Die absolute Höhe des Einzelhnadelsabsatzes in den Jahren 1949 bis 1953
von Dr. Fritz KleinDie Kenntnis der Höhe und der Entwicklung des Einzelhandelsabsatzes einer Volkswirtschaft ist für die Konjunkturbeobachtung und auch für Maßnahmen der Wirtschaftspolitik eine notwendige Grundlage. Zuverlässige Angaben über die Höhe des Einzelhandelsabsatzes in der Bundesrepublik lagen aber in den ersten Jahren nach der Währungsumstellung nicht vor. Um jedoch eine Basis für die Wirtschaftsentwicklung dieses Gewerbezweiges zu gewinnen, erhob sich zu dieser Zeit die Notwendigkeit-, den Einzelhandelsabsatz zu schätzen. Unterlagen hierfür gaben Erfahrungswerte aus der Vorkriegszeit über den Anteil des Einzelhandelsabsatzes am Volkseinkommen und weiter die im Betriebsvergleich des Instituts für Handelsforschung errechneten Werte des Absatzes je beschäftigte Person im Einzelhandel. In den Jahren 1949 bis 1950 wurden auch mehrere Schätzungen über die Höhe des Einzelhandelsabsatzes in der Bundesrepublik veröffentlicht. Es zeigte sich jedoch, daß zwischen den errechneten Werten erhebliche Differenzen bestanden. Als Einzelhandelsabsatz des Jahres 1949 wurden in diesen Schätzungen Werte zwischen 27 und 35 Mrd. DM errechnet 1. Die erste empirische Ermittlung der Höhe des Einzelhandelsabsatzes von 1949 durch die amtliche Unternehmungszählung — welche Anfang 1952 publiziert wurde — ergab dagegen nur einen Betrag von 25 Mrd. DM 2. Sie wurde auch sogleich nach ihrer Veröffentlichung von vielen Seiten stark diskutiert, insbesondere, da sie zum Teil recht erheblich unter den Umsatzschätzungen lag. Schließlich ergaben sich aus den Anfang 1954 veröffentlichten Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik für 1950 weitere Unterlagen über die Höhe des Einzelhandelsabsatzes in der Nachkriegszeit. Die Umsatzsteuerstatistik weist für 19 50 einen Einzelhandelsabsatz von 30,8 Mrd. DM aus. Durch Rückrechnung mittels des Absatzindex des Statistischen Bundesamtes ergibt sich daraus für 1949 einAbsatz von 27,4Mrd.DM 3.
Es zeigt sich hieraus sehr deutlich, daß die methodischen Schwierigkeiten einer möglichst exakten Ermittlung des Einzelhandelsabsatzes erheblich sind. Das gilt für die Gesamterfassung aller Einzelhandelsumsätze durch eine Totali erhebung oder auch mit Hilfe der Unterlagen der Umsatzt Steuerstatistik. Das gilt aber besonders auch für Umsatzschätzungen auf Grund von allgemeinwirtschaftlichen Unterlagen oder auf Grund der Kenntnis des Absatzes je beschäftigte Person im Einzelhandel.
Die genauesten Unterlagen über die Höhe des Einzelhandelsabsatzes einer Volkswirtschaft bringt eine Totalerhebung aller in Einzelhandelsbetrieben getätigtene Umsätze. Diese Feststellung trifft jedoch nur dann in vollem Umfange zu, wenn hierbei alle Vorausetzungen einer exakten Erhebung gegeben und die erhobenen Angaben vollständig und zuverlässig sind. In diesen Voraussetzungen liegt aber — abgesehen von den erheblidien Kosten, welche eine solche Totalerhebung verursacht — die besondere Schwierigkeit einer Beredinung des Einzelhandelsabsatzes auf dem Wege der Gesamterhebung. Es brauchten hier nur die Möglichkeit falsdier Angaben und die Schwierigkeit, von allen Betrieben die benötigten Zahlenangaben zu erhalten, herausgestellt zu werden. Eine solche Totalerhebung liegt für 1949 vor. Ihre Mängel sind weiter unten näher gekennzeichnet.
Einen weitgehenden Einblick in die Struktur der Umsätze fast aller Wirtschaftsbereiche gibt die Umsatzsteuerstatistik. Sie ist heute so weit ausgebaut, daß ihre Unterlagen eine brauchbare Basis für Berechnungen der Höhe des Einzelhandelsabsatzes ergeben. Es ist hierbei allerdings die steuertechnisch bedingte Umgrenzung des Einzelhandelsbegriffs und die Erfassung der Umsätze nach Unternehmungen (wirtschaftliche Einheiten) zu beachten.
