begrifflich klassifizierenden Verfahrens tritt eine zu starke Vereinfachung ein, da diese Methode auf das jeweils zugrunde gelegte Einteilungskriterium abgestellt ist und somit die Zusammenhänge leicht verloren gehen können. Man kommt gleidisam zu Querschnitten, zu Längssdmitten oder zu diagonalen Schnitten — je nach dem Ansatzpunkt des Messers —, ohne zu einer alle Elemente umfassenden Gesamtübersicht zu gelangen.
Mit Hilfe der typologisdien Methode hingegen vermag man ein anschauliches Bild des Zusammenwirkens der betrieblichen Struktur- und Leistungsbereiche zu zeichnen.
Die Bedeutung des typologischen Verfahrens kann und soll sich allerdings nicht darin erschöpfen, ein wohlgeordnetes Bild der empirischen Tatbestände zu verschaffen. Die Auswertung von zunächst in größerer Zahl aufgenommenen „Typenbildern" der Praxis, man mag sie „Realtypen" nennen, führt den Wissenschaftler schließlich zu nachkonstraierten, bereinigten oder idealisierten Typen des Betriebes, die man als „Modelltypen" oder vielleicht auch als „Idealtypen" bezeichnen könnte. Gesetzmäßigkeiten und Kausalzusammenhänge, die bei der Erforschung der Realtypen zutage getreten sind, können hier Berücksichtigung finden.
Man könnte, um nochmals auf das Beispiel des Einzelhandels zurückzukommen, die Einflüsse eliminieren, die durch das Verhalten der Kundschaft, ihre Einkaufsgewohnheiten und die damit verbundenen Schwankungen des Absatzes bedingt sind und zu der Konstruktion eines Modelltypus von optimaler Wirtschaftlichkeit gelangen. Man könnte ferner eine Bereinigung von solchen Positionen vornehmen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungsbereitschaft und Leistungserfüllung im ökonomischen Sinne stehen, wie die Umsatzsteuer, um ein objektiveres Bild des Betriebsfaktor- Einsatzes und des Ertrages zu erhalten.
In jedem Falle kann die typologische Methode ein wertvolles Hilfsmittel betriebswirtschaftlicher Forschung sein. Sie gibt die Miöglichkeit, zu einer systematischen Ordnung der für Gestalt und Gestaltung der Betriebe wichtigen Gegebenheiten zu gelangen, ohne den Blick für den Zusammenklang und das Zusammenwirken aller Elemente zu verlieren, die im Bereich des Betriebes relevant sind.
Hier liegt eine Aufgabe, die nicht von heute auf morgen gelöst werden kann. Aber gewiß wird gerade die Betriebswirtschaftslehre als junge Wissenschaft einer derartigen Methode besondere Aufmerksamkeit widmen, wenn damit ein Beitrag zu dem erstrebenswerten Ziel geleistet werden kann, nämlich Klarheit zu gewinnen über den widitigsten Erkenntnisgegenstand dieser Wissenschaft, den Betrieb.
1 Heinz Haller, Typus und Gesetz in der Nationalökonomie, Stuttgart und Köln, 1950, S. 13., 2 iMax Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, III. Abteilung des Grundrisses der Sozialökonomik, 2. Auflage, Tübingen 1925, 1. Halbband, 3 Gerhard Weisser, Form und Wesen der Einzelwirtschaften, Theorie und Politik ihrer Stile, 1. Band, 2. Auflage, Göttingen 1949. Hier werden in dem vorliegenden 1. Band die organisatorisdien Formen der Einzelwirtschaften untersucht, für den noch nicht erschienenen 2. Band ist lt. Inhaltsverzeichnis vornehmlich eine Untersuchung der sinngebenden Kräfte, der Grundnormen und der Gestaltung der Stile vorgesehen., 4 Curt Eisfeld, Zur Lehre von der Gestaltung der Unternehmung, Zeitschrift für Handelswissenschaftliche Forschung, Neue Folge, 3. Jahrgang 1951, Heft 7, 5 Eine eingehende Darstellung findet sich bei Fritz Schönpflüg, Untersuchungen über den Erkenntnisgegenstand der allgemeinen und theoretischen Betriebswirtschaftslehre als Lehre von den wirtschaftlichen Gebilden, Stuttgart 1936., Heinrich Nicklisch, Die Betriebswirtschaft, 7. Auflage, Stuttgart 1932, 7 Curt Eisfeld, Zur Lehre von der Gestaltung der Unternehmung, 8 So bei Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, Köln und Opkden, 1951, 9 Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, Köln und Opladen, 1951, 10 So bei Julius Hirsch, Der moderne Handel, Grundriß der Sozialökonomik, V. Abteilung, II Teil, 2. Auflage, Tübingen 1925, 11 Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, Köln und Opladen 1951
