Bericht über die Ergebnisse des Betriebsvergleichs des Einzelhandels im Jahre 1970
von Prof. Dr. Edmund SundhoffDas Institut hat jetzt die Jahresauswertung des Einzelhandelsbetriebsvergleichs für 1970 abgeschlossen. Damit
liegen die Ergebnisse zwei Monate früher vor als die der Jahre 1968 und 1969. Die Beschleunigung der Auswertung war möglich, weil die beteiligten Einzelhandelsgeschäfte die Berichtsbogen zügiger zurückgeschickt haben und das Institut das Auswertungsverfahren weiter rationalisiert hat. Inzwischen werden alle Arbeitsgänge bis auf einen Teil der sachlichen Kontrollen durch eine elektronische Datenverarbeitungsanlage erledigt.
Im vorliegenden Bericht wird ein Überblick über die Branchendurchschnittswerte und die Durchschnittsergebnisse des gesamten Einzelhandels gegeben. Die Berichtsfirmen erhalten darüber hinaus Auswertungstabellen, in denen unter vertraulichen Kennummern die Einzelergebnisse aller Teilnehmer ausgewiesen sind. Durch die Angabe einiger wichtiger Strukturmerkmale — wie beispielsweise der Ortsgröße, der Geschäftslage und der Sortirnentsstruktur — ist die Möglichkeit gegeben, ähnlich gelagerte Firmen herauszufinden und diese zum Vergleich aller wesentlichen Umsatz-, Leistungs-, Kosten- und Ertragszahlen heranzuziehen. Außerdem wird jedem Teilnehmer eine elektronisch bearbeitete Einzelauswertung zur Verfügung gestellt, die die Zahlen des jeweiligen Betriebes sowie die Vergleichswerte der Größenklasse und der Branche enthält. In einer Zusatzspalte werden die Abweichungen der Ergebnisse des Vergleichsbetriebes vom Durchschnitt und von seinen eigenen Vorjahreswerten gekennzeichnet. Damit sind die Betriebe in
der Lage, eine abgerundete Analyse ihrer betrieblichen Situation vorzunehmen, gegebenenfalls vorhandene Mängel festzustellen und Ansatzpunkte für ihre Beseitigung zu finden.
An der Jahresauswertung für 1970 waren insgesamt 6074 Einzelhandelsbetriebe aus dem Bundesgebiet beteiligt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Fachgeschäfte. Nicht erfaßt sind "Warenhäuser, Verkaufsstellen von Filialbetrieben und Konsumgenossenschaften sowie Versandgeschäfte. Gegenüber 1969 (5511 Berichtsfirmen) wurde eine beträchtliche Erweiterung des Teilnehmerkreises um 563 Betriebe erreicht. Die Verbreiterung der Berichtsbasis ist durch intensive Werbemaßnahmen des Instituts gelungen, die von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, den Fachverbänden und den regionalen Einzelhandelsorganisationen unterstützt worden sind. Dankenswerterweise haben sich auch der Deutsche Industrie- und Handelstag und die Industrie- und Handelskammern an den Bemühungen beteiligt. Die Arbeiten sind wie in den Vorjahren finanziell in erheblichem Umfang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen
und vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert worden.
