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Bericht über die Ergebnisse des Betriebsvergleichs des Einzelhandels im Jahre 1967

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert und Prof. Dr. Edmund Sundhoff
Die allgemeine wirtschaftliche Stagnation im Jahre 1967 hat auch die Lage des Einzelhandels erheblich beeinflußt. Nach der jetzt vom Institut für Handelsforschung fertiggestellten Jahresauswertung des Betriebsvergleichs setzten die insgesamt erfaßten Einzelhandelsbranchen 1967 durchschnittlich knapp 1 % weniger um als 1966. Damit mußte der Einzelhandel erstmals seit der Währungsreform im Vergleich mit dem Vorjahr eine Absatzeinbuße hinnehmen. Im Gegensatz zum Absatz sind
die Kosten weiter angestiegen. Als Folge hiervon hat sich die prozentuale Belastung des Absatzes rnit Kosten von 26,8 % im Jahre 1966 auf 27,7 % im Jahre 1967 erhöht. Da die Betriebshandelsspanne im gleichen Zeitraum nur von 27,8 % auf 28,4 % des Absatzes zugenommen hat, ist eine Verminderung des Reingewinnes eingetreten. Während das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Einzelhandelsdurchschnitt 1967 1,0% des Absatzes ausmachte, betrug es 1967 nur noch 0,7 %.
Im vorliegenden Bericht soll ein Überblick über die wichtigsten für das Jahr 1967 ermittelten Durchschnittsergebnisse des Einzelhandels insgesamt und der erfaßten Branchen und Teilbranchen gegeben werden. Die am Betriebsvergleich beteiligten Firmen erhalten über die Durchschnittswerte hinaus synoptische Tabellen, in denen unter vertraulichen Kennummern die Einzelzahlen aller Berichtsfirmen enthalten sind. Durch die Angabe wesentlicher Strukturmerkmale, z. B. der Betriebsgröße, des
Standortes und der Sortimentszusammensetzung, haben die Firmen die Möglichkeit, ähnlich gelagerte Betriebe herauszusuchen und sich mit diesen zu vergleichen. Hiermit wird den Firmen ein wichtiges Hilfsmittel zur Beurteilung ihrer Lage und zur Aufdeckung gegebenenfalls vorhandener Mängel zur Verfügung gestellt.
Am Betriebs vergleich des Jahres 1967 waren insgesamt 43 Branchen und Teilbranchen des Einzelhandel beteiligt. Die Zahl der berichtenden Firmen belief sich auf 4488. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Großbetriebsformen des Einzelhandels, wie Warenhäuser, Filialbetriebe und Versandgeschäfte, Der Absatz der erfaßten Firmen betrug im Berichtsjahr 5,7 Milliarden DM. Auf den Gesamtabsatz des Einzelhandels im Bundesgebiet bezogen, erreichten die Betriebsvergleichsfirmen 1967 einen Anteil von rund 4 %. Legt man nur die Fachgeschäfte der Branchen zugrunde, die am Betr.iebsvergl.eich beteiligt sind, so ergibt sich
für die Berichtsfirmen sogar ein Absatzanteil von 7 %. Damit weisen die Betriebsvergleichsergebnisse eine beachtliche Repräsentanz auf. Auch bei der Mehrzahl der Branchen ist die Zahl der Berichtsfirmen groß genug, um ein wirklichkeitsnahes Bild der Gesamtsituation des jeweiligen Fachzweiges zu vermitteln. Dies gilt vor allem für die umsatzmäßig bedeutungsvollsten Branchen, und zwar den Lebensmitteleinzelhandel, den Textileinzelhandel, den Schuheinzelhandel, den Möbeleinzelhandel, den Eisenwaren- und Hausrathandel und die Drogerien. Bei einigen Branchen ist allerdings auch 1967 der Berichtskreis relativ klein gewesen. Im Fahrradeinzelhandel, im Textileinzelhandel mit vorwiegend Meterwaren, rnit vorwiegend Miederwaren und mit vorwiegend Baby- und Kinderausstattung, im Eisenwaren- und Hausrathandel mit vorwiegend Haushalt-Großgeräten, im Musikalienhandel, im Klavierhandel, im Fotoeinzelhandel, bei den Blumenbindereien und den zoologischen Fachgeschäften haben jeweils weniger als 40 Firmen berichtet, so daß die ermittelten Durchschnittswerte nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen. In den Tabellen sind die Zahlen der betreffenden Branchen durch Kleinkursivdruck gekennzeichnet.
