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Die Vermögens- und Kapitalsituation des Einzelhandels in den Jahren 1954 bis 1959

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert
Im Rahmen des allgemeinen Jahresbetriebsvergleichs des Einzelhandels erfaßt das Institut für Handelsforschung seit 1949 die Höhe der Lagerbestände sowie die Außenstände aus Warenlieferungen und Leistungen, um Umfang und Entwicklung dieser zwei Vermögensarten beurteilen zu können. Darüber hinaus werden im Jahresbetriebsvergleich unter anderem die kalkulatorischen Zinsen für Eigenkapital ermittelt, die Rückschlüsse auf die Höhe und Veränderung des Eigenkapitals bei den Betriebsvergleichsteilnehmern zulassen. Diese Unterlagen reichten jedoch nicht aus, um ein vollständiges Bild über die Struktur und die Entwicklung des Betriebsvermögens und Betriebskapitals im Einzelhandel zu erhalten. Deshalb hat das Institut in Verbindung mit der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und den Bundesfachverbänden erstmals im Jahre 1956 zusätzlich zum allgemeinen Jahresbetriebsvergleich eine Befragung der Betriebsvergleichsteilnehmer über deren Bilanzstruktur durchgeführt. Die erste Erhebung bezog sich auf die Bilanzstichtage 31.12.1954 und 31.12.1955. Diese Bilanzerhebung hat das Institut bisher zweimal wiederholt, so daß nunmehr Untersuchungsergebnisse für einen Zeitraum von sechs Jahren, und zwar von 1954 bis 1959, vorliegen. Die nächste Bilanzauswertung erfolgt in Verbindung mit dem Jahresbetriebsvergleich für 1961 und umfaßt die Bilanzstichtage 31.12.1960 und 31.12.1961.
Die Zusatzerhebungen zur Bilanzstruktur dienen primär dem Zwecke des Betriebsvergleichs. An Hand der vorliegenden Auswertungsergebnisse ist den Betriebsvergleichsteilnehmern die Möglichkeit gegeben, den Vermögens- und Kapitalaufbau des eigenen Betriebes zu überprüfen und festzustellen, inwieweit die Veränderung einzelner Vermögens- und Kapitalpositionen im eigenen Betrieb mit der allgemeinen Entwicklung der betreffenden Branche übereinstimmt. Darüber hinaus sollte jedoch auch aussagefähiges Zahlenmaterial erarbeitet werden, das für eine fortlaufende Beurteilung der strukturellen Veränderung des Betriebsvermögens und Betriebskapitals im gesamten Einzelhandel geeignet ist.

A. Die Grundlagen der Bilanzauswertung

I. Die Erhebungsmethode
Gegenstand der Erhebung sind jeweils für zwei Bilanzstichtage die einzelnen Bestandteile des Betriebsvermögens auf der Aktivseite der Bilanz und sämtliche Verbindlichkeiten (Schulden) auf der Passivseite. Auf die Erfassung des Eigenkapitals wurde verzichtet, da sich dieses aus der Differenz zwischen der gesamten Bilanzsumme (Summe der Aktiva) und den Verbindlichkeiten (Schulden) ergibt. Der Zusatzbericht zur Bilanzstruktur, der den Betriebsvergleichsteilnehmern zusammen mit dem allgemeinen Jahresbericht übermittelt wurde, umfaßt folgende Erhebungspositionen :

Vermögen (Aktiva)

1. Grundstücke und Gebäude
a) betrieblichen Zwecken dienende
b) betriebsfremden Zwecken dienende (z. B. eigene Wohnung, vermietete Räume)
2. Geschäftsausstattung, Transporteinrichtungen und maschinelle Anlagen
3. Lagerbestand
4. Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
5. Flüssige Mittel (Kasse, Bank, Postscheck, Besitzwechsel)
6. Sonstige Aktiva
7. Ausgleichsposten (Unterbilanz)

Schulden

1. Langfristige Schulden (Laufzeit ein Jahr und länger)
a) Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden
b) Sonstige langfristige Schulden
2. Kurzfristige Schulden
a) Schulden aus Warenlieferungen und Leistungen
b) Schuldwechsel
c) Sonstige kurzfristige Schulden
3. Rückstellungen

