Rechenhafte Betriebsführung im Einzelhandel
von Dr. Willi H. Noack1. Problemstellung
Die Bemühungen der wissenschaftlichen Handelsforschung haben vornehmlich das Ziel, die Ursache für Leistungsunterschiede von gleichartigen Handelsbetrieben zu untersuchen. "Wenn es gelingt, die äußerst komplexen Zusammenhänge zwischen der betrieblichen Leistung und ihren Bestimmungsgrößen aufzuzeigen, können daraus Folgerungen für praxisnahe Empfehlungen gezogen werden.
Da die betriebliche Leistung von einer Vielzahl von Bestimmungsgrößen abhängt, ist die empirische Erforschung der Zusammenhänge sehr erschwert. Um nämlich den möglichen Einfluß eines bestimmten Faktors ermitteln zu können, müßten alle übrigen Faktoren völlig unverändert bleiben (ceterls-paribus-Klausel). Eine derartige Forderung läßt sich in der empirischen Forschung natürlich nicht erfüllen. Diese Schwierigkeit darf andererseits die Handelsforschung nicht entmutigen, die Lösung der
dringenden Aufgaben zu versuchen.
Ein hervorragender Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe liegt in der Auswertung der Untersuchtingsergebnisse zu Struktur- und Leistungsanalysen von Einzelhandelsbetrieben der hauptsächlichen Branchen vor (veröffentlicht als Band 39 der Schriften zur Handelsforschung: „Struktur- und Leistungsanalysen von Einzelhandelsbetrieben der hauptsächlichen Branchen"; besprochen in Nr. 971969 der Mitteilungen des Instituts für Handelsforschung).
Das umfangreiche Zahlenmaterial dieser Erhebung läßt deutlich erkennen, daß in der Unternehmerqualität die wichtigste Ursache für Leistungsdifferenzen zu sehen ist. Diese unbequeme Erkenntnis wird auch durch die langjährigen Erfahrungen der Betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle im Einzelhandel uneingeschränkt bestätigt. Die hier zu besprechende Untersuchung der Redienhaftigkeit in der Führung von Einzelhandelsbetrieben geht einerseits von diesem Erfahrungstatbestand aus und versucht ihn zu vertiefen; andererseits beruht die Themenstellung auf der einhelligen Forderung, daß die Betriebsleistung systematisch rational geplant, erstellt (realisiert) und kontrolliert werden muß. Die Betriebsführung,, die auf die Planung und Kontrolle verzichtet, vernachlässigt zwangsläufig das Wirtschaftlichkeitsprinzip, da beispielsweise die zur Leistung benötigten Faktoren nicht zur richtigen Zeit in der erforderlichen Menge am richtigen Ort in der richtigen Qualität zusammengestellt werden (Versäumnis
der Planung), Die Folge fehlender oder mangelhafter Kontrolle besteht darin, daß nicht erkannt wird, ob die geplante Leistungserstellung das gewünschte Resultat erbrachte, möglicherweise weshalb das Ziel nicht erreicht wurde, so daß gegebenenfalls wirksame Abhilfemaßnahmen unterblieben.
Planung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung basieren auf den Informationen, die vor allem das betriebliche Rechnungswesen liefert.
Diese beiden grundlegenden Erkenntnisse, daß der Unternehmer in seiner Eigenschaft als dispositiver Faktor (Gutenberg) die Geschicke der Unternehmung maßgeblich beeinflußt, und daß das Rechnungswesen zur rationalen Betriebsführung unerläßlich ist, führt zu folgenden Fragenkomplexen:
1. Welchen Umfang hatte das Rechnungswesen der untersuchten Betriebe?
2. Welche Determinanten bestimmen den Umfang und die Nutzung des Rechnungswesens?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, darauf hinzuwirken, daß das Rechnungswesen als Betriebsführungsinstrument verwendet wird und somit der Distributionsrationalisierung dient?
Diesen Fragestellungen lag die Arbeitshypothese zugrunde, daß die Struktur der Betriebe, insbesondere die Betriebsgröße und die Branchenzugehörigkeit, ferner die Lebensdaten und Einstellungen des Unternehmers, insbesondere seine allgemeine betriebswirtschaftliehe Ausbildung und seine Bereitschaft zur Redienhaftigkeit, maßgeblichen Einfluß auf das betriebliche Rechnungswesen und dessen Einsatz ausüben. Dabei wird davon ausgegangen, daß das Rechnungswesen eine notwendige, nicht
aber hinreichende Bedingung für eine erfolgreiche Betriebsführung darstellt; denn Informationen garantieren keine guten Entscheidungen, sie sind deren Voraussetzung.
2. Die empirische Untersuchung
Das ausgewertete, der Arbeit zugrunde liegende Zahlenmaterial wurde empirisch durch Interviews mit Unternehmern von 100 Einzelhandelsbetrieben gewonnen. Die Mehrzahl der Betriebe erzielte einen Umsatz von 250 000 DM bis 5 Millionen DM. Der größte Teil der Betriebe gehörte der Lebensmittel-, Textil-, Eisenwaren- und Hausrat-, Möbel- und Schuhbranche an.
