Zum Problem der Minderbetriebe im Groß- und Einzelhandel
von Dr. Hans Hellmut PötschkeI. Einleitung
Die im letzten Jahrzehnt immer deutlicher zutage tretende Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Groß- und Einzelhandel zeigt sich nicht nur im "Wandel der Betriebs- und Vertriebsformen, sondern auch in der Entwicklung der Betriebsgrößen. Das ergibt sich deutlich aus den vom Statistischen Bundesamt publizierten Ergebnissen des Handelszensus, der Arbeitsstättenzählung und der Umsatzsteuerstatistik. Bei den zahlreichen Auswertungen und Interpretationen der Erhebungsunterlagen wird neben dem Trend zum größeren Betrieb, der Absatzkonzentration bei den Großbetrieben und der
mittelständischen Struktur des Handels immer wieder die große Zahl der Kleinstbetriebe besonders betont. Im Hinblick auf ihren geringen Anteil am Gesamtabsatz werden sie jedoch meist nicht näher analysiert. Bei der letzten Totalerhebung auf dem Handelssektor der „Handels- und Gaststättenzählung 1960 ° wurden 125 900 Großhandlungen und 481 600 Einzelhandlungen registriert. Hiervon tätigten 33,3 % der Unternehmungen des Großhandels einen Jahresabsatz, unter 100 000 DM und 43 % der Unternehmungen des Einzelhandels Umsätze unter 50 000 DM. Insgesamt belief sich demnach die Zahl der diese Umsatzgrenzen unterschreitenden Kleinstberriebe im Groß- und Einzelhandel auf rund eine viertel Million. Ihr Absatzanteil betrug nur 6,1 %.
Die Umsatzsteuerstatistik 1966, die keine vollkommene Totalerhebung ist, da die Unternehmungen mit Jahresumsätzen bis 12 500 DM fehlen, verzeichnete im Großhandel noch 30 900 und im Einzelhandel 98 400 Kleinstbetriebe, Obgleich diese Werte mit dem Handelszensus nicht voll vergleichbar sind, lassen sie dennoch erkennen, daß heute noch jede vierte Groß- und Einzelhandlung ein Kleinstbetrieb ist. Die Tatsache, daß eine derartig große Anzahl von Betrieben trotz der Expansion der Großbetriebe und trotz des Aufkommens neuer Betriebs- und Vertriebsformen überhaupt existiert und, wie ein Blick in die Statistik zeigt, auch weiterhin besteht, fordert geradezu eine eingehendere empirische Untersuchung heraus. Es drängt sich hierbei eine Vielzahl von Fragen auf, wie: sind diese Unternehmungen vorwiegend Saisonbetriebe oder Fluktuationsbetriebe (im Erfassungszeitraum neu aufgetretene bzw. ausgeschiedene Betriebe), auf welche Branchen verteilen sie sich, wovon leben die Inhaber, welchem Nebenerwerb geben sie nach, welche Personen betreiben diese Handlungen, in welchen Ländern und Gemeinden sind sie vorwiegend anzutreffen, wie behaupten sie sich trotz des harten Konkurrenzkampfes, ist ihre Existenz ökonomisch überhaupt vertretbar und schließlich, welche volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkte sprechen für ihr Bestehen?
In der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch hat sich in den letzten Jahren als Bezeichnung dieser Betriebsgruppe immer mehr der von Seyffert für den Handel entwickelte Begriff der „Minderbetriebe" durchgesetzt. Es sind hierunter solche Betriebe zu verstehen, deren Absatzumfang keine volle Beschäftigung und keine ausreichende Erwerbsgrundlage für eine Person zu bieten vermag. Aus diesem Grunde scheidet Seyffert bereits bei der Betrachtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur des Handels im Jahre 1950 die Unternehmungen in Vollbetriebe und Minderbetriebe, „da es in letzteren erforderlich ist, daß die in ihnen beschäftigten Personen zusätzliche Tätigkeiten ausüben, es sei denn, daß es sich um Personen handelt, die nicht voll arbeitsfähig sind oder die aus sonstigen Gründen keine weitere Tätigkeit ausüben"1. Synonyme Bezeichnungen, wie Kleinstbetriebe, MinderUnternehmungen, Kümmerbetriebe und Zwergbetriebe, umfassen letzten Endes den gleichen Unternehmenskreis. Nicht zu verwechseln mit dem Minderbetrieb ist der Minderkauf mann nach § 4 des Handelsgesetzbuches2.
II Die Problematik der Bestimmung der Minderbetriebsgröße
Jede Untersuchung der Betriebsgrößenprobleme im Groß- und Einzelhandel und jede Klassifizierung der Handelsbetriebe setzt zwangsläufig die Schaffung brauchbarer Merkmale zur Messung der Betriebsgröße voraus. Die Leistungen eines Handelsbetriebes sind jedoch von so vielen Komponenten abhängig, daß es schwer ist, hier zu einheitlichen und allgemeingültigen Kennzahlen zu gelangen. Zahlreiche Arbeiten und Publikationen verdeutlichen die Akualität dieses Problems 3.
Seyffert führt hierzu an: „Merkmal der Betriebsgröße dürfte bei den Einzelhandlungen in erster Linie die Absatzbereitschaft des Betriebes sein. Diese findet ihren Ausdruck in der Zahl der Personen, die für die Umsatzleistung (Beschaffung und Absatz) eingesetzt werden, in der Größe des Warenlagers und der der Geschäftsräume. In Ermangelung einer exakten Erfassung kommt der Leistungsbereitschaft der erzielte Absatz am nächsten, obwohl dieser den Leistungswillen und die Leistungsbereitschaft; des Betriebes nur in ihren realisierten Teilen ausdrückt. Bei den Großhandlungen dürften beim Sortimentsgroßhandel die Merkmale entsprechend liegen. Bei den Spezialgroßhandlungen kann häufig, insbesondere im Strekkengeschäft, ein Mehrfaches des Absatzes ohne ins Gewicht fallende Mehrarbeit geleistet werden. Der Betrieb als solcher ist dann zu jeder Arbeitsleistung bereit, ohne daß Umstände, die sonst das Wesen der Betriebsgröße ausmachen — Arbeitskräfte, Betriebseinrichtungen, Kapitalien — sich wandeln müssen"4.
Die Zahl der in einem Handelsbetrieb beschäftigten Personen und der erzielte Absatz sind demzufolge die beiden wichtigsten Merkmale zur Bestimmung der Betriebsgröße, obwohl beiden Meßzahlen beachtliche Mängel anhaften, da die Zahl der beschäftigten Personen nicht für alle Branchen und Betriebsformen die gleiche Aussagekraft besitzt (oft sind auch nur die in einem festen Dienstverhältnis stehenden Personen berücksichtigt), und der erzielte Absatz nur die effektive Leistung, nicht jedoch die in den Betriebsfaktoren verkörperte Leistungsbereitschaft kennzeichnet. Hierzu kommt, daß beide Merkmale primär die quantitative und nicht die qualitative Leistung der Betriebe ausdrücken. Trotz der angedeuteten Problematik sollen bei der weiteren Analyse und bei dem Versuch der bestmöglichen Bestimmung der Minderbetriebsgrenze die „Zahl der beschäftigten Personen" und der „Absatz" als Maßstäbe beibehalten werden. Das bietet sich vor allem auch deshalb an, weil bei den wichtigsten statistischen Totalerhebungen diese beiden Merkmale zur Kennzeichnung der Betriebsgröße angewandt werden und demzufolge nur so Rückschlüsse auf die Handelsstruktur und ihre Veränderung im gesamten Bundesgebiet möglich sind.
An dieser Stelle ergibt sich nun die Frage, wie die in der Einleitung erwähnten 250 000 Minderbetriebe des Groß- und Einzelhandels im Jahre 1960 ermittelt wurden und ob die angewandte Methode überhaupt vertretbar ist. Hier sei zunächst bemerkt, daß es außerordentlich schwierig ist, eine objektive Entscheidung hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Minder- und Vollbetrieben zu treffen. Eigentlich müßten, um zu einer gerechten und vertretbaren Lösung zu gelangen, nicht nur die Unterschiede von Land zu Land und von Branche zu Branche, sondern auch von Betrieb zu Betrieb berücksichtigt werden. Erschwerend wirkt sich hierbei auch die kaum mögliche Vergleichbarkeit aller Betriebe aus, die ja die wichtigste Voraussetzung
für die Bestimmung einer allgemein gültigen Grenze ist. Die Frage nach der optimalen Betriebsgröße dürfte sich leichter beantworten lassen als die nach der Mindestbetriebsgröße5.