für zu erwartende Verbindlichkeiten, die ihrem Grund nach, nidit jedoch ihrer genauen Höhe und Fälligkeit nach feststehen.
Die Grundlagen der Zusatzerhebungen zur Bilanzstruktur bilden die Angaben zu den Einkommensteuer- bzw. den Körperschaftsteuerbilanzen. Da die steuerrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit für eine unterschiedliche Aufstellung der Bilanz zulassen, waren im Interesse der Vergleichbarkeit der Meldungen besondere Erläuterungen für das Ausfüllen des Fragebogens erforderlich.
Grundsätzlich waren sämtliche Posten der Passivseite, die der Wertberichtigung dienen, von den entsprechenden Aktiva, für die sie geschaffen wurden, abzusetzen. Das trifft bei indirekter Abschreibung insbesondere für die Erhebungspositionen „Grundstücke und Gebäude", „Geschäftsausstattung, Transporteinrichtungen und maschinelle Anlagen" sowie für „Forderungen" zu.
Sofern „Grundstücke und Gebäude" nicht betrieblichen, sondern betriebsfremden Zwecken dienen (eigene Wohnung, Vermietung usw.), waren diese getrennt auszuweisen. Um den Wertansatz der Grundstücke und Gebäude in Erfahrung zu bringen, war zu vermerken, ob die Grundstücke und Gebäude zum Einheitswert oder aber zum Anschaffungswert bzw. zu Herstellungskosten bilanziert wurden und ob gegebenenfalls betrieblich genutzte eigene Grundstücke und Gebäude nicht in die Bilanz aufgenommen worden sind.
Die Position „Geschäftsausstattung, Transporteinrichtungen und maschinelle Anlagen" umfaßt sämtliche Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge und Geräte sowie den Fuhr- und Wagenpark. Bei indirekter Abschreibung war ebenso wie bei der Position „Grundstücke und Gebäude" die passivierte Wertberichtigung in Abzug zu bringen.
Da es sich in der Position „Lagerbestand" um die bilanzmäßig ausgewiesenen Inventurwerte handelt, sind die Einstandspreise des Warenlagers bereits um sämtliche Wertminderungen gekürzt.
„Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen" wurden getrennt von sonstigen Forderungen und abzüglich der Delkredererückstellungen erfragt. Sonstige Forderungen aus Darlehen usw. waren in der Position „Sonstige Aktiva" zu berücksichtigen.
Da durch die Verrechnung der passivierten Wertberichtigungen der Ausweis der vor 1955 gewährten und nach § 7 EStG steuerlich voUwertberichtigten Darlehen entfällt, war deren Barwert gesondert anzugeben.
Die Position „Sonstige Aktiva" umfaßt alle übrigen nicht gesondert ausgewiesenen Vermögensbestandteile, wie Beteiligungen, Geschäftsanteile, Wertpapiere usw. Ferner zählen zu dieser Position die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung.
Zur Herstellung der Bilanzgleichheit waren unter den Aktiva auch sogenannte Ausgleichsposten anzugeben, wenn im Falle einer Unterbilanz die Schulden (Fremdkapital) größer waren als das Vermögen.
Die Summe der Aktiva ist die Addition der einzelnen Vermögenspositionen. Falls passivierte Wertberichtigungen zu verrechnen waren, weicht die' Summe der Aktiva um diesen Betrag von der ursprünglichen Bilanzsumme ab.
Bei der Erfassung der Schulden (Fremdkapital) war zunächst eine Aufgliederung nach langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten vorzunehmen. Bei den langfristigen Schulden waren die „Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden" von den „Sonstigen langfristigen Schulden" getrennt auszuweisen, um die Belastung der Grund- 1118 stücke und Gebäude erkennen zu können. Falls in der Position „Sonstige langfristige Schulden" auch die Vermögensabgabe enthalten war, war dieses besonders zu vermerken.
Bei der Angabe der kurzfristigen Verbindlichkeiten waren die „Schulden aus Warenlieferungen und Leistungen" sowie die „Schuldwechsel" von den „Sonstigen kurzfristigen Schulden" zu trennen. Den „Sonstigen kurzfristigen Schulden", die sich vor allem aus Kontokorrentkrediten der Banken zusammensetzen, waren auch die Posten der passiven Rechnungsabgrenzung zuzurechnen.
Bei den Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen, die zwar ihrer Verursachung nicht jedoch ihrer genauen Höhe und Fälligkeit nach feststehen, handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen für kurzfristige Verbindlichkeiten. In dieser Position sind Delkredererückstellungen nicht enthalten, da diese als passive Wertberichtigungen für Forderungen bei den entsprechenden Aktivposten berücksichtigt sind.

II. Die Auswertungstechnik

Wie bereits erwähnt, bezog sich die erste Bilanzauswertung auf die Bilanzstichtage 31.12.1954 und 31.12.1955, die zweite auf den 31.12.1956 und den 31.12.1957 und die dritte Erhebung auf den 31.12.1958 und den 31.12.1959. Es wurden grundsätzlich nur solche Firmen in die einzelnen Auswertungen einbezogen, von
denen Angaben für beide Bilanzstichtage vorlagen.
Gegenstand der Auswertung war zunächst die Errechnung des Eigenkapitals. Die absolute Höhe des Eigenkapitals wurde einzelbetrieblich aus der Differenz zwischen der Summe der Aktiva und der Summe der Schulden ermittelt.
Bei der Anwendung dieser Methode ist zu berücksichtigen, daß die Höhe des so ermittelten Eigenkapitals insbesondere von dem Wertansatz der einzelnen Vermögensbestandteile in den Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbilanzen abhängt. Das gilt vor allem bezüglich der Bewertung der Grundstücke und Gebäude sowie hinsichtlich sämtlicher Abschreibungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen, sofern letztere die effektiven Wertminderungen übersteigen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem auch die steuerlich zulässigen Sonderabschreibungen außer für Darlehen der 7er Gruppe EStG zu erwähnen. - Entsprechend den Erläuterungen zum Ausfüllen des Fragebogens waren die nach § 7 EStG gewährten Darlehen mit ihrem Barwert in Ansatz zu bringen. - Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, daß sich die durch überhöhte Abschreibungen entstehenden stillen Reserven im Zuge der heutigen Geschäftspolitik zumindest beim Umlaufvermögen sowie bei der Geschäftsausstattung in relativ kurzer Zeit wieder auflösen. So können sich z. B. Abschreibungen auf Forderungen, deren Höhe bei vorsichtiger Bewertung durchaus zu vertreten war, später bei verbessertem Zahlungseingang als außerordentliche Erträge niederschlagen. Bei der Geschäftsausstattung und insbesondere beim Fuhr- und Wagenpark führen die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze, sofern diese höher sind als die echten Wertminderungen, später entweder zu geringeren Abschreibungsmöglichkeiten oder bei kurzfristiger Ersatzbeschaffung zu außerordentlichen Erträgen, da dann der Veräußerungserlös den bilanzierten Buchwert meistens übersteigt. Beim Warenlager ist erfahrungsgemäß immer mit einem gewissen Bestand an stillen Reserven zu rechnen. Nach den allgemeinen Betriebsvergleichserhebungen macht im Einzelhandelsdurchschnitt die Differenz zwischen dem Lagerbestand zu Einstandspreisen und dem Lagerbestand zu Inventurwerten etwa 10 % der Einstandspreise aus. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß es sich hierbei vor allem um echte Wertminderungen insbesondere infolge des Moderisikos handelt und nur zum Teil um stille Reserven.
Zur weiteren Auswertung der Bilanzfragebogen wurden vom allgemeinen Jahresbericht für jeden Betrieb die Zahl der beschäftigten Personen und die Höhe des Warenabsatzes übernommen, am die „Durchschnittliche Bilanzzumme je beschäftigte Person in DM" sowie die „Umschlagsgeschwindigkeit des Betriebskapitals" als Vergleichszahlen der Kapitalausstattung ermitteln zu können.
Zur Berechnung der durchschnittlichen Bilanzsumme je beschäftigte Person und der Kapitalumschlagsgeschwindigkeit war zunächst die Ermittlung der durchschnittlichen Bilanzsumme je Betrieb erforderlich.

Da jede Erhebung jeweils zwei Bilanzstichtage umfaßt, ergaben sich drei Werte für die durchschnittliche Bilanzsumme je Betrieb in DM:
Bilanzsumme am 31.12.1954 plus Bilanzsumme am 31.12.1955 dividiert durch 2; bzw. Bilanzsumme am 31.12.1956 plus Bilanzsumme am 31.12.1957 dividiert durch 2; bzw. Bilanzsumme am 31.12.1958 plus Bilanzsumme am 31.12.1959 dividiert durch 2.

