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Der vergleichende Warentest

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert und Prof. Dr. Edmund Sundhoff
Am 20. Februar 1968 befaßte sich die Arbeitsgruppe „Distributionsforschung" der Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Vorsitz von Präsident Josef illerhaus und Professor Dr. Edmund Sundhoff im Rahmen des Themas „Der vergleichende Warentest" mit einem Problem, das in den letzten Jahren auf großes Interesse stieß.
In vier Kurzreferaten behandelten dieses Thema Dr. Olaf Triebenstein (ehemaliger Geschäftsführer der Stiftung Warentest), Berlin, aus der Sicht der Verbraucher, Dr. Dr. h. c. Walter Kraak, Bielefeld, aus der Sicht der Industrie, Generalbevollmächtigter Rudolf Tessmann, Düsseldorf, aus der Sicht des Handels, und Professor Dr. Walther Herrmann, Köln, unter den Aspekten der Wirtschaftstheorie und der Staats- und Volkswirtschaftspolitik.
Die Referate von Dr. 'Triebenstein und Professor Dr. Herrmann sind nachstehend abgedruckt. Die beiden anderen Vorträge sind zur Veröffentlichung in einer der nächsten Nummern der Mitteilungen vorgesehen. Des besseren Zusammenhangs wegen werden für sie die nachstehenden Zusammenfassungen bereits an dieser Stelle gegeben.
Dr. Dr. h.c. Kraak erwähnte zunächst die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Stiftung Warentest und stellte hierbei zwei Punkte als nach seiner Meinung besonders gravierend heraus: den überaus komplizierten Aufbau der Stiftung, nötig geworden durch die Bestimmungen der Satzung, sowie die nicht immer glückliche Publikationspraxis, besonders in der eigenen Zeitschrift. Er ging dann auf die Öffentlichkeitswirkung des vergleichenden Warentests, die inzwischen durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen bei der Stiftung, die Aufgaben und die Zusammensetzung des Wirtschafts- und Verbraucherausschusses sowie auf die dringend notwendige Reform der Stiftung ein und betonte die grundsätzlich positive Einstellung der Industrie zum vergleichenden. Warentest.
R, Tessmann befaßte sich im Rahmen seines Kurzreferates besonders mit der Bedeutung des vergleichenden Warentests innerhalb des Wettbewerbs, mit den Wertmaßstäben beim vergleichenden Warentest und dem aktuellen Wirkungsgrad des vergleichenden Warentests. Er stellte fest, daß sowohl in der Wirtschaft als auch beim Verbraucher nur in der Anfangszeit eine große Wirkung bestanden habe. Eine Änderung der Satzung der Stiftung sei dringend notwendig, und zwar insoweit, als man gerade jenen Mitwirkenden im Wirtschafts- und Verbraucherausschuß etwas mehr Verantwortung überlassen müßte, als das gegenwärtig der Fall sei, Auf diese Änderung warte die Allgemeinheit und er glaube, daß der gesamte Handel bereit sei, an der für ihn, für die Verbraucherschaft und auch für die Industrie nützlichen Aufgabe zu seinem Teil mitzuwirken.
Dr. Olaf Triebenstein:
Präzisieren wir zunächst in Anbetracht der relativen Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit in der gebotenen Komprimierung, welche Anlässe und Gründe es primär waren und auch heute noch sind, die ein subjektives und objektives Bedürfnis nach der Veranstaltung nachfrageorientierter vergleichender Warentests und deren Veröffentlichung hervorgerufen haben. Es sind vornehmlich vier Gründe, deren Qualität allerdings keineswegs einheitlich ist. Einen fünften Entstehungsgrund, der erstaunlicherweise immer wieder vergessen wird, obwohl ihm erhebliches prinzipielles Gewicht zukommt, werden wir nur ganz kurz streifen, da er zur Zeit nicht sonderlich aktuell erscheint, was sich allerdings unter Umständen auch
schnell wieder einmal ändern könnte.
In recht seltener Übereinstimmung finden wir in der für unser Thema relevanten Literatur als Entstehungsursache für die Veranstaltung nachfrageorientierter vergleichender Warentests die folgenden Bestimmungsgründe angeführt:
1. Intransparenz des Herstellerangebotes;
2. Warenkundliche Unkenntnis;
3. Mangelnder Informationsgehalt der Werbung und
4. Unzureichende Beratung durch den Handel.
Intransparenz des Herstellerangebotes
Wenden wir uns zunächst den Tatbeständen zu, die wir soeben mit der Sammelbezeichnung „Intransparenz des Herstellerangebotes" versehen haben. An erster Stelle steht hier zweifellos das Phänomen eines ständig wachsenden Konsumgüterangebotes und seiner parallellaufenden, ständig zunehmenden Heterogenität. Ober das Ausmaß und die Richtung des laufend vergrößerten und sich weiter vergrößernden Konsumgüterangebotes braucht gerade vor diesem Kreise nicht weiter gesprochen zu werden. Es ist wohl nicht zu hoch gegriffen, wenn man annimmt, daß heute in der Bundesrepublik etwa fünfhunderttausend Konsumgüter auf dem Markt angeboten werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, daß bereits diese rein quantitative Entwicklung der letzten Jahrzehnte dem Käufer erhebliche Auswahlsdiwierigkeiten bereiten, die „Qual der Wahl" für ihn ganz beträchtlich erhöhen mußten. Oder anders ausgedrückt: Diese Angebotsentwicklung mußte zwangsläufig zu einer steigenden Intransparenz der Konsumgütermärkte in ihrer Gesamtheit führen.
Nicht nur wir halten es für höchst zweifelhaft, daß die Ergebnisveröffentlichung vergleichender Warentestreihen an dieser Form der Marktintransparenz etwas zu ändern vermag. Sogenannte „Systemvergleiche" können zwar in der Lage sein, bei einer Reihe von Substitutionsgütern eine bessere Information über deren jeweiligen Gebrauchs- oder Verbrauchsnutzen zu verschaffen, sind aber selbstverständlich nicht imstande, das Gesamtangebot an Konsumgütern auch nur begrenzt transparenter zu machen.
Damit reduziert sich hier unsere Fragestellung auf das Problem der Heterogenität des Angebots für die Befriedigung eines jeweiligen ganz spezifischen Bedürfnisses. Diese Form der Heterogenität und ihre Ursache kann von zwei Seiten her gedeutet werden: Entweder als der Ausfluß eines bestimmten Produzentenwillens oder aber als das Ergebnis bestimmter Nachfragewünsche. Eine „chemisch reine" Scheidung zwischen diesen beiden - im übrigen höchst komplexen - Verursachungen ist allerdings kaum möglich. Es handelt sich um ein nur schwer durchschaubares Wechselspiel zwischen Anbietern und Nachfragern, das dringend einer noch viel intensiveren wissenschaftlichen Durchdringung bedarf.
