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Probleme der Funktionseinengung im mittelständischen Handel

von Dr. Hans Georg Worpitz
1. Das Boppelproblern des mitfelständischen Handels
Die Diskussion um den gewerblichen Mittelstand — und dabei besonders um das Handwerk und den mittelständischen Handel — ist seit Beginn der Industrialisierung und dem Aufkommen von Großbetrieben bis heute nicht verstummt.
Sie erhielt erneute Impulse durdi die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg, die unter anderem im Warenhandel eine raschere Aufwärtsentwicklung der Großbetriebe als die der Klein- und Mittelbetriebe erkennen ließ. In den Branchen, in denen die Großbetriebe eine ernsthafte Konkurrenz für Klein- und Mittelbetriebe darstellen, konnten nur solche Betriebe mit dieser Entwicklung Schritt halten, die sich in Selbsthilfeorganisationen zusammengeschlossen hatten. Die Großbetriebe des Warenhandels wie Waren- und Kaufhäuser, Massenfilialbetriebe, Versandgesdiäfte usw. wie auch
die den Selbsthilfeorganisationen des mittelständischen Handels (Einkaufsgenossenschaften, freiwillige Ketten) angeschlossenen Betriebe vergrößern ständig ihren Marktanteil, während der der selbständigen Klein- und Mittelbetriebe, welche sich keiner Selbsthilfeorganisation angeschlossen haben, ständig zurückgeht 1.
Bei der Diskussion wird oft unterstellt, daß die fortschreitende Technisierung des wirtschaftlichen Lebens die Tendenz zum Großbetrieb und damit zum Untergang des mittelständischen Handels in sich birgt, so daß es im wesentlichen um die Frage geht, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Existenz des mittelständischen Handels gegen die „Expansionspolitik der Großen", die die Vernichtung der „Kleinen" zum Ziele hat, zu sichern.
Hier soll die Diskussion nicht wiedergegeben werden und auch die Argumente brauchen auf ihre Stichhaltigkeit nicht geprüft zu werden. Von seiten des Staates ist ein breiter und gesunder Mittelstand erwünscht, daher wurden auch immer wieder staatliche Maßnahmen zur Erhaltung des Mittelstandes gefordert und eingeleitet. Hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen treten aber deshalb besondere Probleme auf, weil es sich beim mittelständischen Handel einmal um eine Gruppe der Gesellschaft, die aus sozialpolitischen Gründen erhalten werden soll, und zum anderen aber um selbständige und maßgeblich Beteiligte am Wirtschaftsprozeß handelt, in dem vor allem der Leistungsgesichtspunkt maßgeblich über die Existenzberechtigung entscheidet. Hieraus ergeben sich die große Diskrepanz und die besondere Problematik. Zwar können Maßnahmen wie Wettbewerbsbeschränkungen, Sondersteuern für Großbetriebe usw. zur Erhaltung des mittelständischen Handels beitragen, jedoch stünden sie im krassen Gegensatz zu unserer gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und sind geeignet, den natürlichen Ausleseprozeß in einer freien Marktwirtschaft zu unterbinden, der erwünscht ist, weil er zur „optimalen Wohlstandsgewinnung" führt 2.
So hat besonders die rasdie Entwicklung der freiwilligen Ketten in der Bundesrepublik eine Möglichkeit der Selbsthilfe erneut deutlich gemacht, die schon lange vorher nach einem ähnlichen Prinzip durch die Genossenschaften des mittelständischen Handels realisiert worden ist. Die steigende Mitgliederzahl dieser Zusammenschlußformen von selbständigen Händlern sowie deren äußerst günstige Umsatzentwicklung in den letzten Jahren scheinen die „Existenzerhaltung durch Konzentration"' als eine gute Lösung zu empfehlen.