Durchschnittliche Bilanzsumme je beschäftigte Person in DM:

Die Berechnung erfolgte einzelbetrieblich durch Division der durchschnittlichen Bilanzsumme durch die Zahl der beschäftigten Personen. Bei der Zahl der beschäftigten Personen handelt es sich um die im Jahre 1955 bzw. 1957 bezw. 1959 durchschnittlich beschäftigte Personenzahl einschließlich des odei der Inhaber und der mithelfenden Familienangehörigen. Lehrlinge im 1. und 2. Jahr und Anlernlinge im 1. Jahr sind mit 0,5 bewertet, teilbeschäftigte Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil.

Umschlagsgeschwindigkeit des Betriebskapitals (Kapitalumschlagsgeschwindigkeit):

Die Berechnung der Umschlagsgeschwindigkeit des Betriebskapitals wurde einzelbetrieblich vorgenommen, indem der Gesamtabsatz (gesamter Warenausgang zu Verkaufspreisen einschließlich Werkstattabsatz abzüglich Erlösschmälerungen) des Jahres 195 5 bzw. 1957 bzw. 1959 durch die durchschnittliche Bilanzsumme des entsprechenden Jahres dividiert wurde.
Gegenstand der Auswertung war ferner die einzelbetriebliche Aufgliederung der Aktiva und Passiva nach den zuvorerwähnten Vermögens- und Kapitalpositionen in Prozenten der gesamten Bilanzsumme.
Die einzelbetrieblichen Ergebnisse wurden unter Verwendung des arithmetischen Mittels zu Branchendurchschnittszahlen zusammengefaßt. Aus den Branchendurchschnittsergebnissen wiederum wurden die Werte für den gesamten Einzelhandel ermittelt. Zur Berechnung der Einzelhandelsgesamtwerte, die nachfolgend einer näheren Betrachtung unterzogen werden, war die Gewichtung der Branchenergebnisse nach Maßgabe des unterschiedlichen Kapitalanteils der einzelnen Branchen am Gesamtkapital des Einzelhandels erforderlich. Hierzu wurde ein besonderes Kapitalwägungsschema verwandt, das nachstehend wiedergegeben ist. Die Ermittlung der Kapitalgewichte für die einzelnen Branchen erfolgte durch Division des Absatzanteils am Gesamtabsatz des Einzelhandels (Absatzgewicht) durch die Kapitalumschlagsgeschwindigkeit. Dem Absatzgewicht liegen die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes zugrunde.

III. Der Aussagewert der Ergebnisse

Der Aussagewert der Ergebnisse der Bilanzerhebung wird maßgeblich bestimmt durch den Wertansatz in den Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerbilanzen, die die Grundlagen der Auswertung bilden. Auf die Einschränkungen, die sich insbesondere durch die bilanzielle Behandlung der Grundstücke und Gebäude hinsichtlich der Ermittlung des Eigenkapitals ergeben, wurde bereits hingewiesen. Zu erörtern bleibt darüber hinaus, in welchem Umfange die Bilanzergebnisse der Betriebsvergleichsteil- nehmer eine repräsentative Aussage für den gesamten Einzelhandel zulassen.
Der Teilnehmerkreis am Betriebsvergleich setzt sich vorwiegend aus Einzelhandelsfachgeschäften mittlerer Größe aus allen wichtigen Einzelhandelsbranchen und aus allen Gebieten der Bundesrepublik zusammen. Die Durchschnittsergebnisse vermitteln somit in erster Linie ein Bild über die Situation der mittelständischen Einzelhandelsfachgeschäfte.
Da den Firmen die Teilnahme an der Zusatzerhebung zur Bilanzstruktur freigestellt war und zahlreiche Betriebe beim Abschluß der Auswertungsarbeiten ihre Bilanzen noch nicht fertiggestellt hatten, war die Beteiligung an der Bilanzerhebung geringer als am allgemeinen Jahresbetriebsvergleich, dem etwa 4000 Betriebe angeschlossen sind. In die erste Bilanzauswertung konnten 1165 Betriebe, in die zweite 1239 und m die dritte 1373 Firmen einbezogen werden.
Bei einem Vergleich der Ergebnisse der Bilanzauswertung mit entsprechenden Werten des allgemeinen Jahresbetriebsvergleichs zeigt sich eine fast völlige Übereinstimmung, so daß trotz der geringeren Teilnehmerzahl keine Beeinträchtigung des Aussagewertes gegeben sein dürfte. So hat sich z. B. erwiesen, daß die Ergebnisse der Bilanzauswertung über die Höhe des Warenlagers, der Außenstände aus Warenlieferungen und Leistungen sowie des Eigenkapitals im Einzelhandelsdurchschnitt kaum von den Werten des allgemeinen Jahresbetriebsvergleichs abweichen. Die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen machten am 31.12.1959 auf Grund der Bilanzauswertung 2,5 % des Jahresabsatzes und auf Grund des allgemeinen Jahresbetriebsvergleichs 2,7 % des Jahresabsatzes aus. Die Höhe des Warenlagers betrug nach den Ergebnissen der Bilanzauswertung am 31. 12. 1959 im Einzelhandelsdurchschnitt 14,6 % des Jahresabsatzes zu Verkaufspreisen. Das entspricht einem Wert von 20 % des Jahresabsatzes zu Einstandspreisen. Der allgemeine Jahresbetriebsvergleich weist die Höhe des Lagerbestandes am 31.12.1959 ebenfalls mit 20 % des Jahresabsatzes zu Einstandspreisen aus. Die kalkulatorische Verzinsung des im Betrieb eingesetzten Eigenkapitals ohne die in Grundstücken und Gebäuden gebundenen Eigenmittel betrug bei einer 4-prozentigen Verzinsung am 01.01.1960 nach dem allgemeinen Jahresbetriebsvergleich 0,5 % des Absatzes. Demzufolge machte das Eigenkapital 12,5 % des Absatzes aus. Die Bilanzauswertungergab, daß im Einzelhandelsdurchschnitt ohne Berücksichtigung der Grundstücke und Gebäude das Eigenkapital am 31.12.1959 ebenfalls 12,5 % des Absatzes betrug.
Da den Ergebnissen des allgemeinen Jahresbetriebsvergleichs eine ausreichende Repräsentanz für die Beurteilung der Situation des gesamten Einzelhandels zugesprochen wird, kann dieses trotz der geringeren Teilnehmerzahl infolge der zuvor aufgezeigten Übereinstimmungen auch für die Ergebnisse der Bilanzauswertung angenommen werden. Diese Feststellung wird weitgehend durch die Einheitswertstatistik bestätigt, die das Statistische Bundesamt für das Jahr 1953 durchgeführt hat.
In der Einheitswertstatistik sind sämtliche Betriebe erfaßt, soweit sie gewerbe- und vermögensteuerpflichtig sind und für die im Jahre 1953 der Einheitswert des Betriebsvermögens festgesetzt worden ist. Die Zahl der in die Emheitswertstaiistik einbezogenen Einzelhandelsfirmen betrug 156 669. Nach den Ergebnissen der Einheitswertstatistik machten im Jahre 1953 die Grundstücke und Gebäude im Einzelhandel etwa 13 % der Bilanzsumme aus. Das Institut ermittelte für den 31.12.1954 einen Grundstücksanteil an der gesamten Bilanzsumme von 15 %. Ferner ergab sich, caß nach den Ergebnissen der Einheitswertstatistik die Geschäftseinrichtung und das sonstige Anlagevermögen eiwa 13 % der Bilanzsumme betrug, während die Bilanzauswertung des Instituts einen Wert von 10 % angibt. Bemerkenswert ist vor allem die Übereinstimmung des bei beiden Erhebungen ermittelten Eigenkapitalanteils. Die Einheitswertstatistik, die auf Grund der Zahl der erfaßten Betriebe eine vollrepräsentative Aussagekraft besitzt, aber bisher lediglich für das Jahr 1953 durchgeführt wurde, weist einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 49 % des gesamten Betriebskapitals aus, während das Institut für Handelsforschung für 1954 einen Wert von 49,2 % errechnet hat. Auf Grund dieser Feststellungen dürften die Institutsergebnisse über eine ausreichende Repräsentanz verfügen, um ein wirklichkeitsnahes Bild über die Struktur und Entwicklung des Betriebsvermögens und Betriebskapitals im Einzelhandel zu vermitteln.