Vom Produzentenstandpunkt aus, mit Blickrichtung auf einen bestimmten Konsumgütermarkt, läßt sich die Situation (in Anlehnung an Erich Gutenberg) etwa so umschreiben: Ein Konsumgüterproduzent stellt unter anderem auch deswegen verschiedene Arten, Typen oder Ausführungen eines an sich in seinem Kern gleichen Produktes her, um auf diese Weise Konsumentenpräferenzen für das Angebot seiner Unternehmung zu schaffen.
Diese Form der Absatzpolitik von Konsumgüterherstellern wäre allerdings völlig unsinnig, würden ihr nicht in der Tat auch sehr differenzierte Konsumwünsche gegenüberstehen. Aber auch bei sehr weitherziger Auslegung dieser vorhandenen Heterogenität der Nachfrage wird man um die Feststellung nicht herumkommen, daß die produktdifferenzierende Absatzpolitik vieler Hersteller häufig das Ausmaß dessen übersteigt, was durch die tatsächlich vorliegenden differenzierten Nachfragewünsche gerechtfertigt erscheint. Es wäre primär die Aufgabe des Handels, hier im Sinne Adolf Lampes seiner Rolle als „Anwalt der Nachfrage" gerecht zu werden. Daß dem nicht überall so ist, wird uns noch beschäftigen.
Warenkundliche Unkenntnis
Eine gewisse Potenzierung dieser Unvollkommenheit der allermeisten Konsumgütermärkte ergibt sich aus der Tatsache, daß die Nachfrageseite - und nicht nur sie ! - nur noch über höchst unvollkommene warenkundliche Kenntnisse verfügt. Das war ja keineswegs immer so, aber im Zuge der Verstädterung ist dieses früher vorhandene warenkundliche Wissen eben zunehmend verlorengegangen. Fraglos ein sehr bedauerlicher Prozeß. Es ist daher nur lebhaft zu begrüßen, daß wenigstens eine deutsche Universität - die Kölner - diese so bedeutsame Wissenslücke durch die Errichtung eines Instituts für Wirtschaftliche Warenlehre im Rahmen ihrer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zu schließen versucht.
Hier ist ein beispielhafter Anfang gemacht worden, wenigstens bei den Studenten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die so dringend erforderlichen warenkundlichen Kenntnisse zu erhöhen. Ein Beispiel, dem man nur wünschen kann, daß es verbreitet Schule machen möge. Es ließen sich in diesem Zusammenhang manche Erfahrungen aus der Arbeit der Stiftung Warentest anführen, die es sehr geboten erscheinen lassen, manchen Konsumgüterherstellern dringend nahezulegen, an einem Ferienoder Fortbildungskurs des Instituts für Wirtschaftliche Warenlehre der Universität zu Köln einmal teilzunehmen!
Der Informationsgehalt der Herstellerwerbong
Zu den bisher geschilderten Bestimmungsgründen, die zu der Forderung nach der Ergebnisveröffentlichung vergleichender Warentestreihen geführt haben, kommt als weitere - häufig als die wichtigste bezeichnete Ursache etwas hinzu, das wir einmal mit dem Terminus „Das Unbehagen gegenüber der Herstellerwerbung" versehen möchten. Bei diesem Problem steht es auf der einen Seite ohne jeden Zweifel fest, daß wir ohne die Werbeaussagen der Hersteller oder des Handels bestenfalls nur noch einen Konsumgüter-Urwald , aber kaum noch Konsum-Bäume sehen würden. Jedes globale Verdammungsurteil gegenüber der Werbung spricht also insoweit nur gegen dessen Urheber. Stellen wir uns einmal eine moderne Industriegesellschaft ohne Werbung vor, so kann man nur zu der Einsicht gelangen, daß die Werbung in den hochentwickelten Volkswirtschaften unserer Tage eine völlig unerläßliche Erscheinung ist, nach der wir uns zurücksehnen würden, wenn es sie aus irgendeinem Grunde plötzlich nicht mehr gäbe. - In der etwas gefahrvollen wirtschaftspolitischen Situation, wie sie durch die Umwandlung unseres bisherigen kumulativen Umsatzsteuersystems auf das der Mehrwertbelastung zu Anfang dieses Jahres gegeben war, hat sich ja gezeigt, daß gerade die Werbung des Handels - und hier insbesondere die des Lebensmitteleinzelhandels - sehr viel zur Beruhigung der Lage bei den Konsumenten beizusteuern
vermochte. Eine Tatsache, die alle Aussicht hat, in die Annalen der Werbung einzugehen.
Auf der anderen Seite aber käme es Blindheit gleich, nicht zu sehen, daß ein leider erheblicher Teil der Werbeaussagen nicht nur von teilweise erschreckender Primitivität ist, sondern darüber hinaus bestens geeignet erscheint, die Markttransparenz zu verschlechtern, da mit den Appellen an mehr oder weniger edle Gefühle oder Unterbewußtseinsschichten die erforderliche Rationalität bei Kaufentscheidungen bestimmt nicht gefördert wird. Auch unter Abzug der kulturkritisch-soziologischen, teilweise reichlich bizarren Übertreibungen - zum Beispiel derer von Vance Packard oder John Kenneth Galbraith - kommen wir um eines besseren Funktionierens der marktwirtschaftlichen Ablaufprozesse willen nicht um die Forderung
herum: Die Werbung sollte und müßte, in viel höherem Maße als das heute der Fall ist, zu Aussagen mit wirklichem Informationsgehalt kommen. Die anbietende Wirtschaft kann - langfristig gesehen - unseres Erachtens gar nichts Vernünftigeres tun, als von sich aus dem nicht wegzuleugnenden Informationsbedürfnis der Haushalte durch eine Versachlichung ihrer Werbeauskünfte entgegenzukommen. Das wird vielerorts ein radikales Umdenken erfordern, aber es gibt manche erfreulichen Ansätze in dieser Richtung, die zu der Hoffnung berechtigen, daß der Informationsgehalt der Werbung - insbesondere der der Konsumgüterhersteller - zunehmen wird.
Handel und Markttransparenz
Wir hatten zuerst vier Punkte genannt, die primär ein Bedürfnis nach der Ergebnisveröffentlichung vergleichender Warentests hervorgerufen haben. Drei von ihnen haben wir bereits behandelt; bleibt noch der vierte zu erörtern. Aus vielerlei Gründen ist dieser letzte Punkt besonders problematisch; vornehmlich deswegen, weil das jetzt Vorzutragende an den Nerv einer ganzen Berufsgruppe zu rühren scheint, wie viele behaupten, die dieser Wirtschaftsstufc angehören. Eine Meinung, die wir übrigens keineswegs teilen. Es geht um das Verhältnis
zwischen dem Handel - insbesondere dem Einzelhandel - und der Institution des vergleichenden Warentests.
