Ansprachen
von Dr. Günter Lehr °Wirtschaftliche Aspekte moderner Forschungspolitik
1. Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Primäres Ziel der Forschung ist die Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne Rücksicht auf deren Ökonomischen Nutzen. Was hat also Forschung mit Wirtschaft zu tun?
Die Geschichte zeigt, daß Kunst und Wissenschaft besonders dann in Blüte standen, wenn wenigstens in den jeweils kulturtragenden Bevölkerungsschichten ein gewisser materieller Wohlstand herrschte. Die Zeiten, in denen persönliche Anspruchslosigkeit oder größerer Privatbesitz Möglichkeit und Freiheit für eine fruchtbare Forschungstätigkeit eröffneten, sind — mindestens für die Mehrzahl der modernen Wissenschaftsgebiete — unwiederbringlich vergangen.
In den letzten hundert Jahren sind mit der Entwicklung der experimentellen Forschung die materiellen Anforderungen zunächst allmählich und dann immer rascher gewachsen. Nur eine leistungs- und ertragsstarke Volkswirtschaft kann diese Mittel aufbringen: sie ist also Voraussetzung für jede moderne Forschung. Und wir werden sehen, daß hier als „Mittel" nicht nur Geld, sondern auch materielle Ergebnisse des Produktionsprozesses eine entscheidende Rolle spielen.
Wenn demnach einerseits nur eine ertragreiche Wirtschaft moderne Forschung ermöglicht, so bestimmen doch auch andererseits die Ergebnisse der Forschung wiederum die Leistungsfähigkeit der "Wirtschaft, und zwar in einem bereits heute recht weitgehenden und in naher Zukunft noch stärker wachsendem Maße.
Diese Wechselwirkung gewinnt an Bedeutung durch die sich ständig ausweitende internationale Verflechtung der Wirtschaft, insbesondere über den Außenhandel. Im vergangenen Jahr erreichte die deutsche Ausfuhr mit 126 Mrd. DM einen neuen Höchststand, der etwa 24 % des Bruttosozialproduktes entspricht. Davon entfallen rund vier Fünftel auf die Warenausfuhr und davon wiederum rund 70 % auf Maschinen, Fahrzeuge, Eisen und Eisenwaren, chemische Waren sowie elektrotechnische Erzeugnisse. Die deutsche Ausfuhr stützt sich demnach gegenwärtig überwiegend auf Waren, die das Ergebnis einer hochentwickelten Technik sind. Das Spektrum der deutschen Ausfuhr wird in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach noch stärker durch diese Warengruppen bestimmt werden. Das Ausfuhrvolumen dieser Produkte einer hochentwickelten Technik hat sich nämlich in der Zeit von 1950 bis 1967 auf das lSfache gesteigert, während sich das gesamte Ausfuhrvolumen der Bundesrepublik im gleichen Zeitraum nur verzehnfacht hat.
Umgekehrt ist aber auch bei denselben Warengruppen ein besonders starker Anstieg auf der Einfuhrseite zu verzeichnen, der darauf hindeutet, daß der internationale Wettbewerb mit hochwertigen technischen Erzeugnissen auch auf unserem eigenen Inlandsmarkt wachsende Bedeutung gewinnt.
Ein großer Teil der technischen Erzeugnisse, die heute Gegenstand des internationalen Wettbewerbs sind, existierte vor 20 Jahren überhaupt noch nicht. Ein weiterer wesentlicher Teil der Produkte hat sich im. gleichen Zeitraum in Aufbau, Funktion und Leistung so geändert, daß er kaum noch mit den früher angebotenen vergleichbar und erst recht nicht wettbewerbsfähig ist.