Für Umsatzschätzungen, die auf Grund von fehlenden exakten Unterlagen vorgenommen werden müssen, bildet die für Betriebsvergleichszwecke ermittelte Kontrollzahl „Absatz je beschäftigte Person" die beste Grundlage. Die indirekte Berechnung des Einzelhandelsabsatzes mit Hilfe des Absatzes je beschäftigte Person vermittelt brauchbare Werte für die Beurteilung der Höhe des Einzelhandelsabsatzes. Grundlage für eine möglichst zutreffende Schätzung des Gesamtabsatzes des Einzelhandels und der verschiedenen Fachzweige mit Hilfe des Absatzes je beschäftigte Person ist die Kenntnis der in den einzelnen Branchen durchschnittlich erzielten Absatzleistung pro Beschäftigten und der Zahl der dort beschäftigten Personen. Voraussetzung für die Genauigkeit des auf diese Weise errechneten Einzelhandelsabsatzes ist jedoch möglichst exaktes Zahlenmaterial über die in den Einzelhandelsbranchen tatsächlich erreichte Personenabsatzleistung. In dieser für die Richtigkeit der Ergebnisse notwendigen Voraussetzung liegen jedoch — wie auch die sehr unterschiedlidien Schätzungsergebnisse der Nachkriegszeit gezeigt haben — einige Schwierigkeiten der praktischen Durchführung einer solchen Schätzung.
Zu diesen methodischen Schwierigkeiten einer zutreffenden Berechnung treten aber noch die Schwierigkeiten einer exakten Definition des Begriffs „Einzelhandelsabsatz" hinzu. Denn dieser kann sehr unterschiedlich aufgefaßt werden. Man kann hierunter den Einzelhandelsabsatz im funktionellen Sinne verstehen, also die gesamten Verkäufe an den Letztverbraucher, gleichgültig durch welches Handelskettenglied sie getätigt werden. Es wären dann also im Einzelhandelsabsatz beispielsweise die gesamten Umsätze der Bäckereien und Fleischereien, die Umsätze der Erzeuger an Letztverbraucher und die Handelsumsätze von Handwerksbetrieben mit zu erfassen. Ausgegliedert werden müßten bei dieser Auffassung des Begriffs Einzelhandelsabsatz die Umsätze der Einzelhandelsbetriebe an Nicht-Letztverbraucher, also zum Beispiel an Handwerker oder Wiederverkäufer. Man kann jedoch den Begriff Einzelhandelsabsatz auch institutionell verstehen, also als Umsatz der Handelskettenglieder aller Vertriebsformen aus dem Bereidi der Detaillierung. Hierbei muß man aber weiter, um eine exakte Ausgangsbasis zu erhalten, die Arbeitsstätten des Einzelhandels nach ihren „örtlichen" oder ihren „wirtschaftlichen" Einheiten abgrenzen. Bei einer Begrenzung des Einzelhandels nach wirtschaftlichen Einheiten werden beispielsweise die Umsätze der Detailverkaufsstellen von Erzeugern dem Herstellungsbereich, dagegen bei einer Abgrenzung nach örtlichen Einheiten dem Einzelhandel zugerechnet.
Es ist somit klar ersichtlich, daß eine einheitliche Bestimmung dessen, was allgemein unter dem Begriff „Einzelhandelsabsatz" verstanden werden soll, notwendig ist, wenn man nutzlose Diskussionen um die Höhe des Einzelhandelsabsatzes vermeiden will. Denn unterschiedliche Auffassungen über seine Höhe können durchaus nur in einer verschiedenen begrifflichen Umgrenzung des Erhebungsgegenstandes „Einzelhandelsabsatz" ihre Ursachen haben. Solange eine einheitliche Klärung des Begriffes Einzelhandelsabsatz noch nicht erfolgt ist, muß bei jeder Erhebung und Schätzung der Höhe des Einzelhandelsabsatzes eine genaue begriffliche Abgrenzung des durch diese Zahl erfaßten Wirtschaftsbereiches gegeben werden. Auf diese Weise können viele Mißverständnisse bereits von vornherein ausgeschaltet werden. Denn auch ein erheblicher Teil der Differenzen zwischen den verschiedenen Umsatzschätzungen der Nachkriegszeit dürften durch eine unterschiedliche Auffassung des Begriffs „Einzelhandelsabsatz" ihre Erklärung finden.