B. Die Einzelhandelsdmchschnittsergebnisse der Bilanzauswertungen von 1954 bis 1959

Die Neuordnung des Geldwesens im Jahre 1948 war auch im Einzelhandel die wichtigste Voraussetzung für den Beginn des Wiederaufbaues und der wirtschaftlichen Normalisierung. Allerdings befand sich der Einzelhandel zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich seiner Vermögens- und Kapitalausstattung in einer relativ schwierigen Ausgangsposition. Die Geschäftsgebäude sowie die Geschäftseinrichtungen und sonstigen sachlichen Betriebsmittel waren entweder durch Kriegseinwirkungen total vernichtet bzw. erheblich beschädigt oder aber sehr veraltet. Das vorhandene Warenlager erwies sich vielfach als wertlos und völlig unzureichend. Darüber hinaus hatte der Einzelhandel, wie alle übrigen Bevölkerungskreise, durch den Währungsschnitt den größten Teil der noch vorhandenen finanziellen Reserven eingebüßt. In den folgenden Jahren war jedoch im Zuge des wirtschaftlichen Wiederaufbaues und der Normalisierung des Geschäftsablaufes zur Bewältigung der erheblich steigenden Umsatzaufgaben eine beträchtliche Vergrößerung des sachlichen Betriebsmitteleinsatzes und damit eine entsprechende Kapitalbeschaffung erforderlich. Seinen zahlenmäßigen Niederschlag findet der zunehmende Betriebsmitteleinsatz in der Veränderung der Bilanz, die auf der Passivseite anzeigt, wieviel und welches Kapital den Betrieben zur Erfüllung ihrer Umsatzaufgaben zur Verfügung stand (Mittelherkunft) und die auf der Aktivseite angibt, für welche Betriebsmittel das verfügbare Kapital verwendet wurde (Mittelverwendung).
Zur Darstellung der Vermögens- und Kapitalsituation des Einzelhandels soll im folgenden zunächst durch die prozentuale Aufgliederung der Bilanzsumme nach den Hauptvermögens- und Hauptkapitalarten die Vermögensund Kapitalstruktur und ihre Veränderung in den Jahren von 1954 bis 1959 aufgezeigt werden. Ferner wird die Höhe und Entwicklung der Vermögens- und Kapitalausstattung einer näheren Betrachtung unterzogen, wobei die Zahl der beschäftigten Personen und der Absatz als Maßgrößen verwandt werden. Um die heutige Vermögensund Kapitalsituation des Einzelhandels zutreffend beurteilen zu können, wird abschließend eine Gegenüberstellung der Ergebniszahlen des Jahres 1959 mit Werten der Vorkriegszeit aus dem Jahre 1937 vorgenommen.