Dieser stürmische Fortschritt ist das Ergebnis einer systematischen Förderung von Forschung und Entwicklung in allen Industrieländern. Die USA verwenden dafür inzwischen jährlich rund 25 Milliarden Dollar oder 3 % des Bruttosozialprodukts (zu Marktpreisen). In der Bundesrepublik liegen zwar die entsprechenden Betrage sowohl absolut als auch relativ niedriger, sie konnten aber in den letzten Jahren erheblich gesteigert werden. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung — also ohne die Ausgaben für akademische Lehre und Ausbildung — belief sich in der Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt auf etwa 11 Mrd. DM. Das sind etwa 2,1 % unseres Bruttosozialprodukts. Drei Jahre zuvor — also 1965 — waren es nur 8,1 Mrd. DM und dementsprechend 1,8 % des Bruttosozialprodukts. Es ist zu erwarten, daß diese starke Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsbemühungen auch in der überschaubaren Zukunft anhalten wird. Die Zielprojektionen, die auch der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung zugrunde liegen, lassen es möglich erscheinen, etwa bis 1973 einen Anteil von 2,5 % des Bruttosozialprodukts für Forschung und Entwicklung bereitzustellen. Etwas mehr als die Hälfte der Mittel für Forschung und Entwicklung wird unmittelbar von der gewerblichen Wirtschaft für ihre eigenen Aktivitäten in diesem Bereich aufgebracht.
Die andere Hälfte kommt aus öffentlichen Mitteln und hier insbesondere vom Bund.
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand der deutschen Industrie liegt im Mittel bei rund 1,3 % ihres Umsatzes.
Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Industriesparten ganz erheblidie Unterschiede. In der Großchemie werden mehr als 5 % und in den Großunternehmen der elektrotechnischen Industrie, die ja besonders forschungsintensiv ist, sogar 7 bis 8 % des Umsatzes für Forschung und Entwicklung aufgewandt.
Diese signifikanten Unterschiede sind zum Teil dadurch zu erklären, daß die Geschwindigkeit, mit der auf dem Markt ein eingeführtes Produkt durch ein völlig neues oder wesentlich verändertes ersetzt und verdrängt wird, in den einzelnen Industriesparten sehr verschieden ist.Dieser rasche Wandel der jeweils marktfähigen Produkte wird ergänzt und teilweise überlagert durch die Bemühungen um leistungsfähigere und kostengünstigere Produktionsverfahren. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bestimmen also heute schon in weiten Bereichen der Wirtschaft die Marktstellung eines Unternehmens. Neben den klassischen Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit gewinnt als dritter Faktor der Stand von Forschung und
Entwicklung schnell wachsende Bedeutung.
2. Schwerpunkte moderner Forschungspolitik und ihre wirtschaftlichen Aspekte
a) Zielsetzungen
Forschungspolitik ist Teil der Gesellschaftspolitik. Dementsprechend gewinnt sie vieldimensionale Bezüge in dem weiträumigen gesellschaftspolitischen Kräftefeld.
Zu den primären Aufgaben einer jeden Forschungspolitik gehört die — ideelle, personelle und materielle — Sicherstellung eines Freiheitsraumes, innerhalb dessen Forschung als auf reine Erkenntnis gerichtetes Streben möglich ist. Dies wird auch ein eingefleischter Nützlichkeitsfanatiker — gerade und nicht zuletzt aus seinen eigenen Zielvorstellungen heraus — akzeptieren müssen. Nur in einer ausreichend weiten und tiefen „Humusschicht der Wissenschaft" können sich diejenigen zarten Pflanzchen entwickeln, die später einmal zu herausragenden und ertragreichen Bäumen der Erkenntnis werden.
Auf der anderen Seite erhebt sich die Frage, ob überhaupt und ggf. wie weit staatliche Forschungspolitik den Bereich der Wirtschaft in seine Zielplanungen und Fördenmgsmaßnahrnen einbeziehen soll, Auf die Bedeutung von Forschung und Entwicklung für die Ertragskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft wurde schon oben hingewiesen, ebenso auf die diesbezüglichen eigenen Aktivitäten der gewerblichen Wirtschaft. Soll — oder besser gefragt — kann der Staat bei der Konzeption
seiner Forschungspolitik davon ausgehen, daß alle die Wirtschaft mittelbar oder unmittelbar betreffenden Angelegenheiten von ihr selbst zufriedenstellend wahrgenommen werden können?
