Die Abhängigkeit der Einzelhandelsleistung von der Finanzierung
von Dr. Helmut JaspersSeit der Frühzeit der Betriebswirtschaftslehre bilden Finanzierungsprobleme einen Gegenstand des wissenschaftlichen Interesses, jedoch blieb die handelswissenschaftliche Behandlung dieses Fragenkreises gegenüber anderen Problemen der Betriebsführung solange von untergeordneter Bedeutung und auf die im Zusammenhang mit dem Geld- und Zahlungsverkehr dargestellte Finanzierung des laufenden Warenumschlags beschränkt, wie unter den Leistungsgrundlagen der Einzelhandlungen die menschliche Arbeit eindeutig im Vordergrund stand. Erst mit der sich im vergangenen Jahrhundert abzeichnenden Erhöhung der Kapitalintensität der Gesamtwirtschaft erweiterte sich auch die Finanzierungsproblematik der Distribution. Besonders aber die in der jüngeren Vergangenheit auf Grund des Trends zum größeren Betrieb wachsenden Anlageinvestitionen, sowie die durch den technischen Fortschritt und den mit wachsender Kaufkraft steigenden Lebensstandard bedingte höhere Kapitalintensität des Einzelhandels zwingen zu einer verstärkten Beschäftigung mit den Problemen der betrieblichen Finanzwirtschaft. Die Finanzierung des Erneuerungsbedarfs und der Expansion stellen immer gewichtigere Aufgaben. Hinzu kommt, daß mit der Verknappung des Faktors Arbeit die Notwendigkeit zum Übergang auf kapitalintensivere Absatzverfahren wächst und die an die Finanzpolitik gestellten Anforderungen steigen. Entwicklungsfähigkeit und Leistungskraft der Unternehmung geraten somit in eine zunehmende Abhängigkeit von der Lösung des Finanzierungsproblems1.
Im Rahmen der Untersuchung der bei Einzelhandelsbetrieben auftretenden und an der Höhe des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses als globalem Leistungsmaßstab gemessenen Leistungsdifferenzen auf ihre in der Vermögens- und Kapitalsphäre liegenden Determinanten verdient vor allem die von dem Verhältnis von Betriebsvermögen und Betriebskapital ausgehende Leistungsbeeinflussung besondere Beachtung. Das bilanzanalytische Instrumentarium zur Klärung dieses Verhältnisses bilden
einmal die sogenannten Deckungsrechnungen2, die als Anlagendeckung die Finanzierung der Betriebsstruktur, als ergänzende Analyse der Liquidität die Finanzierung des in erster Linie der Durchführung des Umsatzprozesses dienenden Umlaufvermögens zum Gegenstand haben. Als betriebsanalytischer Ausdruck des Kongruenzprinzips, das als finanzpolitische Maxime die Übereinstimmung der Fristen von Kapitalüberlassung und Verrnögensbindung fordert, bringt der Grad der Anlagendeckung als Relation der im Anlagevermögen gebundenen langlebigen Güter und des langfristig zur Verfügung stehenden Kapitals die langfristige finanzielle Stabilität der Unternehmung zum Ausdruck. Eine Differenzierung dieses Quotienten, der als strukturelle Liquidität die Zahlungsbereitschaft auf lange Sicht kennzeichnet, ergibt sich nach der dem Anlagevermögen gegenübergestellten Kapitalgröße, bei der es sich entweder lediglich um das Eigenkapital oder unter Einbeziehung des langfristigen Fremdkapitals um das gesamte im Betrieb arbeitende langfristige Kapital handeln kann.
Wird die Entwicklung dieser Größen in Abhängigkeit von der Leistungsstärke der Einzelhandelsbetriebe verfolgt, so ergibt sich, wie aus Tabelle 1 zu entnehmen ist, bezüglich der Anlagendeckung mit Eigenkapital für alle untersuchten Branchen (bis auf die ansteigende Entwicklung im Eisenwaren- und Hausrat- sowie im Möbeleinzelhandel) ein uneinheitlicher Verlauf, während hinsichtlich der Anlagendeckung durch langfristiges Kapital lediglich für den Möbeleinzelhandel bei unstetigem Verlauf dieses Quotienten in allen anderen Branchen eine steigende Tendenz sichtbar wird. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch die über alle Branchen und Leistungsklassen hinweg einheitliche Überdeckung des Anlagevermögens sowohl durch Eigenkapital als auch durch langfristiges Kapital insgesamt, deren branchenmäßig unterschiedliches Ausmaß den abweichenden Grad der Anlageintensität zum Ausdruck bringt. So wird die niedrigste Wertreihe im Lebensmitteleinzelhandel durch die erheblichen Investitionen für sachliche Betriebsmittel, die ebenfalls relativ geringen Werte für den Möbeleinzelhandel durch die höhere Ausstattung mit Grundstücken und Gebäuden bedingt, während der geringe Einsatz beider Faktoren im Schuheinzelhandel für die dort zu verzeichnenden hohen Deckungsgrade ursächlich ist. Grundsätzlich kann jedoch angesichts der für alle Betriebe vollen
Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital oder langfristiges Kapital von einer abweichenden Anlagendeckung bei Betrieben unterschiedlicher Leistungsstärke nicht gesprochen werden. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft auf lange Sicht, die durch die Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital gewährleistet werden soll, erweist sich als leistungsindifferent. Wenn aber die spezielle Verwendung langfristiger finanzieller Mittel zur Abdeckung des langfristigen Kapitalbedarfs ohne Einfluß auf die betriebliche Leistung bleibt, so kann daraus andererseits gefolgert werden, daß im Einzelhandel die Heranziehung kurzfristigen Fremdkapitals zur Deckung langfristig gebundenen Vermögens keine Beeinträchtigung der Leistungssituation nach sich zieht. Dieser Feststellung steht auch nicht der für die genannten Ausnahmefälle steigende Verlauf des die Anlagendeckung kennzeichnenden Quotienten entgegen, da die bei mehr als hundertprozentiger Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital parallel zur betrieblichen Leistung steigende Entwicklung dieser Größe
lediglich einen verstärkten Einsatz langfristiger Mittel im kurzfristigen Bereich andeutet. Jedoch kann der sich in Fällen kurzfristiger Verwendung langfristigen Kapitals abzeichnende Leistungsanstieg nicht auf die lange Überlassungsdauer als die gemäß dem Grundsatz der Fristentsprechung die Sicherung vor Störungen gewährleistende finanzwirtschaftliche Funktion zurückgeführt werden, da es dieser Wirkungen wegen der raschen Regeneration des kurzfristig gebundenen Vermögens nicht bedarf. Als entscheidend
erweist sich vielmehr der günstige Einfluß dieser finanziellen Mittel auf die Liquiditätssituation des Betriebes.