Ein besonders wichtiger Teil der Untersuchung war der Ermittlung von Angaben über die Unternehmer-Persönlichkeit gewidmet. Hier interessierten neben Ausbildung und Berufserfahrung vor allem die Unternehmereinstellungen und -Verhaltensweisen zu wichtigen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen wie Fortbildung, Betriebsvergleich, Koalitionenbildung, Ziel der Tätigkeit,
Preispolitik, Entsprechend der Themenstellung stand die Bereitschaft zu rechenhafter Betriebsführung im Vordergrund dieses Erhebungsabschnittes.
Das Rechnungswesen wurde als eine Gesamtheit, die durch die Art der vorhandenen Rechnungszweige und deren Ausführlichkeit und Sorgfältigkeit bei der Durchführung bestimmt wird, erhoben. Im einzelnen wurden folgende Rechnungszweige untersucht:
1. Buchhaltung
2. Kurzfristige Erfolgsrechnung
3. Kalkulation oder Kostenrechnung
4. Statistik
5. Kennzahlenrechnung
6. Planungsrechnung.
Unter dem „Umfang des Rechnungswesens" wurde das Gesamt aller vorhandenen Teilrechnungen (Rechnungszweige) unter Berücksichtigung der Ausführlichkeit und Sorgfältigkeit verstanden. Für diesen „Umfang des Rechnungswesens" wurde eine Kennzahl als zahlenmäßiger Ausdruck gebildet.
Durch ein derartiges Vorgehen wird es erst möglich, die Strukturmerkmale eines Betriebes und die Lebensdaten und Einstellungen des Unternehmers zum Umfang des Rechnungswesens in Beziehung zu setzen.
3. Die Untersuchungsergebnisse
a) Der Umfang des Rechnungswesens in den untersuchten Betrieben
Zu den unerwarteten Resultaten der Erhebung gehörte die große Zahl von Betrieben mit ausgebautem betrieblichen Rechnungswesen (vgl. Tabelle 1).
Die relativ hohe Zahl überrasdit, wenn man die Erfahrungen der Betriebsberatungsstellen und andere empirische Untersuchungsergebnisse vergleichend heranzieht, da dort häufig das mangelhafte Rechnungswesen namentlich in Betrieben der untersuchten Betriebsgröße beanstandet wird. Die Erklärung ergibt sich aus der Korrelationsanalyse, deren wichtigste Ergebnisse nachstehend angegeben werden.
b) Die Bestimmungsgrößen des Rechnungswesens
Die Auswertung des Zahlenmaterials führte zu der Feststellung, daß von allen Strukturmerkmalen einzig die Betriebsgröße bei isolierender Betrachtung einen feststellbaren, deutlichen Einfluß auf den Umfang des vorhandenen Rechnungswesens auszuüben scheint.
Daß die Betriebsgröße, was prima facie einleuchtet, die maßgeblidie Bestimmungsgröße ist, muß mit Vorbehalt festgehalten werden, weil auch kleine Betriebe — und nicht nur in Ausnahmefällen! — ein umfangreiches Rechnungswesen besaßen.
Aus diesem Grund ist die gefundene Beziehung zwischen Betriebsgröße und Umfang des Rechnungswesens ein vorläufiges Resultat, das der Bestätigung bedarf, daß keine andere Bestimmungsgröße einen überlagernden Einfluß ausübt.
Die Korrelation der Angaben über den Unternehmer mit dem Umfang des Rechnungswesens seines Betriebes führte zu folgenden teilweise überraschenden Ergebnissen: Weder das Lebensalter noch die Dauer der Berufsoder Betriebsführungspraxis noch die kaufmännische Berufsausbildung scheinen bei den befragten Unternehmern einen Einfluß auf den Umfang des vorhandenen Rechnungswesens auszuüben. Allenfalls von der Schulbildung ging ein gewisser Einfluß aus, insofern, als mit einer qualifizierten
Ausbildung die Einsicht in die Notwendigkeit zahlenmäßiger Betriebsführung zunimmt, wenn auch in stärkerem Maße als die konsequente Verwirklichung dieser Einsicht durch die Schaffung eines umfangreichen Rechnungswesens.
Von den Einstellungen und Verhaltensweisen muß die Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit als Hauptbestimmungsgröße des Rechnungswesens ganz besonders herausgestellt werden (auf die Darstellung der Untersuchungsergebnisse über die Beeinflussung durch andere Einstellungen und Verhaltensweisen soll hier verzichtet werden).
Dieses Zahlenmaterial zeigt deutlich, daß von 31 Unternehmern mit ungenügender oder mangelhafter Bereitschaff zur Rechenhaftigkeit 97 % (30 von 31) ein Rechzwinungswesen von geringem oder sogar sehr geringem Umfang besitzen. Von 69 Unternehmern mit befriedigender oder guter Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit hatten dagegen nur 41 % (28 von 69) ein Rechnungswesen von geringem oder sehr geringem Umfang.
