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Der Handwerkshandel

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert
Vorabdruck aus der 2., überarbeiteten u. erweiterten Auflage der „Wirtschaftslehre des Handels" (Westdeutscher Verlag, Köln-Opladen).

Der Handelsbereich des Handwerks ist sehr umfangreich. Rössle 1 ) weist mit Recht auf die Mannigfaltigkeit der Vertriebsformen hin, denen sehr verschiedenartige Beschaffungsformen entgegengesetzt werden können, und darauf, daß sich die Meinung von der ausschließlichen Kundenproduktion des Handwerks nicht aufrecht erhalten läßt. Das Handwerk hat, vor allem in den Städten, Absatzformen angenommen, die ähnlich denen sind, die die Mittelbetriebe der Handlungen und auch der Industrie benutzen. Es ist für den Handwerkshandel natürlich ein wesentlicher Unterschied, ob das betreffende Handwerk die Industrie beliefert, im Baugewerbe sich betätigt, an Großhandlungen absetzt oder endlich Konsumenten versorgt. Für die Auftragsdurchführung für Großauftraggeber (Behörden usw.) haben genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die Lieferungsgenossenschaften, Bedeutung.
Auch sonst spielt das Genossenschaftswesen für die Handelsdurchführung der Handwerksbetriebe eine große Rolle. Durch die Bezugsgenossenschaften werden die Grund- und Hilfsstoffe im großen eingekauft und an dieh andwerklichen Betriebe, die Mitglieder der Genossenschaft sind, abgegeben. Der Einkauf erfolgt z. T. kommissionsweise, ohne daß die Genossenschaft die Waren auf Lager nimmt oder Kredit gewährt. Meist kauft jedoch die Genossenschaft auf ihre Rechnung ein, unterhält ein Warenlager und verkauft von diesem an die Genossen. Sie hat dann in allem die Stellung einer Großhandlung auf genossenschaftlicher Basis. Außer diesen Bezugsgenossenschaften (häufig auch als Einkaufsgenossenschaften oder Rohstoffgenossenschaften bezeichnet) bestehen Absatzgenossenschaften, durch die die handwerklichen Produkte verkauft werden. Zu diesen gehören die schon genannten Lieferungsgenossenschaften, ferner die Magazingenossenschaften, die den kommissionsweisen Verkauf der auf Lager genommenen Waren betreiben. Sie sind genossenschaftlich betriebene Einzelhandlungen der Produzenten. Ihr Gegenstück von der Konsumseite her sind die Konsumvereine. Nach der Statistik des deutschen Genossenschaftsverbandes bestanden im Bundesgebiet 1952 702 Wareneinkaufsgenossenschaften der Handwerker (Rohstoffgenossenschaften) und 161 sonstige, darunter 108 Produktionsgenossenschaften. Neben dem Umsatz in selbsterzeugten Waren spielt im Handwerkshandel der Verkauf von einschlägigen Fabrikwaren eine große Rolle. Etwa ein Viertel aller Handwerksbetriebe (nach der Handwerkszählung von 1949 26,5%), darunter Handwerkszweige wie Bäcker, Fleischer, Optiker mit 90 % und mehr, ist mit einem Ladengeschäft verbunden. Zum Teil ist die Werkstattproduktion des Handwerkers mehr oder weniger durch die von ihm geführten Fabrikwaren verdrängt. Seine handwerkliche Leistung ist dann beschränkt auf Montagearbeit und Reparaturdienst. Trotzdem ist sie für den Verkauf der Fertigware nicht unwichtig. Der Umstand, daß er den Produktionsgang praktisch beherrscht und in der Lage wäre, die Ware selbst zu erzeugen (so z. B. der Schuhmacher oder Uhrmacher), ermöglicht ihm auch ein sachverständiges Urteil über die Qualität der Fabrikware und gibt ihm den Konsumenten gegenüber eine besondere Vertrauensstellung. Schüler 2) weist mit Recht darauf hin, daß der Handwerkshandel jenen Entpersönlichungstendenzen in der Güterverteilung entgegensteht, die in der Gefolgschaft der Absatzwege der Großbetriebe unvermeidlich sind.