Diese Frage muß ganz eindeutig verneint werden. Ein wesentlicher Grund dafür liegt schon in der weltweiten Verflechtung der Wirtschaft und den damit vorgegebenen engen Bezügen zwischen der Wettbewerbsfähigkeit ausländischer Wirtschaftsunternehmen und der Forschungspolitik ihrer Regierungen. Die wirtschaftlichen Aspekte staatlicher Forschungspolitik sind nicht nur bei uns, sondern auch in allen übrigen Industrieländern so gewichtig geworden, daß ihnen besondere Aufmerksamkeit gebührt. Eine moderne Forschungspolitik muß daher diese Aspekte in partnerschaftlicher Gestaltung durch Staat, Wirtschaft und Wissenschaft ertragreich gestalten. Eine nähere Untersuchung zeigt, daß moderne Forschungspolitik bei ihrem
Zusammenwirken mit der Wirtschaft in ihrer Zielplanung zwei verschiedene Bereiche berücksichtigen muß, die nur bedingt „kompatibel™ (vertraglich) sind, um einen neuerdings viel verwendeten Ausdruck aus der Entwicklung von Programmiersystemen der Computertechnik zu gebrauchen.
In dem einen Bereich, der bei den bisherigen Betrachtungen im Vordergrund stand, sind die Interessen des Staates und der Wirtschaft weitgehend kongruent: die Ziele der Forschungspolitik sind — mindestens mittelbar und langfristig auch direkt — auf die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ausgerichtet. Der mögliche ökonomische Nutzen wird über den Bereich der angewandten Forschung bis hin zur Projektforschung und technischen Entwicklung in wachsendem Maße zum Kriterium für staatliche Förderungsmaßnahmen.
Neben diesen Bereich tritt mit schnell wachsendem Anspruch auf verstärkte Berücksichtigung ein anderer, dessen Ziel- und Wertvorstellungen stärker aus der Gesellschaftspolitik im engeren Sinne erwachsen. Im Mittelpunkt staatlicher Politik steht ja das Wohl seiner Bürger in ihrer Gesamtheit ebenso wie das Wohl des einzelnen. Unbeschadet der Verpflichtung des Staates zur Wahrung des individuellen Freiheitsraumes seiner Bürger wird er von diesen Bürgern doch in rasch wachsendem Maße für Aufgaben
der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen. Dem hat auch eine moderne Forschuiigspolitik Rechnung zu tragen; auch sie muß sich daher zu allererst am Menschen, an seiner Wohlfahrt und seinen Bedürfnissen orientieren.
Soweit diese Aufgaben der Daseinsvorsorge auf die Steigerung des materiellen Lebensstandards ausgerichtet sind, laufen sie weitgehend parallel mit den Zielen zur Verbesserung der ökonomischen Leistungsfähigkeit. Daneben zeichnen sich aber auch mit zunehmender Deutlichkeit die Nachteile für den einzelnen und die Gesamtheit ab, die aus rein ökonomisch orientierten Zielsetzungen erwachsen. Forschung, technische Entwicklung und deren wirtschaftliche Verwertung bringen Gefahren für die menschliche Gesellschaft mit sich, die ihrerseits wieder durch Forschung und Technik überwunden werden müssen.
Es liegt auf der Hand, daß bei den Bemühungen um eine möglichst kostengünstige Produktion die allgemeinen Güter Luft und Wasser oft in recht eigennütziger Weise herangezogen und zum Schaden der Allgemeinheit verunreinigt worden sind. Jede Verbrennung bis hin zu der im Kraftfahrzeugmotor benutzt ja den Luftsauerstoff als wesentliche Energiequelle. Wenn auch durch diesen Sauerstoffentzug noch kein unmittelbarer Nachteil für die Allgemeinheit erwächst, so ist es doch weithin unverantwortlich,
die Verbrennungsprodukte ohne Rücksicht auf deren schädliche Wirkungen wieder der Atemluft beizumischen.
Auch der Lärmbekämpfung wurde in der Vergangenheit viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Aufheulende Motoren werden auch in Zukunft nur von einer Minderheit als Musik empfunden werden, und selbst die heutige Musik unterliegt ja noch durchaus keiner einhelligen Wertung.