Die an der Erhebung beteiligten 6074 Firmen verteilten sich auf insgesamt 46 Branchen und Teilbranchen. Sie erzielten 1970 einen Absatz in Höhe von 8,59 Milliarden DM, das sind 4,6 % des Gesamtabsatzes des Einzelhandels in der Bundesrepublik. Nur auf die Fachgeschäfte der Branchen bezogen, die am Betriebsvergleich beteiligt sind, ergibt sich für die erfaßten Firmen ein Absatzanteil von 7,4 %. Damit weisen die Betriebsvergleichsergebnisse umsatzmäßig eine beachtliche Repräsentanz auf. In regionaler Hinsicht verteilen sich die Berichtsfirmen in enger Anlehnung an die Bevölkerungszahlen auf die einzelnen Bundesländer, so daß von einer repräsentativen regionalen Streuung gesprochen werden kann. Eine Abweichung zur allgemeinen Situation ergibt sich allerdings im Hinblick auf die Größenstruktur des Teilnehmerkreises. Der Anteil der mittelgroßen und größeren Einzelhandelsfachgeschäfte ist im Rahmen des Betriebsvergleichs höher als im Bundesgebiet allgemein. Die sich hierdurch ergebenden Einflüsse auf die Durchschnittswerte, bei denen es sich vorwiegend um Verhältniszahlen handelt, sind allerdings nur gering. Darauf weist die Tatsache hin, daß die im Rahmen des Betriebsvergleichs ermittelten Umsatzentwicklungszahlen weitgehend mit den auf einem wesentlich breiteren Berichtskreis basierenden Umsatzentwicklungszahlen des Statistischen Bundesamtes übereinstimmen. Auch bei der Mehrzahl der Branchen ist die Zahl der Berichtsfirmen groß genug, um ein wirklichkeitsnahes Bild der Gesamtsituation des jeweiligen Fachzweiges zu vermitteln. Dies gilt vor allem für die umsatzmäßig bedeutungsvollsten Branchen, und zwar den Lebensmitteleinzelhandel, den Textileinzelhandel, den
Schuheinzelhandel, den Eisenwaren- und Hausrathandel, den Möbeleinzelhandel und die Drogerien. Bei einigen Branchen ist allerdings auch 1970 der Berichtskreis relativ klein geblieben, so z. B. im Klavierhandel, im Fahrradeinzelhandel, bei den zoologischen Fachgeschäften, bei den Schirmfachgeschäften, dem Fischeinzelhandel, den Textilgeschäften mit vorwiegend Miederwaren sowie mit vorwiegend Meterwaren und den Eisenwaren- und Hausrathandlungen mit 40 % und mehr Haushalt-Großgeräteabsatz. Die für diese Branchen ermittelten Durchschnittswerte besitzen nur eine beschränkte Aussagekraft. In den Tabellen sind die betreffenden Fachzweige durch Kleinkursivdruck gekennzeichnet.
Das Tabellenprogramm entspricht in vollem Umfang dem der Jahre 1968 und 1969; damit ist eine Kontinuität des Vergleichs gewährleistet. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Zahl der an der Erhebung beteiligten Betriebe, aufgegliedert nach Branchen und Personengrößenklassen. In Tabelle 2 sind die Zahl der beschäftigten Personen, die Zahl der Quadratmeter Geschäftsraum sowie der Absatz insgesamt und — zur Beurteilung der Größenverhältnisse der Berichtsfirmen — je Betrieb ausgewiesen. Aus Tabelle 3 ist die Absatzstruktur des erfaßten Einzelhandels ersichtlich, wobei neben dem Einzelhandelsabsatz der Absatz an gewerbliche Verwender und Großverbraucher, an Wiederverkäufer und die Erlöse aus Werkstattleistungen berücksichtigt sind. Über den Umfang und die Form der Kreditgeschäfte und die Höhe der Außenstände berichtet Tabelle 4. Tabelle 5 enthält die Zahlen über die Entwicklung des Absatzes, der Beschaffung, des Lagers und der Kosten. In Tabelle 6 sind die wichtigsten Ergebnisse über den Personaleinsatz wiedergegeben. Neben
Meßziffern über den Auslastungsgrad der Personalkapazität sind auch die durch den Personaleinsatz bedingten Kosten ausgewiesen, In entsprechender Weise enthält Tabelle 7 die Ergebnisse über den Raumeinsatz, Tabelle 8 gibt einen Überblick über den Lagerumschlag und die Lagerbestände. Die Kostensituation der erfaßten Einzelhandelsbetriebe ist in den Tabellen 9 und 10 dargestellt. In Tabelle 9 sind die Gesamtkosten und die Kostenarten in Prozenten des Absatzes, in Tabelle 10 die Kostenarten in Prozenten der Gesamtkosten wiedergegeben. Zur Beurteilung der Ertragslage sind schließlich in Tabelle 11 die Betriebshandelsspanne der Kostenbelastung gegenübergestellt und als Differenz sowohl das betriebswirtschaftliche als auch das steuerliche Betriebsergebnis ausgewiesen. Die Tabelle enthält außerdem das Mehrwertsteuerinkasso und die in Anspruch genommenen Lieferantenskanti.