Von der Grundfunktion des Handels her, die wir - eingehend mit dem bereits zitierten Adolf Lampe - darin sehen, primär als „Anwalt der Nachfrage" aus der Fülle des Gesamtangebotes eine Vorauswahl für ein verbrauchsgerechtes Sortiments zu treffen, müssen wir uns fragen, ob unser heutiger Vertriebsapparat in der Lage ist, dieser Aufgabe in genügendem Umfang Rechnung zu tragen. Es braucht nicht näher erläutert zu werden, daß bei zufriedenstellender FunktionserfüUung die vorher skizzierte Situation des Vorliegens intransparenter Märkte gemildert werden könnte. Wüßte der Konsument zu jeder Zeit, wo er einen einzelnen oder einen gebündelten Nachfragewunsch Im Hinblick auf seine jeweilige individuelle Bedarfs-, Einkommens- und Vermögensstruktur optimal erfüllen kann, so wäre in der Tat schon viel gewonnen. Es kommt ja in praxi wirklich nicht darauf an, daß jeder von uns stets und ständig über sämtliche für ihn relevanten Konsumgütermärkte s o informiert ist, daß er über weitgehende Markttransparenz verfügt. Er muß nur die Möglichkeit dazu haben, sich im Bedarfsfalle diese Transparenz ohne übermäßigen Zeitaufwand zu verschaffen. Die Sortimente unserer großen Waren- und Kaufhäuser oder die Kataloge der großen Versandunternehmen, aber auch die Angebotsskala vorzüglicher Fachgeschäfte oder die Kataloge von SpezialVersendern, vermögen hier schon gute Richtungsanzeiger zu sein, aber auch auf sie trifft die folgende Feststellung zu: Auch bei dem größten Teil des Handels hat die Unsicherheit: ständig zugenommen, welche der insgesamt herstellerseitig angebotenen Konsumgüter er denn nun zu „Waren" seines Sortiments machen soll. Auch für ihn sind in sehr vielen Fällen seine Beschaffungsmärkte unübersichtlicher, intransparenter geworden; eine Entwicklung, die sich mit der Bildung größerer Märkte - wie beispielsweise der EWG - voraussichtlich noch verstärkt fortsetzen dürfte. In dieser Feststellung ist auch nicht ein Milligramm an Vorwurf an die Adresse des Handels enthalten. Sie ist nur das Konstatieren einer Tatsache, die auch nicht mit dem Hinweis auf das in großen Teilen Europas immer noch vorhandene vorzügliche Fachgeschäft beiseitegeschoben werden kann und sollte.
Für eine ganze Reihe von Konsumgütermärkten vermag die Ergebnisveröffentlichung vergleichender Warentestreihen dem Handel allgemein und auch dem Fachgeschäft speziell eine wirkliche Hilfe zur besseren Durchleuchtung dieser Teilmärkte zu sein. Seit Beginn der Veröffentlichungsarbeit der Stiftung Warentest haben ihr dies unaufgefordert viele Handelsunternehmen bestätigt. Es ist in diesem Zusammenhang klar, daß die Stiftung Warentest in dieser Richtung noch wesentlich mehr tun könnte und sollte in ihrer weiteren Arbeit, aber dem steht - wenigstens bisher - ein viel zu starr fixierter Satzungsauftrag der Stiftung entgegen, der dem eigentlichen ökonomischen Kern aller Testarbeit, nämlich der mittelbaren Qualitätsförderung , keinen Raum läßt. Die viel zu einseitige Ausrichtung der Stiftungssatzung auf ohne Zweifel absolut berechtigte Belange der Endnachfrage verbaut hier Möglichkeiten, die später noch kurz erörtert werden sollen.
Unzureichende Beratung durch den Handel
In engem thematischem Zusammenhang mit der eben behandelten Problematik „Handel und Markttransparenz" steht das der unzureichenden Beratung durch viele Handelsglieder. Die Klagen über den Mangel an fachlich versiertem Beratungspersonal reißen im Handel selbst und bei dessen Kunden nicht ab. Alle Beteiligten sind sich darüber klar, daß dieser Zustand wenig befriedigend, aber leider auch nicht von heute auf morgen zu ändern ist. Wir glauben, daß in allen Ländern mit Testorganisationen doch eine stillschweigende gewisse Einigkeit zwischen dem Einzelhandel und den Testveranstaltern darüber besteht, daß die Ergebnisveröffentlichung vergleichender Warenprüfungen an diesem neuralgischen Punkt einen begrenzten Ersatz zu bieten vermag. Es sei ausdrücklich betont: einen begrenzten Ersatz!
Begrenzt vornehmlich aus dem folgenden Grunde: Kein noch so präzis durchgeführter und in bester Formulierung veröffentlichter vergleichender Warentest vermag eine wirklich fachkundige Beratung durch den Handel zu ersetzen, weil es auch beim allerbesten Willen nicht möglich ist, in der Ergebnisveröffentlichung s o zu differenzieren, daß eine Selbstprojektion auf jede denkbare individuelle Haushaltsstruktur möglich ist. Die Stiftung Warentest darf für ihre bisherige Arbeit in Anspruch nehmen, daß sie nach Kräften bemüht ist, diese differenzierten Haushaltsstrukturen zu berücksichtigen, aber bei jedem neuen Test, der zur Veröffentlichung kommen sollte, mußte festgestellt werden, daß hier praktisch unüberwindbare Grenzen gesetzt sind. Grenzen der Lesbarkeit, Grenzen des Wissens um diese Strukturen. Gerade die letzteren können aber in einem guten beratenden Verkaufsgespräch meist schnell beseitigt werden. Schon aus diesem Grund erscheinen auch alle Befürchtungen für zu weit hergeholt, ja abwegig, daß der vergleichende Warentest in letzter Konsequenz den Handel dazu verdamme, in die Rolle eines reinen Warenverteilers gedrängt und so - wie Hans Otto Schenk in den „Mitteilungen der Forschungsstelle für den
Handel" (Nr. 8/9 von 1964, S. 4) einmal schrieb - „zum schlichten Einkäufer und Verkäufer der .empfehlenswerten' Waren" zu werden.
Davon kann überhaupt keine Rede sein! Der methodisch sauber durchgeführte vergleichende Warentest ist nur ein Kriterium unter vielen, die den Haushaltungen Sachinformationen für eine rationellere Kaufentscheidung zu liefern vermögen. Es sei daher auch hier wiederum mit allem Nachdruck betont, daß der vergleichende Warentest seiner ganzen Natur nach kein „deus ex madiina" für die Masse der Konsumenten sein kann, sondern daß es im Grunde genommen seine Aufgabe ist, ganz allgemein das kritische Bewußtsein der Konsumenten gegenüber dem Gesamtangebot an Konsumgütern zu heben. Es kommt letztlich überhaupt nicht auf dieses oder jenes Produkt an, das einer vergleichenden Testreihe unterworfen wird, so nützlich dies auch in den meisten Fälsen sein mag, sondern darauf, anhand eines wie auch immer gearteten Testproduktes zu demonstrieren, daß es sich lohnt, für bessere Sachinformationen etwas Zeit und Mühe aufzuwenden! Es ist daher auch insbesondere Artur Woll („Der Wettbewerb im Einzelhandel", S. 289 ff.) voll darin zuzustimmen, daß hier in erster Linie ein sozialpädagogisches Problem vorliegt, das seiner umfassenden Lösung noch harrt. Wer den „Stimmschein Geld" hier bereits für sich allein für ausreichend hält, macht sich die Dinge einfach zu leicht; hinter dieser Form der „Stimmabgabe" muß mehr an Wissen, mehr an Information stecken als das heute zumeist der Fall ist.