Auch im unmittelbaren Produktionsbereich ist den Bedürfnissen des dort arbeitenden Menschen nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet worden. Die menschliche Leistungsfähigkeit ist ein klassischer Produktionsfaktor. Die damit schon aus ökonomischen Gründen angestrebte Verbesserung der Arbeitsbedingungen war aber häufig doch recht einseitig an einer Verringerung der physischen Anforderungen orientiert, dagegen wurde der psychischen Belastbarkeit oft viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.
Nicht zuletzt hat aber auch die wirtschaftliche Entwicklung — teils gewollt, teils mehr oder weniger in Kauf genommen, weitgehend aber auch einfach unbeachtet — zu Lebensgewohnheiten und damit zu Siedlungs- und Sozialstrukturen geführt, die weitgehend im Widerspruch zu den Forderungen einer am Menschen orientierten Gesellschaftspolitik stehen. Umweltgestaltung, Wohnungsbau
und Städteplanung, Verkehrswesen und andere tragende Elemente einer gesellschaftlichen Infrastruktur haben sich ohne grundlegende Konzeptionen unter dem Einfluß anderer Zielvorstellungen häufig falsch entwickelt.
Die notwendigen Verbesserungen und eine sachgerechte künftige Gestaltung müssen in weitem Umfange auf neu zu gewinnende Erkenntnisse in Forschung und Entwicklung und daraus abzuleitende technische Lösungen aufbauen. Da sich aber diese für die Gesellschaft so wichtigen Ergebnisse im allgemeinen nicht „verkaufen" lassen, fehlt der entscheidende ökonomische Anreiz für die gewerbliche Wirtschaft, Damit erwächst hier dem Staat die besonders dringliche Aufgabe, im Rahmen seiner Forschungspolitik
diese gesellschaftspolitischen Ziele besonders nachdrücklich zu fördern. Daß er auch bei der Verwirklichung dieser Ziele eng mit Wissenschaft und Wirtschaft zusammenwirken muß, liegt auf der Hand. Aber im Unterschied zu anderen Bereichen werden die Initiativen hier stärker auf der Seite des Staates liegen müssen.
b) Basisprogramme
Ziel der Basisprogramme ist die Verstärkung des Forschungspotentials auf breiter Grundlage. Diesem Ziel dienen unmittelbar vor allem die Maßnahmen zur Förderung der Grundlagenforschung, aber auch die strukturellen Verbesserungen für die Bereiche der anwendungsorientierten und der angewandten Forschung und Entwicklung.
Die organisatorische Basis für den weitaus überwiegenden Teil der Grundlagenforschung bilden immer noch und wohl auch in der überschaubaren Zukunft unsere wissenschaftlichen Hochschulen, deren Neubau, Ausbau und Unterhaltung in der alten Welt traditionell als Aufgabe des Staates angesehen wird. Unser Grundgesetz, das auf eine möglichst strenge Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern hin konzipiert war, hatte die Verantwortung für die Universitäten allein den Ländern zugewiesen. Die engen Beziehungen der Wissenschaft einschließlich ihrer wirtschaftlichen Aspekte zu anderen gesamtstaatlichen Aufgaben und darüber hinaus zum internationalen Bereich haben aber schon im Laufe des letzten Jahrzehnts zu erheblichen Aktivitäten des Bundes auf dem Hochschulsektor geführt. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß im Grundgesetz nunmehr — abweichend vom bisher allein beherrschenden Prinzip der Aufgabenteilung — auch „Gerneinschaftsaufgaben" eingeführt wurden, die von Bund und Ländern gemeinsam wahrzunehmen sind, und als deren Prototyp die gemeinsame Rahmenplanung und Finanzierung des Neubaues und Ausbaues von wissenschaftlichen Hochschulen anzusehen ist, Artikel 91a des Grundgesetzes bietet dafür die neue Grundlage.