Die Untergrenze des mittelständischen Betriebes im Groß- und Einzelhandel sieht Seyffert „im lebensfähigen Kleinbetrieb gegeben. Unter ihr liegen vor allem im Einzelhandel noch sehr viele Betriebe, die, wenn sie die alleinige Existenzbasis ihrer Inhaber bilden, weder betriebsnoch volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind"6. Sehr problematisch ist allerdings die Bestimmung der Existenzbasis. Nach der in der Einleitung gegebenen Definition sind als Minderbetriebe solche Betriebe anzusehen, deren statistisch erfaßter Jahresumsatz so gering ist, daß er einer Person keine volle Beschäftigung und keine ausreichende Existenzgrundlage zu bieten vermag. Für das Jahr 1949 zog Seyffert die Trennungslinien zwischen Minder- und Vollbetrieben im Großhandel bei 50 000 DM und im Einzelhandel bei 20 000 DM, wobei er sich auf den durchschnittlichen Jahresumsatz je beschäftigte Person im Großhandel (72 400 DM) und Einzelhandel (20 700) stützen konnte7. Diese Grenzen sind im Hinblick auf den allgemeinen Preisanstieg, die Erhöhung der Lebenshaltungskosten und die Zunahme der Einkommen für die der Untersuchung zugrunde liegenden Jahre 1959/60 und 1966 nicht mehr vertretbar.
Daß die Grenzen zwischen Minder- und Vollbetrieben nicht starr sein dürfen, sondern der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt werden müssen, zeigt auch der Anstieg der Großhandelsumsätze von 1949 bis 1966 von 54 Mrd. DM auf 241 Mrd. DM und der Einzelhandelsumsätze von 25 Mrd. DM auf 140 Mrd. DM. Während die Trennungslinie 1949 auf Grund der Durchschnittsergebnisse noch akzeptabel ist, dürfte die Heraufsetzung im Jahre 1959 auf 100 000 DM im Großhandel und 50 000 DM im Einzelhandel nicht generell vertretbar sein. Im Großhandel wurde für 1959 ein durchschnittlicher Unisatz je beschäftigte Person von 136 000 DM ermittelt, der jedoch, wie aus Tabelle 2 hervorgeht, nicht in allen Branchen (nach der Systematik des Statistischen Bundesamtes „Wirtschaftsgruppen") erzielt werden konnte. So lagen die niedrigsten Durchschnittswerte beispielsweise beim Großhandel mit Papierwaren und Druckerzeugnissen bei 63 000 DM (demzufolge 42,2 % Minderbetriebe) und beim Großhandel mit Schrott und sonstigen Abfallstoffen bei 65 000 DM (74,5 % Minderbetriebe), während die Gruppe „Großhandel mit Kohle und Mineralölerzeugnissen" einen Durchschnittsumsatz von 357 000 DM (23,7 % Minderbetriebe) aufzuweisen hatte. Auch die unveröffentlichten Ergebnisse des vom Institut für Handelsforschung durchgeführten Betriebsvergleichs für den Großhandel zeigen, daß die Durchschnittsumsätze je beschäftigte Person im Jahre 1959 bei etwa der Hälfte der beteiligten Branchen die Grenze von 100 000 DM nicht erreichten. Die Extremwerte wichen jedoch (mit einer Ausnahme, dem Körperpflegemittelgroßhandel) nicht so weit nach unten ab, wie bei den Ergebnissen des Handelszensus. Im Einzelhandel erscheint die Grenzziehung bei 50 000 DM noch problematischer, da gemäß Tabelle 1 der Durchschnittsabsatz je beschäftigte Person im gesamten Einzelhandel nach dem Handelszensus nur rund 38 000 DM betrug und in keiner Branche der Schwellenwert von 50 000 DM erzielt wurde (vgl. Tabelle 2). Bei den am Betriebsvergleich beteiligten Branchen erreichte mit 50 500 DM der durchschnittliche Absatz je beschäftigte Person nur knapp diese Trennungslinie. Die Extremwerte bei den Branchen mit ausreichender Repräsentanz auf Grund der Teilnehmerzahl lagen hier beim Einzelhandel mit Papier-, Bürobedarf- und Schreibwaren (35 000 DM) und beim Tabakwareneinzelhandel (80 000 DM).
Auf Grund dieser Branchen-Durchschnittswerte erscheint es eher angebracht, im Jahre 1959 die Grenze im Großhandel bei 80 000 DM und im Einzelhandel bei 40 000 DM zu ziehen, was eo ipso eine Reduzierung der Minderbetriebe zur Folge hätte. Gegen eine derartige Trennungslinie spricht jedoch die Tatsache, daß in diesem Falle eine exakte Ermittlung der Minderbetriebe für 1959 nicht möglich wäre, da die Ergebnisse des Handelszensus nicht so detailliert aufbereitet sind. Es liegen hierfür nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes keine Zwischengrößenklassen- Ergebnisse vor, im Gegensatz zur Umsatzsteuerstatistik, die die Größenklassen bis 50 000 DM noch weiter untergliedert (vgl, Tabelle 3). Die großen Nachteile
der Umsatzsteuerstatistik sind jedoch darin zu sehen, daß bei ihr die Unternehmungen mit Umsätzen unter 12 500 DM nicht erfaßt werden (daher keine Vollständigkeit) und sie auch nicht die Zahl der beschäftigten Personen angibt. Hieraus resultiert, daß, will man zu vergleichbaren Gesamtergebnissen gelangen, beim Großhandel der Schwellenwert nur bei 50 000 oder 100 000 DM und beim Einzelhandel nur bei 20 000 oder 50 000 DM liegen kann. Wenn sich der Verfasser jeweils zu der letzteren
Größe entschlossen hat, so geschah das einmal aus Gründen der Vergleichbarkeit und zum anderen im Hinblick auf den bis 1966 Inzwischen erfolgten Anstieg der Durchschnittswerte. Aus den oben angedeuteten Ursachen können zum Beweis hierfür nur die Ergebnisse des Betriebsvergleichs des Instituts für Handelsforschung angeführt werden. Danach lag im Großhandel mit nur einer Ausnahme der durchschnittliche Absatz je beschäftigte Person in allen Branchen erheblich über 100 000 DM, während im Einzelhandel keine der repräsentativen Branchen des Betriebsvergleichs einen Durchschnittsumsatz unter 50 000 DM aufzuweisen hatte. Die Extremwerte verzeichneten diesmal der Papier-, Bürobedarf- und Schreibwareneinzelhandel mit 58 000 DM und der Tabakwareneinzelhandel mit 135 000 DM.
Übrigens sind diese Grenzen schon von Seyffert für 1949 in Erwägung gezogen worden. Behrens8 stuft bereits anläßlich einer Auswertung der „Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches 1940" die Unternehmungen im Einzelhandel mit Umsätzen bis 50 000 Reichsmark in die Gruppe der „Zwergbetriebe" ein. Auch von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels wurde bei der Interpretation der Ergebnisse des Handelszensus 1960 wiederholt ein Trennwert von 50 000 DM genannt9.
Daß die auf Grund der allgemeinen statistischen Unterlagen fixierten Grenzen nicht generell für den Groß- und Einzelhandel gültig sein können, ging bereits aus den branchenindividuellen Unterschieden hervor. Noch deutlicher tritt dies in Kapitel IV zutage, wo die betriebswirtschaftlichen Unterschiede von den Kosten, Spannen und Gewinnen in den einzelnen Branchen ausgehend behandelt und die Existenzfähigkeit der Minderbetriebe untersucht werden.
III. Die Minderbetriebe im Spiegel der Statistik
Eine exakte Darstellung der Situation der Minderbetriebe im Groß- und Einzelhandel wird nicht nur durch die Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Minderbetriebsgrößen und der Fixierung der Schwellenwerte, sondern auch durch wesentliche Mängel der statistischen Erhebungen beeinträchtigt. Der Hauptmangel ist in der permanenten Änderung der Erhebungs- und Auswertungsmethoden zu sehen. Genaue Vergleiche über längere Zeiträume, z. B. mit den Jahren 1949/50, sind oft gar nicht
oder nur nach schwierigen und unvollkommenen Umrechnungen möglich. So änderte sich nicht nur das Erhebungsgebiet10, sondern, was sich sehr negativ auswirkt, die Systematik der Wirtschaftszweige, die eine andere Einteilung der Wirtschaftsbereiche und eine neue Gliederung der „Abteilung Handel" zur Folge hatte. Weitere Störungen der Vergleichbarkeit ergeben sich aus der Änderung der Größenklasseneinteilung durch den Fortfall der unteren Absatzgrößenklassen infolge der Erhöhung der Freibetragsgrenzen bei der Umsatzsteuerstatistik, durch die Anwendung des Schwerpunktprinzips, sowohl bei der
Zuordnung zu den Wirtschaftsbereichen (wie Handel und Handwerk) als auch zu den Unterabteilungen Groß- und Einzelhandel und der Zuordnung zu den verschiedenen Branchen.
Welche statistischen Probleme sich aus diesem Schwerpunktprinzip ergeben, verdeutlicht eine Untersuchung der Verbindung von Groß- bzw. Einzelhandel mit anderen gewerblichen Tätigkeiten im Jahre 1959/60. Auswertbar waren allerdings nur Unternehmen mit entsprechenden Umsatzangaben11.
