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Bericht über die Ergebnisse des Betriebsvergleichs des Einzelhandels im Jahre 1969

von Prof.Dr. Rudolf Seyffert und Prof. Dr. Edmund Sundhoff
Neben den laufenden Monats- und Tertialsauswertungen werden im Rahmen des Einzelhandelsbetriebsvergleichs auch Jahreserhebungen durchgeführt. Die Ermittlung des Zahlenmaterials erfolgt nicht aufgrund einer Addition der Monats- und Tertiaisergebnisse, sondern mit Hilfe eines besonderen Jahresfragebogens. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, das Programm zu ergänzen und in die Jahresauswertung auch solche Firmen einzubeziehen, die an einer kurzfristigen Berichterstattung nicht interessiert sind. Der Betriebsvergleich im Einzelhandel wird vom Institut im Auftrag der Bundesfachverbände und der Hauptgerneinschaft des Deutschen Einzelhandels durchgeführt. Finanziell unterstützt werden die Arbeiten in erheblichem Umfange vom Bundcswirtschaftsministerium und vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Betriebsvergleich dient in erster Linie den beteiligten Firmen als Rationalisierungshilfe. Zu diesem Zweck erhalten die Beriditsfirmen Auswertungstabellen, in denen unter vertraulichen Kennummern die Einzelergebnisse aller Firmen ausgewiesen sind. Durch die Angabe einiger wichtiger Strukturmerkmale, wie beispielsweise der Ortsgröße, der Geschäftslage und der Sortimentszusammensetzung, ist die Möglichkeit gegeben, ähnlich gelagerte Firmen herauszufinden und diese zum Vergleich aller wesentlichen Leistungs-, Kosten- und Ertragszahlen heranzuziehen. Erstmals erhalten die Firmen in diesem Jahr auch einen Betriebsauswertungsbogen, der elektronisch bearbeitet ist und die Zahlen des jeweiligen Betriebes sowie die entsprechenden Vergleichswerte der Größenklasse und der Branche enthält. In einer Zusatzspalte werden außerdem die Abweichungen des Vergleichsbetriebes vom Durchschnitt und von seinen eigenen Vorjahreswerten gekennzeichnet. Neben seiner vornehmlich auf den Einzelbetrieb abgestellten Aufgabe, liegt ein weiterer Zweck des Betriebsvergleichs in der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Analyse des Handels. Auf dem empirischen Zahlenmaterial aufbauend, können Struktur- und Leistungszusamnienhänge der Betriebe, Ursachen und Auswirkungen betrieblicher Erscheinungen und betriebswirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten festgestellt und daraus Erkenntnisse über die zweckmäßige Gestaltung der Handelsbetriebe gewonnen werden. Als dritte Aufgabe des Betriebsvergleichs ist die zahlenmäßige Dokumentation der Situation des Handels zu nennen. An keiner anderen Stelle werden zur Zeit zentral für das gesamte Bundesgebiet gleichzeitig Umsatz-, Leistungs- und Kostenzahlen sowie Betriebshandelsspannen und Betriebsergebnisse für den Handel in dem Ausmaß wie im Institut für Handelsiforschung ermittelt. Insofern ist das hier erhobene Zahlenmaterial eine wesentliche Grundlage für die Beobachtung und Beurteilung der Leistung dieses wichtigen Wirtschaftsbereiches.