Neben den Branchendurchschnittswerten sind auch die Ergebnisse für den erfaßten Einzelhandel insgesamt berechnet worden. Hierzu wurden die Branchenzahlen entsprechend dem unterschiedlichen Anteil der einzelnen Branchen am Gesamtabsatz des Einzelhandels gewichtet. Als Grundlage für die Gewichtung dienten die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Infolge des abweichenden Gewichtes von Umsatz- und Lageranteil mußte für die Durchschnittsberechnung der Lagerzahlen ein besonderes Lagerwägungsschema verwendet werden. Die Berechnung der Lagergewichte erfolgte durch Division des Absatzgewichtes durch die vom Institut für die einzelnen Branchen ermittelte Lagerumschlagsgeschwindigkeit. Das für 1970 zugrunde gelegte Absatz- und Lagerwägungsschema ist nachfolgend abgedruckt:
Zur richtigen Beurteilung der im vorliegenden Bericht wiedergegebenen Ergebnisse sind nachfolgend der Inhalt der Erhebungspositionen und — soweit es notwendig war — die Berechnung der Vergleichszahlen erläutert. Zunächst ist es jedoch erforderlich, einige grundsätzliche Bemerkungen zu den durch die Mehrwertsteuer bedingten Änderungen und deren Auswirkung auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Jahre 1968, 1969 und 1970 mit denen früherer Jahre zu machen. Es handelt sich hierbei um eine Wiederholung der Hinweise, die bereits bei der Erläuterung der Ergebnisse für 1968 und 1969 gegeben worden sind. Beim Warenverkauf an Letztverbraucher tritt auch nach Einführung der Mehrwertsteuer in der Regel nur der Bruttoumsatz (also einschließlich Mehrwertsteuer) in Erscheinung. Er entspricht dem Umsatz- und Kalkulationsdenken des Einzelhändlers und ist nach wie vor der zivilrechtliche Kaufpreis, der Auszeichnungspreis und Gegenstand der Preisbindung. Aus diesem Grunde wird auch im Rahmen des Betriebsvergleichs der Absatz einschließlich Mehrwertsteuer als Bezugsgrundlage für alle Berechnungen verwendet. Die Vergleichbarkeit
mit früheren Ergebnissen ist auf diese Weise weitgehend gewährleistet, da die bis 1967 ermittelten Absatzwerte die Umsatzsteuer des Einzelhandels und die kumulierte Umsatzsteuer der Vorstufen enthielten. Eine Verschiebung ist nur in dem Umfang aufgetreten, in dem die Höhe der Mehrwertsteuer von der kumulierten Umsatzsteuer abweicht, Auf der Seite des Wareneinkaufs hat sich insofern eine Änderung ergeben, als die Einstandspreise ohne Vorsteuern ausgewiesen werden. Das gleiche gilt auch für die Lagerbestände, die als Nettowerte (ohne Vorsteuer) aufgenommen werden. Als Folge hiervon sind die auf Warenbeschaffungs- und Lagerwerten basierenden Vergleichszahlen der Jahre 1968, 1969 und 1970 mit den früheren Ergebnissen, die die kumulierte Umsatzsteuer enthielten, nicht mehr voll vergleichbar. Dies gilt allerdings nicht für die Lagerumschlagsgeschwindigkeit, da bei ihrer Berechnung sowohl der Wareneinsatz zu Einstandspreisen als auch die durchschnittlichen Lagerbestände zu Einstandspreisen als Nettowerte (ohne Vorsteuer) in Ansatz gebracht sind und sich somit beide Bezugswerte relativ in gleichem Umfang vermindert haben. Die
Kostenzahlen weisen insofern eine gewisse Veränderung auf, als sie netto erfaßt werden, d. h. nach Abzug etwaiger Vorsteuern. Diese Tatsache wirkt sich jedoch nur bei wenigen Kostenarten und zudem nur in ganz geringem Umfang aus. Im übrigen ist bei der Beurteilung der Gesamtkosten zu berücksichtigen, daß die Mehrwertsteuer keinen Kostencharakter mehr hat und demnach nicht in die Kostenrechnung einbezogen ist. Bei einem Vergleich mit den Kostenergebnissen der Vorjahre muß deshalb auch bei diesen die Umsatzsteuer eliminiert werden. Die Differenz zwischen dem Absatz zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) und dem Absatz zu Verkaufspreisen (einschließlich Mehrwertsteuer) wird ab 1968 im Rahmen des Betriebsvergleichs aufgeteilt in das Mehrwertsteuerinkasso und die Betriebshandelsspanne. Eine Gegenüberstellung mit der bis 1967 berechneten Betriebshandelsspanne, die auf Einstandspreisen (einschließlich der kumulierten Umsatzsteuer der Vorstufen) und auf Verkaufspreisen (einschließlich der Umsatzsteuer) basierte, macht es erforderlich, auch von dieser die Umsatzsteuer abzuziehen.