Durch eine weitere Ergänzung des Grundgesetzes in Art. 91 b können gemeinsame Maßnahmen zur Forschungsförderung von überregionaler Bedeutung zwischen Bund und Ländern vereinbart werden. Dazu gehören z. B. die Bund-Länder-Abkommen für die gemeinsame Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Um daneben insbesondere der Hochschulforschung auch künftig ihren Rang und ihre Bedeutung zu erhalten und um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern, sind auf Vorschlag des Wissenschaftsrates die „Sonderforschungsbereiche" geschaffen worden, bei deren Finanzierung Bund und Länder ebenfalls auf der Grundlage des Art, 91 b zusammenwirken. Der Bund tragt hier bis 1969 die Hälfte und ab 1970 zwei Drittel der Kosten, die wohl längerfristig in eine Größenordnung von zweihundert Millionen DM kommen können.
Die Sonderforschungsbereiche sind aber auch deshalb bemerkenswert, weil sich in ihnen die Abkehr von einer faktisch wohl nie existierenden, aber deswegen hypothetisch um so lautstarker postulierten Gleichrangigkeit aller wissenschaftlichen Hochschulen in allen wissenschaftlichen Disziplinen dokumentiert. Früher wurde dieses Ungleichgewicht faktisch durch einzelne überragende Forscherpersönlichkeiten dokumentiert. Heute werden im Rahmen der Sonderforschungsbereiche systematisch Schwerpunkte für bestimmte Forschungsvorhaben an bestimmten Hochschulen institutionalisiert. Nur so ist es möglich, auch im Hochschulbereich übergreifende größere und aufwendige Forschungsarbeiten durchzuführen.
Die Basisprogramme für den Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen und der großen wissenschaftlichen Selbstverwaltungsorganisationen werden ergänzt durch fachliche und insbesondere auch strukturelle Programme für den Bereich der angewandten Forschung und der technischen Entwicklung. Im Bereich der Grundlagenforschung konnte man in den Hochschulen und den Selbstverwaltungsorganisationen beim Wiederaufbau auf bewährte Organisationsformen zurückgreifen. Dabei soll hier nicht näher erörtert werden, ob es zweckmäßig war, sich so stark an den überkommenen Strukturen zu orientieren, wie das nach 1945 geschehen ist. In der angewandten Forschung gab es dagegen keine übergreifende organisatorische Basis. Dort hat sich in der Nachkriegszeit ein relativ unorganischer und häufig zufallsbedingter Aufbau vollzogen, der dringend einer Homogenesierung bedarf. Außerdem hat dieser Bereich auch in der Vergangenheit nicht die Aufmerksamkeit und Förderung erfahren, die seiner besonderen Bedeutung für den Innovationsprozeß entspricht. Die angewandte Forschung bildet nämlich die entscheidende Brücke von den Ergebnissen der Grundlagenforschung zur technischen Entwicklung und ihrer Einführung in den Produktionsprozeß. Insbesondere der vorgesehene Ausbau der Fraunhofer-Gesellschaft zu einer allgemeinen Trägerorganisation
für Einrichtungen der angewandten Forschung außerhalb der Hochschulen und außerhalb der gewerblichen Wirtschaft soll hier eine neue Grundlage für die erforderliche verstärkte Förderung schaffen. Dabei wird es notwendig sein, die staatlichen Förderungsmaßnahmen den besonderen Bedingungen dieses Bereiches entsprechend zu gestalten.
Parallel zu dieser unmittelbaren Verstärkung des Forschungspotentials sind weitere Schritte vorgesehen, um eine leistungsfähige Infrastruktur für die Wissenschaft zu schaffen. Dazu gehört neben anderen Hilfsmitteln moderner Forschung insbesondere auch der Aufbau von leistungsfähigen Informations- und Dokumentationseinrichtungen. Derartige Systeme werden in
verschiedenen Fachbereichen in enger Zusammenarbeit mit der einschlägigen Industrie entwickelt, die ja auch ihrerseits diese Einrichtungen unmittelbar für ihre eigenen Aufgaben nutzt. Als Beispiel sei hier nur auf die Chemie-Dokumentation verwiesen, für die von selten der chemischen Industrie bereits erhebliche Vorleistungen erbracht worden sind.