Die Anordnung und Gestaltung der Tabellen erfolgte im vorliegenden Bericht in der gleichen Weise wie im Vorjahr, da das Erhebungs- und Auswertungsprogramm unverändert geblieben ist. Für die Ermittlung der Ergebnisse des Einzelhandels insgesamt wurden die Branchendurchschnitte entsprechend dem unterschiedlichen Anteil der einzelnen Branchen am Gesamtabsatz des Einzelhandels gewichtet. Als Grundlage für die Gewichtung dienten die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik 1966 des Statistischen Bundesamtes. Infolge des abweichenden Gewichtes von Absatz- und Lageranteil mußte für die Durchschnittsberechnung der Lagerzahlen ein besonderes Lagerwägungssehema aufgestellt werden. Die Berechnung der
Lagergewichte erfolgte durch Division des Absatzgewichtes durch die vom Institut für die einzelnen Branchen ermittelte Lagerumschlagsgeschwindigkeit. Das für 1967 zugrundegelegte Absatz- und Lagerwägungsschema ist nachfolgend abgedruckt.
Nachstehend sind die im vorliegenden Bericht verwendeten Begriffe erläutert.
Beschäftigte Personen. Hierunter ist die im Berichtszeitraum durchschnittlieh beschäftigte Personenzahl einschließlich des oder der Inhaber und der mithelfenden Familienangehörigen zu verstshen. Bei der Ermittlung dieser Zahl
sind Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr und die Anlernlinge im 1, Jahr mit 0,5 bewertet, teilbeschäftigte Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil.
Warenbeschaffung. Sie umfaßt die Summe der Einkaufsrechnungen lt. Wareneingangsbuch bzw. Eingangsseite (Soll) des Wareneingangskontos einschließlich der Bezugskosten (wie Frachten, Rollgelder), jedoch abzüglich der Retouren,
Preisnachlässe und Skonti.
Warenabsatz. Er enthält den gesamten Warenausgang (Bar- und Kreditverkäufe) zu Verkaufspreisen, gegebenenfalls einschließlich Werkstattabsatz und abzüglich gewährter Nachlässe, wie Rabatte usw. In Branchen, in denen die Kreditverkäufe keine Bedeutung haben, sind notfalls anstelle des Warenausgangs die Zahlungseingänge, die den Umsatzsteuermeldungen
entsprechen, eingesetzt worden.
Entwicklungszahlen der Warenbeschaffung, des Warenabsatzes und der Handlungskosten. Die Entwicklungszahlen werden für jeden Betriebsvergleichsteilnehmer einzeln berechnet, wobei die Werte des Berichtsjahres in Prozenten der entsprechenden Werte des Vorjahres ausgedrückt werden (Warenbeschaffung, Warenabsatz,
Handlungskosten des Vorjahrs = 100).
Absatz je beschäftigte Person. Die Berechnung des Absatzes je beschäftigte Person erfolgt durch Division des Gesamtabsatzes des Berichtszeitraumes durch die Zahl der im Berichtszeitraum im Durchschnitt beschäftigten Personen (Personenbewertung: siehe „Beschäftigte Personen").
Absatz je Kunde, Barabsatz je Barkunde und Kreditabsatz  je Kreditkunde. Der Absatz je Kunde ist durch Teilung des Gesamtabsatzes des Berichtszeitraumes durch die Kundenzahl des Berichtszeitraumes (Zahl der Kassenzettel und Zahl der Kreditverkäufe) errechnet, der Barabsatz je Barkunde durch Teilung des Barabsatzes durch die Zahl der Barkunden und der Kreditabsatz je Kreditkunde durch Teilung des Kreditabsatzes durch die Zahl der Kreditkunden.
Absatz je qm Geschäftsraum. Seine Berechnung erfolgt durch Division des Gesamtabsatzes durch die Quadratmeterzahl der im Berichtszeitraum benutzten Geschäftsräume. Zu den Geschäftsräumen werden Verkaufs-, Ausstellungs-, Lager- und Büroräume, sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden, gezählt, nicht jedoch ausgesprochene Nebenräume, wie Abstellräume.
Absatz je qm Verkaufsraum. Die Berechnung erfolgt durch Division des Gesamtabsatzes durch die Quadratnieterzahl der unmittelbar dem Verkauf dienenden Räume. Hierzu zählen die Verkaufs- und Ausstellungsräume, sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden, nicht dagegen die Lager- und Büroräume sowie ausgesprochene Nebenräume, wie Abstellräume.
Großhandelsabsatz. Hierunter ist der Absatz an Wiederverkäufer, gewerbliche Verwender und Großverbraucher
zu verstehen.