I. Die Vermögensstruktur

Die Vermögensstruktur des Einzelhandels ist in Tabelle 1 durch die Aufgliederung des Betriebsvermögens nach den Hauptvermögensgruppen für die Jahre 1954 bis 1959 wiedergegeben.
Den größten Vermögensanteil stellt im Einzelhandel das Warenlager dar. Im Jahre 1954 entfielen 53,5 % des Betriebsvermögens auf das Warenlager, im Jahre 1959 51,2 %.
Als nächstgrößter Vermögensbestandteil folgen die Immobilien. Im Jahre 1954 machten die bilanzierten Grundstücke und Gebäude 14,7 % der Bilanzsumme aus, die sich bis zum Jahre 1959 infolge Wiederaufbau und Neuerwerb kontinuierlich auf 16,4 % erhöht haben. Der weitaus größte Teil der Grundstücke und Gebäude dient betrieblichen Zwecken. Es waren im Jahre 1954 12,9 % der Bilanzsumme betrieblich genutzte und 1,8 % nicht betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Im Jahre 1959 beliefen sich die betrieblich genutzten Grundstücke und Gebäude auf 13,7 % und die nicht betrieblich genutzten auf 2,7 % der Bilanzsumme.
Neben den Grundstücken und Gebäuden rechnen die Geschäftsausstattung, Transporteinrichtungen und maschinellen Anlagen zum Anlagevermögen des Einzelhandels. Sie betrugen im Jahre 1954 9,7 % der Bilanzsumme. Infolge des Wiederaufbaues und der Modernisierung der Geschäftseinrichtung erhöhte sich der Anteil der Geschäftsausstattung, Transporteinrichtungen und maschinellen Anlagen bis zum Jahre 1959 auf 11,1 % des gesamten Betriebsvermögens.
Durch die Kundenkreditgewährung des Einzelhandels, die ihren finanziellen Niederschlag in den Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen findet, waren im Jahre 1954 10,0 % und im Jahre 1959 8,9 % des Betriebsvermögens in Anspruch genommen. Das restliche Betriebsvermögen des Einzelhandels setzt sich jeweils zu 6 % aus flüssigen Mitteln und sonstigen Aktiva zusammen.
Insgesamt gesehen besteht das Betriebsvermögen des Einzelhandels etwa zu zwei Dritteln aus Umlaufvermögen und zu einem Drittel aus Anlagevermögen und sonstigen Aktiva. Der Einzelhandel verfügt somit infolge der relativ geringen Anlageintensität über eine verhältnismäßig hohe Vermögenselastizität. Ein Vergleich mit Vorkriegsverhältnissen läßt jedoch erkennen, daß heute der Anteil der bilanzierten Grundstücke und Gebäude in Prozenten der gesamten Bilanzsumme und damit die Anlageintensität wesentlich niedriger ist als im Jahre 1937.
Um einen Vermögensvergleich für Firmen vornehmen zu können, die ausschließlich in fremden Räumen arbeiten, ist es erforderlich, die Grundstücke und Gebäude aus dem Betriebsvermögen auszuklammern. Aus Tabelle 2, in der die Aufgliederung des Betriebsvermögens ohne Grundstücke und Gebäude wiedergegeben wurde, ist zu ersehen, daß bei Betrieben in gemieteten Räumen der Lagerbestand nahezu zwei Drittel des gesamten Betriebsvermögens darstellt. Die Geschäftseinrichtung und die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen machen jeweils etwa 10% bis 13 % und die flüssigen Mittel sowie die sonstigen Aktiva jeweils etwa 7 % der Bilanzsumme aus.

II. Die Kapitalstruktur

Eines der wichtigsten Ergebnisse der Bilanzauswertung ist die Feststellung, daß heute im Einzelhandel das Betriebskapital wieder zur Hälfte aus Eigenkapital besteht, was auch durch die Einheitswertstatistik bestätigt worden ist. Im Jahre 1954 setzte sich das Betriebskapital des Einzelhandels zu 49,2 % aus Eigenkapital zusammen, das sich bis zum Jahre 1959 auf 54,1 % erhöht hat. Obwohl hiermit der Anteil des Eigenkapitals am gesamten Betriebskapital den Vorkriegsstand wieder erreicht hat, ist heute infolge der wesentlich geringeren Gesamtkapitalausstattung das Eigenkapital, gemessen am Absatz, nur halb so groß wie im Jahre 1937. Im einzelnen wird hierauf an späterer Stelle noch eingegangen.
Entgegengesetzt zu der Entwicklung des Eigenkapitals hat sich das Fremdkapital (einschließlich Rückstellungen) von 50,8 % im Jahre 1954 auf 45,9 % der Bilanzsumme im Jahre 1959 verringert. Das Fremdkapital des Einzelhandels besteht zum überwiegenden Teil aus kurzfristigen Verbindlichkeiten. Sie beliefen sich im Jahre 1954 auf 37,2 % der Bilanzsumme und im Jahre 1959 auf 29,5 %. Davon entfielen im Jahre 1954 22,3 % der Bilanzsumme auf Schulden aus Warenlieferungen und Leistungen, die bis zum Jahre 1959 auf 15,8 % abgebaut werden konnten. Offensichtlich ist es dem Einzelhandel in den letzten Jahren gelungen, die Lieferantenkredite zu verringern und somit in größerem Umfange Lieferantenskonti in Anspruch zu nehmen. Die Verbesserung der Kapitalstruktur des Einzelhandels zeigt sich nicht zuletzt auch im Rückgang der kurzfristigen Wechselverpflichtungen, die im Jahre 1954 4,2 % des Betriebskapitals betrugen und im Jahre 1959 auf 3,3 % reduziert worden sind. Demgegenüber ist bei den sonstigen kurzfristigen Schulden, die zum größten Teil aus Kontokorrentkrediten der Banken bestehen, nur eine relativ geringe Veränderung festzustellen. Sie machten im Jahre 1954 8 % und in den folgenden Jahren gleichbleibend etwa 7,5 % der Bilanzsumme aus. Die Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten, die vorwiegend für fällige Steuerzahlungen und Garantieverpflichtungen gebildet
werden, lagen in den Jahren 1954 bis 1959 zwischen 2,7 % und 3,5 % der Bilanzsumme.
Das dem Einzelhandel langfristig verfügbare Fremdkapital belief sich im Jahre 1954 auf 13,6 % und im Jahre 1959 auf 16,4 % der Bilanzsumme. Davon entfielen im Jahre 1954 4,8 % und im Jahre 1959 6,2 % der Bilanzsumme auf Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden. Die sonstigen langfristigen Schulden machten 1954 8,8 % und 1959 10,2 % der Bilanzsumme aus. Zur Darstellung der Kapitalstruktur der Betriebe in gemieteten Räumen, war nach Eliminierung der Grundstücke und Gebäude auf der Vermögensseite eine entsprechende Bereinigung der Kapitalseite um das zur Finanzierung der Grundstücke und Gebäude verwendete Betriebskapital erforderlich. Zur Finanzierung der Grundstücke und Gebäude kommt infolge der langfristigen Kapitalbindung nur das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital in Betracht. Da jedoch nicht festgestellt werden kann, in welchem Umfange hierfür Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital eingesetzt wird, war es notwendig, nach Herausnahme der Grundstücke und Gebäude das verbleibende Eigenkapital sowie das langfristige Fremdkapital zusammengefaßt auszuweisen.
Wie aus Tabelle 2 zu entnehmen ist, zeigt die Kapitalstruktur der Betriebe in gemieteten Räumen ähnliche Entwicklungstendenzen wie die zuvor an Hand der Gesamtergebnisse des Einzelhandels aufgezeigten. Dem Rückgang des kurzfristigen Fremdkapitals von 43,6 % der Bilanzsumme im Jahre 1954 auf 35,3 % im Jahre 1959 steht eine entsprechende Erhöhung des Eigenkapitals und des langfristigen Fremdkapitals von 56,4 % auf 64,7 % gegenüber. Die Verringerung des kurzfristigen Fremdkapitals wurde vor allem durch den Abbau der Lieferantenverpflichtungen herbeigeführt, die im Jahre 1954 26,1 % der Bilanzsumme und im Jahre 1959 18,9 % betrugen. Die Schuldwechsel wurden von 4,9 % der Bilanzsumme im Jahre 1954 auf 4,0% im Jahre 1959 reduziert. Die sonstigen kurzfristigen Schulden beliefen sich im Jahre 1954 auf 9,4 %, im Jahre 1959 auf 8,9 %, während die Rückstellungen 1954 3,2 % und 1959 3,5 % der Bilanzsumme ausmachten.