Ferner macht sich bei einem Vergleich auch die Differenzierung der Umsätze in wirtschaftliche (1959) und steuerliche Umsätze (1966) störend bemerkbar12. Da als Maßstäbe zur Bestimmung der Minderbetriebe die „Zahl der beschäftigten Personen" und der „Absatz" gewählt wurden, muß noch auf einen weiteren sehr wesentlichen Mangel, nämlich die ungenaue und unvollständige Erfassung der beschäftigten Personen hingewiesen werden. Als „Beschäftigte" waren beim Händelszensus alle Personen (tätige Inhaber, mithelfende Familienangehörige und Arbeitnehmer) anzugeben, die am Stichtag (30.9.1960) in einem Beschäftigungsverhältnis (Voll- oder Teilbeschäftigungsverhältnis) zu dem Unternehmen standen. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Ungenauigkeiten bei der Errechnung des „Absatzes je beschäftigte Person", da die mithelfenden Familienangehörigen und die Lehrlinge, die besonders bei den unteren Betriebsgrößenklassen stark ins Gewicht fallen, sowie die teilzeitbeschäftigten Personen als volle Arbeitskräfte registriert wurden. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt hat besonders im Einzelhandel zu einer wachsenden Zahl von Teilzeitbeschäftigten geführt, die die Relationen natürlich wesentlich beeinflussen. Im Einzelhandel war jeder zehnte ein Teilzeitbeschäftigter, Im Großhandel jeder achtzehnte.
Bei dem vom Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln durchgeführten Betriebsvergleich dagegen werden, um zu einem „Volibeschäftigtenabsatz" zu gelangen, die in den Betrieben beschäftigten Personen nicht einheitlich bewertet. Teilbeschäftigte Personen, Lehrlinge im ersten und zweiten Jahr und Anlernlinge im ersten Jahr werden hier nur halb gezählt.
Ungünstig wirkt sich beim letzten Handelszensus ferner die Tatsache aus, daß die Anzahl der Beschäftigten am Erhebungsstichtag (30.9.1960), der wirtschaftliche Umsatz hingegen für das Geschäftsjahr 1959 ermittelt wurde. Die Betrachtung der Minderbetriebe im Spiegel der Statistik kann demzufolge nur unter erheblichen Vorbehalten stattfinden. Wie eingangs schon erwähnt, sollen hierfür vorwiegend die neuesten statistischen Unterlagen, wie die Ergebnisse des 1960 durchgeführten Handelszensus, die Angaben der Arbeitsstättenzählung 1961 sowie die Werte der Umsatzsteuerstatistik 1966, Verwendung finden.
In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Minderbetriebe im Groß- und Einzelhandel im Jahre 1959/60, die Zahl der in ihnen beschäftigten Personen, der erzielte Absatz, der durchschnittliche Absatz je beschäftigte Person, der Tagesabsatz je beschäftigte Person sowie die Anzahl der durchschnittlich in einer Unternehmung tätigen Personen angeführt. Von den insgesamt 249 000 Minderbetrieben entfielen demnach rund 42 000 auf den Großhandel und 207 000 auf den Einzelhandel.
Der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmungen betrug im. Großhandel 33,3 %. Das Schwergewicht lag hierbei mit 16 000 Betrieben in der Absatzgrößenklasse 50 000 bis 100 000 DM. Rund 71 000 Personen waren Im Erhebungsjahr im Großhandel in Minderbetrieben beschäftigt; durchschnittlich 1,7 pro Betrieb. Verschwindend gering ist mit 1,2 % der Absatzanteil dieser Zwergbetriebe. Der durchschnittliche Jahresabsatz je beschäftigte Person belief sich auf 24 900 DM, der Tagesabsatz auf 89 DM.
Im Einzelhandel war der prozentuale Anteil mit 43 % noch erheblich höher als im Großhandel. Das gleiche gilt für den Anteil der beschäftigten Personen. Der durchschnittliche Jahresabsatz betrug 14 400 DM und der Tagesabsatz 51 DM. Daß dieser Betrag bei Zugrundelegung von betriebswirtschaftlichen Maßstäben nicht ausreicht, um einer Person „eine dem Zivilisationsstand entsprechende Lebensführung zu erlauben"13, dürfte keinem Zweifel unterliegen.
Fast die Hälfte aller Minderbetriebe des Einzelhandels ist in der Umsatzgrößenklasse 20 000 bis 50 000 DM anzutreffen. Da beim Handelszensus eine weitere Unterteilung dieser Gruppe nicht vorgenommen wurde, muß zur Ergänzung auf Tabelle 3 verwiesen werden, die eine detaillierte Aufgliederung der Minderbetriebe nach den Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik bringt.
In Wirklichkeit dürfte die Anzahl der Minderbetriebe des Groß- und Einzelhandels noch beträchtlich höher sein, da infolge der schwerpunktrnäßigen Erfassung der Umsätze viele Handwerksbetriebe mit relativ hohen Einzelhandelsumsätzen im Erhebungsjahr dem Handwerk zugeordnet und wahrscheinlich zahlreiche Stubenläden überhaupt nicht registriert wurden. Es ist durchaus möglich, daß schon ein Jahr später Handwerksbetriebe mit 51 % Einzelhandelsumsätzen beim Einzelhandel anzutreffen sind. Ähnliches dürfte im wesentlichen auch für die Großoder Einzelhandelsbereiche gelten. Betriebe, die ihrem Ursprung und Wesen nach Groß- oder Einzelhandlungen sind, die aber zufällig im Jahre 1959 mehr als 50 % der Umsätze im anderen Bereich tätigten, wurden automatisch entsprechend eingestuft. Das kann zur Folge haben, daß ein Teil der Minderbetriebs-Großhandlungen in der Größenklasse 50 000 bis 100 000 DM in Wirklichkeit zum Einzelhandel gehört und dann auf Grund des dort geltenden niedrigeren Grenzwertes nicht mehr zu den Minderbetrieben zählen würde.
Einen näheren Einblick in die Struktur der Minderbetriebe des Groß- und Einzelhandels ermöglicht die Tabelle 2, die eine Aufgliederung der Unternehmungen nach Branchen (Wirtschaftsgruppen) bringt. Danach lag im Großhandel sowohl relativ (74,5 %) als auch absolut (8022 Betriebe) der Großhandel mit Schrott und sonstigen Abfallstoffen an der Spitze (vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel II zur Problematik der Bestimmung der Minderbetriebsgröße und in Kapitel IV zur Existenzfähigkeit der Minderbetriebe). Das gilt nicht nur für den Betriebs-, sondern auch für den Beschäftigten- und Absatzanteil. Zahlenmäßig folgen der Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln und der Großhandel mit Getreide-,
Futter- und Düngemitteln.
Beim Einzelhandel sind in drei von den neun angeführten Branchen über die Hälfte aller Unternehmungen sogenannte Minderbetriebe, und zwar beim Einzelhandel mit „Sonstigen Waren" (56 %), beim Einzelhandel mit Papierwaren und Druckerzeugnissen (55 %) und beim Einzelhandel mit Bekleidung, Sportartikeln und Schuhen (51 %). Besonders deutlich beantwortet diese Übersicht die Frage, in welchen Branchen eigentlich die vielen Kleinstbetriebe anzutreffen sind. Allein über die Hälfte aller Minderbetriebe weist der „Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln und Gemischtwaren" auf. Es folgt an zweiter Stelle der „Einzelhandel mit Bekleidung, Wäsche, Sportartikeln und Schuhen". Mit anderen Worten, zwei Wirtschaftsgruppen des Einzelhandels vereinigen 71 % der Minderbetriebe.
Weitere Aufschlüsse zur Struktur der Minderbetriebe vermittelt eine Aufgliederung der Arbeitsstätten14 des Groß- und Einzelhandels in der Bundesrepublik Deutschland nach Personengrößenklassen im Jahre 1961 15. Von den 153 700 registrierten Arbeitsstätten im Großhandel entfielen auf die Personengrößenklasse
1 beschäftigte Person 39 344 (25,6 %) und
2—4 beschäftigte Personen 60 608 (39,4 %) Arbeitsstätten.
Im Einzelhandel wurden insgesamt 593 000 Arbeitsstätten erfaßt, von denen den Personengrößenklassen
1 beschäftigte Person 210 674 (35,2 %) und
2—4 beschäftigte Personen 297 407 (49,7 %) angehörten.
Diese Angaben verdeutlichen, daß im Großhandel und im Einzelhandel die größte Zahl der Minderbetriebe sogenannte Einmannbetriebe bzw. Betriebe mit „2—4 beschäftigten Personen" sein dürften (vgl. Tabelle 1).
Die neuesten und detailliertesten Unterlagen zur Beurteilung der Betriebsgrößenverhältnisse im Handel, insbesondere im Hinblick auf die Situation der Kleinstbetriebe, bringt die Tabelle 3 mit der Aufgliederung der umsatzsteuerpflichtigen Minderbetriebe des Groß- und Einzelhandels nach fünf bzw. vier Absatzgrößenklassen für die Jahre 1950, 1962 und 1966. Damit kein falsches Bild entsteht, muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß zur Ermittlung der Anzahl der Unternehmungen die Umsatzsteuerstatistik weit weniger geeignet ist als zur Erfassung der Umsätze, Einerseits werden hierbei alle Firmen registriert, die im Erhebungsjahr Umsätze über einen bestimmten Betrag hinaus getätigt haben (also auch Fluktuationsbetriebe), andererseits werden Unternehmen mit Kleinstbetragsumsätzen (nicht steuerbare Umsätze unter 12 500 DM) nicht erfaßt. Daher ist zu beachten, daß diese Werte nicht mit dem Handelszensus (Tabelle 1) verglichen werden dürfen und die Beurteilung der Entwicklung getrennt zu erfolgen hat.