Im vorliegenden Bericht sollen die Branchendurchschnittswerte des Jahres 1969 einer Betrachtung unterzogen werden. Das Institut hat die Auswertung jetzt abgeschlossen. Wie im Vorjahr hat sich auch in diesem Jahr die Fertigstellung verzögert, da von der Mehrzahl der Firmen die vom Institut festgesetzten Rücksendetermine nicht eingehalten worden sind. Während bis 1967 die Ergebnisse jeweils im August vorlagen, konnten sie 1968 und 1969 erst endgültig im November berechnet werden. Auch in diesem Jahr haben sich offensichtlich die Jahresabschlüsse verzögert, da erneut durch die Mehrwertsteuer bedingte Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Das positivste Ergebnis der Jahresauswertung 1969 war die Entwicklung des Teilnehmerkreises, Auf Grund intensiver Bemühungen des Instituts, der Hauptgerneinschaft des Einzelhandels und der Fachverbände ist es mit finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand gelungen, den Teilnehmerkreis um über 1000 Firmen zu erweitern. Während im Vorjahr 4428 Einzelhandelsfachgeschäfte am Betriebsvergleich teilgenommen haben, konnten in diesem Jahr 5511 Firmen in die Erhebung einbezogen werden. Sie verteilten sich auf insgesamt 46 Branchen und Teilbranchen. Der Absatz der erfaßten Betriebe belief sich auf rund 7 Milliarden DM. Das sind rund 4 % des Gesamtabsatzes des Einzelhandels in der Bundesrepublik Deutschland. Nur auf die Fachgeschäfte der Branchen bezogen, die am Betriebsvergleich beteiligt sind, ergibt sich für die erfaßten Firmen ein Absatzanteil von knapp
7 %. Damit weisen die Betriebsvergleichsergebnisse umsatzmäßig eine beachtliche Repräsentanz auf, In regionaler Hinsicht verteilten sich die Betriebsvergleichsteilnehmer in enger Anlehnung an die Bevölkerungszahlen auf die einzelnen Bundesländer, so daß von einer repräsentativen regionalen Streuung des Berichtskreises gesprochen werden kann. Eine Abweichung zur allgemeinen Situation ergibt sich allerdings bezüglich der Größenstruktur. Obwohl es sich bei den 1969 neu hinzugekommenen Vergleichsteilnehmern vorwiegend um kleinere und mittelgroße Betriebe handelt, ist nach wie vor der Anteil der größeren Firmen vergleichsweise hoch. Die hierdurch sich ergebenden Einflüsse auf die Durchschnittswerte, bei denen es sich vorwiegend um Verhältniszahlen handelt, sind jedoch gering. Diese Feststellung kann auf Grund der Tatsache getroffen werden, daß die Betriebsvergleichsergebnisse in  der Regel eine weitgehende Übereinstimmung mit den auf einem wesentlich breiteren Berichtskreis basierenden Urnsatzentwickhingszahlen und Rohertragsquoten des Statistischen Bundesamtes aufweisen. Auch bei der Mehrzahl der Branchen ist die Zahl der Berichtsfirmen groß genug, um ein wirklichkeitsnahes Bild der Gesamtsituation des jeweiligen Fachzweiges zu vermitteln. Dies gilt vor allem für die umsatzmäßig bedeutungsvollsten Branchen, und zwar den Lebensmitteleinzelhandel, den Textileinzelhandel, den Eisenwarenund
Hausrathandel, den Schuheinzelhandel, den Möbeleinzelhandel und die Drogerien. Bei einigen Branchen ist allerdings auch 1969 der Berichtskreis relativ klein gewesen, so z. B. im Klavierhandel, im Musikalienhandel, beim medizinisch-technischen Fachhandel, bei den zoologischen Fachgeschäften, im Fahrradeinzelhandel, bei den Schirmfachgeschäften, im Fischeinzelhandel und den Textilgeschäften mit Miederwaren sowie mit Meterwaren und den Eisenwaren- und Hausrathandlungen mit vorwiegend Haushalt-Großgeräten, Die für diese Branchen ermittelten Durchschnittsergebnisse besitzen nur eine begrenzte Aussagekraft. In den Tabellen sind die Zahlen der betreffenden Fachzweige durch Kleinkursivdruck
gekennzeichnet.
Im vergangenen Jahr mußten die durch die Einführung der Mehrwertsteuer bedingten Veränderungen im Rechnungswesen auch bei der Gestaltung des Erhebungs- und Auswertungsprogramms berücksichtigt werden. Das Institut hat diese Notwendigkeit dazu benutzt, gleichzeitig auch einige weitere, seit langem geplante Verbesserungen zu realisieren. Im Interesse der Kontinuität wurden zwar alle in den Vorjahren ausgewiesenen Vergleichszahlen weiterhin berücksichtigt, jedoch ist das Tabellenprogramm neu gegliedert und erheblich erweitert worden. Die im vorliegenden Bericht wiedergegebenen Tabellen entsprechen denen des Vorjahres.