Das Handwerk hat in der festen Verbindung der selbständigen Berufsausübung mit dem Meisterbegriff eine Verkehrssicherung erster Ordnung geschaffen. Wer in Handelsverbindung mit einem Handwerksmeister tritt, weiß, daß er es mit dem bewährten und erfahrenen Fachmann zu tun hat. Die Basis dafür ist das im Handwerksbereiche einfach durchzuführende, in langer Entwicklung gewachsene Berufsprüfungswesen, das im wesentlichen auf der Arbeitsprobe aufbaut, die bei handwerklichen Leistungen verhältnismäßig leicht zu beurteilen ist. Nach der Handwerksordnung (Bundesgesetz zur Ordnung des Handwerks vom 17. Mai 1953) ist durch die Gesellenprüfung festzustellen, „ob der Lehrling die in seinem Handwerk gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender Sicherheit verrichten kann", während bei der Meisterprüfung gefordert wird, daß „der Prüfling die in seinem Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten kann". Der Meister, der sein Handwerk selbständig betreibt, wird in die von der Handwerkskammer geführte Handwerksrolle eingetragen. Nur dem in die Handwerksrolle eingetragenen selbständigen Handwerker ist der selbständige Betrieb eines Handwerks gestattet. Welche handwerksmäßig betriebenen Gewerbe als Handwerk anzusehen sind, ergibt sich aus dem Verzeichnis der 93 Handwerksgewerbe, das Bestandteil des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks ist.
Bei der Handwerkszähhmg von 1949 3) ergaben sich im Bundesgebiet 864400 Betriebe mit 3060000 beschäftigten Personen, davon 17,2% Frauen. Das ist gegenüber 1939 eine Vermehrung der Betriebe um 9,1 % und der Personen um 17,3 %. Im Anteil der Betriebsinhaber, Gesellen, Facharbeiter und Lehrlinge kommt die fachliche Ausrichtung des Handwerks deutlich zum Ausdruck. Er beträgt 77,5 %, darunter 16,2 % Lehrlinge und Umschüler. Der Gesamtumsatz aller Handwerksbetriebe betrug 1949 (0l.10.1948 bis 30.09.1949) 19,9 Milliarden DM, doch dürfte der tatsächliche Umsatz etwas höher als der statistisch ausgewiesene liegen. 1950 betrug nach der Umsatzsteuerveranlagung der steuerpflichtige Umsatz 23 Milliarden DM, der Gesamtumsatz
(steuerpflichtig und steuerfrei) 23,6 Milliarden DM. Die 1949 ausgewiesenen 19,9 Milliarden DM Absatz sind zu 81,5 % (16,2 Milliarden DM) reiner Handwerksabsatz, zu 18,5% (3,7 Milliarden DM) jedoch branchenüblicher Handelsumsatz, d. h. Absatz von Erzeugnissen, die nicht im Handwerksbetriebe be- oder verarbeitet wurden. Soweit hochwertige Fertigwaren verkauft werden, wie Landmaschinen, Nähmaschinen usw., tritt dieser Handwerksabsatz wertmäßig neben dem oft wichtigeren Reparaturgeschäft zu stark in Erscheinung. Der Anteil der Reparaturen war insgesamt 3,1, der der Dienstleistungen 0,7 Milliarden DM. Der durchschnittliche Umsatz je Betrieb betrug 2 3 069 DM, der je beschäftigte Personen 6517 DM und der je Kopf der Bevölkerung 418 DM. Eine erweiterte Aufgliederung dieser Zahlen auf die Handwerksgruppen gibt Tabelle 1 wieder.
Im Handwerksumsatz steckt außer dem statistisch gesondert ausgewiesenen Handelsumsatz noch der Umsatz mit betriebseigenen Waren. Nur die eigentlichen Dienstleistungen, durch die kein gegenständlicher Güteraustausch bewirkt wird, fallen nicht unter den Begriff des Handwerkshandels. Im Bereiche des Handwerkshandels spielt nun der Absatz solcher Waren, die durch das Handwerk unmittelbar an die letzten Verbraucher, die Konsumenten, verkauft werden, deshalb eine besondere Rolle, weil bei diesem Konsumwarenabsatz eine ausgesprochene Einzelhandelsleistung vorliegt. Sie ist, meist in Verbindung mit dem Verkauf in einem Ladengeschäft, oft so stark, daß die Handwerksbetriebe den Einzelhandlungen sehr ähnlich werden oder ihnen überhaupt entsprechen. In all den Fällen von Handwerkszweigen, in denen der Absatz einen Handelsumsatz in Konsumwaren von 50 % und mehr aufweist oder in denen Konsumwaren zu 50 % und mehr in Ladengeschäften verkauft werden, soll daher vom Handwerkseinzelhandel gesprochen werden. In Tabelle 2 sind die Zweige des Handwerkseinzelhandels zusammengestellt, die 185200 Betriebe gleich 21% aller Handwerksbetriebe mit 20% aller im Handwerk beschäftigten Personen ausmachen. Ihr Absatzanteil an den 19,9 Milliarden Handwerksabsatz ist 5,3 Milliarden DM gleich 27%. 