III. Deckungsverhältnisse zwischen Aktiva und Passiva
Während die Passivseite der Bilanz Auskunft über die Herkunft und die Überlassungsfristen des Betriebskapitals gibt, läßt die Aktivseite erkennen, in welchen Vermögensgegenständen und mit welcher Fristigkeit das vorhandene Kapital in den Betrieben angelegt worden ist. Nach den allgemeinen Finanzierungsgrundsätzen sollen die Fristen der Kapitalanlage den Fristen der Kapitalüberlassung entsprechen. Durch die Gegenüberstellung einzelner Passivposten mit bestimmten Aktivposten kann überprüft werden, inwieweit die Finanzlage eines Betriebes bzw. eines Wirtschaftszweiges diesem Finanzierungsgrundsatz entspricht.
Zum langfristig verfügbaren Betriebskapital zählt neben dem Eigenkapital das langfristige Fremdkapital. Dem steht als langfristig gebundener Vermögenswert der Teil des Betriebsvermögens gegenüber, der zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlich ist. Das sind insbesondere das Anlagevermögen und ein Mindestbestand an Lagervorräten. Wie aus Tabelle 1 zu ersehen ist, machte im Jahre 1954 das langfristig verfügbare Betriebskapital 62,8 % der Bilanzsumme aus. Durch das langfristige Betriebskapital waren auf der Vermögensseite das gesamte Anlagevermögen sowie 72 % des Lagerbestandes gedeckt. Bis zum Jahre 1959 erhöhte sich das langfristige Betriebskapitalauf 70,5 % der Bilanzsumme, so daß auf der Vermögensseite außer dem Anlagevermögen 84 % des Lagerbestandes durch langfristiges Kapital gesichert waren. Setzt man lediglich das Eigenkapital zu dem langfristig gebundenen Betriebsvermögen in Beziehung, so reichte es 1954 aus, um das gesamte Anlagevermögen und 46 % des Warenlagers zu finanzieren. Im Jahre 1959 wurden neben dem Anlagevermögen 52 % des Lagerbestandes durch Eigenkapital abgedeckt.
Die Verbesserung der .Liquiditätssituation des Einzelhandels zeigt sich nicht zuletzt in dem Abbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten, die einschließlich der Rückstellungen im Jahre 1954 37,2 % der Bilanzsumme ausmachten und sich bis zum Jahre 1959 auf 29,5 % verringerten. Dem stand im Jahre 1954 ein Umlaufvermögen in Höhe von 69,2 % der Bilanzsumme gegenüber, das sich bis zum Jahre 1959 nur geringfügig auf 66,5 % vermindert hat. Danach betrugen die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Jahre 1954 53 % und im Jahre 1959 4 4% des Umlaufvermögens.
Aufschlußreich ist ferner die Relation zwischen den Verbindlichkeiten und den Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. Im Jahre 1954 machten die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen 45 % und im Jahre 1959 etwa 56 % der Lieferantenkredite aus.
Aus Tabelle 1 ist weiterhin die Belastung der Grundstücke und Gebäude durch Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden zu ersehen. Im Jahre 1954 standen einem Grundstücksanteil von 14,7 % Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden in Höhe von 4,8 % der Bilanzsumme gegenüber. Im Jahre 1959 hatten sich die Grundstücke und Gebäude auf 16,4 % der Bilanzsumme und die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden auf 6,2 % erhöht. Danach waren die Grundstücke und Gebäude im Jahre 1954 zu etwa 33 % und im Jahre 1959 zu etwa 38 % mit Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden belastet.
Nach den Ergebniszahlen der Tabelle 2, in der die Grundstücke und Gebäude ausgeklammert sind, ergeben sich für Betriebe in gemieteten Räumen ähnliche Relationen und Entwicklungstendenzen, die weitgehend mit denen der Gesamtwerte des Einzelhandels in Tabelle 1 übereinstimmen.