Neben den Branchendurchschnittswerten sind auch die Ergebnisse für den erfaßten Einzelhandel insgesamt berechnet worden. Hierzu wurden die Branchenzahlen entsprechend dem unterschiedlichen Anteil der einzelnen Branchen am Gesamtabsatz des Einzelhandels gewichtet. Als Grundlage für die Gewichtung dienten die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Infolge des abweichenden Gewichtes von Umsatz- und Lageranteil mußte für die Durchschnittsberechnung der Lagerzahlen ein besonderes Lagerwägungsschema verwendet werden. Die Berechnung der Lagergewidite erfolgte durch Division des Absatzgewichtes durch die vom Institut für die einzelnen Branchen ermittelte Lagerumschlagsgeschwindigkeit. Das für 1969 zugrunde gelegte Absatz- und Lagerwägungsschema ist nachfolgend abgedruckt:

Zur richtigen Beurteilung der im vorliegenden Bericht wiedergegebenen Ergebnisse sind nachfolgend der Inhalt der Erhebungspositionen und - soweit es notwendig war - die Berechnung der Vergleichszahlen erläutert. Zunächst ist es jedoch erforderlich, einige grundsätzliche Bemerkungen zu den durch die Mehrwertsteuer bedingten Änderungen und deren Auswirkung auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Jahre 1968 und 1969 mit denen früherer Jahre zu machen. Es handelt sich hierbei um eine Wiederholung der Hinweise, die bereits bei der Erläuterung der Ergebnisse für 1968 gegeben worden sind. Beim Warenverkauf an Letztverbraucher tritt auch nach Einführung der Mehrwertsteuer in der Regel nur der Bruttoumsatz (also einschließlich Mehrwertsteuer) in Erscheinung. Er entspricht dem Umsatz- und Kalkulationsdenken des Einzelhändlers und ist nach wie vor der zivilrechtliche Kaufpreis, der Auszeichnungspreis und Gegenstand der Preisbindung. Aus diesem Grunde wird auch im Rahmen des Betriebsvergleichs der Absatz einschließlich Mehrwertsteuer als Bezugsgrundlage für alle Berechnungen verwendet. Die Vergleichbarkeit mit früheren Ergebnissen ist auf diese Weise weitgehend gewährleistet, da die bis 1967 ermittelten Absatzwerte die Umsätzsteuer des Einzelhandels und die kumulierte Umsatzsteuer der Vorstufen enthielten. Eine Verschiebung ist nur in dem Umfang aufgetreten, in dem die Höhe der Mehrwertsteuer von der kumulierten Umsatzsteuer abweicht. Auf der Seite des Wareneinkaufs hat sich insofern eine Änderung ergeben, als die Einstandspreise ohne Vorsteuern ausgewiesen werden. Das gleiche gilt auch für die Lagerbestände, die als Nettowerte (ohne Vorsteuer) aufgenommen werden. Als Folge hiervon sind die auf Warenbeschaffungs- und Lagerwerten basierenden Vergleichszahlen der Jahre 1968 und 1969 mit den früheren Ergebnissen, die die kumulierte Umsatzsteuer enthielten, nicht mehr voll vergleichbar. Dies gilt allerdings nicht für die Lagerumschlagsgeschwindigkeit, da bei ihrer Berechnung sowohl der Wareneinsatz zu Einstandspreisen als auch die durchschnittlichen Lagerbestände zu Einstandspreisen als Nettowerte (ohne Vorsteuer) in Ansatz gebracht sind und sich somit beide Bezugswerte relativ in gleichem Umfang vermindert haben. Die Kostenzahlen weisen insofern eine gewisse Veränderung auf, als sie netto erfaßt werden, d. h. nach Abzug etwaiger Vorsteuern. Diese Tatsache wirkt sich jedoch nur bei wenigen Kostenarten und zudem
nur in ganz geringem Umfang aus. Im übrigen ist bei der Beurteilung der Gesamtkosten zu berücksichtigen, daß die Mehrwertsteuer keinen Kostencharakter mehr hat und demnach nicht in die Kostenrechnung einbezogen ist. Bei einem Vergleich mit den Kostenergebnissen der Vorjahre muß deshalb auch bei diesen die Umsatzsteuer eliminiert werden. Die Differenz zwischen dem Absatz zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) und dem Absatz zu Verkaufspreisen (einschließlich Mehrwertsteuer) wird ab 1968 im Rahmen des Betriebsvergleichs aufgeteilt in das Mehrwertsteuerinkasso und die Betriebshandelsspanne. Eine Gegenüberstellung mit der bis 1967 berechneten Betriebshandelsspanne, die auf Einstandspreisen (einschließlich der kumulierten Umsatzsteuer der Vorstufen) und auf Verkaufspreisen (einschließlich der Umsatzsteuer) basierte, macht es erforderlich, auch von dieser die Umsatzsteuer abzuziehen.