c) Fachprogramme
Die Fachprogramme dienen der Verwirklichung der zweiten Schwerpunktaufgabe einer modernen Forschungspolitik, nämlich der konzentrierten Förderung auf Gebieten, die zur Lösung bestimmter Zukunftsaufgaben und für den allgemeinen wissenschaftlichen
und wirtschaftlichen Leistungsstand bedeutsam sind. Gerade hier treten also auch die wirtschaftlichen Aspekte besonders deutlich hervor. Bekanntlich ist ja das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung aus dem Bundesministerium für Atomkernenergie hervorgegangen. Dementsprechend ist auch das „Deutsche Atomprogramm" das älteste der einschlägigen Fachprogramme. Durch die nachhaltige planvolle Förderung der Kernforschung und der kerntechnischen Entwicklung konnte
innerhalb von dreizehn Jahren ein fast aussichtslos erscheinender Rückstand auf einem zukunftsträchtigen Gebiet aufgeholt und in weiten Bereichen der Anschluß an den internationalen Leistungsstand erreicht werden.
Es würde hier zu weit führen, auf die Einzelheiten des „Dritten Deutschen Atomprogramms", das die Jahre 1968 bis 1972 umschließt, näher einzugehen. Die Förderung der Kernforschung erstreckt sich auf so wichtige Gebiete wie die Hoch- und Niederenergiekernphysik, die eng mit den Fortschritten im Bau von Teilchenbeschleunigern verknüpft ist, Sie umfaßt auch die
Plasmaphysik, deren langfristiges Ziel die gesteuerte energieliefernde thermonukleare Fusion ist, eine Aufgabe, die für die langfristige Energieversorgung von entscheidender Bedeutung werden kann. Andere wichtige Bereiche sind die Kernchemie, die nukleare Festkörperphysik sowie die Nuklearbiologie und -medizin.
Demgegenüber liegen die wichtigsten Aufgaben der Kerntechnik in der Entwicklung fortgeschrittener, besonders leistungsfähiger und betriebssicherer Reaktortypen sowie in der Beherrschung und Optimierung der einzelnen Abschnitte des Brennstoffkreislaufes. Nach dem Durchbrach der Kernenergie zur vollen wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit mit den klassischen Primärenergieträgern
ist die weitere Verbesserung der hier bereits verwendeten Reaktortypen weitgehend auf die industriellen Hersteller selbst übergegangen. Die staatliche Forschungspolitik konzentriert sich dementsprechend vor allem auf zukunftsträchtige, aufwendige und risikoreiche Neuentwicklungen, denen vor allem die natriumgekühlten schnellen Brutreaktoren sowie gasgekühlte Hochtemperaturreaktoren mit unmittelbar nachgeschalteter Turbine zuzurechnen sind.
Das 1967 begonnene und jetzt für die Zeit bis 1973 fortgeschriebene „Mittelfristige Programm zur Förderung der Weltraumforschung" umfaßt drei Teile: das nationale Basisprogramm, in dem die theoretischen und technischen Grundlagen sowie Komponentenentwicklung und die erforderlichen Versuchseinrichtungen gefördert werden, ein Projektprogramm für vier Forschungssatelliten und schließlich ein Programm für die deutschen Beteiligungen an internationalen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der europäischen Organisationen für die Weltraumforschung (ESRO) und für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO).
Verständlicherweise kann die Forschungspolitik hier keine Ziele anstreben, die denen des amerikanischen oder russischen Weltraumprogrammes vergleichbar sind. Die beschränkten personellen und sachlichen Mittel lassen keinen Raum für Vorhaben, die weitgehend von Prestigevorstellungen bestimmt werden. Neben wissenschaftlichen Problemstellungen dienen daher gerade hier auch wirtschaftliche Aspekte der Programmorientierung. Dementsprechend verlagern sich die Bemühungen in wachsendem Umfange auf die Entwicklung von Fernmelde-, Wetter- und Navigationssatelliten, deren überragende wirtschaftliche Bedeutung sich deutlich abzeichnet.
Wesentliche Teile des deutschen Programme: werden entweder von der deutschen Industrie selbst oder in enger Zusammenarbeit mit ihr durchgeführt. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen mit neuen Techniken und Werkstoffen können weithin auch auf andere technische Bereiche übertragen und damit wirtschaftlich nutzbar gemacht werden.