Welche Höhe erreichte nun aber der Einzelhandelsabsatz der Bundesrepublik in den ersten fünf Jahren nach der Währungsreform? Die Umsatzerhebungen und die verschiedenen Umsatzschätzungen nennen hier, wie bereits gezeigt, sehr unterschiedliche Werte.
Hier ist zuerst einmal klarzustellen, in welcher Begrenzung des Begriffs „Einzelhandelsabsatz" diese Frage beantwortet werden soll. Sowohl die Angaben der Arbeitsstättenzählung als auch die Zahlen der Umsatzsteuerstatistik gelten für den institutionellen Einzelhandelsabsatz, also für den Absatz der Arbeitsstätten des Einzelhandels (Gruppe 64, Einzelhandel, der Systematik der Arbeitsstättenzählung von 1950) und in dieser Abgrenzung für die Unternehmungen des Einzelhandels, also die wirtschaftlichen Einheiten. Es sind somit in diesen Zahlen zum Beispiel die Umsätze der Einzelhandlungen an Handwerker und Großverbraucher und an Wiederverkäufer erfaßt (in der Umsatzsteuer sogenannte „steuerbegünstigte Umsätze"). Nicht erfaßt sind hier die Umsätze von Erzeugern, welche Detailverkaufsstellen unterhalten (von besonderer Bedeutung bei der Beurteilung der Umsatzhöhe des Schuheinzelhandels). Auch die meisten Umsatzschätzungen der Nachkriegsjahre beziehen sich deutlich auf den institutionellen Einzelhandelsabsatz (so zum Beispiel die Schätzung des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften, von Klein, von Leihner, von Nieschlag). Allerdings ist hier die Abgrenzung, ob örtliche Einheit = Umsatz der Einzelhandelsbetriebe (also einschließlich Fabrikfilialen) oder wirtschaftliche Einheit oft nicht klar ersichtlich. Vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt dürfte eine Abgrenzung des Begriffs „Einzelhandelsabsatz" im institutionellen Sinne und nach örtlichen Einheiten (was dem Begriff des „Detailleurs" in der Handelskette entspricht) die zweckmäßigste sein. Die Frage nach der Höhe des Einzelhandelsabsatzes in den Jahren 1949 bis 1953 soll an dieser Stelle somit auch in dieser zuletzt genannten Begrenzung beantwortet werden.
Die exaktesten Unterlagen zur Beantwortung der Frage nach der Höhe des Einzelhandelsabsatzes in der eben genannten Begrenzung dürften sich zur Zeit den Zahlen der Umsatzsteuerstatistik entnehmen lassen. Denn die vom Statistischen Bundesamt auf Grund der Arbeitsstättenzählung ermittelte Umsatzzahl muß mit einer gewissen Vorsicht betrachtet werden. Das Jahr 1949 war für eine Totalerhebung denkbar ungünstig. Das Statistische Bundesamt war allerdings durch den Termin der Arbeitsstättenzählung gezwungen, das Jahr 1949 zu erfassen. Jedes auf 1949 folgende Jahr wäre jedoch für eine solche Totalerhebung bedeutend geeigneter gewesen. Denn das Jahr 1949 — kurz nach der Währungsreform — brachte erst allmählich eine Normalisierung des Warenangebots, die Preisentwicklung war außerordentlich unruhig, es waren zum Teil nur schwer absetzbare Lagervorräte vorhanden, da die Qualität der angebotenen Waren laufend verbessert werden konnte. Bekannt ist ferner, daß gerade in dieser Zeit der allmählichen Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse die tatsächlich erzielten Umsätze in allen Wirtschaftszweigen höher gelegen haben dürften, als sie — aus verständlichen Gründen — bei amtlichen Erhebungen angegeben wurden. Mit allen diesen Fehlerquellen, abgesehen von den eingangs erwähnten, welche das Bundesamt allerdings so weit wie möglich ausschaltete, ist die Totalerhebung des Jahres 1949 belastet. Zu der ermittelten Zahl von rund 25 Mrd. DM sind also gewisse Zuschläge zu berücksichtigen, deren Höhe sich auch bei einem Vergleich mit den Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik sehr deutlich abzeichnet 4.