Erläuterung der im vorliegenden Bericht verwendeten Begriffe :
Beschäftigte Personen :
Im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigte Personenzahl emsdiließlich tätiger Inhaber und mithelfender Familienangehörigen. Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr und Anlernlinge im 1. Jahr sind mit 0,5 bewertet, teilbeschäftigte Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil. Berücksichtigt sind auch die in der Werkstatt Beschäftigten, soweit sie nicht für etwaige Eigenproduktion tätig sind. Mit Ausnahme der Schirmfachgeschäfte und des med.-techn. Fachhandels ist die Eigenproduktion aus dem Betriebsvergleich ausgeklammert. Ebenso wie bei den beschäftigten Personen ist die Eigenproduktion auch bei allen übrigen Erhebungspositionen, wie „Größe der Geschäftsräume", „Handlungskosten" usw. nicht berücksichtigt.
Größe der Geschäftsräume :
Gesamtfläche der betrieblich genutzten Geschäftsräume, zu der Verkaufs-, Ausstellungs-, Schaufenster-, Lager- und Büroräume sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden zählen, nicht jedoch ausgesprochene Nebenräume, wie Abstellräume.
Gesamtabsatzeinschließlich Mehrwertsteuer :
Warenausgang (Barverkäufe und die vollen Rechnungsbeträge der im Berichtsjahr getätigten Kreditverkäufe) zu Verkaufspreisen einschließlich Eigenverbrauch, Provisionen, Erlöse aus Werkstattleistungen und Mehrwertsteuer, abzüglich gegebenenfalls gewährter Nachlässe, wie Rabatte und Skonti. Preisnachlässe sind Erlösschmälerungen und daher nicht als Kosten berücksichtigt. In Brandien, in denen die Kreditverkäufe eine geringe Bedeutung haben, sind notfalls anstelle des Warenausganges die Zahlungseingänge eingesetzt worden. Im Gesamtabsatz sind neben dem Absatz an Letztverbraucher gegebenenfalls auch Verkäufe an gewerbliche Verwender, Großverbraucher und Wiederverkäufer enthalten. Bei den Erlösen aus Werkstattleistungen handelt es sich um sämtliche berechneten Werkstattleistungen, wie Änderungen, Zurichtungsarbeiten und Montagen von verkauften Waren sowie nicht aus dem Handelsbetrieb erwachsene Reparaturen, Laborarbeiten usw., die vom eigenen oder von fremden Betrieben ausgeführt werden.
Kreditabsatz :
Gesamte Kreditverkäufe im Geschäftsjahr, d. h. Warenausgang einschließlich Werkstattabsatz vermindert um die Barverkäufe. Bei den vertraglich geregelten Kreditverkäufen (Teilzahlungsverkäufe) rechnen die Anzahlungen zum Kreditabsatz. Bei den übrigen Kreditverkäufen (Kreditverkäufe ohne Teilzahlungsvertrag) ist nur der kreditierte Betrag angegeben.
Außenstände aus Kreditverkäufen :
Bilanzwerte der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen am Ende des Geschäftsjahres.
Beschaffung ohne abziehbare Vorsteuerbeträge :
Summe der Einkaufsrechnungen laut Wareneingangsbuch oder Eingangsseite (Soll) des Wareneinkaufskontos einschließlich der Bezugskosten (wie Frachten, Rollgelder, Zölle usw.), ohne abziehbare Vorsteuerbeträge und abzüglidi der Retouren, Preisnachlässe und Skonti. Selbsthergestellte und im eigenen Handelsgeschäft abgesetzte Waren sind wie fremdbezogene Waren behandelt und zum Selbstkostenpreis im Wareneingang berücksichtigt.