Darüber hinaus hat das Aufkommen der freiwilligen Ketten und der Genossenschaften, die Ausdehnung der wirtschaftsberatenden und steuerberatenden Berufe usw. einen Vorgang deutlich gemacht, der schon so alt ist wie die arbeitsteilige Wirtschaft überhaupt. Gemeint ist hier der Vorgang der Einengung des betrieblichen Funktionskreises (d.h. der Verzicht auf die Ausübung einer oder mehrerer Funktionen) als eine besondere Form der zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung.

2. Die Konkurrenz der Ausschaltungs- und der Ausgliederungstendenz

Der Vorgang der Funktionseinengung, der in den letzten Jahren durch die rasche Entwicklung der freiwilligen Ketten in der Bundesrepublik nur besonders deutlich geworden ist, ist also durchaus nichts Neues und auch keine Domäne des Handels, sondern in allen Zweigen der Wirtschaft mit unterschiedlicher Häufigkeit immer wieder zu beobachten. Er ist dadurch gekennzeichnet, daß in einem Betrieb auf die Ausübung bestimmter Tätigkeiten entweder schon bei seiner Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt verzichtet wird. Ist mit der Einengung des betrieblichen Funktionskreises gleichzeitig die Ausgliederung von Funktionen verbunden, so führt diese Ausgliederung unter anderem auch zur Entstehung immer neuer abgeleiteter Betriebe, d. h. solcher, die für Dritte ihre Betriebsleistung erstellen und so das weitverzweigte Netz wirtschaftlicher Einheiten, das sich zwischen den Polen Natur und Kultur 3 spannt, immer wieder bereichern.
Die Tendenz zur fortschreitenden zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung ist mit dem technischen Fortschritt zusammen zu beobachten. Sie ist gleichzeitig mit einer völlig entgegengesetzten Tendenz, einem weiteren Grundprinzip der Organisation menschlicher Arbeit, nämlich der Arbeitsvereinigung 4, für die Entwicklung der Wirtschaft zu ihrer heutigen Struktur bestimmend gewesen. Die Arbeitsvereinigung wird durch den Vorgang der Ausschaltung nach außen hin sichbar.
Während bei der Funktionseinengung als einer Form der zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung Tätigkeiten oder Funktionen anderen Wirtschaftseinheiten überlassen bzw. an diese delegiert werden, handelt es sich bei der Ausschaltung um den genau entgegengesetzten Vorgang, der natürlich erst dann einsetzen kann, wenn bereits ein gewisses Maß an Arbeitsteilung vollzogen ist. Hierbei werden bestehende Betriebswirtschaften ausgeschaltet, vom Markt verdrängt, indem ihre Tätigkeit von den ausschaltenden Betriebswirtschaften übernommen wird, so daß bei diesen eine Funktionserweiterung — im Gegensatz zur Funktionseinengung im ersten Fall — eintritt.
Unter der Voraussetzung freien Wettbewerbs, aber freilieh nur unter dieser, wird sich die Ausschaltungstendenz gegenüber der Ausgliederungstendenz durchsetzen können, wenn die ausschaltenden Betriebswirtschaften in der Lage sind, die zusätzlich übernommenen Leistungen wirtschaftlicher, zumindest aber nicht schlechter auszuüben. Umgekehrt ist die Einschaltung neuer Wirtschaftseinheiten in den Wirtschaftsprozeß durch Funktionsausgliederung nur möglich, wenn dadurch der Prozeß der Warenvermittlung besser und billiger gestaltet werden kann 5.
Handel ist in einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft immer notwendig. Wer ihn durchführt, diese Frage wird in der Marktwirtschaft maßgeblich nach dem Leistungsgesichtspunkt entschieden, solange also z. B. das Bestehen von Monopolen bzw. staatlicher, den Wettbewerb beschränkender Regelungen nicht den natürlichen Ausleseprozeß unterbindet 6.