IV. Die Höhe und Entwicklung der Vermögens- und Kapitalausstattung

Nachdem zuvor die Struktur des Betriebsvermögens und Betriebskapitals sowie die Deckungsverhältnisse zwischen einzelnen Aktiva und Passiva dargestellt wurden, soll nachfolgend näher dargelegt werden, wie sich die Höhe der Vermögens- und Kapitalausstattung des Einzelhandels in den Jahren 1954 bis 1959 entwickelt hat. Um die Höhe der Vermögens- und Kapitalausstattung messen zu können, werden im Einzelhandel vor allem die Zahl der beschäftigten Personen und der Absatz als Beziehungsgrößen verwandt. Die durchschnittliche Bilanzsumme je beschäftigte Person gibt an, wieviel Betriebsvermögen bzw. Betriebskapital auf jede beschäftigte Person entfällt. Die Kapitalumschlagsgeschwindigkeit läßt erkennen, welche Umsatzleistung mit dem vorhandenen Betriebskapital erreicht wird, bzw. wieviel Kapital zur Erfüllung der Umsatzaufgaben zur Verfügung steht.
Unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Einschränkungen, die sich durch die Verwendung der Angaben der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbilanzen bei der Ermittlung des Betriebskapitals ergaben, machte im Durchschnitt der Betriebsvergleichsteilnehmer die durchschnittliche Bilanzsumme je beschäftigte Person im Jahre 1955 14100 DM aus. Der im Zuge des Wiederaufbaus und der Normalisierung des Geschäftsablaufs erhöhte Betriebsmitteleinsatz führte in den folgenden Jahren dazu, daß das Betriebskapital des Einzelhandels stärker zunahm als die Zahl der beschäftigten Personen. Wie aus der nachstehenden Übersicht zu ersehen ist, erhöhte sich die durchschnittliche Bilanzsumme je beschäftigte Person im Jahre 1957 auf 15600 DM und stieg bis zum Jahre 1959 auf 17400 DM an.
Zieht man zur Beurteilung der Vermögens- und Kapitalausstattung den Absatz als Maßstab heran, so ergibt sich, daß der Einzelhandel im Jahre 1955 das Betriebskapital 3,9 mal umgeschlagen hat, bzw. daß das Betriebskapital 25,6 % des Absatzes ausmachte. Der zunehmende Kapitalbedarf führte in den folgenden Jahren zu einer rückläufigen Kapitalumschlagsgeschwindigkeit, die sich 1957 auf 3,7 mal und 1959 auf 3,5 mal verringerte. Die durchschnittliche Bilanzsumme hat sich demzufolge von 25,6 % des Absatzes im Jahre 1955 auf 27,0 % im Jahre 1957 und auf 28,6 % im Jahre 1959 erhöht.
Besonders aufschlußreich für die Beurteilung der Vermögens- und Kapitalausstattung im Einzelhandel ist die Aufgliederung des Betriebsvermögens und Betriebskapitals nach den Hauptvermögens- und Hauptkapitalarten in Prozenten vom Absatz, die in Tabelle 3 wiedergegeben ist.
Auf der Vermögensseite stellten die bilanzierten Grundstücke und Gebäude im Jahre 1954 einen Wert in Höhe von 3,8 % des Jahresabsatzes dar. Bedingt durch den Wiederaufbau und den Neuerwerb erhöhten sie sich bis zum Jahre 1959 auf 4,7 % des Absatzes. Die Geschäftsausstattung, die 1954 2,5 % des Absatzes ausmachte, stieg vor allem infolge der Modernisierung und Neugestaltung der Inneneinrichtung bis zum Jahre 1959 auf einen Betrag von 3,2 % des Absatzes an. Darüber hinaus haben sich auch das Warenlager sowie die flüssigen Mittel im Untersuchungszeitraum stärker als der Absatz erhöht. Das Warenlager, das sich 1954 auf 13,7 % des Absatzes belief, erreichte 1959 einen Umfang von 14,6 %. Die flüssigen Mittel, die 1954 bei 1,5 % des Absatzes lagen, stiegen bis zum Jahre 1959 kontinuierlich auf 1,9 % an. Unverändert blieben mit 2,5 % dagegen im Vergleich der Jahre 1954 und 1959 die Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen sowie mit 1,6 % bzw. 1,7 % die sonstigen Aktiva.
Auf der Passivseite der Bilanz ist zu erkennen, daß im Einzelhandel das Eigenkapital am 31.12.1954 12,6% des Absatzes ausmachte und sich bis zum 31.12.1959 auf 15,5 % erhöhte. Die langfristigen Verbindlichkeiten, die ebenfalls eine steigende Tendenz aufweisen, betrugen 1954 3,5 % und 1959 4,7 % vom Absatz. Dagegen haben sich die Lieferantenverpflichtungen von 5,7 % des Absatzes im Jahre 1954 auf 4,5 % im Jahre 1959 verringert. Bei den Schuldwechseln, den sonstigen kurzfristigen Schulden sowie den Rückstellungen zeigen sich gemessen am Absatz keine nennenswerten Veränderungen.
Um für Vergleichszwecke Anhaltspunkte über die Höhe und Entwicklung der Kapitalausstattung der Betriebe in gemieteten Räumen vermitteln zu können, sind in der vorstehenden Übersicht die Grundstücke und Gebäude ausgeklammert worden.
Die durchschnittliche Bilanzsumme je beschäftigte Person (ohne Grundstücke und Gebäude) betrug im Jahre 1955 12000 DM und erhöhte sich bis 1959 auf 14600 DM. Die Umschlagsgeschwindigkeit des Betriebskapitals ohne Grundstücke und Gebäude machte im Jahre 1955 4,6 mal aus und verringerte sich bis zum Jahre 1959 auf 4,2 mal. Demzufolge stieg die durchschnittliche Bilanzsumme ohne Grundstücke und Gebäude von 21,7 % des Absatzes im Jahre 1955 auf 23,8 % im Jahre 1959 an. Wie sich das Betriebsvermögen und Betriebskapital ohne Grundstücke und Gebäude nach den Hauptvermögens- und Hauptkapitalarten in Prozenten vom Absatz aufgliedert, ist in Tabelle 4 wiedergegeben.

