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Bericht über die Ergebnisse des Betriebsvergleichs des Einzelhandels im Jahre 1968

von Prof. Dr. Rudolf Seyffert und Prof. Dr. Edmund Sundhoff
Seit dem Jahre 1949 führt das Institut für Handelsforschung auf Veranlassung der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, der Fachverbände und zahlreicher Einkaufsvereinigungen für den Einzelhandel Betriebsvergleiche durch. Diese Arbeiten, die finanziell in erheblichem Umfang vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden, dienen in erster Linie der Rationalisierung der Einzelhandelsbetriebe. Darüber hinaus bietet das empirische Zahlenmaterial eine wesentliche Basis für die Grundlagenforschung Im Handelsbereich. Schließlich wird durch die Publikation der Durchschnittsergebnisse
der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, die Entwicklung des Einzelhandels und seine Leistungen objektiv zu beurteilen.
Das Institut hat jetzt die Jahresauswertung für 1968 abgeschlossen. Damit liegen In ununterbrochener Folge für zwanzig Jahre die wesentlichen Zahlen über die betriebswirtschaftliche Situation des Einzelhandels vor. Die Auswertung für 1968 ist allerdings nicht nur wegen dieses Tatbestandes von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil sie erstmals für ein geschlossenes Jahr die Ergebnisse nach Einführung der Mehrwertsteuer bringt und damit die Möglichkeit bietet, deren Auswirkung auf Kosten, Spannen und Gewinn des Einzelhandels zu beurteilen. Auf die Umstellung des Umsatzsteuersystems ist auch die Tatsache zurückzuführen, daß sich die Fertigstellung der Auswertung für 1968 erheblich
verzögert hat. Während in den Vorjahren die Ergebnisse jeweils im August vorlagen, konnten sie in diesem Jahr erst endgültig im November berechnet werden. Die Schwierigkeiten, die den Firmen aufgrund der Mehrwertsteuer bei ihren Jahresabschlüssen entstanden sind, haben allgemein zu einem verspäteten Ausfüllen und Einsenden der Jahresberichte geführt. Es waren mehrere Mahnaktionen des Instituts erforderlich, um möglichst alle am Betriebsvergleich beteiligten Firmen in die Auswertung mit einbeziehen zu können. Darüber hinaus ergab sich die Notwendigkeit, in wesentlich größerem
Umfang als in den Vorjahren Rückfragen zur Berichtigung der Fragebogen an die Firmen zu richten, da trotz eingehender Hinweise auf die im Interesse der Vergleichbarkeit erforderliche einheitliche Behandlung der Mehrwertsteuer von vielen Firmen falsch verfahren worden ist.
An der Jahresauswertung 1968 waren insgesamt 45 Branchen und Teilbranchen des Einzelhandels beteiligt, über deren Durchschnittsergebnisse in der vorliegenden Institutsmitteilung berichtet wird. Gegenüber dem Vorjahr sind zwei neue Sparten in die Berichterstattung einbezogen worden, und zwar der medizinisch-technische Fachhandel und die Schirmfachgeschäfte. Insgesamt haben 4428 Einzelhandelsfachgeschäfte an der Erhebung teilgenommen. Nicht erfaßt sind Warenhäuser, Filialbetriebe und Versandgeschäfte. Der Gesamtabsatz der Berichtsfirmen belief sich im Jahre 1968 auf 5,7
Milliarden DM. Sie erzielten damit rund 4 % des Einzelhandelsumsatzes im Bundesgebiet. Nur auf die Fachgeschäfte der Branchen bezogen, die am Betriebsvergleich beteiligt sind, ergibt sich für die erfaßten Firmen ein Absatzanteil von rund 7 %. Damit weisen die Betriebsvergleichsergebnisse umsatzmäßig eine beträchtliche Repräsentanz auf. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß an den Erhebungen Im Vergleich zur Gesamtstruktur des Einzelhandels in stärkerem Umfang mittlere