Werkstattabsatz. Zum Werkstattabsatz rechnen Änderungen, Zurichtungsarbeiten und Montagen von verkauften Waren sowie nicht aus dem Handelsbetrieb erwachsene Reparaturen, Laborarbeiten usw. Nicht als Werkstattabsatz zählt
die Neuanfertigung von Waren.
Kreditverkäufe. Hierunter fällt der gesamte Kreditabsatz, und zwar unmittelbar in Verbindung mit Bankinstituten
(Teilzahlungsfinanzierungsinstitute, Sparkassen, Geschäftsbanken) gewährte Teilzahlungsverkäufe, alle übrigen Teilzahlungsverkäufe, die in eigener Regie abgewickelt werden, und alle sonstigen Kreditverkäufe (offene Buchkredite, Anschreiben usw.).
Außenstände aus Kreditverkäufen. Die Außenstände aus Kreditverkäufen werden jeweils am letzten Tage des Berichtsjahres erfaßt. Sie beziehen sich auf ausstehende Raten aus Teilzahlungsverkäufen, Buchkredite und das sogenannte Anschreiben, Sie sind in Prozenten des Absatzes des Berichtsjahres berechnet.
Lagerbestand je beschäftigte Person. Berechnungsformel: Durchschnittlicher Lagerbestand des Berichtsjahres zu Bilanzwerten (Anfangsbestand plus Endbestand, geteilt durch 2) dividiert durch die Zahl der im Berichtsjahr im Durchschnitt beschäftigten Personen (Personenbewertung: siehe „Beschäftigte Personen").
Lagerbestand je qm Geschäftsraum. Berechnungsformel; Durchschnittlicher Lagerbestand des Berichtsjahres
zu Bilanzwerten (Anfangsbestand plus Endbestand, geteilt durch 2) dividiert durch die Quadratmeterzahl der im Berichtszeitraum benutzten Geschäftsräume.
Umschlagsgeschwindigkeit des Warenlagers. Berechnungsformel: Gesamtabsatz des Beriditsjahres zu
Einstandspreisen dividiert durch den durchschnittlichen Lagerbestand (Anfangsbestand plus Endbestand, geteilt durch 2) des
Berichtsjahres zu Einstandspreisen.
Lagerentwicklung. Für die Kennzeichnung der Lagerentwicklung werden zwei Auswertungen vorgenommen. Die
eine zeigt die Entwicklung der Lagerbestände innerhalb eines Jahres, die andere die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr.
Im ersten Fall wird der Endbestand des Lagers zu Bilanzwerten am 31. Dezember in Prozenten des Anfangsbestandes
am 1. Januar des gleichen Jahres berechnet (Anfangsbestand = 100). Im zweiten Fall wird der durchschnittliche Lagerbestand des Berichtsjahres in Prozenten des durchschnittlichen Lagerbestandes des Vorjahres ausgerechnet (Durchschnittlicher Lagerbestand des Vorjahres = 100).
Personalkosten. In ihnen sind die Bruttogehälter und -löhne aller im Betriebe angestellten Personen einschließlich des Arbeitgeberanteils an sozialen Lasten sowie Tantiemen, Gratifikationen, Prämien,, Provisionen und Sachleistungen enthalten.
Entgelt für nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn). Da bei Einzelunternehmungen, offenen Handesgesellschaften und Kornmanditgesellsdiaften unter Personalkosten kein Unternehmerlohn verbudit wird, wird dafür ein kalkulatorischer Betrag angesetzt. Das kalkulatorische Entgelt entspricht dem an
gleichwertige leitende oder ausführende Kräfte nach den Sätzen der örtlichen Tarifordnung oder nadi freier Vereinbarung zu
zahlenden Gehalt.
Für den Tabakwareneinzelhandel gilt wegen der Erhöhung der Absatzwerte durch die Verbrauchssteuer die Regelung, daß die Unternehmerlohnsätze gegenüber den für die anderen Einzelhandelsbranchen geltenden Werten um ein Drittel herabgesetzt
werden.
Für die mithelfenden Familienangehörigen, die kein Gehalt beziehen und somit nicht Angestellte sind, wird ein ihrer Tätigkeit entsprechendes kalkulatorisches Entgelt angesetzt.
Miete. Miete ist der für ausschließlich dem Betriebszweck dienende fremde Räume gezahlte Betrag und der Mietwert für
Räume in eigenen Gebäuden. Als Mietwert bei eigenen Räumen ist die Summe eingesetzt, die gezahlt werden müßte, wenn
Räume in gleichem Umfang und in gleicher Lage gemietet worden wären. Kosten für Heizung, Reparaturen, Licht usw.
sind nicht in der Miete, sondern in der Position „Sonstige Kosten" enthalten.