C. Die Vermögens- und Kapitalsituation des Einzelhandels im Vergleich der Jahre 1937 und 1959
Die Ergebnisse der Zusatzauswertungen zur Bilanzstruktur haben gezeigt, daß der Einzelhandel in den Jahren 1954 bis 1959 sowohl die Bilanzstruktur als auch die Höhe der Vermögens- und Kapitalausstattung in gewissem Umfange verbessern konnte. Durch diese Feststellung ist jedoch nicht erwiesen, inwieweit die heutige Vermögensund Kapitalstruktur wieder früheren Verhältnissen entspricht und ob die Höhe der heutigen Vermögens- und Kapitalausstattung für einen normalen Geschäftsablauf ausreichend ist. Zur Beantwortung dieser Frage soll abschließend eine vergleichende Gegenüberstellung der Bilanzergebnisse des Jahres 1959 mit entsprechenden Zahlenwerten der Vorkriegszeit vorgenommen werden.
Für den Vergleich mit der Vorkriegszeit standen die Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Reichsamtes für das Jahr 1937 zur Verfügung, die für die am Betriebsvergleich beteiligten Branchen zu Einzelhandelsdurchschnittswerten zusammengefaßt worden sind. Um gleichzeitig sowohl die Unterschiede in der Bilanzstruktur als auch in der Vermögens- und Kapitalausstattung aufzeigen zu können, sind nachstehend die Einzelhandelsgesamtwerte der einzelnen Vermögens- und Kapitalpositionen für die Jahre 1937 und 1959 in Prozenten vom Absatz wiedergegeben worden.
Das wichtigste Ergebnis des Vergleichs mit der Vorkriegszeit ist die Feststellung, daß die Vermögens- und Kapitalausstattung des Einzelhandels im Jahre 1959 nur halb so groß ist wie im Jahre 1937. Die Umschlagsgeschwindigkeit des Betriebskapitals betrug im Jahre 1937 1,7 mal und im Jahre 1959 3,5 mal. Danach machte das Betriebsvermögen bzw. Betriebskapital des Einzelhandels im Jahre 1937 58,8 % des Absatzes und im Jahre 1959 nur 28,6 % aus.
Unterzieht man zunächst das Betriebsvermögen des Einzelhandels in den Jahren 1937 und 1959 einer näheren Betrachtung, so ergibt sich, daß die wesentlich geringere Vermögensausstattung in der Nachkriegszeit vor allem auf den relativ niedrigen Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude zurückzuführen ist. Während im Jahre 1937 die Grundstücke und Gebäude des Einzelhandels 29,0 % des Absatzes ausmachten, betrug der bilanzierte Wert im Jahre 1959 nur 4,7 %. Als Ursache für die beträchtliche Differenz des bilanziell ausgewiesenen Grundstücks- und Gebäudewertes in der Nachkriegszeit kommen einerseits Bewertungsgesichtspunkte in Betracht. Andererseits kann angenommen werden, daß der Einzelhandel heute bedingt durch die Kriegseinwirkungen über weniger eigene Grundstücke und Gebäude verfügt als in der Vorkriegszeit. Wie die Angaben der Betriebsvergleichsteilnehmer in den Zusatzberichten zur Bilanzstruktur ergeben haben, sind heute ein Teil der bilanzierten Grundstücke und Gebäude in den Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerbilanzen zum Einheitswert auf der Basis des Jahres 1935 in Ansatz gebracht. Weiterhin hat sich gezeigt, daß in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Betrieben aus steuerlichen Erwägungen und soweit zulässig dazu übergegangen ist, eigene Grundstücke und Gebäude aus dem Betriebsvermögen auszusondern und nicht in die Geschäftsbilanz aufzunehmen. Das vorliegende Erhebungsmaterial des Institus läßt jedoch keine vertretbaren Aussagen darüber zu, inwieweit im Einzelhandel der relativ geringe Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude in der Nachkriegszeit auf die genannten Bewertungsmaßnahmen zurückzuführen ist, oder in welchem Umfange eine geringere Ausstattung mit eigenen Grundstücken und Gebäuden im Vergleich zur Vorkriegszeit gegeben ist. Aufschlußreich ist ferner, daß das Warenlager des Einzelhandels trotz der laufenden Lageraufstockung in den vergangenen Jahren den Wert der Vorkriegszeit noch nicht erreicht hat. Die Lagerbestände des Einzelhandels betrugen am 31.12.1937 19,1 % des Jahresabsatzes, während sie am 31.12.1959 nur 14,6 % des Jahresabsatzes ausmachen. Ebenfalls niedriger als in der Vorkriegszeit sind die Außenstände aus Kreditverkäufen, die am 31.12.1937 4,7 % und am 31.12.1959 2,5 % vom Absatz betrugen. Darüber hinaus lagen im Jahre 1959 auch die flüssigen Mittel mit 1,9 % des Absatzes unter dem Stand der Vorkriegszeit (1937: 2,6%). Im Gegensatz hierzu weist die Geschäftseinrichtung, gemessen am Absatz, im Jahre 1959 (3,2 %) einen größeren Wert aus als im Jahre 1937 (2,0 %).
Entscheidend für die Beurteilung der heutigen Kapitalsituation ist die Tatsache, daß der Einzelhandel im Jahre 1959, gemessen am Absatz, nur die Hälfte an Eigenkapital besitzt wie im Jahre 1937. Das Eigenkapital des Einzelhandels betrug im Jahre 1937 32,0 % des Absatzes und im Jahre 1959 nur 15,5 %. Der relativ niedrige Eigenkapitalbestand des Einzelhandels in der Nachkriegszeit steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geringeren Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude. In direkter Verbindung mit dem geringeren Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude steht auch die relativ niedrige Höhe der Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, die im Jahre 1937 12,5 % des Absatzes und im Jahre 1959 nur 1,8 % ausmachten. Negativ zu bewerten ist weiterhin der Tatbestand, daß dem Einzelhandel im Jahre 1959 weniger an sonstigem langfristigen Fremdkapital zur Verfügung stand als in der Vorkriegszeit, während die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen angestiegen sind. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (ohne Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden) betrugen 1937 3,7 % und 1959 2,9 % vom Absatz, die sonstigen kurzfristigen Schulden 1937 3,0 % und 1959 3,9 %. Bemerkenswert ist dagegen, daß die Lieferantenkredite im Jahre 1959 mit 4,5 % vom Absatz wesentlich niedriger sind als im Jahre 1937 mit 7,6 %. Der Einzelhandel nutzt demzufolge in der Nachkriegszeit nicht zuletzt wegen des ungleich schärferen Wettbewerbs die Lieferantenskonti als zusätzliche Ertragsquelle stärker aus als in der Vorkriegszeit.
Zusammenfassend kann zur heutigen Vermögens- und Kapitalsituation des Einzelhandels im Vergleich zur Vorkriegszeit festgestellt werden: Die beträchtliche Verringerung des Bilanzwertes der Grundstücke und Gebäude bringt nicht nur Bewertungsunterschiede, sondern auch eine echte Verminderung der Ausstattung mit eigenen Grundstücken und Gebäuden zum Ausdruck. Dieser Tatbestand ist insofern von Bedeutung, weil in Krisenzeiten die eigenen Grundstücke und Gebäude vor allem im mittelständischen Einzelhandel ein Reservepolster bilden. Der in der Nachkriegszeit niedrigere Wert des Warenlagers dürfte vor allem als Folge einer rationelleren Lagerwirtschaft anzusehen sein. Weiterhin deutet auch die geringere Kapitalbindung durch Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen sowie durch flüssige Mittel auf eine rationellere Geschäftspolitik in der Nachkriegszeit hin, zu der der Einzelhandel nicht zuletzt durch den erheblichen Vermögens- und Kapitalverlust infolge der Kriegsereignisse gezwungen war. Die höhere Ausstattung mit Geschäftseinrichtungen, Transportmitteln und maschinellen Anlagen läßt erkennen, daß der Einzelhandel heute zur Erfüllung seiner LImsatzaufgaben eines größeren Einsatzes dieser sachlichen Betriebsmittel bedarf als in der Vorkriegszeit.
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