Bericht über die Betriebsvergleichsergebnisse der Apotheken in den Jahren 1967 und 1968
von Prof. Dr. Rudolf Seyffert und Prof. Dr. Edmund SundhoffSeit dem Jahre 1965 führt das Institut für Handelsforschung Betriebsvergleiche für Apotheken durch. Die ersten zwei Auswertungen für die Jahre 1965 und 1966 erstreckten sich auf das Gebiet der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Im Jahre 1967 wurde im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) der Betriebsvergleich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausgedehnt. Der Betriebsvergleich dient primär der betrieblichen Rationalisierung. Er ermöglicht der einzelnen Apotheke durch den Vergleich mit strukturell ähnlich gelagerten Firmen eine Beurteilung der eigenen Leistungs-, Kosten- und Ertragssituation. Hierdurch werden Leistungsreserven, Unwirtschaftlichkeiten und Schwachstellen der einzelnen Betriebe aufgedeckt und Ansatzpunkte für deren Beseitigung aufgezeigt. Zu diesem Zweck erhalten die Vergleichsteilnehmer synoptische Ergebnistabellen, in denen sämtliche Vergleichszahlen aller Berichtsbetriebe und deren Zusammenfassung zu Durchschnittswerten enthalten sind.
Die Tabelle auf Seite 82 gibt einen Oberblick über die wichtigsten Betriebsvergleichsergebnisse der Apotheken für die Jahre 1967 und 1968. Die Aufgeschlossenheit, die dem Betriebsvergleich entgegengebracht wurde, schlägt sich in der sprunghaften Ausweitung des Berichtskreises von 390 Apotheken im Jahre 1967 auf 990 im Jahre 1968 nieder. Der Gesamtumsatz der erfaßten Apotheken betrug im Jahre 1968 642,5 Mill. DM. Der relativ hohe Repräsentationsgrad der Betriebsvergleichsergebnisse zur Beurteilung und Dokumentation der Gesamtsituation der Apotheken ergibt sich aus der Feststellung, daß im Jahre 1968 8,9 % der in der Bundesrepublik vorhandenen Apotheken — mit einem Gesamtabsatzanteil von 10,2% — in den Betriebsvergleich einbezogen wurden. Die durchschnittliche Betriebsgröße der Vergleichsapotheken im Jahre 1968 kommt im Absatz je Betrieb in Höhe von 649 000,— DM, in der Beschäftigtenzahl je Betrieb von 6,0 Personen und in der Geschäftsraumgröße je Betrieb von 161 qm zum Ausdruck. Bei einem veränderten Teilnehmerkreis kann sich, in den Auswertungspositionen „Zahl der beschäftigten Personen je Betrieb", „Zahl der
qm Geschäftsraum je Betrieb" und „Absatz je Betrieb" die unterschiedliche Betriebsgrößenzusammensetzung auswirken. Deshalb wird speziell die Absatzveränderung gegenüber dem Vorjahr für jeden Betriebsvergleichsteilnehmer gesondert erfragt und errechnet.
Für die Berichtsjahre 1967 und 1968 weist der Betriebsvergleich — in Übereinstimmung mit den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes — beachtliche Absatzzunahmen der Apotheken aus. Im Jahre 1967 betrug die Absatzerhöhung 11 % und im Jahre 1968 13 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Zu berücksichtigen ist jedoch, daß die Verkaufspreise der Apotheken im Jahre 1967 um 1,0 % und im Jahre 1968 um 3,5 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr angestiegen sind. Der Absatz je beschäftigte Person, der den Leistungsgrad des Personals wiedergibt, belief sich im Jahre 1967 auf
102 800,— DM und erhöhte sich im Jahre 1968 um 9, 6% auf 112 700,— DM. Die im Vergleich zur Personalleistungsveränderung stärkere Absatzsteigerung weist daraufhin, daß im Jahre 1968 gegenüber 1967 eine geringfügige Ausweitung des Personalbestandes eingetreten ist. Aus der Gegenüberstellung der Zunahme des Absatzes
je Handverkauf und Kassenrezept und des Absatzes je Lieferung an gewerbliche Verwender mit dem Absatz je beschäftigte Person ist zu erkennen, daß die verbesserte Personalabsatzleistung im Jahre 1968 gegenüber 1967 ausschließlich auf die vergrößerten Einkaufsquoten der Kunden zurückzuführen ist. Die wirtschaftliche Nutzung der Geschäftsräume, die im Absatz je qm Geschäftsraum zum Ausdruck kommt, erhöhte sich von 3605,— DM im Jahre 1967 auf 4150,— DM im Jahre 1968 um etwa 13 %. Da diese Zunahme weitgehend mit der Absatzentwicklung übereinstimmt, ist die Raumkapazität der
Apotheken in den beiden Berichtsjahren trotz der Absatzsteigerung in etwa gleichgeblieben.