Warentest und Konsumgüterknappheit
Wir hatten einleitend darauf hingewiesen, daß es noch einen weiteren Grund für die Veranstaltung vergleichender Warentestreihen gibt, dem in der Tat prinzipielle Bedeutung zukommt; ein Grund, der aber erstaunlicherweise immer wieder vergessen wird. Es handelt sich hier um eine Entstehungsursache, aus der heraus in Schweden der staatlich geförderte vergleichende Warentest im Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde. Es ist von einem gewissen intellektuellen Reiz, daß es gerade in dem Geburtsland von Gustav Cassel die „Knappheit" gewesen ist, die dort zur Einführung des staatlich veranstalteten vergleichenden Warentests geführt hat. Man sollte das nicht vergessen; es kann durchaus einmal wieder eine Zeit kommen, in der auch wir erneut in eine Lage geraten können, mit sehr knappen Mitteln, nämlich mit sehr knappen Konsumgüterangeboten, so haushälterisch wie nur möglich zu wirtschaften.
Der Warentest, nicht nur ein Instrument der Verbraucherpolitik
Wie schon einleitend betont, fällt es mir grundsätzlich etwas schwer, die anstehende Problematik n u r aus der Perspektive des konsumtiven Verwenders (im Sinne Erich Schäfers) zu sehen, aber auch die Erfahrungen aus der Geschäftsführertätigkeit der Stiftung Warentest veranlassen dazu, gerade vor diesem Kreise einige Aspekte des vergleichenden Warentests noch kurz anzuschneiden, die vielleicht etwas Unorthodox erscheinen mögen, aber doch einige Aussicht haben, im Laufe einer absehbaren Zeit Eingang in das Bewußtsein der allgemeinen wirtschaftspolitischen Willens- und Urteilsbildung zu finden.
Eine bislang kaum erkannte und genutzte, aber im Zuge der Arbeit der Stiftung Warentest zunehmend deutlicher gewordene Möglichkeit, die sich bei der Durchführung vergleichender Warentestreihen fast automatisch ergibt, ist die der Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation. Sofern eine Testorganisation nicht irgendeinem ideologieträchtigen „Verbraucherpurismus" huldigt, was in der praktischen Tätigkeit der Stiftung Warentest bisher nicht der Fall gewesen ist und wohl auch in Zukunft nicht der Fall sein wird, vermag insbesondere die Expertendiskussion über die von dem Testträger bis in letzte Einzelheiten vorbereiteten Prüfprogramme für die einzelnen vergleichenden Warentestreihen ein vorzügliches Fundament dafür abzugeben, die horizontale und vertikale Koorperation zu aktivieren. Auf diese Weise kann sowohl die horizontale Kooperation auf selten der Hersteller
verwandter Erzeugnisse unterstützt und gefördert werden, als auch die Kooperation zwischen vorn Sortiment her gleich- oder ähnlich gelagerten Unternehmungen auf der Handelsstufe. Vertikal bringt der so vorbereitete vergleichende Warentest alle Voraussetzungen dazu mit, die Kooperation zwischen Industrie und Handel auf eine möglichst sachliche Basis zu stellen. Gerade dies konnte in der bisherigen Erfahrungszeit der Berliner Stiftung immer wieder mit ganz besonderer Genugtuung beobachtet werden. Insbesondere in der wohl mit besten Einrichtung, die in der Satzung der Stiftung verankert wurde: in den sogenannten „Prograrnmierungsbeiräten", die für jedes einzelne, bisweilen auch für mehrere verwandte Testprodukte, seitens der Stiftung berufen werden und einen kleinen Expertenkreis aus Vertretern der Verbraucherschaft, des Handels, der Hersteller, des für die Prüfung in Aussicht genommenen Prüfinstitutes und der Spezialisten des Testträgers bilden. Auch das Gesamtmaterial, das bei der Durchführung vergleichender Warentestreihen anfällt, von dem ja immer nur ein Bruchteil in verbrauchernaher Diktion veröffentlicht wird und veröffentlicht werden kann, ist seiner ganzen Natur nach eine kaum überbietbare Grundlage, zwischenstufliche und horizontale Kooperation zu betreiben.
Aus all den eben genannten Gründen heraus bin ich der Ansicht, daß Industrie und Handel gemeinsam kaum etwas Vernünftigeres tun könnten, als ihre augenscheinlich etwas in Agonie liegende „Aktionsgemeinschaft für Warentestfragen" in der Richtung zu reaktivieren, daß diese sich anstelle ihrer gewissen „Antihaltung" gegenüber der Arbeit der Berliner Stiftung jenen produktivitätsund qualitätsfördemden Elementen zuwenden sollte, die dem vergleichenden Warentest zum Nutzen von Industrie und Handel inhärent sind. Um in der Diktion von Professor Marcuse zu sprechen: Die „Aktionsgemeinschaft" sollte „umfunktioniert" werden, und zwar auch so, daß sie gegenüber der Stiftung Warentest zu ganz offener Zusammenarbeit bereit ist. Die ursprünglich einmal angestrebte Lösung, alle drei, das heißt Verbraucher, Industrie und Handel in ein solches Warentestinstitut hineinzunehmen, halte ich nach den bisher in der Stiftung Warentest gemachten Erfahrungen für grundsätzlich richtig! Allen Befürchtungen zum Trotz,, daß bei einer derartigen Losung in „Interessentenmanier" getestet werden könnte und würde. Insbesondere nach den so positiven Leistungsbeweisen in den schon genannten „Programmierungsbeiräten", in denen es bisher weder „Kampfabstimmungen" noch „faule Kompromisse" gegeben hat, teile ich solche Befürchtungen heute nicht mehr. Ich bin davon überzeugt, daß wenn ein Testinstitut mit einer solchen Trägerschaft erst einmal einige Zeit gearbeitet hat, die beteiligten Industrie- und Handelskreise schnell einsehen würden, daß ihnen hiermit kein Mittel zur unmittelbaren oder mittelbaren Ausübung von Marktmacht an die Bland gegeben ist, sondern ein Instrument horizontaler und vertikaler Kooperation, daß uno acta dem Nutzen der Konsumenten dient. Auch ein Instrument unmittelbarer und mittelbarer Qualitätsförderung; ein Gesichtspunkt, der in derganzen Debatte um die Institution des vergleichenden Warentests immer wieder viel zu kurz kommt, der aberganz besondere Beachtung verdient. Die außenwirtschaftliche  Situation der Bundesrepublik Deutschland, die außenwirtschaftliche Abhängigkeit unserer gesamten Volkswirtschaft zwingt uns doch dazu, mit Produkten höchster Qualität auf den Exportmärkten aufzutreten, soll das bisher Erreichte auch nur gesichert werden. Damit bei dieser Feststellung kein Mißverständnis aufkommt: Ich bin keineswegs der Ansicht, daß der außerordentlich hohe Aktivsaldo unserer Handelsbilanz im Jahre 1967 nur - oder in erster Linie - eine Folge besondersgünstiger Preisstellungen auf den Auslandsmärkten gewesen ist. Nein, die Qualitätskomponente war mit
Sicherheit gleichermaßen daran beteiligt, über die hohen Exportumsätze die Binnenkonjunktur stabilisierend zu beeinflussen. Aber, und nur darauf kommt es hier an: Der vergleichende Warentest könnte, wenn er von Industrie und Handel und von ideologiefreien Verbraucherinteressen gemeinsam getragen werden würde, auch hier - und gerade hier - in hohem Maße zukunftssichernd wirken.