7 8% des Handwerkseinzelhandels vollzieht sich in Ladengeschäften. Als Absatz in nicht selbst be- und verarbeiteten Waren sind die sich aus der Handwerkszählung von 1949 ergebenden Sätze des Handelsabsatzes eingesetzt worden, die für viele Zweige eher zu niedrig als zu hoch sein dürften, denn ein guter Teil der selbstgefertigten Waren wird ebenfalls unmittelbar an Konsumenten verkauft. Nicht übernommen sind die Sätze für Bäcker und Konditoren, Fleischer und Augenoptiker. Sie betrugen nach der Statistik nur 17,7: 6,6 und 36%. Statt dessen sind 100, 100 und 90 % eingesetzt worden. Diese drei Zweige des Handwerkseinzelhandels werden zu 90 % und mehr in Ladengeschäften betrieben, also zu einem wesentlich höheren Prozentsatz als die Einzelhandlungen selbst, von denen nur 73,5 % Ladengeschäfte benutzen, Sowohl Bäcker und Konditoren wie Fleischer verkaufen ihre Handwerksware an die Konsumenten. Die städtischen Fleischereien unterscheiden sich von den reinen Einzelhandlungen kaum mehr. Nur auf dem Lande und in Kleinstädten kauft der Fleischer das Vieh noch selbst ein und schlachtet es. Zunehmend bezieht er das Fleisch vom Engrosschlächter, seinem Grossisten am Schlachthof, das er dann im Ausschnitt, gegebenenfalls unter Übernahme einiger Manipulationsleistungen, verkauft. Die Bäcker und Konditoren stellten ursprünglich für die Haushaltungen Brot im Lohnwerk her und verkauften das dazu erforderliche Mehl. Für den Preis eines Pfundes Mehl bzw. für jedes gelieferte Pfund Mehl wurde ein Pfund Brot abgegeben. Sie wurden dann zu Backwerkproduzenten. Zunehmend tritt an die Stelle der selbstgefertigten Waren die Fabrikware. Ihre Produktionsleistung steht den Manipulationsleistungen mancher Händler, etwa der des Kaffeeröstens, der Wermutweinherstellung, der vielerlei Zurichtungsarbeiten im Feinkosthandel usw. sehr nahe. Der Hauptgrund aber, bei beiden Handwerksarten den gesamten Umsatz als Einzelhandelsabsatz anzusehen, ist die Tatsache, daß der gesamte Verkauf an Konsumenten in Ladengeschäften erfolgt. Bei den Augenoptikern sind die handwerklichen Leistungen beim Verkauf von Fertigwaren auf Manipulationen beschränkt, hingegen ist der Anteil des Reparaturgeschäftes mit 9,95 % abzusetzen.
Zu diesem ausgesprochenen Handwerkseinzelhandel treten noch weitere Handwerkszweige, für die zwar nicht mehr die Merkmale des Handwerkseinzelhandels zutreffen, die aber z. T. nicht unerhebliche Umsätze in Konsumwaren aufweisen. Von diesen Umsätzen geht jedoch, da auch das Ladengeschäft nicht mehr die überragende Rolle spielt, ein Teil nicht nur an Konsumenten, sondern an Wiederverkäufer, so daß dem Einzelhandelsabsatz nur der Absatz der In der Nr. 18 der Mitteilungen wurde über ein Handelskettenpreisausschreiben berichtet, das bei den Mitgliedern der Seminare von Prof. Dr. Rudolf Seyffert durchgeführt wurde. Das Kultusministerium von Nordrhein-Westfalen hatte anläßlich des 25jährigen Jubiläums der Gesellschaft zur Förderung des Instituts für Handelsforschung einen Betrag in. Hohe von 1500 DM für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Nach der bereits in Nummer 18 erfolgten Veröffentlichung der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit folgt in dem vorliegenden Heft eine der beiden Studentenarbeiten die mit dem zweiten Preis bedacht wurden. Die Veröffentlichung von prämiierten Handelsketten nicht selbst be- oder verarbeiteten Konsumwaren zugerechnet wird. Die entsprechenden Zahlen sind in der Tabelle 3 mit denen des Handwerkseinzelhandels (Tabelle 2 zu einem Gesamtergebnis des Einzelhandelsanteils beim Handwerkshandel vereinigt, der mit 5,9 Milliarden DM 29% des gesamten Handwerksumsatzes von 1949 ausmacht.
1 1) Karl Rössle, Vertriebsformen im Handwerk, in: Absatzforschung und Absatzpraxis in Deutschland, Stuttgart 1937., 2 2) Schüler: Der Handel des Handwerks, in „Fragen der Handelswirtschaft", eine Vortragsreihe der Handels-Hochschule Königsberg i. Pr. (Heft 4 der Schriften der Handels-Hochschule Königsberg, Königsberg o. J., 3 3) Handwerkszählung vom 30.09.1949, Band 11-16 der Statistik der Bundesrepublik Deutschland, denen die nachstehenden Angaben entnommen sind.
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