und größere Einzelhandelsgeschäfte teilnehmen. Die hierdurch sich ergebenden Einflüsse auf die Durchschnittswerte, bei denen es sich vorwiegend um Verhältniszahlen handelt, sind jedoch gering. Diese Feststellung kann aufgrund der Tatsache getroffen werden, daß die Betriebsvergleichsergebnisse in der Regel eine weitgehende Obereinstimmung mit den auf einem wesentlich breiteren Berichtskreis basierenden Umsatzentwicklungszahlen und Rohertragsquoten des Statistischen Bundesamtes aufweisen. Auch bei der Mehrzahl der Branchen ist die Zahl der Berichtsfirmen groß genug,
um ein wirklichkeitsnahes Bild der Gesamtsituation des jeweiligen Fachzweiges zu vermitteln. Dies gilt vor allem für die umsatzmäßig bedeutungsvollsten Branchen, und zwar den Lebensmitteleinzelhandel, den Textileinzelhandel, den Eisenwaren- und Hausrathandel, den Schuheinzelhandel, den Möbeleinzelhandel und die Drogerien. Bei einigen Branchen ist allerdings auch 1968 der Berichtskreis relativ klein gewesen, so z. B. im Fahrradeinzelhandel, im Klavierhandel, im Musikalienhandel, bei den zoologischen Fachgeschäften, den Schinnfachgeschäften,dem medizinisch-technischen Fachhandel, dem Textileinzelhandel mit vorwiegend Meterwaren und dem Eisenwaren- und Hausrathandel mit vorwiegend Haushalt- Großgeräten. Die für diese Branchen ermittelten Durchschnittsergebnisse besitzen nur eine begrenzte Aussagekraft. In den Tabellen sind die Zahlen der betreffenden Fachzweige durch Kleinkursivdruck gekennzeichnet.
Die durch die Einführung der Mehrwertsteuer bedingten Veränderungen im Rechnungswesen mußten auch bei der Gestaltung des Erhebungs- und Auswertungsprogramms berücksichtigt werden. Das Institut hat diese Notwendigkeit dazu benutzt, gleichzeitig auch einige weitere, seit langem geplante Verbesserungen zu realisieren. Im Interesse der Kontinuität sind zwar alle, in den Vorjahren ausgewiesenen Vergleichszahlen berücksichtigt, jedoch ist das Tabellenprograrnm neu gegliedert und erheblich erweitert worden. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Zahl der an der Erhebung beteiligten Betriebe, aufgegliedert nach Branchen und Personengrößenklassen. In Tabelle 2 sind die Zahl der beschäftigten Personen, die Zahl der Quadratmeter Geschäftsraum sowie der Absatz insgesamt und — zur Beurteilung der Größenverhältnisse der Berichtsfirmen — je Betrieb ausgewiesen. Aus Tabelle 3 ist die Absatzstruktur des erfaßten Einzelhandels ersichtlich, wobei neben dem Einzelhandelsabsatz der Absatz an gewerbliche Verwender und Großverbraucher, an Wiederverkäufer und die Erlöse aus Werkstattleistungen berücksichtigt sind.
Über den Umfang und die Form der Kreditgeschäfte und die Höhe der Außenstände berichtet Tabelle 4. Tabelle 5 enthält^die Zahlen über die Entwicklung des Absatzes, der Beschaffung, des Lagers und der Kosten. In Tabelle 6 sind die wichtigsten Ergebnisse über den Personaleinsatz wiedergegeben. Neben Meßziffern über den Auslastungsgrad der Personalkapazität sind auch die durch den Personaleinsatz bedingten Kosten ausgewiesen. In entsprechender Weise enthält Tabelle 7 die Ergebnisse über den Raumeinsatz. Tabelle 8 gibt einen Überblick über den Lagerumschlag und die Lagerbestände. Die Kostensituation der erfaßten Einzelhandelsbetriebe ist in den Tabellen 9 und 10 dargestellt.
In Tabelle 9 sind die Gesamtkosten und die Kostenarten in Prozenten des Absatzes, in Tabelle 10 die Kostenarten in Prozenten der Gesamtkosten wiedergegeben. Zur Beurteilung der Ertragslage Ist schließlich in Tabelle 11 die Betriebshandelsspanne der Kostenbelastung gegenübergestellt und als Differenz sowohl das betriebswirtschaftliche als auch das steuerliche Betriebsergebnis ausgewiesen. Die Tabelle enthält außerdem das Mehrwertsteuerinkasso und die in Anspruch genommenen Lieferantenskonti.
