Die Betriebsgrößen im Einzelhandel in den Jahren 1950 bis 1958
von Prof. Dr. Rudolf SeyffertIn der Nummer 60 dieser Mitteilungen veröffentlichte das Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln einen Bericht über die Entwicklung der Betriebsgrößenverhältnisse im westdeutschen Handel in den Jahren 1950 bis 1957 1. Nach den inzwischen vorliegenden Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik 1958 ist es nunmehr möglich, diese Berichterstattung fortzusetzen und einen Überblick über die strukturellen Veränderungen im Einzelhande für den Zeitraum von neun Jahren vorzulegen. Auf Grund verschiedener Änderungen in der Erhebungsmethode, auf die noch näher einzugehen ist, ist der Vergleich des Ergebnisses des Jahres 1958 mit früheren Jahren jedoch erst nach einigen Umrechnungen durchzuführen.
Da die Umsatzsteuerstatistik keinerlei Angaben über die Zahl der in den Handlungen beschäftigten Personen enthält, kann als Kriterium für die Betriebsgröße wiederum nur die Höhe des Absatzes angeführt werden. Bei sämtlichen zum Vergleich herangezogenen Erhebungen wurde von den Einzelhandlungen der als steuerbar veranlagte Gesamtumsatz erfaßt. Durch die ab 1957 vom Statistischen Bundesamt zur Vermeidung von Überschneidungen vorgenommene Einbeziehung der West-Berliner Zahlen in das Ergebnis der Umsatzsteuerstatistik für das Bundesgebiet war es aus Gründen der Vergleichbarkeit mit früheren
Jahren notwendig geworden, die in den zurückliegenden Vergleichsjahren für Berlin gesondert ermittelten Ergebnisse in die Tabellen einzuarbeiten. Dadurch ergeben sich Veränderungen sowohl in den Gesamtzahlen der verschiedenen Jahre als auch in den einzelnen Absatzgrößenklassen. Ein Vergleich der in der vorhegenden Mitteilungsnummer veröffentlichten Ergebnisse mit den in den Nummern 43 und 60 der Institutsmitteilungen publizierten Zahlen ist somit nicht mehr möglich.
Ebenfalls aus Gründen der Vergleichbarkeit mit früheren Jahren erfolgte gegenüber den genannten Veröffentlichungen eine Änderung der Absatzgrößenklassen. Die bisherige Größenklasse bis 10000 DM wurde aufgeteilt in Betriebe mit Umsätzen bis 8000 DM und 8000 bis 10000 DM. Diese Maßnahme war notwendig, weil nach dem Siebenten Änderungsgesetz zum Umsatzsteuergesetz ab 1. Oktober 1956 sämtliche Steuerpflichtigen mit Umsätzen bis unter 8000 DM von der Umsatzsteuer befreit wurden. Die letzten exakten Ergebnisse für diese Größenklasse stammen aus dem Jahre 1955. Die für die Jahre 1956 und 1957 angeführten Zahlen wurden vom Statistischen Bundesamt auf Grund dieser Unterlagen und an Hand einiger Länderergebnisse fortgeschrieben. Infolgedessen sind die in den Tabellen 1 und 2 in der Größenklasse bis 8000 DM angeführten Werte nur innerhalb der Jahre bedingt vergleichbar. Für das Jahr 1958 wurde vom Statistischen Bundesamt keine Fortschreibung mehr durchgeführt. Die Zahl der bei der letztmaligen Erfassung im Jahre 1955 in der nunmehr weggefallenen Größenklasse bis 8000 DM ermittelten Betriebe belief sich auf 111017 (20,8 % aller Einzelhandlungen). Der von ihnen getätigte Absatz betrug 368 Millionen DM (0,7 % des gesamten Einzelhandelsabsatzes). Auch wenn man unterstellt, daß hiervon rund 15 % der Betriebe sogenannte Fluktuationsbetriebe 2 sind und ein erheblicher Teil der Einzelhandlungen inzwischen in die nächsthöheren Größenklassen aufgestiegen ist, so dürfte entsprechend der Entwicklung von 1950 zu 1955 immerhin noch eine beträchtliche Zahl von Betrieben, auch wenn sie zum Teil nur dem Namen nach Einzelhandel betreiben (sei es nebenberuflich oder in kleinstem Umfange in der Wohnung), übrigbleiben.
Eine weitere Störung des Vergleichs der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik ergibt sich durch die Änderung der gewerblichen Zuordnung infolge steuerlicher Zusammenfassung bisher einzeln erfaßter Unternehmungen zu Organkreisen sowie durch den Fortfall der früher steuerbaren ab 1. April 1958 jedoch nichtsteuerbar gewordenen und in der Umsatzsteuerstatistik 1958 nicht mehr erfaßten Innenumsätze zwischen den organschaftlich verbundenen Unternehmungen 3. Diese Maßnahme hat zu erheblichen Umsatzverschiebungen geführt, die sich besonders beim Großhandel und der Industrie bemerkbar machen. Da die um die Innenumsätze bereinigten Zahlen für die vorhergehenden Jahre noch nicht vorliegen und dadurch ein exakter Vergleich mit früheren Ergebnissen nicht möglich ist, mußte zunächst auf eine Darstellung der Entwicklung der Betriebsgrößen im Großhandel verzichtet werden. Beim Einzelhandel dürfte die Wiedereinführung der Organschaft im Umsatzsteuerrecht höchstens in der obersten Größenklasse zu einigen geringfügigen Verschiebungen geführt haben, die jedoch den Vergleich nicht wesentlich stören.