Erläuterung der im vorliegenden Bericht verwendeten Begriffe:
Beschäftigte Personen. Im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigte Personenzahl einschließlich tätiger Inhaber und mithelfender Familienangehörigen. Lehrlinge im 1. und 2. Lehrjahr und Anlernlinge im 1. Jahr sind mit 0,5 bewertet, teilbesdiäftigte Personen mit einem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Bruchteil. Berücksichtigt sind auch die in der Werkstatt Beschäftigten, soweit sie nicht für etwaige Eigenproduktion tätig sind. Mit Ausnahme der Schirmfachgeschäfte
und des med.-techn. Fachhandels ist die Eigenproduktion aus dem Betriebsvergleich ausgeklammert. Ebenso wie bei den
beschäftigten Personen ist die Eigenproduktion auch bei allen übrigen Erhebungspositionen, wie „Größe der Geschäftsräume", „Handlungskosten" usw. nicht berücksichtigt.
Größe der Geschäftsräume. Gesamtfläche der betrieblich genutzten Geschäftsräume, zu der Verkaufs-, Ausstellungs-, Schaufenster-, Lager- und Büroräume sowohl in eigenen als auch in fremden Gebäuden zählen, nicht jedoch ausgesprochene Nebenräume, wie Abstellräume.
Gesamtabsatz einschließlich Mehrwertsteuer. Warenausgang (Barverkäufe und die vollen Rechnungsbeträge der im Berichtsjahr getätigten Kreditverkäufe) zu Verkaufspreisen einsdiließlich Eigenverbrauch, Provisionen, Erlöse aus Werkstattleistungen und Mehrwertsteuer, abzüglich gegebenenfalls gewährter Nachlässe, wie Rabatte und Skonti. Preisnachlässe sind Erlösschmälerungen und daher nicht als Kosten berücksichtigt. In Branchen, in denen die Kreditverkäufe eine geringe Bedeutung haben, sind notfalls anstelle des Warenausganges die Zahlungseingänge eingesetzt worden. Im Gesamtabsatz sind neben dem Absatz an Letztverbraudier gegebenenfalls auch Verkäufe an gewcrblidie Verwender, Großverbraucher und Wiederverkäufer enthalten. Bei den Erlösen aus Werkstattleistungen handelt es sich um sämtliche berechneten Werkstattleistungen, wie Änderungen, Zuriduungsarbeiten und Montagen von verkauften Waren sowie nicht aus dem Handelsbetrieb erwadisene Reparaturen, Laborarbeiten usw., die vom eigenen Betrieb oder von fremden Betrieben ausgeführt werden.
Kreditabsatz. Gesamte Kreditverkäufe im Gesdiäftsjahr, d. h. Warenausgang einschließlich Werkstattabsatz vermindert um die Barverkäufe. Bei den vertraglich geregelten Kreditverkäufen (Teilzahlungsverkäufe) rechnen die Anzahlungen zum Kreditabsatz. Bei den übrigen Kreditverkäufen (Kreditverkäufe ohne Teilzahlungsvertrag) ist nur der kreditierte Betrag angegeben.
Außenstände aus Kreditverkäufen. Bilanzwerte der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
am Ende des Gesdiäftsjahres.
Beschaffung ohne abziehbare Vorsteuerbeträge. Summe der Einkaufsrechnungen laut Wareneingangsbuch oder Eingangsseite (Soll) des Wareneinkaufskontos einschließlich der Bezugskosten (wie Frachten, Rollgelder, Zölle usw.), ohne abziehbare Vorsteuerbeträge und abzüglich der Retouren, Preisnadblässe und Skonti. Selbsthergestellte und im eigenen Handelsgeschäft abgesetzte Waren sind wie fremdbezogene Waren behandelt und zum Selbstkostenpreis im Wareneingang berücksichtigt.
Lagerbestände. Es werden die Lagerbestände zu Bilanzwerten, d. h. zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) abzüglich sämtlicher Wertminderungen am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres erfaßt. Zur Berechnung der Lagerumschlagsgeschwindigkeit werden außerdem die Lagerbestände zu Einstandspreisen (ohne Vorsteuer) oder zu Verkaufspreisen erhoben.