Nach den Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik betrug die Zahl der Minderbetriebe im Groß- und Einzelhandel im Jahre 1966 rund 129 000, davon entfielen auf den Großhandel 31 900 Betriebe. Interessant ist hierbei, daß im Gegensatz zum Handelszensus der Anteil der Minderbetriebe mit 24,3 % im Großhandel höher ist als im Einzelhandel (22,9 %). Die höchste Quote weist mit fast der Hälfte aller Kleinstbetriebe die Größenklasse 50 000 bis 100 000 DM auf. Bei den anderen vier Größenklassen ergibt sich ein recht einheitliches Bild, da die Abweichungen weniger als ein Prozent ausmachen. Beim Einzelhandel, wo 98 400 Minderbetriebe gezählt wurden, ist dagegen kein besonderer Schwerpunkt in einer der vier Größenklassen zu erkennen. Die Anteile liegen hier zwischen 5,4 und 6,4 % Auffallend ist wieder der verschwindend geringe
Absatzanteil der Minderbetriebe, der 1966 im Großhandel nur 0,6 % und im Einzelhandel 2,1 % betrug. In absoluten Zahlen ausgedrückt heißt das, daß vom gesamten Großhandelsumsatz (240,5 Mrd. DM) ein Viertel der Großhandlungen nur 1,6 Mrd. DM auf sich vereinigen konnte, und im Einzelhandel ebenfalls ein knappes Viertel der Unternehmungen von 140 Mrd. DM nur rund 3 Mrd. für sich abzweigte16. Der durchschnittliche Jahresumsatz der Minderbetriebe belief sieh im Jahre 1966 im Großhandel auf 51 000 DM und im Einzelhandel auf 30 000 DM. Der durchschnittliche Tagesabsatz je Unternehmung lag bei 181 bzw. 107 DM. Gegenüber 1950 ist im Großhandel ein Rückgang der Minderbetriebe von 50 % auf 24,3 % und im Einzelhandel von 55,8 % auf 22,9 % eingetreten, In beiden Wirtschaftsbereichen hat sich demzufolge der Anteil der Kleinstbetriebe über die Hälfte verringert.
Die von den Minderbetrieben gewählte Rechtsform dürfte wohl in der Regel die der „Einzelunternehmung" sein. Bei der im Rahmen des Handelszensus vorgenommenen Befragung hatten im Großhandel insgesamt 91 400 und im Einzelhandel 443 200 Firmen (die leider nicht nach Minder- und Vollbetrieben aufgeteilt werden konnten) ihren Betrieb als „Einzelunternehmen"17 angegeben18. Bei einer statistischen Gesamtbetrachtung der Rechtsformen wäre es zweckmäßig, die in Tabelle 1 angeführten Minderbetriebe bei den Einzelunternehmungen mit dem Betriebs-, Beschäftigten- und Absatzanteil in Abzug zu bringen.
Die in der Einleitung gestellte Frage nach der regionalen Aufteilung der Minderbetriehe versucht Tabelle 4 zu beantworten. Sie enthält eine Aufgliederung der Groß- und Einzelhandlungen (Arbeitsstätten) nach Ländern und Personengrößenklassen. Hierbei wurde unterstellt (vgl. S. 82), daß die Minderbetriebe vorwiegend in den Personengrößenklassen „1 beschäftigte Person" und „2—4 beschäftigte Personen" anzutreffen sind. Die zahlenmäßig größten Anteile bei den genannten Größenklassen entfielen sowohl im Großais auch im Einzelhandel auf die Länder Nordrhein- Westfalen und Bayern. Die niedrigsten Werte hatten das Saarland und Bremen aufzuweisen. Aufschlußreicher als die Anteile der kleinsten Personengrößenklassen am Gesamtwert des Bundesgebietes sind die Anteile an der Anzahl der für die einzelnen Länder erfaßten Arbeitsstätten. Hier ist zu erkennen, daß im Großhandel Bayern (29 %) und Flamburg (28 %) in der Größenklasse „1 beschäftigte Person" und Hessen, Rheinland- Pfalz und West-Berlin (je 41 %) in der Klasse „2—4 beschäftigte Personen" dominieren. Im Einzelhandel lag das relative Schwergewicht in der niedrigsten Personengrößenklasse im Saarland (43 %) und in Bayern (40 %) und in der nächsthöheren Klasse in Hamburg (54 %) und Schleswig- Holstein (52 %).
Die enge Korrelation zwischen Gemeindegröße und Betriebsgröße verdeutlicht Tabelle 5. Aus ihr ist ersichtlich, daß Im Einzelhandel 101 000 Betriebe (19,3 %) ihren Sitz in ihrer Gemeinde mit weniger als 2000 Einwohnern hatten. Hiervon entfielen mehr als zwei Drittel auf den Lebensmitteleinzelhandel. Fast das gleiche Verhältnis ergab sich bei der höchsten Gemeindegrößenklasse. Unterschiede zeigen sich jedoch dann, wenn man die Umsatzanteile und die durchschnittlichen Umsätze je Niederlassung analysiert. Dabei wird deutlich, daß ein großer Teil der Minderbetriebe des Einzelhandels sein Domizil in den Gemeindegrößenklassen bis 5000 Einwohner haben dürfte. Interessant ist hierbei allerdings, daß sowohl beim Einzelhandel insgesamt als auch beim Lebensmitteleinzelhandel die durchschnittlichen Umsätze je Betrieb selbst in diesen Gemeinden noch über der Minderbetriebsgrenze von 50 000 DM liegen. Das dürfte wohl nicht zuletzt auch auf die, bedingt durch die andere Marktstruktur, hier häufig anzutreffenden Betriebskombinationen Handel und Handwerk, Handel und Gaststätte oder Handel und Landwirtschaft zurückzuführen sein. Der Textileinzelhandel verzeichnete nur in der Gemeindegrößenklasse bis 2000 Einwohner einen durchschnittlichen Urnsatz je Betrieb von 43 000 DM. In der nächsthöheren Gemeindegrößenklasse hatte sich dieser Wert bereits verdoppelt.
Der Betrachtung der regionalen Struktur der Minderbetriebe schließt sich nun eine Aufgliederung der Zusammensetzung ihrer Umsätze an. Nach einer nach den Ergebnissen des Handelszensus speziell für die Minderbetriebe angestellten Berechnung19 ergibt sich folgendes Bild:
Zusammensetzung der Umsätze im Großhandel
Umsatz von Handelsware in eigenem Namen und für eigene Rechnung
im Großhandel 91,5%
im Einzelhandel 5,0 %
Umsatz von Handelsware in eigenem Namen und für fremde Rechnung 0,4 %
Umsatz von selbsthergestellten oder bearbeiteten Waren 1,3 %
Provisionseinnahmen aus Handelsvermittlung 1,2 %
Übriger Umsatz 0,6 %
Die höchsten Fremdumsätze tätigten die Minderbetriebe des Großhandels mit Kohle und Mineralölerzeugnissen (17,7%), mit Fahrzeugen und Maschinen (15,9%) und mit Nahrungs- und Genußmitteln (10,1 %).
Zusammensetzung der Umsätze im Einzelhandel
Umsatz von Handelswaren im Einzelhandel 96,3 %
im Großhandel 0,6 %
Umsatz von selbsthergestellten oder bearbeiteten Waren 2,2 %
Umsatz aus Gastgewerbe 0,2 %
Provisionseinnahmen 0,2 %
Übriger Umsatz 0,5 %
Vom Gesamtumsatz der Minderbetriebe des Einzelhandels entfielen auf:
Versandhandelsunisatz 0,8 %
Umsatz im ambulanten Handel 15,3 %
Für den Einzelhandel fällt es auf, daß die handwerklich orientierten Branchen die höchsten Fremdumsätze hatten, wie die Einzelhandlungen mit Fahrzeugen und Maschinen (14,8 %) und der Elektro-, Optik- und Uhreneinzelhandel (10 %). Der Umsatz aus dem Gastgewerbe und der „Übrige Umsatz" (z. B. aus Landwirtschaft) fielen entgegen der bisherigen Auffassung kaum ins Gewicht.
Nach der eingehenden Analyse der Minderbetriebe nach Absatz- und Personengrößenklassen, nach Rechtsformen, Branchen, Ländern, Gemeindegrößenklassen und nach der Zusammensetzung des Umsatzes soll nun noch auf die Betriebsformen und das Problem der Fluktuations- und Saisonbetriebe eingegangen werden.