Durch die Statistik der Umsatzsteuerveranlagung wurde der Einzelhandelsabsatz des Jahres 19 50 mit 30,8 Mrd. DM angegeben. Das Statistische Bundesamt hat in einem eingehenden Bericht die Zahlen der Umsatzsteuerstatistik einer sorgfältigen Kritik unterzogen und ist für den Einzelhandel zu dem Schluß gekommen, daß die Umsatzsteuerzahlen die tatsächlichen Einzelhandelsumsätze mit größter Wahrscheinlichkeit richtig wiedergeben 5. Das Statistische Bundesamt wird somit diese Zahlen — mit einer geringfügigen Bereinigung — für seine Berechnungen verwerten. Wenn man die Ausführungen des Statistischen Bundesamtes, insbesondere zur Frage der Vollständigkeit der Umsatzerfassung im Einzelhandel durch die Steuerveranlagung, sorgfältig prüft, dann dürfte sich ergeben, daß tatsächlich die Zahlen der Umsatzsteuer die besten Unterlagen zur Beurteilung der Höhe des Einzelhandelsabsatzes darstellen. Es ist hierbei lediglich zu berücksichtigen, daß die Umsatzsteuer die Umsätze der Unternehmungen des Einzelhandels (wirtschaftliche Einheiten) ausweist und daß einige kleinere Korrekturen notwendig sind. Diese Korrekturen sind bedingt durch fehlerhafte Umsatzmeldungen und durch Außerachtlassen eines Teils des Eigenverbrauchs der Einzelhandlungen bei den Umsatzsteuermeldungen.
Man kann somit den für 1950 von der Umsatzsteuer ausgewiesenen Betrag von 30,8 Mrd. DM als Basis für die Berechnung des Umsatzes der Einzelhandelsbetriebe zugrunde legen. Zu dieser Zahl wären dann noch die Umsätze der Detailverkaufsstellen von Erzeugern hinzuzurechnen, und es wären weiter noch die oben angeführten Korrekturen zu berücksichtigen. Insgesamt dürfte hier ein Zuschlag von rund 1,2 Mrd. DM im Rahmen des Wahrscheinlichen liegen. Somit ergäbe sich für das Jahr 1950 ein Einzelhandelsabsatz von rund 32 Mrd. DM. Er umfaßt den gesamten Absatz der in die Gruppe 64 der Arbeitsstättenzählung einbezogenen Einzelhandelsbetriebe (örtliche Einheiten).
Unter Zugrundelegung des vom Statistischen Bundesamt für die Jahre 1949 bis 1953 veröffentlichten Absatzindex errechnen sich somit folgende Werte für die Höhe des Einzelhandelsabsatzes in den letzten fünf Jahren:
1949: Absatzindex 89 Einzelhandelsabsatz 28,5 Mrd. DM
1950: Absatzindex 100 Einzelhandelsabsatz 32,0 Mrd. DM
1951: Absatzindex 113 Einzelhandelsabsatz 36,2 Mrd. DM
1952: Absatzindex 120 Einzelhandelsabsatz 38,4 Mrd. DM
1953: Absatzindex 128 Einzelhandelsabsatz 41,0 Mrd. DM
Somit liegt der durch die Umsatzsteuerstatistik für 1950 endgültig festgestellte Einzelhandelsabsatz von rund 32,0 Mrd. DM auf fast genau der gleichen Höhe wie eine vom Institut für Handelsforschung veröffentlichte Schätzung aus dem Jahre 1950 6. Diese Schätzung basierte auf den im Betriebsvergleich des Instituts ermittelten Zahlen des Absatzes je beschäftigte Person im Einzelhandel und den Unterlagen über die Zahl der im Einzelhandel beschäftigten Personen. Auf Grund des Betriebsvergleichs ergab sich für das Jahr 1950 im Einzelhandel eine Personenabsatzleistung von 38 500 DM. Dieser Wert mußte jedoch für die Zwecke einer zuverlässigen Schätzung des Gesamteinzelhandelsabsatzes einige Korrekturen finden. Denn am Betriebsvergleich sind durchweg gut organisierte Firmen beteiligt, deren
Personenabsatzleistung über dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Es war also zu versuchen, aus den durch den Betriebsvergleich gegebenen Unterlagen die im Durchschnitt aller Einzelhandelsbetriebe tatsächlich erzielte Personenabsatzleistung zu ermitteln. Hier mußte zuerst die Vielzahl der in Betrieben mit ganz geringer Umsatzleistung (Minderbetriebe) tätigen Personen berücksichtigt werden. Weiter die Tatsache, daß auch die Mehrzahl der übrigen Betriebe des Einzelhandels das hohe Niveau der im Betriebsvergleich ermittelten Personenabsatzleistung nicht erreichte. Und schließlich durfte auch die unterschiedliche Personenbewertung des Betriebsvergleichs und der Arbeitsstättenzählung nicht außer acht gelassen werden. Die Arbeitsstättenzählung 1950 hat alle im Gewerbe Tätigen ohne Berücksichtigung ihrer Arbeitszeit und Arbeitsleistung als volle Personen gezählt. Dagegen bewertet der Betriebsvergleich die Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr nur halb und die teilbeschäftigten Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil. Alle diese Korrekturen fanden in einem entsprechenden Abschlag von der mit 38 500 DM errechneten Betriebsvergleichszahl Berücksichtigung. Es ergab sich damals für das Jahr 1950 eine korrigierte Umsatzleistung pro beschäftigte Person von 25 200 DM.