Fassen wir diese zuletzt angestellten Überlegungen zusammen, so läßt sich sagen, daß der vergleichende Warentest bei vorurteilsfreier und richtig dosierter Fixierung seiner institutionellen Rahmenbedingungen ein wirksames Hilfsmittel für alle am Marktgeschehen Beteiligten darstellen kann; zudem noch ein relativ billiges, das darüber hinaus dem Postulat der marktwirtschaftlichen Systemadäquatheit in fast optimaler Weise entspricht. Es will scheinen, daß die staatlichen Initiatoren der kürzlich in Frankreich errichteten Warentesteinrichtung dies - und nicht nur dies - sehr genau erkannt haben.
Professor Dr. Walt her Herrmann:
Die Vorsitzenden unserer Arbeitsgruppe haben mir aufgegeben, unser Rahmenthema mit zwei Aspekten abzurunden, nämlich mit dem der Wirtschaftstheorie und dem der Staats- und Volkswirtschaftspolitik, die hier in der „bedeutendsten Konsumentenzusammenballung Westeuropas" (wie der Herr Ministerpräsident am 12. 2. 1968 gelegentlich der Vollversammlung unserer Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung gesagt hat) besonders reizvoll ist.
Ich möchte zugleich aber auch bereits ein wenig korreferieren dürfen, nachdem drei so gute Sachkenner das Thema schon behandelt haben.
Die Rolle des aufgeklärten Verbrauchers
Zunächst nun die Sicht der Theorie (hier folge ich auf weiten Strecken Dr. Triebenstein)! Die Wirtschaftstheorie macht vielfach die Annahme, für die Markt- oder Wettbewerbswirtschaft brauchte man Konsumenten, die im Stande seien, ihren Nutzen zu maximieren. Sie sollten ihr Einkommen nicht nur rational erwirtschaften, sondern im Kreislauf auch wieder rational einsetzen - ausgeben oder für Investitionen und Vermögensbildung sparen, um dadurch, wie Alfred Müller-Armack einmal gesagt hat, der Produktion und Distribution Signale zu erteilen.
Persönlich hege ich Zweifel, ob die Theorie gut daran tut, nur solche eingleisige Annahme zu machen. Aber diesem Zweifel will ich heute nicht nachgehen, wenn es mir auch wohlgetan hat, daß Dr. Triebenstein ihn teilweise zu teilen scheint. Solche zur Nutzenmaximierung befähigten Konsumenten benötigen technische und wirtschaftliche Einsicht, um nach dem Vorgang in sich selbst die richtigen Güter zu finden. Sie brauchen also eine gewisse Markttransparenz; andererseits brauchen sie beileibe nicht alles so weit zu wissen, daß sie die Technik nachvollziehen könnten. Auch der Grenznutzen ihrer letzten Einkommenseinheit braucht ihnen nicht numerisch klar zu sein. Es genügen eine gewisse Ratio der Bedürfnisregungen, ein Abwägenkönnen der Nutzen und die Taxierung der Beziehung: gerechtfertigtes Leistungsentgelt ähnlich dem gerechtfertigten, das ist den Markt in Gang haltenden Güterpreis ähnlich dem erzielten Nutzen aus dem erworbenen Gut - alles dies im Gleichungskosmos der Wirtschaftstheorie.
Aber machen wir uns nichts vor! Schon in den Modellen der Theorie, erst recht aber bei der Übertragung der Annahmen und Ableitungen auf die Vorgänge der wirklichen Wirtschaft bleibt vieles unscharf. Jedoch sollte sich die Unscharfe nicht mit Unzufriedenheit, Enttäuschung oder dem Gefühl des Hineingelegtseins verbinden. Der Verbraucher, den die Wirtschaftsgesellschaft nötig hat, darf kein prinzipieller Asket sein.
Gerade als ich Ihnen zusagte, heute das Wort zu ergreifen, fand ich in der Kölnischen Rundschau einen Bericht „Kinderspielzeug kann sehr gefährlich sein. Englische Wissenschaftler prüfen Puppen in der Schreckenskammer des Innenministeriums". Er endete mit dem Satz: „8000 tödliche Unfälle ereignen sich alljährlich in britischen Haushalten; 1000 Kinder sind unter den Opfern" (Ausgabe vom 21, 1. 1968).
Damit solche Form der den Verbraucher stutzig machenden Berichterstattung ihr Publikum verliert, sind wir in einer aufgeklärten Gesellschaft alle daran interessiert, daß die Zone der Unscharfe kleiner wird. Die Marktfigur des Verbrauchers sollte die Position, die sie gemäß der Theorie und auch der Wirtschaftsordnung hat, auch in der wirtschaftlichen Wirklichkeit mehr und mehr ausfüllen. Ich halte es für berechtigt, die Nutzenmaximierung und einen hohen Grad an Markttransparenz zu Elementen der Wettbewerbswirtschaft zu erheben, weil ich es hier mit dem früheren Bundeskanzler Professor Ludwig Erhard halte, dessen berühmter Ausspruch auf der Bremer Schaffer- Mahlzeit von 1953 hierher paßt: „Ein Volk, das nicht die Kraft zum Konsuln hat, hat auch nicht die Kraft zum Arbeiten". Gerade aber als Syndikus der Industrie weiß ich sehr wohl, daß diese Ansicht noch nicht zum allgemeinen Regelbestand der Industriellen zählt.
Wenn ich trotzdem etwas skeptischer hinsichtlich der Bedeutung des aufgeklärten Verbrauchers für die Wettbewerbswirtschaft bin als Dr. Triebenstein, so hängt das damit zusammen,  daß mir die Brücke von diesem bewußteren Verbraucher zur Wettbewerbspolitik weniger gut als ihm gelingt. Ich bin nämlich generell - gleich den Herren Tessmann und Dr. Kraak - zurückhaltender gegenüber den Regierungsveranstaltungen des deutschen Neo-Idealismus in Westberlin: Bundeskartellamt und Stiftung Warentest. Dort werden Wirtschaftstheorie und Wirtschaftsordnung meines Erachtens zu selbstverständlich und unkritisch als Denk- und Handlungsansätze verwendet.