Die nach Betriebsformen gegliederte Tabelle 6 zeigt deutlich, daß von den 523 500 im Jahre 1960 erfaßten Niederlassungen mit überwiegender Einzelhandelstätigkeit (einschließlich Filialen, daher kein direkter Vergleich mit Tabelle 1 möglich) rund 100 000 Betriebe Jahresumsätze unter 50 000 DM tätigen. Das läßt den Schluß zu, daß von den 207 000 Minderbetrieben des Einzelhandels etwa 46 000 im ambulanten Handel, 43 000 bei den sogenannten Stubenhandlungen und 12 000 bei den Markthandlungen zu finden sein dürften. Weitere 10 000 könnten zu den ortsfesten Straßenverkaufsständen und Kiosken gehören. Ein nicht unwesentlicher Teil ist wahrscheinlich den mit branchenfremden Einzelhandelstätigkeiten befaßten Unternehmungen (1960 waren es insgesamt 102 000) zuzurechnen.
Da keine konkreten Unterlagen über die Zahl der sogenannten Fluktuationsbetriebe für das gesamte Bundesgebiet vorliegen, wurde versucht, auf rechnerischem Wege einen Anhaltspunkt hierfür zu erhalten. Tabelle 7 gibt nur die Einzelunternehmen (Rechtsform) wieder, die das ganze Jahr 1959 (volles Geschäftsjahr) tätig waren. Die Subtraktion dieser Zahlen von den Einzelunternehmen, die irgendwelche Umsätze im Jahre 1959 (ohne volles Geschäftsjahr) tätigen, vermittelt bereits einen teilweisen Einblick in die Situation bei den mysteriösen Fluktuationsbetrieben.
Der stürmischen Entwicklung nach der Währungsreform, die zu mehr Anmeldungen als Abmeldungen führte, ist in den letzten zehn Jahren eine Phase der Beruhigung gefolgt, das heißt, daß sich nun die Anmeldungen mit den Abmeldungen in etwa die Waage halten. Nach den Erfahrungssätzen der amtlichen Statistik betragen diese Werte im Groß- und Einzelhandel etwa 1 % der Gesamtzahl der Unternehmen. Demzufolge dürften im Großhandel im Jahre 1959 die Zugänge bei etwa 1300 und im Einzelhandel bei ca. 4800 liegen. Diesen Daten stehen Abmeldungen in etwa der gleichen Höhe gegenüber, so daß im Großhandel ca. 2500 und im Einzelhandel etwa 10 000 Unternehmungen als Fluktuationsbetriebe einzustufen sind. Obgleich die vorstehende Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, da nur die erfaßten „Einzelunternehmungen" vergleichbar waren (Anteil im Großhandel 73 % und im Einzelhandel 92 % der gesamten Unternehmungen), zeigt sie dennoch, daß außer den Fluktuationsbetrieben noch eine größere Anzahl von Saisonbetrieben existiert haben muß.
IV. Die Existenzfähigkeit der Minderbetriebe
Daß die Minderbetriebe des Handels nicht mit gleichen Maßstäben gemessen werden dürfen, trat bereits bei der Bestimmung der Minderbetriebsgröße und der Fixierung der Trennungslinien zutage. Besonders deutlich zeigt sich das jedoch, wenn man dem für die Kleinstbetriebe des Einzelhandels ermittelten durchschnittlichen Jahresabsatz von 30 000 DM (vgl. Tabelle 3) die vom Institut für Handelsforschung für das Jahr 1966 berechnete durchschnittliche Handelsspanne von 27,8 % zugrunde legt,
von der fast die Hälfte „Personalkosten" (12,9%) sind, die gerade bei Minderbetrieben oft unterbewertet werden. Hierbei ergibt sich nämlich nur ein Bruttoertrag für diese Betriebe von 8340 DM. Nach Subtraktion der durchschnittlichen Handlungskosten (Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn und Zinsen) verbleibt noch ein Reingewinn (betriebswirtschaftliches Betriebsergebnis) von einem Prozent des Absatzes bzw. 300 DM. Werden allerdings vom Bruttoertrag nur die steuerlich abzugsfähigen Kosten abgezogen, so beträgt der Reingewinn (einschließlich Unternehmerlohn und Eigenkapitalzinsen) 2040 DM. Wesentlich anders ist die Situation, wenn man die nachstehenden Werte des Betriebsvergleichs einiger für Minderbetriebe typischer Branchen betrachtet.
Welche Gefahr die Verallgemeinerung der Minderbetriebsgröße bis 50 000 DM in sich birgt, zeigt folgende Berechnung aus den beiden in der Übersicht angegebenen Extremwerten: Steuerliches Betriebsergebnis bei einem Jahresumsatz von 50 000 DM beim Lebensmitteleinzelhandel = 2200 DM, beim Schuhwareneinzelhandel = 5450 DM. Leider erlauben die Ergebnisse des Betriebsvergleichs auf Grund mangelnder Repräsentanz in den niedrigsten Größenklassen keine weitere Analyse hinsichtlich
der Situation in der Personengrößenklasse „1 beschäftigte Person" und in der Absatzgrößenklasse „20 000 bis 50 000 DM".
Eine ähnliche Berechnung wie im Einzelhandel ließe sich auch für den Großhandel durchführen, wenn die beim Institut für Handelsforschung vorliegenden Betriebesvergleichsunterlagen zur Veröffentlichung freigegeben wären. Es helfen hier auch nicht die vom Statistischen Bundesamt publizierten Ergebnisse der Kostenstrukturuntersuchung weiter, da keine Gesamt- und Branchendurchschnittswerte errechnet sind und die niedrigste Absatzgrößenklasse erst bei 100 000 DM beginnt. Als Anhaltspunkt für betriebswirtschaftliche Überlegungen sollen jedoch aus der Kosten Strukturuntersuchung einige Ergebnisse aus Großhandelsbranchen mit hohem Minderbetriebsanteil dargestellt werden. Bei Anwendung dieser Beträge für den Minderbetriebsjahresabsatz von 100 000 DM könnten die Großhandlungen im ersten Beispiel ein rechnerisches Betriebsergebnis von 10 500 DM und im zweiten Beispiel sogar von 12 500 DM erzielen.
Da sowohl für den Einzelhandel als auch für den Großhandel angenommen werden kann, daß die Handlungskosten bei den Minderbetrieben in Wirklichkeit niedriger27 als die hier ausgewiesenen Werte liegen (Unterbewertung der Personalkosten, niedrige Raumkosten, keine Werbungskosten usw.), wird es schon eher verständlich, warum heute noch eine derart große Zahl von Minderbetrieben existiert. Bei einem monatlichen Reingewinn von 300 bis 500 DM im Einzelhandel und 600 bis 800 DM im
Großhandel, ohne Berücksichtigung der Verbilligung der eigenen Lebenshaltung, sei es durch Eigenverbrauch bei Lebensmitteln, Textilien usw., oder durch steuerlich abzugsfähige Kosten, wie Raumkosten, Fahrzeugkosten u. ä., bedarf es oft nur noch eines geringen Nebeneinkommens, um ein über dem Existenzminimum liegendes Lebenshaltungsniveau zu erreichen.
In welch starkem Ausmaß die Minderbetriebe des Großund Einzelhandels reine Groß- oder Einzelhandlungen sind, und wie hoch die Zahl derjenigen Unternehmungen ist, bei denen diese Tätigkeit die Haupt- oder Nebeneinkommensquelle bildet, geht aus Tabelle 7 hervor. Erfaßt sind in dieser Übersicht die am 30. September 1960 als Minderbetriebe existierenden Einzelunternehmungen nach Branchen gegliedert (Unternehmungen mit einem Inhaber einschließlich der Unternehmen von Ehepaaren, soweit diese Unternehmen nicht unter einer anderen Rechtsform, z. B. als OHG oder KG betrieben wurden), bei denen die Groß- oder Einzelhandelstätigkeit auf Grund der Einkommensquellen als haupt- oder nebenberufliche Beschäftigung
deutlich zu erkennen ist. Ausgewiesen sind allerdings nur die Unternehmen mit vollem Geschäftsjahr 1959, so daß die Zahl der Minderbetriebe mit Nebeneinkommen in Wirklichkeit noch größer sein dürfte. Von den im Großhandel registrierten 85 800 Einzelunternehmungen waren, berechnet auf Grund der Größenklassenangaben, 36 300 Minderbetriebe. Ober die Hälfte (57 %) hatte die Großhandelstätigkeit als einzige Erwerbsquelle angegeben. Für weitere 23 % der Minderbetriebe war es die hauptsächliche Einkommensquelle (50 % und mehr der Summe aller Einkünfte des Inhabers und seines Ehegatten aus allen Einkommensquellen, auch Lohn, Gehalt, Pension usw,), 20 % der Minderbetriebe bezogen aus dem Großhandel lediglich ein Nebeneinkommen (weniger als 50 % der Summe aller Einkünfte des Inhabers und seines Ehegatten aus allen Einkommensquellen).