3. Problemstellung, Begründung der Systematik

Während dem Vorgang der Ausschaltung in der betriebswirtschaftlichen Literatur sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde und die Diskussion um dieses Phänomen gerade in Krisenzeiten immer wieder auflebte, sind die mit der Funktionseinengung verbundenen Fragen in einer umfassenden Untersuchung bisher kaum behandelt worden. Das ist um so erstaunlicher, als doch entscheidende Wandlungen der Vertriebsformen im Handel auf Funktionseinengung beruhen und hier der Grund für eine Umgruppierung und Strukturwandlung des Handels zu sehen ist. Deshalb soll der Versuch unternommen werden, diese Lücke zu schließen und zur näheren Durchleuchtung des Phänomens beizutragen. Neben einer klaren Differenzierung der Arten der Funktionseinengung kommt es vor allem darauf an, zu erkennen, wie vielfältig die Auswirkungen der Funktionseinengung auf den einengenden mittelständischen Handelsbetrieb sind.
Es wird bei der Untersuchung davon ausgegangen, daß es sich bei der Funktionseinengung um einen Vorgang handelt, der in allen Bereichen der Wirtschaft zu beobachten war und ist. Er stellt die Realisierung eines Grundprinzips der Organisation menschlicher Arbeit dar. Insofern handelt es sich also um eine allgemeine Erscheinung, die auch eine allgemeine Behandlung, d. h. keinen Wirtschaftszweig bevorzugende Behandlung, verdiente. Wenn die Untersuchung auf den mittelständischen Handel beschränkt ist, also nur eine bestimmte Gruppe innerhalb eines Wirtschaftszweiges beobachtet wird, dann aus dem Grunde, weil gerade in letzter Zeit in diesem Bereich die geschilderten Tendenzen besonders sichtbar miteinander konkurrieren und aus der speziellen Situation sowie der Struktur der mittelständischen Handelsbetriebe besondere Probleme erwachsen.

4. Die Doppelseitigkeit des Problems der Funktionseinengung

Im Rahmen der Arbeit wird versucht, Arten und Möglichkeiten der Funktionseinengung sowie ihre Auswirkungen auf den mittelständischen Handelsbetrieb darzustellen. Die Funktionen sind als Leistungen gekennzeichnet, die der einzelne Betrieb in Erfüllung seiner gesamtwirtschaftlichen Aufgabe zu erbringen hat. Allen Wirtschaftseinheiten ist jedoch die Möglichkeit gegeben, ihren ursprünglichen Funktionskreis einzuengen, indem auf die Ausübung bestimmter Funktionen verzichtet wird, welche dann entweder im Marktbereich des einengenden Betriebes untergehen — also auch von Dritten nicht übernommen werden — oder anderen Wirtschaftseinheiten zur Ausübung übertragen werden. Dabei kann der betriebliche Funktionskreis, je nach den konkreten Gegebenheiten, und der Marktstellung des einengenden Betriebes, auf die verschiedenste Weise eingeengt werden. Die Initiative zur Funktionseinengung braucht nicht immer vom einengenden Betrieb auszugehen, sondern auch andere Wirtschaftseinheiten können durch gezielte Maßnahmen den Einengungsprozeß herbeiführen, wie es besonders deutlich am Beispiel des Markenartikels gezeigt werden konnte.
An sich sind die Möglichkeiten der Funktionseinengung nahezu unbegrenzt; im strengsten Sinne ist nur die schöpferische, impulsgebende Leistung des Unternehmers unmittelbar vom einengenden Betrieb selbst auszuüben, welche gewissermaßen die Basis des Grundsystems betrieblicher Funktionen darstellt. In der wirtschaftlichen Realität freilich sind dem einzelnen Betrieb — und insonderheit dem mittelständischen Handelsbetrieb — wegen der zwangsläufig auch negativen Auswirkung der Funktionseinengung engere Grenzen gesetzt.