Lange Zeit hindurch hat die deutsche Wirtschaftswissenschaft mit dem Baustein „Rationales Verbraucherverhalten" nichts oder nur wenig anzufangen gewußt, Statt dessen hat sie in der Wirtschaftssoziologie das „reale Verbraucherverhalten" durchforscht; hier wären Werner Sombart und Wilhelm Vershofen zu nennen.
Dabei war sichtbar geworden, daß diese Kraft „Letzter Verbrauch" in den Personen, die ihn tragen, einem schlafenden Riesen ähnelt, der sich, wenn er wachgerüttelt wird, scheu und tolpatschig benimmt. Konnte doch Professor Niehaus auf der bereits erwähnten Vollversammlung vom 12.2.1968 mit Recht ausführen, daß in Deutschland sogar die Arbeitnehmer-Männer der Hausfrauen eher eine Produzenten- als eine Verbraucherpolitik betrieben.
Auch wenn der letzte Verbrauch, diese marktrelevante Äußerung vorwiegend von Nicht-Kaufleuten, keineswegs mit dem Verbrauch schlechthin identisch ist, so soll doch auch er helfen, das gesellschaftliche Wirtschaften durch sinnvolle Wahlhandlungen in Gang zu halten. Aber als einzelne tun die Verbraucher dies unsicher, traditionalistisch, auf Gerüchte hin und den Einflüssen der Werbung ausgesetzt. Paradoxerweise wird die Position des aufgeklärten Verbrauchers immer schwächer: Wolle durch Greifen zu beurteilen, konnte sich von der Mutter auf die Tochter forterben - der Kunstfaser nach Patent a) oder b) gegenüber sind die Mütter so unsicher wie die Töchter.
Verbraucher-Schutzpolitik
Folglich entwickelte sich von der rezipierten Theorie und der bei uns gewachsenen Soziologie her eine politische und soziale Bereitschaft, dem Verbraucher als Figur des Marktes und als Nachbarn aus Fleisch und Blut zu helfen. Diese Bereitschaft wurde verstärkt durch den Wunsch all derer, die für Sammelhaushalte zu disponieren haben. Diese suchen allerdings mehr nach Qualitätsgarantien als nach Marktinforrnation, also nach der von neutraler Seite vorgeprüften und nachprüfbaren Güte eher als nach Markttransparenz.
Wie uns soeben Herr Tessmann dargelegt hat, stand man nun in Deutschland vor einer aus unserer Rechtsentwicklung entstandenen Barriere. „Vergleichende Werbung ist in Deutschland nicht zulässig" (Zitat aus der Broschüre: „Die Stiftung Warentest, Kompaß im Markt", Berlin o. J.). Das deutsche Wettbewerbsrecht hatte eine die Verbraucherpolitik erschwerende und behindernde Auswahl des Zulässigen und Unzulässigen, des Üblichen und Unüblichen, des als lauter und nicht rnehr als lauter Beurteilten entstehen lassen. Nun war klarzustellen, ob der Warentest eine vergleichende Werbung sei. Die Justiz hielt sich mit der Abwägung der Rechte der beiden Marktparteien lange Zeit sehr zurück. Erst allmählich bekannte sie sich, wie es Professor Ulmer einmal dargelegt hat, zu folgendem: Freiheit der Meinungsäußerung und schutzwürdiges Interesse der Verbraucherschaft an der Information
über die ihr angebotene Ware einerseits, Schutz der Unternehmungen gegen sachlich ungerechtfertigte Kritik andererseits seien die Maßstäbe, von denen bei einer Abwägung der Güter und Interessen auszugehen sei (In: Vergleichende Warentests, FlW-Schriftenreihe Heft 20, Köln 1964, S. 19). Beim Durchboxen dieser Lehre vom Abwägen haben die 1959 von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ausgelösten Bemühungen, auch in Deutschland den vergleichenden Warentest einzuführen und ihn in nicht allzu engen Grenzen durchzusetzen, Positives bewirkt. Aus schwierigen Jahren des Sich-Herantastens entstand die weitgehende Anerkennung; Ja, vergleichende Warentests dürfen unternommen werden, ihre Resultate brauchen nicht geheimgehalten zu werden. Verbraucher, die sie nutzen wollen, um sich im Markte rationaler zu bewegen, dürfen von ihnen lesen und sich danach beim Kaufe richten - auch wenn sie keinen direkten Untersuchungsauftrag für eine bestimmte Ware gegeben haben. Daß die Getesteten bei der Auswertung der Testergebnisse für ihre Marktstrategie äußerst vorsichtig bleiben müssen, lasse ich heute unausgelotet. Hier sind, wie ich im Anschluß an die Antwort von Herrn Tessmann auf das gleiche Problem bekennen möchte, Entwicklungen durchaus noch denkbar; meines Erachtens spannt die Rechtslage hier das Seil noch zu hoch, um die von der Politik gewollte Transparenz der Märkte zu bewirken.
Grenzen des Warentests
Mit diesem „Verbraucher dürfen!" bin ich bereits auf dem Feld der Staats- und Volkswirtschaftspolitik angelangt. Ich betone: auch der Staatswirtschaftspolitik, weil die Handlungsbevollmächtigten der Sammelhaushalte vom vergleichenden Warentest profitieren; haben doch die Handlungsbevollmächtigten des Militärbudgets bei uns das Testen geradezu in Gang gesetzt. Auch hier bekenne ich mich zur Auffassung von Dr. Triebensteio: Der vergleichende Warentest ist ein vergleichsweise billiges Mittel der Wirtschaftspolitik. Aber auch hier stößt man, ähnlich wie in der Theorie, bald an Grenzen dieses Instruments der Verbraucherpolitik, Viele dieser Grenzen sind bereits genannt. Ich selbst sehe die Hauptgrenze in folgendem: Der vergleichende Warentest ist kein Allheilmittel gegen alle Schwächen der Verbraucherposition in bezog auf Technik und Markt. (Meine Mitarbeiterin beim BDI, Dipl.-Volkswirt Sigrid Schölten, hat in der DIHTSchriftenreihe Heft 97 „Warentest aus der Sicht von Industrie und HandelTM, Bonn 1966, S. 14, als Resultat einer
Enquete über den Stand der Arbeiten zur Qualitätsforschung in der Industrie festgehalten, daß die Eigenart jedes Marktes und Produktes spezielle Formen der Qualitätssicherung verlangt; vgl. die BDI-Drucksache Nr. 50/ 1958: „Der Qualitätsgedanke in der Konsumgüterindustrie".)