Lagerbestände :
Es werden die Lagerbestände zu Bilanzwerten, d. h. zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) abzüglich sämtlidier Wertminderungen am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres erfaßt.  Zur Berechnung der Lagerumschlagsgeschwindigkeit werden außerdem die Lagerbestände zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) oder zu Verkaufspreisen erhoben.
Zahl der Einzelverkäufe (Kundenzahl):
Zahl der Kassenzettel und Kreditverkäufe für Waren- und Werkstattabsatz.
Handlungskosten ohne abziehbare Vorsteuerbeträge:
Die Handlungskosten beziehen sich auf die im Berichtszeitraum bezahlten Beträge. Dazu treten im Sinne einer betriebswirtschaftlich zutreffenden Kostenerfassung als kalkulatorische Kostenarten das Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn), der Mietwert und die Zinsen für Eigenkapital. Folgende Kostenarten werden getrennt erfaßt:
Personalkosten :
Bruttogehälter und -löhne aller im Betriebe angestellten Personen einschließlich des Arbeitgeberanteils an sozialen Lasten sowie Tantiemen, Gratifikationen, Prämien, Provisionen und Sachleistungen (Verpflegung, Logis usw.).
Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn) :
Da bei Einzelunternehmungen, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften unter Personalkosten kein Unternehmerlohn verbucht wird, ist dafür ein kalkulatorischer Betrag in Ansatz gebracht. Das kalkulatorisdie Entgelt entspricht dem an gleichwertige leitende oder ausführende Kräfte nach den Sätzen der örtlichen Tarifordnung oder nach freier Vereinbarung zu zahlenden Gehalt. Als Anhalt für die Höhe des Unternehmerlohns gelten die in der nachfolgenden Übersicht enthaltenen Beträge, die nach der Höhe des Jahresabsatzes gestaffelt sind:
Sind in einer Firma mehrere Inhaber tätig, so ist der Jahresabsatz durch ihre Zahl geteilt und der auf jeden Inhaber entfallende Unternehmerlohn für den entsprechenden Jahresahsätzanteil getrennt berechnet worden.
Im Tabakwareneinzelhandel sind wegen der Erhöhung der Absatzwerte durch die Verbrauchssteuer die Unternehrncrlohnsätze gegenüber den in der Tabelle enthaltenen Werten um ein Drittel herabgesetzt.
Für die mithelfenden Familienangehörigen, die kein Gehalt beliehen und somit nicht Angestellte sind, wird ein ihrer Tätigkeit und der örtlichen Tarifordnung entsprechendes kalkulatorisches Entgelt angesetzt.
Miete :
Der für fremde Räume, die ausschließlich dem Betriebszweek dienen, gezahlte Betrag oder der Mietwert für Räume in eigenen Gebäuden. Als Mietwert bei eigenen Räumen ist die Summe eingesetzt, die gezahlt werden müßte, wenn Räume in gleichem Umfange und in gleicher Lage gemietet wären. Durch den kalkulatorischen Mietwert für die betriebliche Nutzung eigener Räume sind sämtliche Aufwendungen für eigene Grundstücke und Gebäude, wie Grundsteuer, aktivierte Baukosten und Zinsen für das in eigenen Grundstücken investierte Eigen- und Fremdkapital usw. abgegolten und daher bei anderen Kostenarten nicht noch einmal berücksichtigt.
Sachkosten für Geschäftsräume (ohne Abschreibungen):
Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, Instandhaltung usw.
Kosten für Werbung :
Sämtliche Sachkosten für Werbung, wie Dekorationskosten, Inserate, Prospekte, Plakate, ferner die Beiträge für Werbegemeinschaften, Honorare für gelegentliche Werbehelfer usw. Die Gehälter für festangestelltes Personal (z. B. Dekorateure) sind nicht den Werbekosten, sondern den Personalkosten zugerechnet.
Gewerbesteuer:
Nur die im Laufe des Jahres gezahlte (nicht: fällig gewordene) Gewerbesteuer einschließlich Lohnsunimensteuer.
Kraftfahrzeugkosten :
Sämtliche Sachkosten des betriebseigenen Fuhr- und Wagenparks einschl. Reparaturen, Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungen, jedoch keine Abschreibungen auf Kraftfahrzeuge und keine Löhne für das Fahrpersonal. Kfz-Kosten für die Warenbeschaffung sind nicht hier, sondern als Bezugskosten in der Position „Beschaffung" erfaßt,
Zinsen für Fremdkapital (einschl. Nebenkosten des Finanz - und Geldverkehrs):
Hier sind auch Diskont und Bankprovisionen sowie die mit dem Geld- und Oberweisungsverkehr zusammenhängenden Spesen und Gebühren berücksichtigt.
