Die Investitionsentscheidungen in Einzelhandlungen
von Dr. Inge NiedermöllerZur Beantwortung der Alternative Kauf oder Miete errechnet man den Kapitalwert oder den internen Zinsfuß der mit der Eigenleistung verbundenen Investition. Als Einnahmen des Kaufobjektes gelten die Differenzen zwischen den bei Kauf anfallenden laufenden Ausgaben und den Ausgaben, die bei Miete (Fremdbezug) an Stelle von Kauf (Eigenleistung) anfallen. Diese vereinfachte Rechnung kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn die Einnahmenströme beider Wahlmöglichkeiten übereinstimmen und deshalb unberücksichtigt bleiben. Wenn die Einnahmen der Alternativen voneinander abweichen, so müssen diese in die Rechnung mit einbezogen werden. Der Anschaffungspreis, die laufenden Einnahmen und Ausgaben und der voraussichtliche Restverkaufserlös des zur Wahl stehenden Kaufobjektes werden bei geschätzter Nutzungsdauer mit den laufenden Einnahmen und Ausgaben des zur Wahl stehenden Mietobjektes mit Hilfe der finanzmathematischen Rechenmethoden verglichen.
Unterschiedliche Einnahmeströme sind in der Regel dann zu erwarten, wenn der Einzelhändler vor der Frage steht, ob er an unterschiedlichen Standorten einen Laden ankaufen (bauen) oder entsprechende Räume mieten soll. Neben der Rechnung ist abzuwägen, daß bei dem Kauf sofort ein hoher Kapitalbedarf entsteht und der Käufer das Risiko der Abnutzung und des zufälligen Unterganges trägt. Bei dem Kauf von Immobilien ist der Einzelhändler an den Standort gebunden, dessen Ertragskraft sich durch äußere Einwirkungen, wie Verkehrsverhältnisse oder Bevölkerungsbewegungen, verschlechtern kann. Andererseits ist der Einzelhändler, entschließt er sich zu der Alternative Verzicht auf Investition, an die monatlichen Mietraten gebunden, die er in jedem Fall erwirtschaften muß, während er bei dem Kauf des Ladens das Objekt bei Beleihungen als Sicherheit benutzen und in Krisenzeiten kurzfristig auf den Ansatz kalkulatorischer Mietkosten verzichten kann. Allerdings tritt dieser Vorteil nur ein, wenn das Kaufobjekt nicht mit zu hohen Fremdkapitalien belastet ist, für die Amortisationsbeträge und Hypothekenzinsen aufgebracht werden müssen, und die Beleihungsgrenze noch nicht erreicht ist. Insofern kann ein Haus ein Krisenpolster für die Einzelhandlung sein, muß es aber nicht.
Darüber hinaus spricht für den Kauf von abnutzbaren Investitionsobjekten, daß bei ihrer Finanzierung der in der Betriebswirtschaftslehre bekannte Rucbti- Effekt 12) berücksichtigt werden kann. Dieser Kapitalfreisetzungseffekt macht es in wachsenden Unternehmungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aus verdienten Abschreibungen nicht nur die Ersatzinvestitionen, sondern auch zusätzliche Investitionen zu finanzieren.
Die Einzelhändler können seit einigen Jahren Mobilien und Immobilien über Leasing-Verträge erwerben. Die Leasing-Verträge unterscheiden sich von Mietverträgen im allgemeinen durch einige wesentliche Merkmale: die Summe der Raten aus dem Leasing-Vertrag übersteigt den Anschaffungspreis des Investitionsobjektes; die Anlage ist während der gesamten Amortisationszeit nicht kündbar; der Mieter übernimmt das Risiko des üblichen und vorzeitigen Verschleißes und des zufälligen Untergangs der Anlage.