Der Warentest ist eben auch nur ein „Gebilde aus Menschenhand", und zwar ein recht gebrechliches. Im ersten Oberschwang des Stolzes, ihn in Deutschland hoffähig gemacht zu haben, wurde seine Bedeutung von seinen Befürwortern überbewertet. Er bleibt aber nur e i n Hilfsmittel unter anderen mit einer eng begrenzten Wirksamkeit. Bedenken wir doch, daß Waren getestet, d. h. „versucht" werden sollen und daß sich „aus ihren nach verschiedenen Richtungen streuenden Eigenschaften in Prüfungen reproduzierbare Werte ermitteln lassen" müssen (Ä. Günther in der schon erwähnten FlW-Schrift Nr. 20, S, 33), ferner daß diese Waren gekennzeichnet sein und mehr als regionale Marktbedeutung gewonnen haben müssen und schließlich, daß die Testresultate gelesen, verstanden und - wahrscheinlich das Allerschwerste! auch behalten werden müssen. Aus allem resultiert, daß das rationale Verbraucherverhalten mit dem vergleichenden Warentest wohl ein wenig entwickelt werden kann; Perfektes aber kann mit ihm in seinen finanzierbaren und ausführbaren Grenzen nicht bewirkt werden. Wieviel Unsinniges wird doch von den Testern gewünscht; da ist das bekannte Beispiel von dem elektrischen Bügeleisen, welches das Fallen vom Bügeltisch unbeschädigt überstehen soll. Welchen Launen der Verbrauchergunst sollen die Tester nachgehen; ich zitiere im Alphabet der Prüf liste von 1967/68 der Stiftung Warentest „Diarähmchen, Dosenwurst, Enthaarungsmittel...!"
Finanzierungssorgen
Die finanzierbaren Grenzen sind noch enger gesteckt. Weil unsere Verbraucherbewegung bisher anders als die angelsächsischen Organisationen nur ein aufgepfropftes Reis am Baume unserer Gesellschaft ist, soll das rationale Verbraucherverhalten mit einer irrationalen Methode des gehobenen Bettels finanziert werden. Darin sehe ich eine ganz besondere Schwäche des deutschen Zugangs zum Warentest, Als er Enthüllungen und Gesellschaftskritik verhieß, schien sein Wildwuchs sich nicht nur selbst zu finanzieren, sondern sogar zu rentieren. Mehrere 100 000 Käufer legten eine Weile Woche für Woche freiwillig ihren Obolus auf den Tisch, um Testergebnisse lesen, überfliegen oder - seltener - auch auswerten zu können. Den Kitzel, der Marke X oder dem Reichen Y wird am Zeug geflickt, ließ man sich gern etwas kosten, selbst wenn man nicht einmal möglicher Käufer war. Seitdem der Test aber nur nüchtern von Waren berichtet, ist seine seriöse Ausgabe ein Zuschußobjekt der öffentlichen Finanzen.
Ich teile die Auffassung von Dr. Kraak, daß der Warentest dies bis auf weiteres bei uns bleiben muß. Hier läßt sich nämlich eine verbraucherpolitische Assoziation unschwer herstellen. Der neue, lateinisch-europäische Besteuerungsakzent auf Verbrauchssteuern läßt die Isolierung einer passablen Finanzmasse für eine ordentliche Verbraucherpolitik gerechtfertigt erscheinen.  Daß man lieber den Irrweg der Finanzierung über eine Zeitschrift einschlagen wollte, zeigt, daß die Verbraucherpolitik noch kein allgemein akzeptiertes Profil angenommen hat. Der deutsche Politiker geht noch immer mit der Stiftung Warentest verschämter um, als sie es als legitimes Geschöpf moderner Wirtschaftspolitik verdient hat.
Daß man aber jetzt im Jahre 1968 sogar erwägt, bei der Industrie für die Ergänzung des Testhaushalts zu betteln, ist so pervers wie die Vorstellung von einem Henker, der die ihm überstellten Delinquenten Seile flechten läßt. Denn damit, daß die Industrie vom Test frühzeitig auf unerkannte Mängel hingestoßen wird und deshalb Entwicklungskosten spare, ist es nicht weit her. Jedenfalls glaube ich nicht, daß sich hieraus die Gratisentnahme von Testprodukten aus Fabriken rechtfertigen läßt.
Auf dein Wege zum Ausgleich
Im dritten und letzten Teil meiner Ausführungen möchte ich zu Dr. Triebensteins „IV. Grunde" korreferieren. Wir bilden einen Kreis zur Distributionsforschung. Wurde die Konsumsphäre von der deutschen Volkswirtschaftslehre lange Zeit vernachlässigt, so stand die Distribution als berufliche Veranstaltung gleichfalls lange Zeit im Schatten einer Produktionssphäre, der seit den Tagen des kontinentalen Merkantilismus ein Vorrang konzediert war. Die Begründer und Verfechter des Wirtschaftsstils „Soziale Marktwirtschaft" haben diesem Vorrang entgegengewirkt. Daß dies nicht ganz ohne Reibungen abgeht, hat das beim Übergang zur Mehrwertsteuer entstandene Ringen um den Eilskonto gezeigt. Trotzdem stehen wir vor Auswirkungen eines neuen gleichgewichtigeren Verhältnisses der Positionen Erzeugung, Handel und Verbrauch. Der Handel beurteilt allerdings den Warentest als Stütze seiner Marktstellung nicht einheitlich. Ich erinnere mich z. B. an die bekundete Ablehnung des Warentests durch den Chef eines großen Warenhaussystems, weil der Test seine Berufskunde, Berufsehre und die Intentionen der Vorauswahl relativiere. Aber ich habe auch die Gegenposition vor Augen, wie sie in einer, eine Weile im Kampf gegen die Folgen der Wildwuchstests verwendeten Klausel sich niedergeschlagen hatte. In den Geschäftsbedingungen eines anderen Einzelhandelskonzerns hieß es nämlich vorübergehend, daß auf dessen Verlangen der Hersteller eine Ware, die durch öffentlich verbreiteten Warentest als rnangel- oder fehlerhaft bewertet wurde, unter Erstattung von Kaufpreis und Kosten zurückzunehmen habe, falls er nicht unverzüglich im Rechtswege einem von ihm als falsch bezeichneten Testergebnis entgegentrete auf unerkannte Mängel hingestoßen wird und deshalb Entwicklungskosten spare, ist es nicht weit her. Jedenfalls glaube ich nicht, daß sich hieraus die Gratisentnahme von Testprodukten aus Fabriken rechtfertigen läßt. Auf dein Wege zum Ausgleich Im dritten und letzten Teil meiner Ausführungen möchte ich zu Dr. Triebensteins „IV. Grunde" korreferieren. Wir bilden einen Kreis zur Distributionsforschung. Wurde die Konsumsphäre von der deutschen Volkswirtschaftslehre lange Zeit vernachlässigt, so stand die Distribution als berufliche Veranstaltung gleichfalls lange Zeit im Schatten einer Produktionssphäre, der seit den Tagen des kontinentalen Merkantilismus ein Vorrang konzediert war. Die Begründer und Verfechter des Wirtschaftsstils „Soziale Marktwirtschaft" haben diesem Vorrang entgegengewirkt. Daß dies nicht ganz ohne Reibungen abgeht, hat das beim Übergang zur Mehrwertsteuer entstandene Ringen um den Eilskonto gezeigt. Trotzdem stehen wir vor Auswirkungen eines neuen gleichgewichtigeren Verhältnisses der Positionen Erzeugung, Handel und Verbrauch. Der Handel beurteilt allerdings den Warentest als Stütze seiner Marktstellung nicht einheitlich. Ich erinnere mich z. B. an die bekundete Ablehnung des Warentests durch den Chef eines großen Warenhaussystems, weil der Test seine Berufskunde, Berufsehre und die Intentionen der Vorauswahl relativiere. Aber ich habe auch die Gegenposition vor Augen, wie sie in einer, eine Weile im Kampf gegen die Folgen der Wildwuchstests verwendeten Klausel sich niedergeschlagen hatte. In den Geschäftsbedingungen eines anderen Einzelhandelskonzerns hieß es nämlich vorübergehend, daß auf dessen Verlangen der Hersteller eine Ware, die durch öffentlich verbreiteten Warentest als rnangel- oder fehlerhaft bewertet wurde, unter Erstattung von Kaufpreis und Kosten zurückzunehmen habe, falls er nicht unverzüglich im Rechtswege einem von ihm als falsch bezeichneten Testergebnis entgegentrete.