Auch das Programm für die Förderung der elektronischen Datenverarbeitung weist vielfältige und teilweise dominierende wirtschaftliche Bezüge auf. Das eine Hauptziel ist die Verbesserung des wissenschaftlichtechnischen Leistungsstandes auf dem Gebiet der mathematischen Grundlagen, der Technologie und der Programmierung sowie der Entwicklungsautomatisierung
von Datenverarbeitungssystemen. Das andere Hauptziel ist die Erschließung neuartiger Wege zur Leistungssteigerung durch Datenverarbeitungsanlagen — insbesondere durch Demonstrationsprojekte — im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Wissenschaft und der staatlichen Daseinsvorsorge (z. B. Medizin).
Grundlage des Programms ist die Erkenntnis, daß Staat, Wissenschaft und Wirtschaft ihre Zukunftsaufgaben nur mit Hilfe verbesserter Informationssysteme lösen können, die auf der elektronischen Datenverarbeitung beruhen. Gerade für die Wirtschaft erweist sich die elektronische Datenverarbeitung als eine Schlüsseltechnologie par excellence. Während im Bereich der Wissenschaft vielfach das Augenmerk noch besonders auf die Großrechner als Spitzenprodukte des jeweiligen Standes der Rechnerentwicklung gerichtet wird, gewinnen in der Wirtschaft daneben die weitgehend automatisierten Prozeßrechner mittlerer Größe zunehmend an Bedeutung. Werkzeugmaschinen, Schiffe und ganze Produktionsanlagen können heute auf dem Weltmarkt nur noch aussichtsreich angeboten werden, wenn für ihren Betrieb eine möglichst weitgehende automatische Prozeßsteuerung auf elektronischer Grundlage eingeschlossen ist.
Ein gravierender Engpaß zeichnet sich auf dem Personalsektor ab. Daher gelten die besonderen Bemühungen der Forschungspolitik auch der Ausbildung von qualifizierten Fachleuten für die elektronische Datenverarbeitung.
Das jüngste der ausformulierten Fachprogramme des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung erstreckt sich auf den Bereich der Meeresforschung. Das gemeinsam mit der „Deutschen Kommission für Ozeanographie" ausgearbeitete „Gesamtprogramm für die Meeresforschung in der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 1969 bis 1973" wurde am 9. Juli 1969 von der Bundesregierung gebilligt. Es sieht für diesen Zeitraum Gesamtaufwendungen des Bundes von mehr als 350 Mio. DM vor, zu denen noch etwa 40 Mio. DM aus Mitteln der Küstenländer und etwa 35 Mio. DM von der Deutschen Forschungsgemeinschaft kommen. Schwerpunkte für die auch wirtschaftlich bedeutsame Meeresforschung sind:
Nutzung der Nahrungsquellen des Meeres,
Nutzung der mineralischen Rohstoffe des Meeres, des Meeresbodens und seines Untergrundes,
Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung,
Nutzung der Kenntnis der Wechselwirkung zwischen Ozean und Atmosphäre,
Beherrschung der Naturvorgänge an der Küste und im Küstenvorfeld.
Bei der Darstellung der wissenschaftlichen Aspekte moderner Forschungspolitik wird das neueste, erst im Vorbereitungsstadium befindliche Programm zur Förderung der „Neuen Technologien" eine ganz entscheidende Bedeutung gewinnen. Dieses Programm weist eine ganz erhebliche Spannweite auf. Es umschließt
die Förderung neuer Technologien zur Lösung öffentlicher Aufgaben,
die Förderung von Schlüsseltechnologien, deren Beherrschung den künftigen Leistungsstand in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft entscheidend beeinflussen wird,
die Förderung technologischer Fortschrittsgebiete, in denen die deutsche Industrie Im internationalen Wettbewerb benachteiligt ist, weil die industriellen Länder durch große staatliche Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsprogramme (z. B. für Verteidigung und Raumfahrt) einen fortgeschrittenen Leistungsstand erreicht haben,
die Förderung von „Zukunftstechnologie", die von der Industrie nicht aufgegriffen werden, weil eine breite Anwendung kurzfristig nicht absehbar ist oder weil der Mittelbedarf die Leistungsfähigkeit einzelner Unternehmen oder Firmengruppen übersteigt.