Nach herrschender Lehrmeinung 13) ist daher die Frage Kauf oder Leasing nicht der Investitionsalternative „investieren oder nicht investieren" unterzuordnen, sondern als Wahl zwischen verschiedenen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten zu verstehen. Die mit Hilfe des Leasing- Verfahrens oder herkömmlich finanzierte Anlage ist unter betriebswirtschaftlichem Aspekt eine Investition, obwohl sie im juristischen Sinne nicht in das Eigentum des Mieters übergeht. Ober ihre Bilanzierung besteht keine einheitliche Auffassung. Deutet der Leasing-Vertrag auf ein teilzahlungsähnliches Geschäft hin, so ist bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Vermögensübertragung zusammen mit einem Finanzierungsvorgang anzunehmen. Die Anlage wird aktiviert, und die Verbindlichkeiten aus dem Leasing-Vertrag werden passiviert. Ähnelt der Leasing-Vertrag eher einem Mietvertrag, so wird er im allgemeinen nicht bilanziert. 14)
Die Einzelhändler wählen zwischen Eigenmanipulation und Fremdbezug 15), wenn sie vor den Fragen stehen, ob eine Kaffeeröstmaschine,, eine Anlage zum Reifen von Bananen, ein Füllautomat angeschafft oder gerösteter Kaffee, reife Bananen, abgepackte Waren bezogen werden sollen. Sie wählen zwischen der Eigenleistung und dem Fremdbezug von Diensten, wenn es um die Entscheidung geht, ein Fahrzeug zu kaufen oder Handelshilfsbetriebe für diese Aufgabe heranzuziehen, Die Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug von Handelswaren hat In den Einzelhandlungen nur geringe Bedeuttmg. Aus einer Bilanzstudie von Zopp 16) geht hervor, daß die Warenhäuser vor dem zweiten Weltkrieg in stärkerem Umfang Produktionsbetriebe besaßen, während die Bilanzen nach 1945 nur noch vereinzelt solche Einrichtungen aufweisen. Auch die Versandhandlungen besitzen nur wenige Fertigungsstätten,, obwohl sie durch langfristig festliegende Sortimentsentscheidungen in besonderem Maße mit dem Risiko von Lieferund Terminschwierigkeiten zu rechnen haben. Nur die Konsumgenossenschaften, die nicht dem institutionellen Einzelhandel zugerechnet werden, produzieren in stärkerem Umfange selber.
Eine Entscheidung über Produktionsstätten für Einzelhandelsunternehmungen sollte nicht fallen, ohne daß die Einnahmen der Alternativen berücksichtigt werden.
Der Einzelhändler fällt gleichzeitig mit der Investitionsentscheidung eine Sortimentsentscheidung,. Mit dem Entschluß, an die Stelle von Handelswaren eigene Erzeugnisse zu setzen, engt er seine sortimentspolitische Elastizität ein. Dies kann die Umsatzentwicklung negativ beeinflussen.
Darüber hinaus muß erwogen werden, daß der Einzelhändler durch den Kauf der Anlage von Liefer- und Terminschwierigkeiten seitens der Lieferanten unabhängig wird, die Funktionen und Prozesse zu Zeiten erfüllt, werden können, in denen das Personal nicht ausgelastet ist, und Produkte oder spezielle Abpackungen für Handelsmarken nach eigenen Entwürfen gestaltet werden können. Andererseits übernimmt der Einzelhändler aber das Investitionsrisiko für die investierte Anlage und das Ausschußrisiko und trennt mit der Entscheidung
für eine eigene Produktionsstätte die in den Einzelhandlungen enge Verbindung zwischen den Beschaffungs- und Absatzprozessen.
5. Die Begrenzungen der Wahlmöglichkeiten
Bei der Planung von Investitionen im Einzelhandel muß der Investor berücksichtigen, daß zwischen Investitionsobjekten Interdependenzen bestehen können. Diese Verflechtungen sind komplementärer oder substitutionaler Art, sie treten zeitlich horizontal oder zeitlich vertikal auf. 17)
Investitionsobjekte sind komplementär verbunden, wenn sie der Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe dienen. Der zusätzliche Nutzen, den ein Investitionsobjekt erbringt, hangt entscheidend davon ab, mit welchen anderen Investitionsobjekten es kombiniert wird.
Komplementär verbundene Investitionsobjekte sind zeitlich horizontal verflochten, wenn sie zu anderen bereits vorhandenen kombiniert oder mit anderen Objekten gemeinsam angeschafft werden müssen.
Beispiele: Der Nutzen, den ein elektronisch gesteuerter Hubwagen erbringt, hängt entscheidend von der Größe und, Flächenaufteilung, von der Kapazität der Lagerräume ab. Mit der Investition einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage sind gleichzeitig Bildungsinvestitionen verbunden.
Komplementär verbundene Investitionsobjekte sind zeitlich vertikal verflochten, wenn von ihrer Auswahl abhängt, ob in der Vergangenheit investierte Objekte weiterhin genutzt oder zukünftige Investitionsobjekte mit diesen kombiniert werden können.
Beispiele: Der Nutzen, den ein Einzelhandelsgebäude (lange Nutzungsdauer) erbringt, ist abhängig von der Modernisierung der Ladeneinrichtung (kürzere Nutzungsdauer). Tiefkühlbehälter werden nach dem Baukastensystem ausgewählt, da geplant ist, die Tiefkühlkapazität zu erweitern.
Investitionsobjekte sind substitutional verbunden, wenn der Kauf des einen Objektes die Investition des anderen ausschließt. Das eine Objekt erbringt keinen Nutzen bei Investitionen des anderen.
Substitutional verbundene Investitionsobjekte sind zeitlich horizontal verflochten, wenn es unwirtschaftlich ist, sie gleichzeitig anzuschaffen, oder ein Objekt nicht investiert werden kann, weil ein anderes während der gleichen Zeit genutzt wird.