Ein wesentlich anderes Bild ergibt sich hier beim Einzelhandel. Von den 191 200 ausgewiesenen Mlnderbetriebs- Einzel Unternehmungen bezeichneten 38 % die Einzelhandelstätigkeit als einzige und 22 % als hauptsächliche Einkommensquelle. Rund 77 000 Minderbetriebe (40 %) zählten zu den sogenannten Nebenerwerbsbetrieben, die wahrscheinlich nur dann existenzfähig sind, wenn ein zusätzliches Einkommen in Form von Renten, Pensionen, durch anderweitige Tätigkeit des Ehepartners oder sonstiger Familienangehöriger, oder durch Verbindung mit einer Großhandlung, einer Gaststätte, einem Handwerk oder einem landwirtschaftlichen Betrieb erzielt wird. Vorwiegend dürfte sich diese Gruppe wohl aus den Stuben-, Markt- und ambulanten Handlungen sowie aus den Saisonbetrieben zusammensetzen. Die Tatsache, daß der relative Anteil der Nebeneinkommen im Großhandel erheblich niedriger liegt als im Einzelhandel, wird vermutlich darin begründet sein, daß einerseits — wie aus der Berechnung der möglichen Reinverdienstquoten hervorging — im Großhandel in den Minderbetrieben ein höheres Einkommen erwirtschaftet werden kann und andererseits für verschiedene Branchen gewisse Vorkenntnisse und
Spezialwissen benötigt werden, was im Stuben-, Markt-, Straßen- oder ambulanten Handel kaum erforderlich ist. Hier zeigt sich aber auch wieder, wie schwierig es ist, die Beziehung zwischen Minderbetriebsgröße und Erfolg zu messen, wenn bestimmte Minderbetriebsgrenzen von 50 000 oder 100 000 DM Jahresabsatz je Unternehmung (bei Einteilung der Minderbetriebe nach Absatzgrößenklassen) fixiert werden, da die Höhe des Absatzes bereits als Moment der Leistungserfüllung zu sehen ist und bei der Beurteilung der Betriebsgröße zum Beispiel dem. Jahresabsatz einer Lebensmitteleinzelhandlung ein anderes Gewicht beizumessen ist als dem eines Schuhwaren- oder Uhren- und Schmuckwarengeschäftes. Die gleichen Gesichtspunkte gelten auch für die Leistungsmessung im Großhandel.
Betrachtet man noch die Extremwerte in beiden Wirtschaftsbereichen, so fällt auf, daß im Großhandel bei der Branche mit dem absolut und relativ höchsten Minderbetriebsanteil (Großhandel mit Schrott und sonstigen Abfallstoffen) die Großhandelstätigkeit bei den Minderbetrieben vorwiegend die einzige Einkommensquelle (72,2 %) bildet. Bei der Branche mit dem relativ niedrigsten Minderbetriebsanteil (absolut dagegen zweithöchstem Anteil), dem Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, stellte nur für jeden zweiten Minderbetrieb diese Tätigkeit die einzige Einnahmequelle dar. Die absolut und relativ (28,2 %) größte Zahl der Betriebe mit Nebeneinnahmen hatte der Großhandel mit Getreide, Futter-, Düngemitteln und Tieren aufzuweisen.
Im Einzelhandel, wo die höchste Zahl der Minderbetriebe in der Gruppe „Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln und Gemischtwaren" anzutreffen ist, war für jeden zweiten Minderbetrieb die Einzelhandelstätigkeit ein Nebenerwerb. Im Bekleidungsbereich bildete für 45 % der Minderbetriebe die Tätigkeit im Einzelhandel die einzige, für 23 % die hauptsächliche und 32 % die Nebeneinkommensquelle.
Daß die Frage nach der Existenzfälligkeit der Minderbetriebe nicht nur in Deutschland akut ist, zeigt sich auch bei der von Jefferys vorgenommenen Untersuchung des europäischen Einzelhandels28. Er führt in diesem Zusammenhang an: „Schließlich übt der kleine Einzelhändler in den hochentwickelten Industrieländern . . . eine nur mehr bescheidene Nebenrolle aus. Wie schon erwähnt, betrachtet dieser seine Einzelhandelsfunktion als Ergänzung zu anderen Einkommensquellen oder als Nebenbeschäftigung. In Belgien berichteten z. B. über 100 000 Einzelhändler ohne Angestellte bei der statistischen Erhebung
im Jahre 1947, daß der Einzelhandel für sie nur eine Zweitbeschäftigung wäre, und weitere 25 000 dieser Geschäftsleute sahen zwar den Einzelhandel als Hauptbeschäftigung an, hatten aber noch eine andere Zusatzbeschäftigung."
V. Zusammenfassung und Schlußfolgerung
Eine Minderbetriebs-Analyse kann sich nicht allein mit den klassifizierenden Merkmalen der amtlichen und betriebswirtschaftlichen Statistiken begnügen, sondern sie muß auch die sonstigen Umstände untersuchen, die die Ursachen für den Rückgang oder den Fortbestand dieser großen Betriebsgruppe bilden. Wie aus Tabelle 3 ersichtlich, hat sich in Deutschland Im Laufe der letzten 17 Jahre ein beachtlicher Umschichtungsprozeß in der Betriebsgrößenstruktur des Handels vollzogen, der nicht ohne Auswirkungen auf die Existenz der Minderbetriebe geblieben ist. Immerhin sind von 1950 bis 1966, wie die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik erkennen lassen, die prozentualen Anteile der Minderbetriebe Im Großhandel von 50 % auf 24 % (Verminderung des Absatzanteiles von 3,9 % auf 0,6 %) und im Einzelhandel von 56 % auf 23 % (Abnahme des Absatzanteiles von 16,6 % auf 2,1 %) zurückgegangen29.
Für diese deutliche Reduzierung gibt es verschiedene Erklärungen. Eine wesentliche Ursache dürfte die bereits als Mangel empfundene permanente Änderung der statistischen Erfassungs- und Aufbereitungsmethoden sein. Hierzu kommen auch die erheblichen Preis- und Einkommensveränderungen und das z„ T. dadurch bedingte Hineinwachsen der kleineren Betriebe in höhere Umsatzgrößenklassen. Ein weiterer Grund ist in der ständigen Veränderung des Strukturbildes im Groß- und Einzelhandel und in der tiefgreifenden Wandlung der Warendistribution30 durch das starke Aufkommen neuer Betriebs- und Vertriebsforrnen (wie Selbstbedienung, Supermärkte, Shopping-Centers, Discountläden, Automatenverkauf, Telefonverkauf, die modernere Form des ambulanten Handels mit Verkaufsautos sowie das Cash-and- Carry-System, der Rack-Jobber, die Ratio-Märkte und der Belegschafts- und Beziehungshandel) zu sehen. Hinzu kommt die starke Umsatzausweitung der Versandhäuser und der sonstigen Großbetriebsformen des Einzelhandels, wobei die auch hier vorgenommenen Sortimentserweiterungen bzw. Sortimentsumstrukturierungen nicht ohne Auswirkungen auf die Minderbetriebe geblieben sein dürften. Negativ hat sich gewiß auch die zunehmende Kooperation im Groß- und Einzelhandel ausgewirkt. Die strenge
Selektion, die bei der Aufnahme in die Kooperationsformen vorgenommen wird (Umsatzminimum), versperrt vielen Kleinstbetrieben durch ihre niedrigen Umsätze meist hier den Zutritt. Die Zahl der in irgendeiner Form organisierten Einzelhändler ist heutzutage besonders im Lebensmitteleinzelhandel groß. Soweit die Betriebe nicht einer Vereinigung angehörten, sind sie sicher bei den Minderbetrieben zu finden, denen die Vorteile entgehen, die die anderen auf Grund der größeren Bestellmengen erzielen können31. In dem Zusammenhang müßte auch auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen bei der Kapitalbeschaffung hingewiesen werden. Der Mangel an flüssigen Mitteln, sei es zur Ausnutzung von Skonto und Rabatt, zur Modernisierung des Verkaufslokals usw., wirkt sich besonders stark bei dieser Betriebsgruppe aus und dürfte nicht selten die Ursache für Insolvenzen sein.
Zu erwähnen sind ferner die sich aus der veränderten Siedlungsstruktur besonders in den Groß- und Mittelstädten ergebenden Folgen. Die starke Bevölkerungsfluktuation, das Entstehen völlig neuer Wohngebiete und die daraus resultierende Bildung besonderer Einkaufszentren hat sicher ebenfalls zur Schließung (infolge des Verlustes von Stammkunden) oder zur Umsiedlung (mit entsprechender Umsatzausweitung) zahlreicher Minderbetriebe geführt.
Ein weiteres Moment für den Rückgang der Minderbetriebe dürfte das Standortproblem sein. Besonders Einzelhandlungen, die ihr Domizil in kleineren Gemeinden haben, sind hiervon betroffen. Durch die fortschreitende Motorisierung und die sich hiermit verbessernde Markttransparenz tätigen heute viele Konsumenten einen Teil ihrer Einkäufe in größeren Gemeinden oder in den zum Teil schnell zu erreichenden Städten. Zudem führt der zunehmende Mangel an Arbeitskräften zahlreiche Landbewohner als sogenannte Arbeitspendler fast täglich aus ihren Heimatgemeinden in die Klein-, Mittel- und Großstädte, wobei ein weiterer Teil der Kaufkraft den Kleinstbetrieben verlorengeht. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch die Folgen, die sich für die in den Randgebieten und Vororten der Städte angesiedelten kleinen Einzelhändler durch die Eröffnung von Warenhausfilialen oder nach modernen Gesichtspunkten ausgestatteten Selbstbedienungsgeschäften, Supermärkten oder
Shopping-Centers ergeben.