Dem einengenden mittelständischen Handelsbetrieb ist durch Funktionseinengung die Möglichkeit gegeben, auf bestimmte Funktionen, deren Ausübung die physischen Kräfte und die Kenntnisse des Inhabers bzw. der Angestellten sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes überfordert, zu verzichten und — wenn notwendig — anderen Wirtschaftseinheiten zu übertragen. Er ist dadurch in der Lage, sich auf die verbleibenden Funktionen zu konzentrieren, um diese mit geringerem Aufwand an Zeit, Kraft und Sachmitteln unter Umständen besser und zweckmäßiger zu besorgen. Kommt hinzu, daß die funktionsübernelimenden Wirtschaftseinheiten die übernommenen Funktionen wegen ihrer Spezialausstattung, größeren Kenntnisse und Erfahrungen ebenfalls rationeller, mit geringerem Risiko und besser auszuüben vermögen als es dem mittelständischen Händler möglich wäre, dann trägt die Funktionseinengung nicht nur zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des einengenden Betriebes, sondern darüber hinaus zum Wohle des Verbrauchers und der gesamten Volkswirtschaft bei.
Immer wieder entstehen neue Formen des Vertriebs in unserer Absatzwirtschaft. Die Manipulierung des Funktionskreises durch Einengung oder Ausweitung spielt dabei eine große Rolle. Es entstanden Betriebe, welche den Funktionskreis einengten, indem sie das Sortiment nach ganz bestimmten Gesichtspunkten einschränkten (Umschlagshäufigkeit, Preishöhe usw.). Gewisse Leistungen wurden ganz im Interesse der Intensivierung anderer aufgegeben (Selbstbedienungsläden, Discounthouses) und damit wenigstens solange Kosten- und finanzielle Vorteile erlangt, bis die Konkurrenz reagierte bzw. die einengenden Betriebe, welche zunächst eine „Betriebspolitik der unbedingten Rationalitat verfolgten, den Käuferwünschen nachgeben mußten 7.
Heute erlebt man einen weite Kreise des mittelständischen Handels erfassenden Ausgliederungsprozeß, wie er in dem Maße bisher nicht zu beobachten war.
Für mittelständische Einzelhandelsbetriebe ist es oft ein tiefgreifender Prozeß. Der Einzelhandel bedient sich überhaupt mehr der Funktionseinengung als der Großhandel. Ein wichtiger Grund dafür mag in der Tatsache zu sehen sein, daß das Großhandelsgeschäft von vornherein höhere Anforderungen an Kenntnisse und unternehmerische Fähigkeiten stellt. In der vorgenommenen Untersuchung mußte deshalb mehr der Einzelhandel berücksichtigt werden.
Man kann allgemein sagen, daß der mittelständische Händler sicherer von der Ausschaltung bewahrt bleibt, wenn wichtige und hohe Anforderungen an das Können stellende Funktionen im. Betrieb verbleiben. Er wird bei weitgehender Funktionseinengung in um so stärkerem Maße unabhängig bleiben können, je besser er geschult und in der Lage ist, auch die von fremden Wirtschaftseinheiten ausgeübten Leistungen zu beurteilen, auszuwerten und gegebenenfalls selbst wieder zu übernehmen.
Im Ausbildungsstand des mittelständischen Handlers ist überhaupt ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung der Auswirkungen der Funktionseinengung zu sehen. Wenn sich vor allem die Genossenschaften oder freiwilligen Ketten nicht nur darauf beschränken, die angeschlossenen Handler zu bevormunden, sondern ihnen Gelegenheit zur persönlichen Entfaltung, zur Bereicherung ihres Wissens geben (wie es im Interesse gedeihlicher Zusammenarbeit schon oft geschieht), dann können sich die Einzelhändler auch bei strafler Organisation noch ein hohes Maß an Autonomie bewahren. Grundsätzlich wird in dieser Situation geringere Konkurrenz noch mehr Freiheit lassen als wenn starke Konkurrenz enge Bindungen erforderlich macht. Partielle und fallweise Funktionseinengung kann nie so weit in Abhängigkeit führen wie völlige und generelle. Das mit Funktionsausgliederung begründete Abhängigkeitsverhältnis kann nicht ganz vermieden werden, tüchtige Händler aber vermögen es abzuschwächen.