Beispiel: Die Einzugsbereiche von zwei Lebensmitteleinzelhandelsfilialen der Unternehmung A mit gleicher Sortimentsstruktur überschneiden sich weitgehend.
Substitutional verbundene Investitionsobjekte sind zeitlich vertikal verflochten, wenn ein Objekt nicht gewählt werden kann, weil ein anderes in der Vergangenheit angeschafft wurde oder seine zukünftige Investition geplant ist. Investitionsentscheidungen müssen nicht nur unter Berücksichtigung der augenblicklichen, sondern auch im Hinblick auf zukünftige Investitionsmöglichkeiten optimal sein 18).
Beispiele: Auf dem Beschaffungsmarkt werden zwei Tiefkühl-Baukastensysteme A und B angeboten, die sich in ihren Abmessungen deutlich unterscheiden. Im vergangenen Jahr wurden Kühlaggregate des Typs A investiert. Es ist unwirtschaftlich, mit Kühlaggregaten des Typs B zu erweitern, da die bisher angeschafften Aggregate nicht mehr genutzt werden könnten. Der Investor verzichtet auf den notwendigen Ersatz einer Theke, da der Laden im kommenden Jahr auf Selbstbedienung umgestellt werden soll.
Nicht nur Interdependenzen zwischen Investitionsobjekten engen die Wahlmöglichkeiten ein. Begrenzungen werden den Einzelhändlern durch die Daten des Absatz-, Beschaffungs-, Konkurrenz- und des Finanzierungsbereichs, vor allem aber durch gesetzliche Vorschriften aufgezwungen. Begrenzungen werden aber auch freiwillig durch Absprachen zwischen Einzelhändlern geschaffen. Beispiele hierfür sind die der Vergangenheit angehörenden freiwilligen Expansionsbeschränkungen der Warenhauskonzerne und die Vereinbarungen von Filialisten, ausgewählte Regionen gegenseitig zu, respektieren.
In den vorliegenden Abschnitten wurde zunächst untersucht, welche Alternativen die Einzelhändler haben, zwischen Investitionen zu wählen. Daran schloß sich der Fragenkomplex an, der bei der Wahl zwischen Investition und Verzicht auf Investition entsteht. Endlich war es notwendig, die Begrenzungen aufzuzeigen, denen die Wahlmöglichkeiten unterliegen.
* *) Die Verfasserin ist Autor des Buches „Die Xavestmoiispolitik der Einzelhandlungen", Diss. Köln 1970, Der erste Teil des Aufsatzes erschien im Mai in den Mitteilungen des Instituts für Handelsforsdiang (Heft 5, Jg. 23)., 12 12) Hans Rstchti: Die Bedeutung der Abschreibung für den Betrieb, Berlin. 1942,, 13 13) Hans E. Büscbgen: Das Leasing als betriebswirtsdiaftliche Finanzierungsalternative, S. 473 ff. u. S. 561 5, Hans Floitgraf; Das Mieten von industriellen Anlagen alsFinanzierungsproblem, in: Finanzierungshandbuch, hrsg. v. H. Janberg, Wiesbaden 1964, S. 585 ff., 14 14) Adler-Düring-Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, Handkommentar, Band 1: Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 1968. §, 149, Tz. 50. Hans Havermann: Leasing. Eine betriebswirtschaftliche, handeis- und steuerrechtlidie Untersuchung, Düsseldorf 1965, S. 63 ff., 15 15) Das Problem Eigenfertigung-Fremdbezug wurde ausführlich behandelt von Heinz Rasch: Die Wahl zwischen Selbstherstellung und Fremdbezug als Einkaufs- und Investierungsproblem in der industriellen Unternehmung, Band 3 der Betriebspolitischen Schriften, hrsg. v. C. W. Meyer, Berlin 1968. Walter Ferner, Klaus Lindner, Harald Sträßer: Eigenfertigung oder Fremdbezug - Ein Praxisfall, gelöst mit der linearen Programmierung, in: ZfB, 38. Jg., 1968, 1. Ergänzungsheft, S. 45 :ff., 16 16) Hans Zopp: Die Großbetriebe des Einzelhandels in der Reditsform der Aktiengesellschaft - Eine Bilanzstudie, Nr. 26 der Sdiriften zur Handelsforschung, hrsg. v. R. Seyffert, Köln u. Opladen 1963., 17 17) Zu den Begriffen der zeitlich horizontalen und vertikalen Verflechtung (Interdependenz) von Investitionsobjekten vgl. Herbert Jacob: Neue Entwicklungen in der Investitionsrechnung, in: ZfB, 34. Jg., 1964, S. 504., 18 18) Horst Albach: Investition und Liquidität, S. 224.