Der für das Jahr 1958 festgestellte Absatz des Einzelhandels, d. h. der Absatz derjenigen Steuerpflichtigen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in der Tätigkeit des Einzelhandels liegt, belief sich auf 71,3 Milliarden DM. Nicht enthalten ist hierin der Umsatz der von verschiedenen Industriefinnen betriebenen Verkaufsstellen, der Einzelhandelsumsatz der Großhandlungen sowie der Handelsumsatz des Handwerks. Gegenüber 1957 bedeutet das nach Abzug des für die Größenklasse bis 8ooo DM ermittelten Umsatzes einen Anstieg von 4,03 Mrd. DM bzw. 6,0 %. Die Zahl der Einzelhandiungen (ohne die mit einem Umsatz bis 8000 DM) betrug 437279. Zieht man von der für das Jahr 1957 ausgewiesenen Gesamtzahl die Zahl der Betriebe mit einem Umsatz bis 8000 DM ab, so ergibt sich eine Zuwachsrate von 2 568 Einzelhandlungen (0,6 %), von denen ein erheblicher Teil jedoch aus der in Wegfall gekommenen Größenklasse aufgestiegen sein dürfte, so daß diese Zahl keinen konkreten Rückschluß auf die effektive Zunahme zuläßt.
Ein detaillierter Überblick über den Absatz der Einzelhandlungen des Bundesgebietes gegliedert nach Größenklassen wird in den Tabellen 1 und 2 gegeben. Wie in den Nummern 43 und 60 der Institutsmitteilungen erfolgte auch hier die bereits 1955 von Seyffert in der „Wirtschaftslehre des Handels" vorgenommene Unterteilung der Unternehmungen in Vollbetriebe und Minderbetriebe4. Demnach beträgt die letztmalig für das Jahr 1957 vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Gesamtzahl der Minderbetriebe (bis 20 000 DM Jahresabsatz) 176 978, das sind 32,5 % der steuerpflichtigen Einzelhandlungen. Der auf sie entfallende Absatzanteil beläuft sich auf 1,9 %. Die volle Zahl der Minderbetriebe im Jahre 1958 ist nicht feststellbar, da, wie bereits erwähnt, die große Gruppe der Betriebe mit einem Absatz bis zu 8 000 DM nicht mehr erfaßt ist. Daß eine weitere Abnahme dieser Betriebsgruppe eingetreten sein dürfte, läßt sich jedoch aus denn zahlenmäßigen Rückgang in den beiden angeführten Größenklassen schließen, Wie ein Blick auf die unterste Absatzgrößenklasse der Vollbetriebe zeigt (20000 bis 50000 DM Jahresabsatz), hat auch hier die Zahl der Betriebe im Jahre 1958 gegenüber 1957 abgenommen. Erst in den beiden nächsten Größenklassen macht sich ein erheblicher Anstieg der Betriebszahl bemerkbar. Insgesamt erhöhte sich die Zahl aller Vollbetriebe gegenüber 1957 um 6555 (1,8 %), Im Vergleich zu 1950 betrug die Zunahme 86989 Betriebe (30,3 %).
Wie aus den Tabellen 1 und 2 weiter hervorgeht, entfielen allein im Jahre 1958 auf die Größenklasse 20000 bis 50000 DM 25,8 % aller Hnzelhandlungen (Absatzanteil 5,4 %). Das Schwergewicht des Betriebsanteils liegt bei den Betrieben mit einem Absatz von 50 000 bis 250 000 DM. 50,3 % der Hnzelhandlungen tätigen hier jedoch nur 34,1 % des Gesamtabsatzes. Die zunehmende Absatzkonzentration bei den Großbetrieben des Einzelhandels zeigt die Betrachtung der Relation Anzahl zu Absatz in den oberen Größenklassen. Faßt man sämtliche Betriebe mit einem Absatz von 1 Million DM und mehr zusammen, so ergibt sich, daß 38,1 % des gesamten Einzelhandelsabsatzes von nur 1,2 % aller Einzelhandlungen getätigt wird. 117 Betriebe mit einem Jahresabsatz von mehr als 25 Millionen DM vereinigten einen Absatzanteil von 17,5 %.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß ein Vergleich des Ergebnisses der Umsatzstetacrstatistik 1958 (trotz des Wegfalls der Betriebe mit einem Absatz bis 8000 DM) mit den vorhergehenden Jahren und insbesondere mit dem Jahre 1950 zwei besondere Erkenntnisse zeigt, einmal eine beachtliche Abnahme der Anzahl der Betriebe in den unteren Absatzgrößenklassen, bedingt durch Ausscheiden bzw. Aufrücken in die nächsthöheren Gruppen, zum anderen eine in zunehmendem Maße festzustellende Vermehrung des Absatzanteils in den oberen Größenklassen.
1 Vgl. ferner Hans-Hellmut Pötsehke, Die Minderbetriebe des Groß- und Einzelhandels, in: Mitteilungen des Instituts für Handelsforschung, Nr. 43, 2 Vgl. hierzu Nr. 43 der Institutsmitteilungen,, 3 Wirtschaft und Statistik, Heft 12, Dezember 1959., 4 Über die Begriffe Voll- und Minderbetriebe siehe Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, 2. Aufl., Köln und Opladen 1955