Neben den Branchendurchschnittswerten sind auch die Ergebnisse für den erfaßten Einzelhandel insgesamt berechnet worden. Hierzu wurden die Branchenzahlen entsprechend dem unterschiedlichen Anteil der einzelnen Branchen am Gesamtabsatz des Einzelhandels gewichtet. Als Grundlage für die Gewichtung dienten die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Infolge des abweichenden Gewichtes von Umsatz- und Lageranteil mußte für die Durchschnittsberechnung der Lagerzahlen ein besonderes Lagerwägungssdiema verwendet werden. Die Berechnung der Lagergewichte erfolgte durch Division des Absatzgewichtes durch die vom Institut für die einzelnen
Branchen ermittelte Lagerumschlagsgeschwindigkeit. Das für 1968 zugrunde gelegte Absatz- und Lagerwägungsschema
ist nachfolgend abgedruckt.
Zur richtigen Beurteilung der im vorliegenden Bericht wiedergegebenen Ergebnisse sind nachfolgend der Inhalt der Erhebungspositionen und — soweit es notwendig war — die Berechnung der Vergleichszahlen erläutert. Zunächst ist es jedoch erforderlich, einige grundsätzliche Bemerkungen zu den durch die Mehrwertsteuer bedingten Änderungen und deren Auswirkung auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Jahres 1968 mit denen früherer Jahre zu madien. Beim Warenverkauf an Letztverbraucher tritt auch nach der Einführung der Mehrwertsteuer in der Regel nur der Bruttoumsatz
(also einschließlich Mehrwertsteuer) in Erscheinung. Er entspricht dem Umsatz- und Kalkulationsdenken des Einzelhändlers und ist nach wie vor der zivilrechtliche Kaufpreis, der Auszeichnungspreis und Gegenstand der Preisblndung. Aus diesem Grunde wird auch im Rahmen des Betriebsvergleichs der Absatz einschließlich Mehrwertsteuer als Bezugsgrundlage für alle Berechnungen verwendet. Die Vergleichbarkeit mit früheren Ergebnissen ist auf diese Weise weitgehend gewährleistet, da die bis 1967 ermittelten Absatzwerte die Umsatzsteuer des Einzelhandels und die kumulierte Unisatzsteuer der Vorstufen enthielten. Eine Verschiebung ist nur in dem Umfang aufgetreten, in dem die Hohe der Mehrwertsteuer von der kumulierten Umsatzsteuer abweicht. Auf der Seite des Wareneinkaufs hat sich insofern eine Änderung ergeben, als die Einstandspreise ohne Vorsteuern ausgewiesen werden. Das gleiche gilt auch für die Lagerbestände, die als Nettowerte (ohne Vorsteuer) aufgenommen werden. Als Folge hiervon sind die auf "Warenbeschaffungs- und Lagerwerten basierenden Vergleichszahlen mit den früheren Ergebnissen, die die kumulierte Umsatzsteuer enthielten, nicht mehr voll vergleichbar. Dies gilt allerdings nicht für die Lagerumschlagsgeschwindigkeit, da bei ihrer Berechnung sowohl der Wareneinsatz zu Einstandspreisen als auch die durchschnittlichen Lagerbestände zu Einstandspreisen als Nettowerte (ohne Vorsteuer) in Ansatz gebracht sind und sich somit beide Bezugswerte relativ im gleichen Umfang vermindert haben. Die Kostenzahlen weisen insofern eine gewisse Veränderung auf, als sie netto erfaßt werden, d. h. nach Abzug etwaiger Vorsteuern. Diese Tatsache wirkt sich jedoch nur bei wenigen Kostenarten und zudem nur in ganz geringem Umfang
aus. Im übrigen ist bei der Beurteilung der Gesamtkosten zu berücksichtigen, daß die Mehrwertsteuer keinen Kostencharakter mehr hat und demnach nicht in die Kostenrechnung einbezogen ist. Bei einem Vergleich mit den Kostenergebnissen der Vorjahre muß deshalb auch bei diesen die Umsatzsteuer eliminiert werden. Die Differenz zwischen dem Absatz zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) und dem Absatz zu Verkaufspreisen (einschließlich Mehrwertsteuer) wird ab 1968 im Rahmen des Betriebsvergleichs aufgeteilt in das Mehrwertsteuerinkasso und die Betriebshandelsspanne. Eine Gegenüberstellung mit der bis 1967 berechneten Betriebshandelsspanne, die auf Einstandspreisen (einschließlich
der kumulierten Umsatzsteuer der Vorstufen) und auf Verkaufspreisen (einschließlich der Umsatzsteuer) basierte, macht es erforderlich, auch von dieser die Umsatzsteuer abzuziehen.