Zinsen für E igenkapital :
Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften werden 6 % des Eigenkapitals des Inhabers oder der Gesellschafter nach dem Stande des Kapitalkontos am Anfang des Berichtsjahres in Ansatz gebracht.
Bei Kapitalgesellschaften sind 6% des Grundkapitals einschließlich der gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen am Anfang des Berichtsjahres angesetzt, jedoch ohne Berücksichtigung der Zu- und Abgänge auf Grund des Jahresabschlusses. Sofern Eigenkapital in betrieblich genutzten eigenen Grundstücken und Gebäuden Investiert ist, bleibt dieser Betrag bei der Eigenkapitalverzinsung außer Ansatz, da er bereits durch den Mietwert abgegolten ist.
Abschreibungen :
Sämtliche Abschreibungen auf Inventar, Fahrzeuge und Forderungen einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter entsprechend dem Abschluß des Berichtsjahres. Bei den Abschreibungen auf Forderungen sind nur effektive Zahlungsausfälle, nicht dagegen die Rückstellungen für dubiose Forderungen erfaßt. Abschreibungen auf das Warenlager sind nicht hier, sondern durch die Lagerbewertung berücksichtige. Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude sind durch den Mietwert abgegolten.
Alleübrigen Kosten :
Hierunter fallen alle bisher nicht gesondert erfaßten Kostenarten. Nicht enthalten sind sämtliche Grundstückskosten und Abgaben für eigene Gebäude, wie Baukosten, Grundsteuer usw., da sie durch den Mietwert abgegolten sind; ferner Ausgaben für Neuanschaffungen, da sie bei den Abschreibungen Berücksichtigung finden, und Entnahmen des Inhabers für private Zwecke wiez. B. persönliche Steuern. Warenbezugskosten werden nicht den Handlungskosten, sondern der Beschaffung zugerechnet.
Gesamtkosten :
Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Addition der einzelnen Kostenarten.
Mehrwertsteuerinkasso :
Im Geschäftsjahr vereinnahmte oder vereinbarte Mehrwertsteuer, Da die Mehrwertsteuer ihrem Wesen entsprechend keinen Kostencharakter besitzt, wird sie nicht unter den Handlungskosten ausgewiesen und kann deshalb auch nicht Bestandteil der Betriebshandelsspanne sein.
Betriebshandelsspanne:
Die Betriebshandelsspanne ist die Differenz zwischen dem Absatz zu Verkaufswerten nach Abzug der Mehrwertsteuer und dem Absatz zu Einstandspreisen (Wareneinsatz ohne Vorstcuer). Angewandte Berechnungsformel zur Ermittlung der Betriebshandelsspänne:
Absatz zur Verkaufswerten (abzüglich Mehrwertsteuer und gewährter Preisnachlässe)
plus Lagerbestand am Ende des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer
minus Beschaffung zu Einstandswerten ohne Vorsteuer (d. h.: Summe der Einkaufsrechnungen plus Bezugskosten, abzüglich Retouren, erhaltener Skonti und sonstiger Preisnachlässe)
minus Lagerbestand am Anfang des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer.
Betriebswirtschaftliches Betriebsergebnis:
Das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten einschließlieh Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital. Die Branchen- und Teilbranchendurchschnittswerte werden nicht als einfaches arithmetisches Mittel der einzelbetrieblichen Ergebnisse errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne vermindert um die Gesamtkosten (einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Branchen und Teilbranchen.
Steuerliches Betriebsergebnis :
Das steuerliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital. Die Branchen- und Teilbranchendurchschnittswerte werden nicht als einfaches arithmetisches Mittel der einzelbetrieblichen Ergebnisse errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne vermindert um die Gesamtkosten (ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Brandien und Teilbranchen.
Lieferantenskonti :
Die Lieferantenskonti werden getrennt von den Lieferantenboni und sonstigen Preisnachlässen der Lieferanten ermittelt.
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