Ein sehr wesentlicher Faktor, der für den Rückgang der Minderbetriebe noch von Bedeutung ist, ist das Nachwuchsproblem im Handel. Im Laufe der letzten Jahre hat sich ein beträchtlicher Umschichtungsprozeß im Großund Einzelhandel vollzogen, der nicht ohne Auswirkungen auf die Minderbetriebe geblieben ist. Im gleichen Ausmaß wie der Anteil der tätigen Inhaber zurückgegangen ist, wuchs die Schicht der Angestellten. Immer mehr bisher selbständige Einzel- und Großhändler tendieren
zur Aufgabe ihrer Betriebe und zur Übernahme leitender oder untergeordneter Funktionen in größeren Unternehmungen, sei es aus Angst vor der Zukunft, aus Kapital- oder Personalmangel, aus Nachwuchssorgen, weil keine Erben vorhanden sind oder diese das Geschäft der Eltern nicht übernehmen wollen.
Trotz all dieser Argumente bleibt die Tatsache evident, daß im Jahre 1966 im Groß- und Einzelhandel noch jedes vierte Unternehmen ein Minderbetrieb war. Die Ursache für ihre Existenz und das Weiterbestehen sind abgesehen von den bereits dargelegten Mängeln bei der Erfassung und bei der Bestimmung der Minderbetriebsgrenzen vielerlei Art.
An erster Stelle muß wohl erwähnt werden, daß eine große Anzahl von Unternehmungen überhaupt keine echten Minderbetriebe auf Grund mangelnder Umsätze sind, sondern daß sie nur im Gründungsstadium statistisch erfaßt wurden. Schon nach wenigen Monaten können diese Unternehmen, die man auch als Anlaufbetriebe bezeichnet, in die Reihe der Vollbetriebe aufrücken. Hier von Minder- oder Kleinstbetrieben zu sprechen, ist völlig verfehlt.
Im Gegensatz zu den Anlaufbetrieben existiert sicher noch eine nicht unwesentliche Zahl von Auslauf- bzw. Auflösebetrieben. Hier kann es sich um Unternehmen handeln, die infolge ihrer Geschäftslage und sonstiger Umstände nicht zu vererben oder zu veräußern sind und oft nur als Notexistenz für altere Menschen oder Witwen dienen, die durch den Krieg ihre Ersparnisse und die Grundlagen einer Altersversorgung verloren haben. Hinzu kommt, daß sich dieser Personenkreis, bedingt durch das fortgeschrittene Alter, oft nicht mehr mit den neuen Errungenschaften der Technik, dem härteren Konkurrenzkampf und der wachsenden Fülle und Vielseitigkeit des Warenangebotes in- und ausländischer Produzenten und der sich viel schneller als früher verändernden Marktlage zurechtfindet.
Die nachstehende Altersstruktur üb er sieht verdeutlicht, wie groß die Zahl der „vollbeschäftigten tätigen Inhaber" im Jahre 1960 ist, die bereits das 60. Lebensjahr überschritten haben.
Im Großhandel waren es noch rund 28 000, das sind 21,8 % aller tätigen Inhaber. Die Zahl der noch vollbeschäftigten Inhaberinnen betrug 3900. Das altersmäßige Schwergewicht lag in der „Altersklasse 45 bis 60 Jahre" mit 45,2 %, wovon sicher noch ein wesentlicher Teil, besonders von den Inhaberinnen, Besitzer von Minderbetrieben sein dürfte, Eine ähnliche Situation ist im Einzelhandel festzustellen. Hier hatte jeder fünfte vollbeschäftigte Inhaber (96 000) bereits das 60. Lebensjahr erreicht,
und fast jeder zehnte (45 000) war bereits älter als 65 Jahre32.
Bei nicht wenigen Besitzern von Minderbetrieben kann die Ursache für eine Betätigung im Einzelhandel darin zu sehen sein, daß sie anderweitig infolge von Kriegsverletzungen, Invalidität, Arbeitsunfällen oder körperlichen Gebrechen sonstiger Art nicht voll arbeitsfähig sind.
Die Bewahrung der Selbständigkeit könnte auch ein Beweggrund für einige Inhaber sein, einen Kleinstbetrieb ohne Entwicklungsmöglichkeit weiterzuführen und sich mit einem geringen Einkommen zu begnügen. Wobei oft noch eine Befriedigung darin gesehen wird, daß man durch den persönlichen Kontakt zur Nachbarschaft und zu einem treuen Kreis von Stammkunden besonders in der Stadt nicht in die Anonymität und die bei älteren Menschen gefürchtete Isolierung gedrängt wird. Der Kundenkreis dieser Betriebe wird kaum Laufkundschaft aufweisen, und für die Stammkunden dürfte es meist möglich
sein, auch noch nach Ladenschluß („hinten herum") Einkäufe zu tätigen. Auch der kostenlose Transport der Waren in die Wohnung der Käufer durch Familienangehörige, besonders durch Kinder, und die Möglichkeit „anschreiben" zu lassen fördern die weitere Existenz der Minderbetriebe. Gegenseitige Verpflichtungen, vornehmlich in den Dorfgemeinden und in kleineren Städten, zwischen Handwerkern, Händlern, Bauern usw., tragen ebenfalls zum Fortbestand der Kleinstbetriebe bei.
Eine der Hauptursachen für das Weiterleben der Zwergbetriebe dürfte nicht zuletzt auch (wie bereits in Kapitel IV dargelegt) in der Unterbewertung der Kostengüter liegen. Die geringeren Fixkostenbelastungen führen außerdem in Krisenzeiten zur besseren Anpassungsfähigkeit bei sich ändernden Wirtschaftslagen. Ferner ist bei einem Minderbetrieb durch Verbindung mit einem Nebenbetrieb (wie Handwerk, Groß- bzw. Einzelhandel, Handelsvermittlung, Land- oder Gastwirtschaft) die Ausnutzung des vorhandenen Leistungspotentials oft noch eher und besser möglich als bei einem Klein- oder Mittelbetrieb, wo das
Unternehmen die alleinige Existenzgrundlage bildet.
Die Skala der Minderbetriebe im Groß- und Einzelhandel ist, wie der Versuch einer Analyse erkennen ließ, weit gespannt. Sie reicht von den in ländlichen Regionen und den in Klein-, Mittel- und Großstädten gelegenen Zwergbetrieben über die Markthandlungen, Stubenläden, ambulanten Handlungen, Straßen- und Hausierhändler, die ortsfesten Straßenverkaufsstände und Kioske, die Saisonbetriebe, bis zu den Anlauf-, Auflöse- und Ausschaltebetrieben. Eine echte volkswirtschaftliche Aufgabe im Sinne der bestmöglichen Konsumtionsversorgung wird man den meisten dieser Unternehmungen33 kaum absprechen
können, vor allem wenn sie in Verbindung mit anderen Gewerbezweigen als Nebenerwerbsbetriebe geführt werden, so daß ihre Inhaber nicht auf sie „allein als Existenzgrundlage angewiesen sind"34. Hieraus resultiert auch, daß die Bezeichnung „Minderbetrieb" nur in den wenigsten Fällen als abwertend und geringschätzig betrachtet werden sollte.
Durch wirtschaftliche Veränderungen sowie durch Rationalisierungsmaßnahmen und Kooperationen wird im Laufe der Zeit sicher ein immer größerer Teil der Minderbetriebe des Groß- und Einzelhandels in höhere Umsatzklassen hineinwachsen, was eine weitere Reduzierung dieser Betriebsgruppe zur Folge hat. Auf keinen Fall darf der zahlenmäßige Rückgang jedoch zu dem Trugschluß führen, daß dies auf Grund des Expansionsdranges der Großbetriebe und der fortschreitenden Konzentration das
Absterben des Handelsberufes bedeutet. Es handelt sich hierbei um einen zum Teil natürlichen Ausleseprozeß in einer funktionierenden Marktwirtschaft, dem nicht nur Minderbetriebe zum Opfer fallen werden. Wie die Entwicklung zeigt, ist die Gesamtzahl der Groß- und Einzelhandlungen seit 1949 nicht zurückgegangen, sondern erheblich angestiegen. Bis 1960 erhöhte sich allein im Großhandel die Zahl der Unternehmungen um rund 10 000 und im Einzelhandel sogar um fast 78 000.
Schließlich dürfte es auch genug Situationen geben, in denen die Frage der Notwendigkeit der Minderbetriebe nicht nur an den betriebswirtschaftlichen Maßstäben des Handels gemessen werden kann — betriebswirtschaftliche Optima lassen sich gerade hier nicht realisieren —, sondern auch an dem Nutzen, den sie für die Bedürfnisbefriedigung der Konsumenten stiften.