Wohlgemerkt ein Extrem, das bereits der Geschichte angehört! Aber wäre solche Risikoverteilung unter den Wirtschaftsstufen als irenisch oder kooperativ zu werten? War sie noch die angewandte Wirtschaftspädagogik, die sicherlich im letzten Halbsatz dieser harten Kondition durchschimmern soll? Ich hätte Bedenken, hier noch das von Dr. Triebenstein verwendete Prädikat „Anwalt der Nachfrage" zu erteilen. Meines Erachtens wird der Warentest eher ein Kompaß im Markte des Kaufmanns, da wo er als Einkäufer tätig wird. Den „Anwalt der Nachfrage" gestehe ich wohl einem Fachmann zu, der ein Gebrauchsgut nicht nur verkaufen, sondern auch in Gang setzen, warten und reparieren kann. Hier gewinnt meine Formel vom gehobenen Bettel noch eine neue Schattierung! Die rauhen Verkaufsstätten, die den Kundendienst sparen und den Selbstbediener voraussetzen, ihn aber durch andere aufklären lassen möchten, machen auch Gebrauch von dieser Finanzierungsform.
Weil der vergleichende Warentest nicht als Allheilmittel gegen die Verbraucherschwächen angesehen werden kann, muß er in ein wohldosiertes Instrumentarium einer die Position des individuellen und kollektiven Verbrauchers aufwertenden Politik eingebettet werden. Denn immer lassen sich nur Ausschnitte des Warenangebots testen. Die Verbraucher möchten aber auch da sichergehen, wo ihnen kein Test geboten werden kann, sondern nur Empfehlungen, Gütezeichen, Behandlungsetiketten, Normen oder Leistungsbeschreibungen auf der Grundlage technischer Lieferbedingungen. Mit Recht macht meines Erachtens die „informative Warenkennzeichnung" in Schweden, dem Lande mit der Warenkunde als Schulfach, dem Warentestviel zu schaffen, weil sie nachhaltiger sichert und geräuschloser vonstatten geht.
Die testbaren Ausschnitte des Güterbuketts offerieren sich nicht ohne weiteres. Diffizile Vorarbeiten sind erforderlich; steht man doch gegen die Strömung der Konsumgüterstrategie: „HeterogenisierungTM. Nationale und internationale Maßstäbe gilt es zu gewinnen. Hier zeigt sich wiederum die Finanzschwäche! Die deutschen Verbraucher und ihre Repräsentanten wollen bei der Aufstellung der Kataloge von Gebrauchstauglichkeitsmerkmalen mitreden; bisher paßten sie aber sofort, wenn es ans Bezahlen des Erarbeiteten ging. Selbst die Organisationen des Handels zierten sich beim „Ausschuß Gebrauchstauglichkeit" des Deutschen Normenausschusses und seiner internationalen Normenarbeit, obwohl hier ein Tor zu dem von Herrn Tessmann beschriebenen „offenen Testprozeß" zu öffnen wäre. Diese Felder der Vorarbeiten dürfen die Vertreter der Wirtschaft nicht der Staatspolitik überlassen,  sonst läuft man nur allzu früh Gefahr, in den administrativen Protektionismus einbezogen zu werden, der leider zur Praxis mancher Nachbarländer gehört. Ein ausgewogen zusammengesetztes, finanziell nicht allzu beengtes und dadurch arbeitsfähiges Gremium, ähnlich dem Ausschuß Gebrauchstauglichkeit, wäre imstande, das Operationsgebiet für Warentests auszudehnen. Es könnte helfen, die Tests der Stiftung zuverlässiger zu machen, weil ihre Sprache allgemeiner gültig würde. Auch die zuverlässigeren Tests sind wohl nur selten solche, die ein großes, nuancenreiches Warenbukett unter das enge Joch einer Benotung zwingen. Sehr empfehlenswert, empfehlenswert, mittelmäßig, nicht empfehlenswert
heißen diese Noten. Aber sie sollten doch sagen, worin empfehlenswert, für welchen Preis noch empfehlenswert, für wen und welchen Gebrauch. Die Suche nach Zwischennoten, die jeden Pädagogen quält, drängt sich geradezu auf. Wem soll der vergleichende Warentest im Staatsdienst denn eigentlich helfen? Dem scheueren Verbraucher? Seinem allzu scharfen Rivalen? Oder dem Kaufmann, der sich die Warenkunde leichter machen möchte? Eindeutig ist dies nicht beantwortet.
Als zu Beginn dieses Jahrhunderts ein bedeutender Mann der großen Vermögen an der Ruhr gefragt wurde, worin nach seiner Ansicht die Kunst des Verkaufens bestehe, soll er geantwortet haben: darin, schlechte Ware teuer zu verkaufen! Er hätte sicherlich den vergleichenden Warentest als lästig und anmaßend empfunden. Die Männer seines Schlages sind nicht ausgestorben. Aber sie sind zu Randerscheinungen geworden. Die mündige Wirtschaftsgesellschaft will sie nicht mehr, sondern will qualifizierte Ware, gütegesicherte Ware preiswert einkaufen, weiter verkaufen und schließlich auch gebrauchen. Mein Ceterum censeo zur Verbraucherpolitik lautet also: Diese Wirtschaftsgesellschaft muß eindeutiger als bisher bereit sein, den Mehraufwand für solche qualifizierte Ware, der unvermeidlich ist, anzulegen. An Staatshilfen und Subventionen gewohnt, spekuliert sie leider auch hier auf unspezifische Hilfen. Das ist zu bedauern, weil es einen großen und guten Anlauf zu einer der Produktionspolitik adäquaten Distributions- und Konsumpolitik hemmt.
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