Abschließend sei tabellarisch der Zusammenhang zwischen der Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit und dem Umfang des Rechnungswesens unter Berücksichtigung der Betriebsgröße wiedergegeben.
Berücksichtigt man die Tatsache, daß in kleinen Betrieben das Betriebsgeschehen häufig leicht überschaubar ist, daß infolgedessen zur rechenhaflen Durchdringung des Betriebsablaufs gemäß dem Prinzip wirtschaftlicher Informationsgewinnung ein dem Umfang nach kleineres Rechnungswesen angeraten ist, so scheint es bemerkenswert, daß dennoch fast ein Viertel (24 %, 10 von 42) der kleinen Unternehmer ein mittel- bis umfangreiches Rechnungswesen hatte. Verhältnismäßig viele kleine Unternehmer erkennen und verwirklichen also die Notwendigkeit zahlenmäßiger Betriebsführung. Die darüber entscheidende Frage ist die Bereitschaft des Unternehmers zu zahlenmäßiger Betriebsführung; denn fast alle (90 %, 9 von 10) der kleinen Unternehmer mit einem mittel- bis umfangreichen Rechnungswesen besaßen auch eine befriedigende oder gute Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit.
Insgesamt hatten kleine Betriebe häufiger sowohl ein Rechnungswesen geringen oder sehr geringen Urnfangs als mittlere Betriebe:
76 % (32 von 42) gegenüber 50 % (25 von 50) als auch eine ungenügende oder mangelhafte Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit:
50 % (21 von 42) gegenüber 20 % (10 von 50).
Es waren aber sowohl bei der Gruppe der kleinen als auch der mittleren Betriebe die ungenügend oder mangelhaft rechenhaften Unternehmer, die ein Rechnungswesen von geringem oder sehr geringem Umfang hatten;
95 % (20 von 21) der unrechenhaften kleinen Unternehmer bzw.
100 % (10 von 10) der unrechenhaften mittleren Unternehmer.
Von den befriedigend oder gut rechenhaften Unternehmern besaßen dagegen nur 57 % (12 von 21) der kleinen Unternehmer und 38 % (15 von 40) der mittleren Unternehmer ein Rechnungswesen von geringem oder sehr geringem Umfang.
Daraus folgt eindeutig, daß das Rechnungswesen der Betriebe primär durch den Grad der Bereitschaft der Unternehmer zu rechenhafter Betriebsführung determiniert ist, daß die Betriebsgröße eine sekundäre Bestimmungsgröße darstellt.
Wenn in empirischen Untersuchungen, wie beispielsweise in der Arbeit von Zopp1, ein um so besseres Rechnungswesen festgestellt wurde je größer die Betriebe waren, so birgt diese Feststellung die Gefahr, daß damit eine falsche Ansatzstelle für die Rationalisierungsbemühungen aufgezeigt wird. Diese Gefahr ist nicht zu unterschätzen. Das Problem der rechenhaften Betriebsführung darf keinesfalls in einer einleuchtenden aber auf einer Scheinkorrelation beruhenden Abhängigkeit von der Betriebsgröße gesehen werden. Gerade Unternehmer kleiner Betriebe besitzen besonders häufig auch eine geringe Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit, so daß der Einfluß dieser überlagernden Determinante nur schwer erkennbar und trennbar ist.
Unter dem Aspekt innerbetrieblicher Distributionsökonomisierung muß die Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit entscheidend verbessert werden. Erst im Anschluß. daran vermag ein ausgebautes Rechnungswesen seine leistungssteigernde Wirkung auszuüben. Gelingt es nicht, als erstes die Bereitschaft zu rechenhafter Betriebsführung zu verbessern, so ist der Erfolg der betriebswirtschaftlichen Unternehmer-Beratung und der Informationsgewinnung durch das Rechnungswesen und den Betriebsvergleich in Frage gestellt. Es ist ein zweifelhafter Fortschritt der Betriebsführung, wenn zwar Führungsinstrumente wertvolle Führungsinformationen liefern, ohne daß der Entscheidungsträger zu einem rationalen Führungsstil gefunden hat. Die Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit scheint verbessert werden zu können, indem vor allem die Wirkung des Rechnungswesens auf die Erhaltung der Selbständigkeit und die Gewinnerzielung hervorgehoben wird. Sofern die Einsicht in die Notwendigkeit rationaler, rechenhafter Betriebsführung nicht geweckt werden kann, muß ein verschärfter Wettbewerbsgrad die Unternehmer zu leistungssteigernder, rationaler Betriebsführung zwingen. Die Untersudiungsergebnisse sprechen jedoch dafür, daß die freiwillig verbesserte Bereitschaft zur Rechenhaftigkeit die größte Gewähr für eine rechenhafte Betriebsführung darstellt.
1 Hans Zopp: Differenzieningsgründe der Leistung bei gleichgearteten Einzelhandelsbetrieben, Band 31 Schriften zur Handelsforsdiung, Köln und Opladen 1965, Seite 52 f.