Dieser Wert ermöglichte zusammen mit den Unterlagen der Arbeitsstättenzählung über die Zahl der im Einzelhandel tätigen Personen eine Schätzung des Einzelhandelsabsatzes für das Jahr 1950. Es ergab sich für das Jahr 1950 aus der Multiplikation eines durchschnittlichen Absatzes je beschäftigte Person von 25 200 DM mit der Zahl der im Einzelhandel beschäftigten Personen von 1,27 Mill. ein Einzelhandelsabsatz von rund 32 Mrd. DM 7. Das übereinstimmende Ergebnis dieser Schätzung aus dem Jahre 1950 mit den endgültigen Werten der Umsatzsteuer zeigt sehr deutlich die Brauchbarkeit des Absatzes je beschäftigte Person für die Zwecke einer Umsatzschätzung der Einzelhandelsbetriebe.
Voraussetzung hierfür ist allerdings eine sorgfältige Prüfung der Frage, in welchem Umfange eine im Betriebsvergleich ermittelte Personalleistungszahl die tatsächliche Absatzhöhe der im Einzelhandel Tätigen richtig wiedergibt.
1 So zum Beispiel: Schätzung des Wirtschaftswissenscbaftlichen Instituts der Gewerkschaften für 1949: 27 Mrd. DM. Dipl.-Kfm. F. Klein, Diss. 1951 Köln, Schätzung für 1950: rund 32 Mrd. DM = 28,5 Mrd. DM für 1949. Dipl.-Kfm. Leihner, Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, Schätzung für 1950: 35 Mrd. DM = 31,2 Mrd. DM für 1949. Schätzung des Instituts für Wirtschaftsforschung, München für 1949 = 32,2 Mrd. DM. Dr. Robert Nieschlag Schätzung für 48/49 = rund 55% des Volkseinkommens = rund 35 Mrd. DM für 1949., 2 Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Band 45: Die nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten, Heft 2, Die Unternehmungen (Wirtschaftseinheiten) nach Rechtsformen und Umsatzgrößenklassen, Stuttgart-Köln, 1953., 3 Wirtschaft und Statistik, 6. Jahrg. Heft 4: Die Umsätze und ihre Besteuerung, Ergebnisse der Statistik der Umsatzsteuerveranlagung 1950., 4 Einzelhandelsabsatz der Unternehmungen in institutioneller Abgrenzung für 1949 nach den Zahlen der Totalerhebung des Statistischen Bundesamtes rund 25 Mrd. DM, nach der Umsatzsteuerstatistik rund 27,4 Mrd. DM., 5 Wirtschaft und Statistik, 6. Jahrgang N. F. Heft 4: Die Umsätze und ihre Besteuerung, Ergebnisse der Statistik der Umsatzsteuerveranlagung 1950, 6 F. Klein: Die auf eine Betriebsperson bezogene Absatzleistung im Einzelhandel, Dissertation Köln 1951. Veröffentlicht in: Schriften zur Handelsforschung Nr. 3: Der Absatz je beschäftigte Person als Grundlage für die Schätzung des Gesamtabsatzes des Einzelhandels, 7 Gesamtabsatz der in der Arbeitsstättenzählung unter Gruppe 64 erfaßten Einzelhandelsbetriebe (örtliche Einheiten).