Zahl der Einzelverkäufe (Kundenzahl). Zahl der Kassenzettel und Kreditverkäufe für Waren- und
Werkstattabsatz.
Handlungskosten ohne abziehbare Vorsteuerbeträge. Die Handlungskosten beziehen sidi auf die im Berichtszeitraum bezahlten Beträge. Dazu treten im Sinne einer betriebswirtschaftlich zutreffenden Kostenerfassung als kalkulatorische Kostenarten das Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn), der Mietwert und die Zinsen für Eigenkapital.
Folgende Kostenarten werden getrennt erfaßt:
Personalkosten. Bruttogehälter und -löhne aller im Betriebe angestellten Personen einschließlich des Arbeitgeberanteils an sozialen Lasten sowie Tantiemen, Gratifikationen, Prämien, Provisionen und Sachleistungen (Verpflegung, Logis usw.).
Entgelt für die nicht entlöhnte Tätigkeit des Inhabers und seiner Familie (Unternehmerlohn). Da bei Einzelunternehmungen, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften unter Personalkosten kein Unternehmerlohn verbucht wird, ist dafür ein kalkulatorisdier Betrag in Ansatz gebracht. Das kalkulatorische Entgelt entspricht dem an gleichwertige leitende oder ausführende Kräfte nach den Sätzen der örtlichen Tarifordnung oder nach freier Vereinbarung zu zahlenden Gehalt. Als Anhalt für die Höhe des Unternehmerlohns gelten die in der nachfolgenden Obersicht enthaltenen Beträge, die nach der Höhe des Jahresabsatzes gestaffelt sind:
Sind in einer Firma mehrere Inhaber tätig, so ist der Jahresabsatz durch ihre Zahl geteilt und der auf jeden Inhaber
entfallende Unternehmerlohn für den entsprechenden Jahresabsatzanteil getrennt berechnet worden.
Im Tabakwareneinzelhandel sind wegen der Erhöhung der Absatzwerte durch die Verbrauchssteuer die Unternehmerlohnsätze gegenüber den in der Tabelle enthaltenen Werten um ein Drittel herabgesetzt.
Für die mithelfenden Familienangehörigen, die kein Gehalt beziehen und somit nicht Angestellte sind, wird ein ihrer Tätigkeit und der örtlichen Tarifordnung entsprechendes kalkulatorisches Entgelt angesetzt.
Miete. Der für fremde Räume, die ausschließlich dem Betriebszweck dienen, gezahlte Betrag oder der Mietwert für Räume in eigenen Gebäuden. Als Mietwert bei eigenen Räumen ist die Summe eingesetzt, die gezahlt werden müßte, wenn Räume in gleichem Umfange und In gleicher Lage gemietet wären. Durch den kalkulatorischen Mietwert für die betriebliche Nutzung eigener Räume sind sämtliche Aufwendungen für eigene Grundstücke und Gebäude, wie Grundsteuer, aktivierte Baukosten und Zinsen für das in eigenen Grundstücken investierte Eigen- und Fremdkapital usw. abgegolten und daher bei anderen Kostenarten nicht noch einmal berücksichtigt.
Sachkosten für Geschäftsräume (ohne Abschreibungen). Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, Instandhaltung usw.
Kosten für Werbung. Sämtliche Sachkosten für Werbung, wie Dekorationskosten, Inserate, Prospekte, Plakate,
ferner die Beiträge für Werbegemeinschaften, Honorare für gelegentliche Werbehelfer usw. Die Gehälter für festangestelltes Personal (z. B. Dekorateure) sind nicht den Werbekosten, sondern den Personalkosten zugerechnet.
Gewerbesteuer. Nur die im Laufe des Jahres gezahlte (nicht fällig gewordene) Gewerbesteuer einschließlich
Lohnsummensteuer.
Kraftfahrzeugkosten. Sämtliche Sachkosten des betriebseigenen Fuhr- und Wagenparks einschl. Reparaturen,
Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungen, jedoch keine Abschreibungen auf Kraftfahrzeuge und keine Löhne für das Fahrpersonal. Kfz-Kosten für die Warenbeschaffung sind nicht hier, sondern als Bezugskosten in der Position „Beschaffung" erfaßt.