Erläuterung der im vorliegenden Bericht verwendeten Begriffe:
Beschäftigte Personen. Im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigte Personenzahl einschließlich tätiger Inhaber und mithelfender Familienangehörigen. Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr und Anlernlinge im 1, Jahr sind mit 0,5 bewertet, teilbeschäftigte Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil. Berücksichtigt sind auch die in der Werkstatt Beschäftigten, soweit sie nicht für etwaige Eigenproduktion tätig sind. Mit Ausnahme der Schirmfachgeschäfte und des med.-techn. Fachhandels ist die Eigenproduktion aus dem Betriebsvergleich ausgeklammert. Ebenso wie bei den beschäftigten Personen ist die Eigenproduktion auch bei allen übrigen Erhebungspositionen, wie „Größe der Geschäftsräume", „Handlungskosten" usw. nicht berücksichtigt.
Größe der Geschäftsräume. Gesamtfläche der betrieblich genutzten Geschäftsräume, zu der Verkaufs-, Ausstellung-, Schaufenster-, Lager- und Büroräume sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden zählen, nicht jedoch
ausgesprochene Nebenräume,, wie Abstellräume.
Gesamtabsatz einschließlich Mehrwertsteuer. Warenausgang (Barverkäufe und die vollen Rechnungsbeträge der im Berichtsjahr getätigten Kreditverkäufe) zu Verkaufspreisen einsdiließlich Eigenverbrauch, Provisionen, Erlöse aus Werkstanleistungen und Mehrwertsteuer, abzüglich gegebenenfalls gewährter Nachlässe, wie
Rabatte und Skonti. Preisnachlässe sind Erlösschmälerungen und daher nicht als Kosten berücksichtigt. In Branchen, in denen die Kreditverkäufe eine geringe Bedeutung haben, sind notfalls anstelle des Warenausganges die Zahlungseingänge eingesetzt worden. Im Gesamtabsatz sind neben dem Absatz an Letztverbraucher gegebenenfalls auch Verkäufe an gewerbliche Verwender, Großverbraucher und Wiederverkäufer enthalten. Bei den Erlösen aus Werkstattleistungen handelt es sich um sämtliche berechneten Werkstattleistungen, wie Änderungen, Zurichtungsarbeiten und Montagen von verkauften Waren sowie nicht aus dem Handelsbetrieb erwachsene Reparaturen, Laborarbeiten usw., die vom eigenen oder von fremden Betrieben ausgeführt werden.
Kreditabsatz. Gesamte Kreditverkäufe im Geschäftsjahr, d. h. Warenausgang einschließlich Werkstattabsatz vermindert um die Barverkäufe. Bei den vertraglich geregelten Kreditverkäufen (Teilzahlungsverkäufe) rechnen die Anzahlungen zum Kreditabsatz. Bei den übrigen Kreditverkäufen (Kreditverkäufe ohne Teilzahlungsvertrag) ist nur der kreditierte Betrag angegeben.
Außenstände aus Kreditverkäufen. Bilanzwerte der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
am Ende des Geschäftsjahres.
Beschaffung ohne abziehbare Vorsteuerbeträge. Summe der Einkaufsrechnungen laut Wareneingangsbuch oder Eingangsseite (Soll) des Wareneinkaufskontos einschließlich der Bezugskosten (wie Frachten, Rollgelder, Zölle usw.), ohne abziehbare Vorsteuerbeträge und abzüglich der Retouren, Preisnachlässe und Skonti. Selbsthergestellte und im eigenen Handelsgeschäft abgesetzte Waren sind wie fremdbezogene Waren behandelt und zum Selbstkostenpreis im Wareneingang berücksichtigt.
Lagerbestände. Es werden die Lagerbestände zu Bilanzwerten, d. h. zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) abzüglich sämtlicher Wertminderungen am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres erfaßt. Zur Berechnung der Lagerumschlagsgeschwindigkeit werden außerdem die Lagerbestände zu Einstandspreisen (ohne Vorsteucr) oder zu Verkaufspreisen erhoben.