Umsatz- und Gewerbesteuer. Es sind nur die betrieblichen Steuern erfaßt, also Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer wurden getrennt erhoben. Die Kraftfahrzeugsteuer für Betriebsfahrzeuge ist bei den Kosten des Fuhr- und Wagenparks berücksichtigt. Nicht als Steuern gelten Beiträge, audi wenn sie steuerlich abzugsfähig sind. Nicht zu dieser Position zählen ferner die Einkommensteuer, Vermögensteuer usw. des Unternehmers sowie die Körperschaftsteuer, Grundsteuer und Lastenausgleichsabgabe.
Reklamekosten. Als Reklamekosten gelten alle Sachausgaben für Werbung, wie Dekorationskosten, Inserate, Prospekte, Plakate, ferner die Beiträge für Werbegemeinsdiaften, Honorare für gelegentliche Werbehelfer usw. Die Gehälter für
festangestelltes Personal (z, B. Dekorateure) sind nicht den Reklamekosten, sondern den Personalkosten zugerechnet.
Kosten des Fuhr- und Wagenparks. Hierzu gehören sämtliche Sachkosten des betriebseigenen Fuhr- und
Wagenparks einschließlich Reparaturen, Kraftfahrzeugsteuer und Kraftfahrzeugversicherungen, jedoch keine Abschreibungen
auf Fahrzeuge und keine Löhne für das Fahrpersonal.
Zinsen für Fremdkapital einschließlich der Nebenkosten des Finanz- und Geldverkehrs. Hierzu gehören alle Zinsen für Fremdkapital einschließlidi Diskont und Bankprovisionen sowie die mit dem Geld- und Überweisungsverkehr zusammenhängenden Spesen und Gebühren.
Zinsen für Eigenkapital. Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften werden 6 % des Eigenkapitals
des Inhabers oder der Gesellschafter nach dem Stande des Kapitalkontos am Anfang des Berichtsjahres In Ansatz gebracht.
Bei Kapitalgesellschaften sind 6 % des Grundkapitals einschließlich der gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen angesetzt,
jedoch ohne Berücksichtigung der Zu- und Abgänge auf Grund des Jahresabschlusses.
Abschreibungen. Hierunter fallen Abschreibungen auf Inventar, Fahrzeuge und Forderungen einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter gemäß dem Abschluß des Berichtsjahres. Bei den Abschreibungen auf Forderungen sind nur
effektive Zahlungsausfälle, nicht dagegen die Rückstellungen für dubiose Forderungen erfaßt. Absehreibungen auf das Warenlager sind nicht hier, sondern durch die Lagerbewertung berücksichtigt. Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude
sind durch den Mietwert abgegolten.
Sonstige Kosten. Hier sind alle in den übrigen Kostenpositionen nicht gesondert erfaßten Handlungskosten berücksichtigt. Nicht enthalten sind die Grundstücks- und Gebäudekosten sowie Wiederaufbaukosten, da sie durch den Mietwert
abgegolten sind, weiterhin keine Ausgaben für Neuanschaffungen, die durch die Abschreibung berücksichtigt sind und keine Warenbezugskosten, die der Beschaffung zugerechnet sind.
Gesamtkosten. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Addition aller Kostenarten.
Betriebshandelsspanne. Die Betriebshandelsspanne ist die Differenz zwischen dem EInstands- und Verkaufswert
des Warenabsatzes, Sie wird wie folgt beredinet:
Absatz zu Verkaufswerten (abzüglich der gewährten Rabatte und Skonti)
plus Lagerbestand am Jahresende zu Bilanzwerten
minus Beschaffung zu Einstandswerten (einschließlich Bezugskosten, abzüglich Retouren, Skonti und sonstiger Preisnachlässe)
minus Lagerbestand am Jahresanfang zu Bilanzwerten.
Betriebswirtschaftliches Betriebsergebnis. Das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital. Es wird nicht einzelbetrieblidi errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten (einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Branchen und Teilbranchen.
Steuerliches Betriebsergebnis. Das steuerliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital. Es wird nicht einzelbetrieblich errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten (ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Brandien und Teilbrandien.
Lieferantenskonti. Die Lleferantenskonti. werden getrennt von den Lieferantenboni und sonstigen Preisnachlässen
der Lieferanten ermittelt.
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