Der zunehmende Konzentrationsprozeß im Handel, welcher sich seit dem Wachsen der Genossenschaften anbahnte und mit dem Aufkommen der freiwilligen Ketten besonders deutlich wurde, veranlaßte die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels in ihrem 7. Jahresbericht zu der Feststellung, daß die erstarrten Fronten in Bewegung geraten seien. Diese Bewegung ist das Ergebnis von Ausgliederungsprozessen großen Stils. Nirgends wird dieser Prozeß und seine Wirkungen auf den einengenden mittelständischen Handelsbetrieb so deutlich wie gerade bei den Gemeinschaftsorganen des mittelständischen Handels. Aus diesem Grunde ist den Gemeinsdiaftsorganen im Zusammenhang mit der Erörterung der Probleme, die die Funktionseinengung mit sich bringt, in der Untersuchung ein so großer Raum gewidmet.
Die bekannten Erfolge der freiwilligen Ketten machen den Vorteil der Funktionsausgliederung sichtbar. Für manche mittelständische Händler ist es die einzige Möglichkeit, konkurrenzfähig zu bleiben, Angesichts der Konzentrationstendenzen
sehen sich immer weitere Betriebe genötigt (auch unter den Großhändlern), einer Gruppe beizutreten und dadurch Funktionsausgliederung zu betreiben. Man sieht in den freiwilligen Zusammenschlüssen einen geeigneten Weg, um auf die Dauer den durch Großbetriebe gefährdeten mittelständischen Handelsbetrieben die Selbständigkeit zu bewahren. Zweifellos hat der Ausgliederungsprozeß ebenfalls für den Verbraucher seine Vorteile, obwohl immer wieder die Frage aufgeworfen wird, ob die zunehmende Gruppenbildung auf manchen Teilmärkten nicht den Wettbewerb einschränkt, ob die Gruppen nicht immer mehr Kartellcharakter annehmen, zumal sie in steigendem Maße eigene Handelsmarken mit entsprechenden Absatzpreisempfehlungen auf den Markt bringen. Diese Frage wurde schon oft diskutiert und es bleibt abzuwarten, wie sich die Konkurrenz der Gruppen untereinander auf längere Sicht auswirken wird.
Aber wie einerseits gerade die Gemeinschaftsorgane des mittelständisdien Handels die Vorteile der Funktionseinengung deutlich machen, so treten auch nirgends ihre Nachteile so klar in Erscheinung. Die Wirkungen nach der einen wie nach der anderen Seite sind verstärkt, weil hier der sonst so seltene Fall vorliegt, daß eine einzige Wirtschaftseinheit relativ zahlreiche und wichtige Funktionen für den mittelständisdien Handelsbetrieb übernimmt. Ist es das Ziel aller Gemeinschaftsorgane des Handels, die Selbständigkeit der angeschlossenen mittelständischen Handelsbetriebe zu erhalten, so kann dieses Ziel doch nicht ganz erreicht werden, denn die Vorteile des Zusammenschlusses müssen mit dem teilweisen Verlust an Autonomie im eigenen Betrieb erkauft werden. Unbestritten bleibt, daß die Gemeinschaftsorgane wesentlich mithelfen, die Warendistribution zu verbessern und vielen Betrieben die Existenz zu erhalten; genau so unbestritten bleibt aber, daß dies nur um den Preis der Aufgabe eines Teils der Selbständigkeit im ausgliedernden Betrieb geschehen kann. Es handelt sich hier um eine Auswirkung, die zwangsläufig mit der Funktionsausgliederung verbunden ist, welche sonstige Vorteile auch immer erzielt werden mögen. Sie können die negativen Auswirkungen abschwächen, bei weitgehender Funktionsausgliederung nie aber kompensieren. Allerdings kann die Mitarbeit auf „höherer Ebene" dazu beitragen, den Verlust an Selbständigkeit zum Teil weiterhin wettzumachen. Wie sehr die Mitarbeit auf höherer Ebene dazu beitragen kann, die Abhängigkeit zu verringern, hangt ganz wesentlich von der rechtlichen Gestalt der Gemeinschaftsorgane ab. Der rechtlichen Gestalt der Gemeinschaftsorgane wird also stets die besondere Aufmerksamkeit der mittelständisdien Fländler speziell im Hinblick auf den Prozeß der Funktionsausgliederung gelten müssen.