Zahl der Einzelverkäufe (Kundenzahl). Zahl der Kassenzettel und Kreditverkäufe für Waren- und
Werkstattabsatz.
Handlungskosten ohne abziehbare Vorsteuerbeträge. Die Handlungskosten beziehen sich auf die im Berichtszeitraum bezahlten Beträge. Dazu treten im Sinne einer betriebswirtschaftlich zutreffenden Kostenerfassung als kalkulatorische Kostenarten das Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn), der Mietwert und die Zinsen für Eigenkapital.
Folgende Kostenarten werden getrennt erfaßt:
Personalkosten. Bruttogehälter und -löhne aller im Betriebe angestellten Personen einschließlich des Arbeitgeberanteils an sozialen Lasten sowie Tantiemen, Gratifikationen, Prämien, Provisionen und Sachleistungen (Verpflegung, Logis usw.).
Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie ( Unternehmerlohn). Da bei Einzelunternehmtingen, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften unter Personalkosten kein Unternehmerlohn verbucht wird, ist dafür ein kalkulatorischer Betrag in Ansatz gebracht. Das
kalkulatorische Entgelt entspricht dem an gleichwertige leitende oder ausführende Kräfte nach den Sätzen der örtlichen
Tarifordnung oder nach freier Vereinbarung zu zahlenden Gehalt. Als Anhalt für die Höhe des Unternehmerlohns gelten
die in der nachfolgenden Obersicht enthaltenen Beträge, die nach der Höhe des Jahresabsatzes gestaffelt sind:
Sind in einer Firma mehrere Inhaber tätig, so ist der Jahresabsatz durch ihre Zahl geteilt und der auf jeden Inhaber entfallende Unternehmerlohn für den entsprechenden Jahresabsatzanteil getrennt berechnet worden.
Im Tabakwareneinzelhandel sind wegen der Erhöhung der Absatzwerte durch die Verbrauchssteuer die Unternehrnerlohnsätze gegenüber den in der Tabelle enthaltenen Werten um 1/3 herabgesetzt.
Für die mithelfenden Familienangehörigen, die kein Gehalt beziehen und somit nicht Angestellte sind,, wird ein ihrer Tätigkeit und der örtlichen Tarifordnung entsprechendes kalkulatorisches Entgelt angesetzt.
Miete. Der für fremde Räume, die ausschließlich dem Betriebszweck dienen, gezahlte Betrag oder der Mietwert für Räume in eigenen Gebäuden. Als Mietwert bei eigenen Räumen ist die Summe eingesetzt, die gezahlt werden müßte, wenn Räume in gleichem Umfange und in gleicher Lage gemietet wären. Durch den kalkulatorischen Mietwert für die betriebliche Nutzung eigener Räume sind sämtliche Aufwendungen für eigene Grundstücke und Gebäude, wie Grundsteuer,
aktivierte Baukosten und Zinsen für das in eigenen Grundstücken investierte Eigen- und Fremdkapital usw. abgegolten und daher bei anderen Kostenarten nicht noch einmal berücksichtigt.
Sachkosten für Geschäftsräume (ohne Abschreibungen). Strom, Heizung, Wasser, Reinigung,
Instandhaltung usw.
Kosten für Werbung. Sämtliche Sachkosten für Werbung, wie Dekorationskosten, Inserate, Prospekte, Plakate,
ferner die Beiträge für Werbegemeinschaften, Honorare für gelegentliche Werbehelfer usw. Die Gehälter für festangestelltes Personal (z. B. Dekorateure) sind nicht den Werbekosten, sondern den Personalkosten zugerechnet.
Gewerbesteuer. Nur die im Laufe des Jahres gezahlte (nicht fällig gewordene) Gewerbesteuer einschließlich
Lohnstimmensteuer.
Kraftfahrzeugkosten. Sämtliche Sachkosten des betriebseigenen Fuhr- u. Wagenparks einschl. Reparaturen,
Kfz-Steuern u. Kfz-Versicherungen, jedoch keine Abschreibungen auf Kraftfahrzeuge und keine Löhne für das Fahrpersonal. Kfz-Kosten für die Warenbeschaffung sind nicht hier, sondern als Bezugskosten in der Position „Beschaffung" erfaßt.