° Die Ergebnisse der im September 1968 durchgeführten „Handels- und Gaststättenzählung" liegen noch nicht vor., 1 Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, 4. Auflage, Köln und Öpladen 1961, 5. 149 und 219, im folgenden zitiert als „Wirtschaftslehre"., 2 § 4 (1) HGB, „Die Vorschriften über die Firmen, die Handelsbücher und die Prokura .finden auf Handwerker sowie auf Personen, deren Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht, keine Anwendung"., 3 Vgl. hierzu besonders Karl Christian Behrens, Die Problematik der optimalen Betriebsgröße im Einzelhandel, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 22. Jahrgang 1952, S. 204; Theodor Beste, Die optimale Betriebsgröße als betriebswirtschaftliches Problem, Leipzig 1933; Hans Buddeberg, Über die Vergleiehbarkeit der Handelsbetriebe, Köln und Opladen 1955; Erich Hoppmann, Zum Problem der statistischen Bestimmung der Betriebsgröße im Einzelhandel, in: Zeitschrift für handelswissenschäftliche Forschung, N. F., 9. Jg. 1957, S. 169; Hans- Hellmut Pötscbke, Die Betriebsgrößen im Groß- und Einzelhandel in den Jahren 1950 bis 1957, in: Mitteilungen des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, Nr. 60, Dezember 1958, S. 677; Hans Ritter und Fritz Kkin-Blenkers, Die Betriebsvergleichszahlen im Einzelhandel, insbesondere die der Personenabsaczleistung, Köln und Opladen 1954; Edmund Sundhoff, Werbung als Faktor der Konzentration, in: Die Konzentration in der Wirtschaft, hrsg. von H. Arndt, Berlin 1960, 3. Band, S. 1581 (V. Einflüsse von Werbeumfang und Betriebsgröße auf die Werbewirkung); Paul Theisen, Zum Problem der Betriebsgröße im Handel; Statistische Untersuchung des Einflusses der Betriebsgröße auf die Wirtschaftlichkeit im Einzelhandel, im Mitteilungsblatt des Handelsinstituts an der Universität des Saarlandes, Nr. 14/15, 1960; Nr. 18, 1961, S. 1., 4 Rudolf Seyffert, Wirtschaftslelire, S. 340 f., 5 Vgl. hierzu: Hans Buddeberg, Der Betriebsvergleich als Instrument der Handelforschung, in: BetriebsökonomisLerung, Festschrift für Rudolf Seyffert zu seinem 65, Geburtstag, Herausgeber: Erich Kosiol und Friedrich Sdilieper, Köln und Opladen1958, S. 97., 6 Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre, S. 343., 7 Vgl. Rudolf Seyffert, Wirtschaftslehre, S. 150 u. 218., 8 Karl Christian Bebrens, Die Problematik der optimalen Betriebsgröße im Einzelhandel, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 22. Jahrgang, 1952, S. 204., 9 Vgl. hierzu, Pressedienst des Handels Nr. 37/63 vom 23. 10.1963, S. 3, und Nr. 41/64 vom 9.12.1964., 10 1949 ohne West-Berlin und ohne Saarland; 1959 einschließlich West-Berlin, aber ohne Saarland; 1966 einschließlich West-Berlin und Saarland,, 11 Quelle; Handels- und Gaststättenzähhing 1960, Großhandel, Heft 1, S. 100; Einzelhandel, Heft 1, S. 70., 12 Der wirtschaftliche Umsatz ist der Wert aller Lieferungen und Leistungen des gesamten Unternehmens einschließlich etwaiger steuerfreier Umsätze und der absetzbaren Freibeträge ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang, Hierzu zählen auch Umsätze von Erzeugnissen aus eigener Landwirtschaft, wenn diese Erzeugnisse im Handelsbetrieb oder in einem angegliederten gewerblichen Nebenbetrieb umgesetzt wurden (erfaßt beim Handelszensus 1959/60), Der umsatzsteuerpflichtige Umsatz ist der zur Bemessung der Umsatzsteuer zugrunde gelegte Umsatz. Nach dem Umsatzsteuerrecht werden in der Regel die vereinnahmten Entgelte eines Jahres erfaßt, nicht dagegen Zahlungsforderungen für bereits getätigte Verkäufe, die erst imfolgenden Jahr fällig werden. Gegenüber dem wirtschaftlichen Umsatz ergibt sich hierdurch eine zeitliche Verschiebung, aus der gewisse Differenzen im Jahresumsatz resultieren können., 13 Klaus-Jürgen Gantzel, Wesen und Begriff der mittelständischen Unternehmung, Köln und Opladen 1962, S. 265., 14 Die Statistik versteht unter „Arbeitsstätte" die räumlich zusammenhängende und unter einheitlicher Leitung stehende, örtliche Niederlassung (örtliche Einheit). Die wirtschaftliche Einheit umfaßt den rechtlichen Begriff des Unternehmens., 15 Quelle: Arbeitsstättenzählung 1961, Heft 2, S. 130 (einschließlich Saarland, daher Störung des Vergleichs)., 16 Bei den genannten Werten handelt es sich nur um den institutionellen Groß- und Einzelhandelsurnsatz. Nidit enthalten ist der Handelsumsatz des Handwerks, der funktionell gesehen überwiegend reiner Einzelhandelsumsatz, institutionell gesehen jedoch Handwerksumsatz ist., 17 Einschließlich Unternehmen von Ehepaaren, soweit sie nicht unter einer anderen privaten Rechtsform betrieben wurden,, 18 Quelle; Handels- und Gaststättenzählung 1960, Großhandel, Heft 2, S. 26; Einzelhandel, Heft 2, S. 20; vgl. hierzu Hans-Hellrnut Pötschke, Die Rechtsformen im Groß- und Einzelhandel, in: Mitteilungen des Instituts für Handelsforschungan der Universität zu Köln, Nr. 51, März 1958, S. 58., 19 Quelle: Handels- und Gaststättenzählung 1960, Großhandel, Heft 4, S. 66—120; Einzelhandel, Heft 4, S. 41—52., 20 Quelle: Handels- und Gaststättenzählung 1960, Großhandel, Heft 2, S. 26; Einzelhandel, Heft 2, S, 20., 21 Quelle: Ebenda, Heft 1, S. 108 ff.; Einzelhandel, Heft 1, S. 74 ff, 22 Quelle: Mitteilungen des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, 19. Jahrgang, Nr. 8, 1967, S. 91., 23 Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn (Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie) und Zinsen für Eigenkapital., 24 Betriebshandelsspanne minus Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn (vgl, Fußnote 23)., 25 Betriebshandelsspanne minus Gesamtkosten ohne Unternehmerlohn und Zinsen für Eigenkapital., 26 Quelle: Die Kostenstruktur in der Wirtschaft, Fachserie C, Reihe 1, V, Großhandel 1960, S. 59 ff. Rohertrag = Gesamtleistung minus Wareneinsatz (Handelsspanne). Betriebsergebnis = Rohertrag minus Kosten insgesamt, Vgl. hierzu besonders Carl Ruberg, Der Einzelhandelsbetrieb, Essen 1951, S. 159. Er webt bereits darauf hin, daß „in Kleinbetrieben die Natur von Kosten und Gewinn nicht scharf erkannt und unterschieden wird". Karl Christian Behrens, Die Problematik der optimalen Betriebsgröße im Einzelhandel, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 22. Jahrgang 1952, S. 209. Nach einer von ihm durchgeführten Untersuchung „haben die Zwergbetriebe mit 5000 bis 50 000 Mark Umsatz . . . den niedrigsten Kostenanteil. In den höheren Umsatzgrößenklassen steigen die Kosten beträdvtlich an, und wenn man sie kritiklos als Berechnungsgrundlage nehmen würde, dann hätten die Kleinstbetriebe die optimale Betriebsgröße"., 28 James B. Jefferys, Derek Knee, Europas Einzelhandel, Frankfurt/Main 1965, S, 77 (deutsche Obersetzung); Titel der Originalausgabe: Retailing in Europe, London 1962., 29 Für 1950 wurde hierbei allerdings aus Vergleidisgründen die Minderbetriebsgrenze der heutigen Beredinung angepaßt., 30 Robert Nieschlag, Ausbau des industriellen Vertriebswesens und Erstärkung des Handels. Kooperation oder Kampf?, in: Betriebsökonomisierung, Festschrift für Rudolf Seyffert zu seinem 65. Geburtstag, Köln und Opladen 1958, S. 109., 31 Vgl. hierzu Edmund Sundhoff, Die Rationalisierung der Distribution, in: Mitteilungen des Instituts für Händelsforsdiung an der Universität zu Köln, 17. Jahrgang, Nr. 1, 1965, S. 7., 32 Quelle: Handels- und Gaststättenzählung 1960, Großhandel, Heft 3, S. 96; Einzelhandel, Heft 3, S. 62., 33 Mit Ausnahme der „Ausschaltebetriebe", die keine wahre Groß- oder Einzelhandelsfunktion mehr auszuüben in der Lage sind und deren Existenz volks- und betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da ihr Umsatz meist noch unter dem Mindestexistenzabsatz liegen dürfte und deren Erhaltung auch aus sozialpolitischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist., 34 Rudolf Seyffen, Wirtschaftslehre, S, 344,