Außerdem wird die Zeit strenge Aufmerksamkeit erfordern, in der die einzelnen großen Gruppen des mittelständischen Handels die Grenzen der Expansion erreicht haben und sich gegenseitig die Märkte streitig machen. Es ist anzunehmen, daß durch diesen Umstand neue Impulse zur Funktionsausgliederung ausgehen.
Es hätte nahegelegen, als Ergebnis der Arbeit den optimalen Funktionskreis des einengenden mittelständischen Handelsbetriebes zu nennen, Es müßte dies ein Funktionskreis sein, bei dem die Differenz zwischen Vor- und Nachteilen der Funktionseinengung am größten ist (wobei natürlich die Vorteile überwiegen sollen). Erhebliche Leistungssteigerung, kostenmäßige und finanzielle Vorteile müßten einem Minimum an Risiken, Ausschaltungsgefahr und Abhängigkeit gegenüberstehen. Sieher gibt es für jeden mittelständischen Handelsbetrieb einen optimalen Funktionskreis, doch ist dieser nicht mehr allgemein zu bestimmen. Es wäre notwendig, je nach Art und Umfang der Funktionseinengung die Auswirkungen zu messen und aus dem Gegenspiel der einzelnen Komponenten schließlich den optimalen Funktionskreis abzuleiten. Aber abgesehen davon, daß der Abhängigkeitsgrad z. B, nicht so einfach zu messen ist wie etwa Kostenvorteile (obwohl sich auch hier Schwierigkeiten besonders bei Funktionseinengung mit Kompensation ergeben), kommt es ganz entscheidend auf die konkrete Situation des einengenden Betriebes an. Die Qualität des dispositiven Faktors, die wirtschaftliche Lage, die Konkurrenzsituation, das alles wären Faktoren, welche das Maß der verschiedenen Auswirkungen mitbestimmen. Da diese Faktoren sich im Zeitablauf wandeln, verschiebt sich der optimale Punkt, während andererseits die oft notwendige Institutionalisierung der Einengung eine laufende Anpassung an diese Verschiebungen erschwert. Schließlich hängt es auch vom Händler ab, wie hoch er etwa seine wirtschaftliche Unabhängigkeit einschätzt. Es gibt Händler, denen Dispositionsfreiheit und völlige Selbständigkeit mehr wert ist, als die Vorteile, die z. B. die Gemeinschaftsorganisationen bieten.
1 Vgl. Bericht der Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelfilialbetriebe e.V. 1953—1954, 7. und 5. Arbeitsbericht der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels 1954 und 1955; Edeka Jahresbericht 1954, 2 F. Marbach: Theorie des Mittelstandes, Bern 1942, 3 Erich Schäfer : Die Aufgaben der Absatzwirtschaft, 2. Aufl., Köln und Opladen 1950, 4 Lorenz Nix: Theorie der branchenmäßigen Gliederung des Warenhandels, Stuttgart 1932, 5 Johann Friedrich Schär: Allgemeine Handelsbetriebslehre, 5. Aufl., Leipzig 1923, 6 Rudolf Seyffert: Wirtschaftslehre des Handels, 3. Aufl., Köln und Opladen 1957, 7 R, Nieschlag: Die Dynamik der Betriebsformen
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