Zinsen für Fremdkapital (einschl. Nebenkosten des Finanz- und Geldverkehrs). Hier
sind auch Diskont- und Bankprovisionen sowie die mit dem Geld- und Oberweisungsverkehr zusammenhängenden Spesen und Gebühren berücksichtigt.
Zinsen für Eigenkapital. Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften werden 6 % des Eigenkapitals
des Inhabers oder der Gesellsdiafter nach dem Stande des Kapitalkontos am Anfang des Berichtsjahres in Ansatz
gebracht. Bei Kapitalgesellschaften sind 6% des Grundkapitals einschließlich der gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen am Anfang des Berichtsjahres angesetzt, jedoch ohne Berücksichtigung der Zu- und Abgänge auf Grund des Jahresabschlusses.
Sofern Eigenkapital in betrieblich genutzten eigenen Grundstücken und Gebäuden investiert ist, bleibt dieser Betrag bei
der Eigenkapitalverzinsung außer Ansatz, da er bereits durch den Mietwert abgegolten ist.
Abschreibungen. Sämtliche Abschreibungen auf Inventar, Fahrzeuge und Forderungen einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter entsprechend dem Abschluß des Berichtsjahres. Bei den Abschreibungen auf Forderungen sind nur effektive Zahlungsausfälle, nicht dagegen die Rückstellungen für dubiose Forderungen erfaßt, Abschreibungen auf das Warenlager sind nicht hier, sondern durch die Lagerbewertung berücksichtigt. Abschreibungen auf Grundstücke
und Gebäude sind durch den Mietwert abgegolten.
Alle übrigen Kosten. Hierunter fallen alle bisher nicht gesondert erfaßten Kostenarten. Nicht enthalten sind
sämtliche Grundstückskosten und Abgaben für eigene Gebäude, wie Baukosten, Grundsteuer usw., da sie durch den
Mietwert abgegolten sind; ferner Ausgaben für Neuanschaffungen, da sie bei den Abschreibungen Berüeksiditigung finden, und Entnahmen des Inhabers für private Zwecke wie z. B. persönliche Steuern. Warenbezugskosten werden nicht den Handlungskosten, sondern der Beschaffung zugerechnet.
Gesamtkosten. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Addition der einzelnen Kostenarten.
Mehrwertsteuerinkasso. Im Geschäftsjahr vereinnahmte oder vereinbarte Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuer ihrem Wesen entsprechend keinen Kostencharakter besitzt, wird sie nicht unter den Handlungskosten ausgewiesen und kann deshalb auch nicht Bestandteil der Betriebshandelsspanne sein.
Betriebshandelsspanne. Die Betriebshandelsspanne ist die Differenz zwischen dem Absatz zu Verkaufswerten nach Abzug der Mehrwertsteuer und dem Absatz zu Einstandspreisen (Wareneinsatz ohne Vorsteuer),
Angewandte Berechnungsformel zur Ermittlung der Betriebshandelsspanne :
Absatz zu Verkaufswerten abzüglich gewährter Preisnachlässe
minus Mehrwertsteuer
plus Lagerbestand am Ende des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer
minus Beschaffung zu Einstandswerten ohne Vorsteuer (d. h,:Summe der Einkaufsrechnungen plus Bezugskosten, abzüglich Retouren, erhaltener Skonti und sonstiger Preisnachlässe)
minus Lagerbestand am Anfang des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer.
Betriebswirtschaftliches Betriebsergebnis. Das betriebswirtschaftliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital. Die Branchen- und Teilbranchendurchschnittswerte werden nicht als einfaches arithmetisches Mittel
der einzelbetrieblichen Ergebnisse errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne vermindert um die Gesamtkosten (einschließlich Unternehmerlohn und einschließlich Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Branchen und Teilbranchen.
Steuerliches Betriebsergebnis. Das steuerliche Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen der Betriebshandelsspanne und den Gesamtkosten ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital. Die Branchen- und Teilbranchendurchschnittswerte werden nicht als einfaches arithmetisches Mittel der einzelbetrieblidien Ergebnisse errechnet, sondern aus der Betriebshandelsspanne vermindert um die Gesamtkosten (ohne Unternehmerlohn und ohne Zinsen für Eigenkapital) im Durchschnitt der Branchen und Teilbranchen.
Lieferantenskonti. Die Lieferantenskonti werden getrennt von den Lieferantenboni und sonstigen Preisnachlässen der Lieferanten ermittelt.