Wie aus den Ergebnissen der Tabelle 2 hervorgeht, die die Entwicklung der Liquiditätsgrade in Abhängigkeit von der Höhe der betrieblichen Leistung darstellt, ist mit steigender Rentabilität für den Lebensmittel-, Textil- und Möbeleinzelhandel ein paralleles Anwachsen aller Liquiditätsziffern zu vermerken. Entscheidend für diese bessere Liquiditätssituation von Betrieben höheren Leistungsniveaus ist die bei uneinheitlicher Entwicklung des kurzfristigen Vermögens mit steigender Leistung ebenfalls
steigende Entwicklung der langfristigen, insbesondere der Eigenfinanzierung. Während die Verwendung von Eigenkapital infolge des Fehlens einer Rückzahlungsverpflichtung und der pagatorischen Zinskostenbelastung gegenüber dem Fremdkapital grundsätzlich liquiditätserhöhend wirkt, ist die mit kurzfristiger Verwendung langfristigen Fremdkapitals zu verzeichnende Liquiditätsverbesserung auf die Diskrepanz von Überlassungs- und Nutzungsdauer zurückzuführen. Da die Vermögensbindung kurzfristiger als die Überlassungsdauer ist, ergibt sich ein im Gegensatz zur Eigenfinanzierung allerdings bis zum Zeitpunkt der Rückzahlungsverpflichtung beschränkter Liquiditätsüberschuß. Wo sich aber dieser einheitliche Anstieg der langfristigen Finanzmittel wie im Schuh- sowie dem Eisenwaren- und Hausrathandel nicht einstellt, ergibt sich auch keine kontinuierliche Verbesserung der Liquiditätslage, gemessen an der „Liquidität im weitesten Sinne"; ansonsten zeigt in diesen Branchen lediglich die Barliquidität im Eisenwaren- und Hausrathandel eine uneinheitliche Tendenz, die jedoch in Verbindung mit dem Anteil der Großhandelstätigkeit und der für diese typischen Kreditgewährung gewertet werden muß.
Ausschlaggebend für die von der Liquiditätslage auf die betriebliche Leistung ausgehende Einwirkung ist der Tatbestand, daß die Liquidität die Voraussetzung allen unternehmerischen Disponierens darstellt. Im Falle einer angespannten Liquiditätslage wird die Unternehmung sich bemühen, zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts einerseits über eine Minderung der Preisforderung
ihre Einnahmen zu steigern und andererseits ihre Ausgaben zu drosseln oder in eine spätere Periode zu verschieben, indem nur solche Betriebsfaktoren eingesetzt werden, die nicht sofort zu Ausgaben führen oder indem der mengenmäßige Faktoreinsatz solange eingeschränkt wird, bis die finanzielle Aktionsfähigkeit wiederhergestellt ist3.
Für die Beantwortung der hier zur Klärung anstehenden Frage ergibt sich somit, daß eine Ausrichtung nach dem Grundsatz der finanzwirtschaftlichen Entsprechung zwar die Liquidität auf lange Sicht sichert, daß für die Leistungsstärke des Betriebes jedoch nur die durch das Kongruenzprinzip nicht garantierte momentane Liquidität entscheidend ist. Wenn aber die Obereinstimmung von
Mittelherkunft und Mittelbindung keine optimale Leistung gewährleistet, kommen als ausschlaggebende Kriterien einer optimalen Finanzierungsentscheidung nur die quantitativen und die das Verlustrisiko sowie die liquiditätswirksamen Kapitalüberlassungsbedingungen beinhaltenden qualitativen Finanzierungskosten4 in Betracht, deren Minimierung einen maximalen Leistungsbeitrag der betrieblichen Finanzwirtschaft zur Folge hat. An die Einhaltung der Fristenparallelität ist die Erzielung einer hohen Einzelhandelsleistung aber grundsätzlich nicht gebunden.
1 Der Analyse dieser durch die Finanzierungsentscheidung bewirkten Differenzierung der Einzelhandelsleistung dient der oben genannte Band 38 der Schriften zur Handelsforschung, 2 Kurt Schmaltz, Bilanzkritik und Bilanzanalyse, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3, Aufl., Bd. I, Stuttgart 1956, Sp. 1139 ff., 3 Vgl. Th, Weller, Einordnung der Finanzierung in den Rahmen der Betriebswirtschaftslehre, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 32. Jg. 1962, S. 161., 4 Helmut Lipfert, Theorie der optimalen Unternehmensfinanziernng, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forsdiung, 17. Jg. der Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, N. F. 1965, S. 64 ff.