Trotz der beachtlichen Absatzsteigerung, der erhöhten Personalleistung und der größeren Raumnutzung hat das Jahr 1968 keine Veränderung des Kostendrucks gebracht. Mit 28,2 % des Absatzes war die Kostenbelastung fast gleich hoch wie im Jahre 1967 (28,3 %). Bemerkenswert ist jedoch, daß im ersten Mehrwertsteuerjahr die Betriebshandelsspanne gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % des Absatzes auf 35,1 % zurückgegangen ist. Infolge dieser Spannenreduzierung hat sich das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis von 9,5 % im Jahre 1967 auf 6, 9% im Jahre 1968 um 2 , 6% des Absatzes verringert.
Erläuterung der im vorstehenden Bericht verwendeten Begriffe
Beschäftigte Personen. Zahl der im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigten Personen einschließlich der tätigen Inhaber und mithelfenden Familienangehörigen, Praktikanten im I. Jahr und Anlernhelferinnen sind mit 0,5 bewertet, teilbeschäftigte Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil.
Größe der Geschäftsräume. Gesamtfläche der betrieblich genutzten Geschäftsräume (Offizin einschl. Schaufenster, Labor, Lager, Büro usw.) sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden, nicht jedoch ausgesprochene Nebenräume, wie Abstellräume.
Gesamtabsatz einschließlich Mehrwertsteuer. Warenausgang (d. h. Handverkauf einschl. Privatrezepte und die vollen Rechnungsbeträge des im Berichtsjahr getätigten Krankenkassenabsatzes und der sonstigen Kreditverkäufe) zu Verkaufspreisen einschl. Eigenverbrauch und Mehrwertsteuer abzüglich gewährter Preisnachlässe und Skonti.
Absatzwege. Der Absatz an private Barzahler umfaßt den Handverkauf einschl. Privatrezepte. Der Absatz an Kassenmitglieder ergibt sich aus dem Krankenkassenabsatz einschl. Kassenrezeptanteile abzüglich Rabatte.
Kreditabsatz. Gesamte Kreditverkäufe im Berichtsjahr (d. h. Gesamtabsatz vermindert um die Barverkäufe). Zu
den Barverkäufen zählen der Handverkauf einschl. Privatrezepte sowie die Kassenrezeptanteile.
Außenstände aus Kreditverkäufen. Bilanzwerte der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
am Ende des Berichtsjahres.
Beschaffung ohne abziehbare Vorsteuerbeträge. Summe der Einkaufsrechnungen laut Wareneingangsbuch oder Eingangsseite (Soll) des Wareneinkaufskontos einschl. der Bezugskosten (wie Frachten, Rollgelder, Zölle usw.) ohne abziehbare Vorsteuerbeträge und abzüglich der Retouren sowie der von Lieferanten erhaltenen Preisnachlässe.
Lagerbestände. Es werden die Lagerbestände zu Bilanzwerten, d. h. zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) abzüglich sämtlicher Wertminderungen am Anfang und am Ende des Berichtsjahres erfaßt. Zur Berechnung der Lagerumschlagsgesehwindigkeit werden außerdem die Lagerbestände zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) oder zu Verkaufspreisen erhoben.
Personalkosten einschließlich Unternehmerlohn. Neben den Bruttogehältern und -löhnen aller im Betrieb angestellten Personen einschl. des Arbeitgeberanteils an sozialen Lasten sowie Tantiemen, Gratifikationen, Prämien, Provisionen und Sachleistungen (Verpflegung, Logis usw.) ist ein Unternehmerlohn als Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie berücksichtigt.
Miete. Der für fremde Räume, die ausschließlich dem Betriebszweck dienen, gezahlte Betrag oder der Mietwert für Räume in eigenen Gebäuden. Als Mietwert bei eigenen Räumen ist die Summe eingesetzt, die gezahlt werden müßte,
wenn Räume in gleichem Umfange und in gleicher Lage gemietet wären. Durch den kalkulatorischen Mietwert für die betriebliche Nutzung eigener Räume sind sämtliche Aufwendungen für eigene Grundstücke und Gebäude, wie Grundsteuer,
aktivierte Baukosten und Zinsen für das in eigenen Grundstücken investierte Eigen- und Fremdkapital usw. abgegolten
und daher bei anderen Kostenarten nicht noch einmal berücksichtigt.