Zinsen für Fremdkapital (einschl. Nebenkosten des Finanz- u. Geldverkehrs). Hier sind auch Diskont und Bankprovisionen sowie die mit dem Geld- und Überweisungsverkehr zusammenhängenden Spesen und Gebühren berücksichtigt.
Zinsen für Eigenkapital. Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften werden 6 % des Eigenkapitals
des Inhabers oder der Gesellschafter nach dem Stande des Kapitalkontos am Anfang des Berichtsjahres in Ansatz
gebracht.
Bei Kapitalgesellschaften sind 6 % des Grundkapitals einschließlich der gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen am
Anfang des Berichtsjahres angesetzt, jedoch ohne Berücksichtigung der Zu- und Abgänge aufgrund des Jahresabschlusses.
Sofern Eigenkapital in betrieblich genutzten eigenen Grundstücken und Gebäuden investiert ist, bleibt dieser Betrag
bei der Eigenkapitalverzinsung außer Ansatz, da er bereits durch den Mietwert abgegolten ist.
Abschreibungen. Sämtliche Abschreibungen auf Inventar, Fahrzeuge und Forderungen einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter entsprechend dem Abschluß des Berichtsjahres. Bei den Abschreibungen auf Forderungen sind nur effektive Zahlungsausfälle, nicht dagegen die Rückstellungen für dubiose Forderungen erfaßt. Abschreibungen auf das Warenlager sind nicht hier, sondern durch die Lagerbewertung berücksichtigt. Abschreibungen auf Grundstücke
und Gebäude sind durch den Mietwert abgegolten.
Alle übrigen Kosten. Hierunter fallen alle bisher nicht gesondert erfaßten Kostenarten. Nicht enthalten sind
sämtliche Grundstückskosten und Abgaben für eigene Gebäude, wie Baukosten, Grundsteuer usw., da sie durch den Mietwert abgegolten sind; ferner Ausgaben für Neuanschaffungen, da sie bei den Abschreibungen Berücksichtigung finden,
und Entnahmen des Inhabers für private Zwecke wie z. B. persönliche Steuern. Warenbezugskosten werden nicht den Handlungskosten, sondern der Beschaffung zugerechnet.
Gesamtkosten. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Addition der einzelnen Kostenarten.
Mehrwertsteuerinkasso.
Im Geschäftsjahr vereinnahmte oder vereinbarte Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuer ihrem Wesen entsprechend keinen Kostencharakter besitzt, wird sie nicht unter den Handlungskosten ausgewiesen und kann deshalb auch nicht Bestandteil der Betriebshandelsspanne sein.
Betriebshandelsspanne. Die Betriebshandelsspanne ist die Differenz zwischen dem Absatz zu Verkaufswerten nach Abzug der Mehrwertsteuer und dem. Absatz zu Einstandspreisen (Wareneinsatz ohne Vorsteuer).
Angewandte Berechnungsformel zur Ermittlung der Betriebshandelsspanne :
Absatz zu Verkaufswerten (abzüglich Mehrwertsteuer und gewährter Preisnachlässe)
plus Lagerbestand am Ende des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer
minus Beschaffung zu Einstandswerten ohne Vorsteuer (d. h.: Summe der Einkaufsrechnungen plus Bezugskosten, abzüglich Retouren, erhaltener Skonti und sonstiger Preisnachlässe)
minus Lagerbestand am Anfang des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer.
Betriebswirtschaftliches Betriebsergebnis. Das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspannc und den Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich
Zinsen für Eigenkapital. Die Branchen- und Tcilbranchendurchschnittswerte werden nicht als einfaches arithmetisches Mittel der einzclbetrieblichen Ergebnisse errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne vermindert um die Gesamtkosten (einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Branchen und Teilbranchen.
Steuerliches Betriebsergebnis. Das steuerliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten ohne Unternehmerloh und ohne Zinsen für Eigenkapital. Die Branchen- und Teilbranehendurchschnittswerte werden nicht als einfaches arithmetisches Mittel der einzelbetrieblichen Ergebnisse errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne vermindert um die Gesamtkosten (ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Branchen und Teilbranchen.
Lieferantenskonti. Die Lieferantenskonti werden getrennt von den Lieferantenboni und sonstigen Preisnachlässen der Lieferanten ermittelt.
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