Im Rahmen dieser Zielsetzungen werden zunächst für vier Bereiche genauere Programmvorstellungen entwickelt, nämlich für neue Technologien im Verkehrswesen, Technologien der Umweltgestaltung, physikalische Technologien, Energietechnik und Werkstoff technologien sowie Aufgaben aus dem Bereich der biologischen und medizinischen. Technik.
Hier wird es darauf ankommen, den richtigen Weg zu finden, um einerseits nicht durch staatliche Maßnahmen die selbstregulierenden Kräfte des Marktes zu beeinträchtigen, andererseits aber auch die deutsche Industrie unter Berücksichtigung der wirtschaftsrelevanten Maßnahmen anderer Staaten international wettbewerbsfähig zu erhalten.
3. Zukunftsaufgaben der Wissenschaftspolitik
Auch die künftige Wissenschaftspolitik wird ständig auf ein ausgewogenes Verhältnis von Basis- und Fachprogrammen ausgerichtet sein müssen, um einerseits ein breites wissenschaftliches Potential zu gewährleisten, auf dem aufbauend andererseits bestimmte Arbeitsgebiete mit besonderer Zielsetzung gefördert werden können.
Wissenschaftspolitik als Teil der Gesellschaftspolitik wird in Zukunft noch stärker den Menschen als Glied der Gemeinschaft und als Individuum in den Mittelpunkt der Zielfindung stellen.
Zum einen ist der Mensch der Träger der Forschung. Trotz aller notwendigen, immer leistungsfähigeren technischen Hilfsmitteln der Forschung gibt immer noch der menschliche Geist die entscheidenden Initiativen für jegliche Aktivitäten im Bereich der Forschung. Ohne den Menschen gibt es keine Forschung.
Zum andern ist aber die Forschung letztlich für den Menschen bestimmt. Der Mensch wird ganz zwangsläufig mit den Ergebnissen der Forschung konfrontiert. Eine der Gesellschaft verpflichtete Wissenschaftspolitik hat dafür Sorge zu tragen, daß die Forschung dem Wohle der Gesamtheit und des Einzelnen dient. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich unmittelbare Bezüge zum Bereich der Wirtschaft, deren Leistungsfähigkeit die Grundlage für eine menschenwürdige Lebensweise bildet. Dabei sollte die staatliche Wissenschaftspolitik die primär ökonomisch orientierten Aktivitäten der Wirtschaft noch stärker als bisher durch Leistungsmotivierungen für humanitäre Ziele ergänzen. In Fragen der Welternährung, der Energieversorgung, der Umwelthygiene sowie der Anwendung neuer medizinischer und biologischer Erkenntnisse ist Raum für eine fruchtbare Wechselwirkung von Wissenschaftspolitik und Wirtschaftspolitik.
Aus der dualen Stellung des Menschen als „Donator" und „Akzeptor" der Forschung erwachsen vielfältige Probleme, die sich zwischen den Polen „Fortschrittsgläubigkeit" und „Zukunftsangst" bewegen. Einen wesentlichen Beitrag zu deren Bewältigung kann vor allem ein dynamisch strukturiertes Bildungswesen leisten. Es soll nicht nur eine größere Zahl von Menschen durch eine qualifizierte Ausbildung zur aktiven Teilnahme an wichtigen Aufgaben der Forschung und der technischen Entwicklung befähigen, sondern vor allem auch möglichst vielen Menschen das geistige Rüstzeug zu einer rationalen Bewältigung der Probleme der wissenschaftlichen und technischen Welt vermitteln.
° Ministerialdirigent Dr. Günter Lehr vom Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung sprach in Vertretung von Bundesminister Dr. Gerhard Stoltenberg, der infolge der am 9. 5. 1969 kurzfristig angesetzten Sondersitzung der Bundesregierung über das Aufwertungsproblem verhindert war, selber zu erscheinen.