Apothekenpacht ohne Miete für Betriebs und Wohnräume. Die Miete für Betriebsräume ist in Position „Miete" angegeben.
Sachkosten für Geschäftsräume. Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, Instandhaltung usw.
Kosten für Werbung. Sämtliche Sachkosten für Werbung wie Dekorationskosten, Inserate, Prospekte, Plakate, ferner die Beiträge für Werbegemeinschaften, Honorare für gelegentliche Werbehelfer usw.
Gewerbestetier. Nur die im Laufe des Berichtsjahres gezahlte (nicht fällig gewordene) Gewerbesteuer einschließlich Lohnsummensteuer.
Kraftfahrzeugkosten. Sämtliche Sachkosten der betriebseigenen Kraftfahrzeuge einschl. Reparaturen, Kfz-
Steuern und Kfz-Versicherungen, jedoch keine Abschreibungen auf Kraftfahrzeuge.
Zinsen für Fremdkapital (einschl. Nebenkosten des Finanz- und Geldverkehrs). Hier sind auch Diskont- und Bankprovisionen sowie die mit dem Geld- und Überweisungsverkehr zusammenhängenden Spesen und Gebühren berücksichtigt.
Zinsen für Eigenkapital. Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften werden 6% des Eigenkapitals
des Inhabers oder der Gesellschafter nach dem Kapitalkontenstand am Anfang des Berichtsjahres in Ansatz gebracht. Sofern Eigenkapital in betrieblich genutzten eigenen Grundstücken und Gebäuden investiert ist, bleibt dieser Betrag bei
der Eigenkapitalverzinsung außer Ansatz, da er bereits durch den Miewert abgegolten ist.
Abschreibungen. Sämtliche Abschreibungen auf Inventar, Fahrzeuge und Forderungen einschl. geringwertiger
Wirtschaftsgüter entsprechend dem Abschluß des Berichtsjahres.
Bei den Abschreibungen auf Forderungen sind nur effektive Zahlungsausfälle., nicht dagegen die Rückstellungen für dubiose Forderungen erfaßt. Abschreibungen auf das Warenlager sind nicht hier, sondern durch die Lagerbewertung berücksichtigt. Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude sind durch den Mietwert abgegolten.
Alle übrigen Kosten. Hierunter fallen alle bisher nicht gesondert erfaßten Kostenarten. Nicht enthalten sind sämtliche Grundstückskosten und Abgaben für eigene Gebäude, wie Baukosten, Grundsteuer usw., da sie durch den
Mietwert abgegolten sind; ferner Ausgaben für Neuanschaffungen, da sie bei den Abschreibungen Berücksichtigung finden
und Entnahmen des Inhabers für private Zwecke wie z. B. persönliche Steuern. Warenbezugskosten werden nicht den
Handlungskosten, sondern der Beschaffung zugerechnet.
Gesamtkosten ohne abziehbare Vorsteuerbeträge. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Addition der einzelnen Kostenarten.
Betriebshandelsspanne. Die Betriebshandelsspanne ist die Differenz zwischen dem Absatz zu Verkaufswerten nach Abzug der Mehrwertsteuer und dem Absatz zu Einstandspreisen (Wareneinsatz ohne Vorsteuer). Sie sind wie folgt berechnet:
Absatz zu Verkaufswerten (abzüglich Mehrwertsteuer und gewährter Preisnachlässe)
plus Lagerbestand am Ende des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer
minus Beschaffung zu Einstandswerten ohne Vorsteuer (d.h.: Summe der Einkaufsrechnungen plus Bezugskosten, abzüglich Retouren, erhaltener Skonti und sonstiger Preisnachlässe)
minus Lagerbestand am Anfang des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer.
Betriebswirtschaftliches Betriebsergebnis. Das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten einschl. Unternehmerlohn und Zinsen für Eigenkapital.
Lieferantenskonti. Die Lieferantenskonti werden getrennt von den Lieferantcnboni und sonstigen Preisnachlässen der Lieferanten ermittelt.
Mehrwertsteuer- Inkasso. Im Berichtsjahr vereinnahmte oder vereinbarte Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuer ihrem Wesen entsprechend keinen Kostencharakter besitzt, wird sie nidit unter den Handlungskosten ausgewiesen und kann deshalb auch nicht Bestandteil der Betriebshandelsspanne sein.
